Zwangsabstieg

Der Zwangsabstieg

Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei – meint der Volksmund zu wissen. Der Fußballverein SV Wilhelmshaven meint das wahrscheinlich seit heute auch.

Schon seit 2007 ärgert sich der Verein mit der FIFA herum, die ihm damals eine Strafe aufbrummte. Weil die Strafe nicht gezahlt wurde, folgte 2014 der Zwangsabstieg aus der Regionalliga Nord. Auch das wollte der Verein sich nicht gefallen lassen.

Der Rechtsstreit um die verhängte Strafe landete bereits 2016 vor dem Bundesgerichtshof (BGH), der die Strafe auch in der Tat für rechtswidrig erklärte. Spätestens ab da begann es aber kompliziert zu werden, weil Toreschießen und Juristerei eben unterschiedliche Dinge sind.

„Wenn die Strafe unberechtigt war, war es der Zwangsabstieg wegen der nicht bezahlten Strafe auch“, dachte man sich wohl am Stammtisch im Vereinsheim des SV Wilhelmshaven und lag damit noch nicht einmal so falsch. Der gesunde Menschenverstand scheint dieses Ergebnis eigentlich vorzugeben. Nur wie macht man einen Zwangsabstieg rückgängig? Denn mittlerweile befinden wir uns in der Saison 2019/20. Die Vereine, die gerade um die Krone in der Regionalliga Nord kämpfen, wären sicher nicht begeistert, wenn nun – nach überstandener Corona-Pause und kurz vor Saisonende – der SV Wilhelmshaven wieder mitspielen würde. Und ein Wiedereinstieg des Vereins zur Saison 2020/21 hätte wohl zur Folge, dass dafür ein Verein aus der jetzigen Regionalliga ausscheiden müsste oder aus der darunter liegenden Liga nicht aufsteigen dürfte.

Ein ziemlich kniffeliges Problem, welches der BGH dieser Tage (Beschl. v. 24.4.2020 – II ZR 417/18) mit messerscharfer juristischer Logik löste. Denn unsere Gesetze sind sehr abstrakt. Das müssen sie auch sein, weil sie nicht jedes Problem des täglichen Lebens explizit regeln können. Folglich fragte sich der BGH zunächst einmal, wie die Rechtsfolge eines rechtswidrigen Zwangsabstieges rechtlich definiert ist. Und siehe da, die Rechtsfolge heißt nicht Wiederaufstieg, sondern Schadensersatz. Schadensersatz wiederum bedeutet: Wiederherstellung des Zustandes, der ohne den zugefügten Schaden bestehen würde. Naturalrestitution heißt das im Juristendeutsch.

Wäre dem SV Wilhelmshaven eine Fensterscheibe im Vereinsheim zertrümmert worden, könnte er verlangen, dass eine neue Scheibe eingebaut wird. Wie aber wäre der Zustand, wenn 2014 kein Zwangsabstieg erfolgt wäre? Nun, dann hätte der Verein in der Folgesaison (2014/15) eben weiter in der Regionalliga gespielt. Und dann?

Wäre er vielleicht 2015 sowieso abgestiegen? Oder aufgestiegen und mittlerweile schon in der Bundesliga? Erfordert der Gedanke der Naturalrestitution dann sogar, dass der SV Wilhelmshaven nächste Woche gegen den FC Bayern antreten darf?

Niemand kann das genau sagen, weshalb Zivilrichter in solchen Situationen zu einer Keule greifen, die sie Beweislast nennen. Sie schauen also den, der etwas will (hier der SV Wilhelmshaven) unschuldig an und sagen: „Beweis mir das mal“. Und dadurch spielen sie den schwarzen Peter elegant weiter.

Natürlich konnte der SV Wilhelmshaven nicht beweisen, dass er im Falle eines Falles heute in der Bundesliga wäre. Nicht einmal den sicheren Verbleib in der Regionalliga Nord konnte er nachweisen – wie sollte er auch? Und das war´s dann mit der erhofften Rückkehr in die Regionalliga Nord, die sich der SV Wilhelmshaven nun eben auf dem Fußballplatz erkämpfen muss.

Der Stammtisch im Vereinsheim lässt sich jetzt wahrscheinlich die nächste Runde Bier und Korn bringen und beginnt dann eine oder mehrere Verschwörungstheorien zu stricken. Ich halte den Fall sehr lehrreich. Denn nicht alles, was dem gesunden Menschenverstand richtig erscheint, wird unter dem prüfenden Blick der Justiz auch zu Recht.

Gefangen

Gefangen (17.5.2020)

Gähn. Schon wieder der Versuch eines Psycho-Tatorts. Wahnvorstellungen, Psychosen, Drohung mit Suizid, Geister der Vergangenheit, denen man im Schwimmbecken nicht davon kraulen kann, Gefängnis im Kopf. Auch bei Ballauf, der mit einer Schizophrenen deren Gemälde analysiert. Leben ist grausam und traurig aber Irre untereinander verstehen sich.

Irre bzw. rechtswidrig mal wieder seine Ermittlungsmethoden: Her mit der Patientenakte, sonst „Anordnung der Staatsanwaltschaft“. Die Ärztin kuscht.

Währenddessen liefert Schenk sich Wortgefechte mit einem Anwalt. Weder Moral noch Spekulation seien „ein belastbares juristisches Kriterium“, erfahren wir dabei. Erste Zweifel an der Qualifikation des Juristen tauchen auf. Die sich noch verstärken, als der später freiwillig mitgeht zum Verhör.

Ein beim Schießtraining verballertes ganzes Magazin befreit Ballauf noch nicht von seinem Wahn, das Kölsch danach am Rheinufer aber schon. „Freddy, ich glaub, ich werde verrückt.“ Endlich ist es raus. Über Ängste reden heißt Ängste überwinden. Von nun an ist Ballauf geheilt. Und er heilt gleich noch die Schizophrene, die umgehend aus der geschlossenen Anstalt entlassen wird.

Schon 30 min vor dem Ende scheint der Fall gelöst, der Haftrichter ist überzeugt. Kölsch-Trinken wäre angesagt, hätte Ballauf nicht plötzlich einen lichten Moment: „Der Anwalt ist doch Strafverteidiger, die erschießen nie andere mit der eigenen Waffe.

Als sich dann eine Randfigur erhängt, wird der Verdacht zur Gewissheit, denn „Wir haben den Falschen“. Und so lüftet sich der Vorhang. Ballauf und die Schizophrene – Irre untereinander verstehen sich.

Festnahme in der Badewanne, Fall gelöst. Jetzt Kölsch, oder? Nee, schon wieder Psychiater. Na dann trink ich eben alleine, anders ist das ja nicht auszuhalten.

Aloha-Tattoo

Das Aloha-Tattoo

Aloha steht für Liebe oder für Sympathie oder für Freundlichkeit. Man kennt die Bilder aus der Südsee, die Kränze, Palmen, Meer, Marlon Brando und die Bounty. Für was steht Polizei?

Freundlichkeit will ich ihr nicht absprechen. Sympathie ist schon Geschmackssache. Und Liebe ist nun gar nicht das, was man mit der personifizierten Staatsgewalt in Verbindung gebracht haben will. Der Staat verlangt seinen Bürgern Gehorsam, Respekt und Steuern ab, aber er will sie darum auf keinen Fall liebhaben.

Dumm nur, wenn ein einzelner Polizist – wahrscheinlich sogar viele – anders denkt und den Südseegruß „Aloha“ am Körper tragen will. Als Tattoo. Im sichtbaren Bereich, wobei dieser Bereich durch die Sommeruniform definiert wird, also mit kurzen Ärmeln. Darf der Polizist dem Bürger dann sympathisch oder gar geprägt von Nächstenliebe gegenüber treten?

NEIN! DARF ER NICHT!

Wo kämen wir denn hin, wenn der Mann ein Verbot durchsetzen soll und auf seinem Unterarm Aloha steht? Kein Falschparker würde mehr sein Auto aus dem Parkverbot entfernen, kein Gaffer mehr hinter ein Absperrband zurücktreten.

Und dann erst der Straßenverkehr. Mal ganz ehrlich: Wenn ein Auto auf der Straße liegen geblieben ist und davor steht ein Polizist, der mit der Kelle den Verkehr vorbei leitet, dann funktioniert das doch nur, so lange er nicht tätowiert ist. Blitzt da plötzlich ein Aloha auf, dann fahren die Leute doch einfach geradeaus weiter. Mitten in die Unfallstelle hinein. Vor lauter Liebe.

Allerdings gibt es auch Situationen im Leben eines deutschen Polizisten, die sind blutiger Ernst. Finaler Rettungsschuss, heißt das im Beamtendeutsch. Da stellt sich schon die Frage, ob ein Tattoo der Situation noch angemessen ist. Denn der Geiselnehmer, auf den da gezielt wird, verdient ja auch Respekt. Es kann doch nicht angehen, dass der (250 Meter vom Täter entfernte) Unterarm an der Hand mit dem Finger, der den Abzug zieht mit einem Aloha verziert ist. Jedenfalls im Sommer. Im Winter ist das Hemd ja lang, da stirbt´s sich dann würdevoll.

Und darum hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13.5.2020 (2 C 13.19) dem Spuk ein Ende bereitet. Die Polizeigewalt verlangt ein einheitliches Aussehen, was zwar nicht groß, blond und blauäugig bedeutet, aber zumindest „auf Dauer angelegte Körpermodifikationen“ verbietet. Nur dann ist die Sicherheit im Land gewährleistet, der Staat ordnungsgemäß repräsentiert.

Polizeigewerkschafter sehen schon Nachwuchsprobleme, weil bei den unter 30jährigen mittlerweile jeder Vierte tätowiert ist. Aber das betrifft ja nur die Sicherheit in der Zukunft. Die ist nicht das Problem der pensionsreifen roten Roben im Elfenbeinturm.

Interessant auch: Die Polizei ist ja nicht gerade der Motor des Fortschritts, denn sie denkt ja eher etwas … nun ja … sehr konservativ. Aber offenbar immer noch moderner als hohe Richter! Was mich mich an einen Strafprozess in Köln erinnert. Dort hatte der Zuhälter eine Prostituierte „gebrandet“, also mit seinem Namen tätowiert. Die Freier waren daher verdächtig, sich sehenden Auges mit einer Zwangsprostituierten eingelassen zu haben, was zu folgendem Dialog führte (nicht mit mir, sondern mit einem Zeugen):

Richterin: Was dachten Sie, als Sie das Tattoo sahen?
Zeuge: Ich dachte mir, die hätte eher etwas Neutrales nehmen sollen.
Richterin: Aber dass die Frau überhaupt tätowiert war, gab Ihnen nicht zu denken?
Zeuge: Nö, warum?
Richterin: Weil ein Tattoo doch generell etwas Ungewöhnliches ist – zumindest in meiner Welt.

„Meine Welt“, die machen sich Richter wohl bisweilen wie sie ihnen gefällt. Realistisch ist das nicht, aber nun höchstrichterlich entschieden.

Apokrypher Haftgrund

Was ist eigentlich ein „apokrypher Haftgrund“?

Man muss nicht sonderlich fromm sein, um zu wissen, dass neben dem Jesus-Kindchen in der Krippe Maria und Josef stehen. Maria wiederum ist die Tochter der heiligen Anna, die in manchen Regionen noch inbrünstig verehrt wird und sogar einen eigenen Gedenktag hat (26. Juli). Was die Bibel über die heilige Anna berichtet, ist schnell gesagt: Nichts! Sie kommt nur vor in einigen Überlieferungen, die zwar nicht zu den offiziellen 4 Evangelien zählen, aber fast die gleiche Bedeutung haben. Dies sind die apokryphen Evangelien, bibelgleiche Schriften, denen das Volk einfach glaubt, auch wenn sie nicht den Segen der katholischen Kirche haben.

Ein solcher bibelgleicher Rechtssatz existiert auch in der Strafprozessordnung bzw. neben ihr, weil er ja – entgegen weit verbreiteter Ansicht – gerade kein Gesetz ist. Dennoch glauben die Staatsanwälte fest an ihn, denn er ist ihr Credo und er lautet: „U-Haft schafft Rechtskraft!“

Gemeint ist damit, dass Menschen in Untersuchungshaft dazu neigen, irgendwelche Angaben zu den gegen sie erhobenen Tatvorwürfen zu machen, weil sie damit die Hoffnung verbinden, bald wieder auf freien Fuß gesetzt zu werden. Allerdings setzt solches Wunschdenken ja nicht die Strafprozessordnung außer Kraft, weshalb die Formalien gewahrt werden müssen. Und die erfordern 1.) einen dringenden Tatverdacht und 2.) einen Haftgrund.

Schauen wir uns das mal genauer an:

Der dringende Tatverdacht ergibt sich meistens schon daraus, dass gerade niemand sonst da ist, den man wegsperren könnte. Denn der Informant der Polizei hat leider behauptet, Du, geneigter Leser, seist es gewesen, der bei ihm Drogen im Kilobereich bestellte. Wir wissen nicht, wer dieser Informant ist und warum er Dir dies andichtet. Wir können ihn auch nicht als Zeugen vernehmen, denn diese Möglichkeit besteht – wenn überhaupt – erst in der Hauptverhandlung, also in ca. 6 Monaten. Jetzt im Termin vor dem Haftrichter gibt es nur das, was die Polizei über den Informanten berichtet. Dabei sagt sie nicht einmal, wer ihr den Tipp gegeben hat. Sie sagt nur, dass die Information glaubwürdig sei. Warum, das verrät sie ebenfalls nicht.

Man muss da schon Verständnis haben für den Haftrichter, der hier eine schwierige Entscheidung zu treffen hat: Auf der einen Seite die Staatsgewalt, die Strafverfolgung, diejenigen, die schon so oft Recht hatten. Auf der anderen Seite nur Du, ein Verbrecher. Wem wird man wohl glauben?

Wie? Du bist gar kein Verbrecher? Aber die Polizei hat es doch soeben behauptet! Wenn Du das einfach nur abstreitest, macht dich das verdächtig. Du musst schon ein wenig mehr erzählen. Vielleicht ob Du den – immer noch anonymen – Tippgeber kennst, ob Du Kontakte hast ins Drogenmilieu, ob Du zumindest Konsument bist. Man erwartet Kooperation, Du sollst genau das tun, was das Gesetz gerade nicht von Dir verlangt: Dich entlasten!

Stattdessen fragst Du nach dem Haftgrund: Wieso denn Fluchtgefahr?

Die Fluchtgefahr ist schnell geklärt. Hast Du Haus und Grund, wird man Dir sagen, es sei ja finanziell kein Problem für Dich, ins Ausland abzuhauen. Bist Du nur ein mittelloser Schlucker, gilt das gleiche, denn was sollte Dich denn hier halten? Es gibt praktisch niemanden, der nicht fluchtverdächtig ist.

So langsam wird Dir etwas seltsam zumute. Ziemlich ausweglos die Situation. Also doch lieber kooperieren? Und damit sind wir beim apokryphen Haftgrund, der nichts anderes ist als das „Zeigen der Instrumente“, wie man es aus dem Inquisitionsprozess kennt. Man will Dir nur ungern die Daumenschrauben anlegen, heißt es, aber wenn du schweigst, hat man ja gar keine andere Wahl. Also bist Du doch selbst schuld an Deinem Unglück.

Der Gesetzgeber schreibt aus guten Gründen vor, dass niemand einer solchen Situation ausgesetzt werden darf, ohne einen Strafverteidiger als Beistand. Der bewahrt Dich vielleicht nicht immer vor der U-Haft, aber zumindest vor unbedachten Aussagen. Dennoch gibt es immer wieder welche, die sogar gegen anwaltlichen Rat glauben, sie könnten der Haft entgehen, wenn sie auspacken. Wenn Du das tust, solltest Du gleich noch ein Stoßgebet zur Heiligen Anna schicken – vielleicht kann die Dir dann noch helfen.

Treuebruchstatbestand

Was ist eigentlich der „Treuebruchstatbestand“?

Insolvenz ist im Prinzip recht simpel: Alles, was ein Unternehmen besitzt, wird verwertet, also zu Geld gemacht und an die Gläubiger verteilt. Weil der Verwertungserlös regelmäßig nicht ausreicht, um alle Schulden zu bezahlen, erhalten die Gläubiger allerdings nur einen Anteil, die sogenannte Quote. Soweit die Theorie.

Praktisch läuft dies so: Ein Mandant hat 10 Mille zu bekommen, die meldet sein Anwalt beim Insolvenzverwalter an. Dann passiert jahrelang nichts und irgendwann überweist der Insolvenzverwalzer 11,57 EUR oder 56,43 EUR oder 3,11 EUR. Die Quote eben.

Richtig hohe Quoten sind selten, umso mehr verwunderte es mich, als vor einigen Monaten ein knapp sechsstelliger Betrag auf meinem Konto einging. Anhand des Aktenzeichens konnte ich erkennen, dass es um ein Verfahren aus dem Jahre 2006 ging: Zusammenbruch einer Privatbank. Eine Akte dazu hatte ich nicht mehr. Durch Rückfrage beim Insolvenzverwalter musste ich erst einmal herausfinden, wer damals mein Mandant gewesen war. Es handelte sich um einen Dr. Vlado Antonovic – erinnern konnte ich mich nicht mehr an ihn.

Bei Recherche im Internet entdeckte ich seine Todesanzeige aus dem Jahre 2011. In Liebe, deine Frau Irina.

Irina Antonovic verstarb 3 Jahre später. Auch von ihr spuckte das Netz eine Todesanzeige aus. Gezeichnet: Deine Familie. Damit verlor sich die Spur und ich hätte den Fall endgültig abhaken können. Wäre da nicht noch eine Stange Geld auf meinem Konto gewesen.

Du solltest, geneigter Leser, jetzt kurz in § 266 StGB schauen, dann wird dir klar, weshalb es keine gute Idee wäre, stillschweigend Gras über die Sache wachsen zu lassen.

Für aufwändige Recherchen (Standesamt, Nachlassgericht) hatte ich keine Lust, also setzte ich ein Schreiben auf an „Familie Antonovic“ und schickte es an die Traueradresse aus der Todesanzeige. Tatsächlich meldete sich wenige Tage später eine Julia Antonovic, Tochter und Alleinerbin des verstorbenen Mandanten. Sie vereinbarte einen Termin, wies sich aus durch Perso und gab mir ihre Bankverbindung. Dorthin überwies ich – nach Abzug meines Honorars – den knapp sechsstelligen Betrag und erntete Julia Antonovics dankbare Bewunderung.
„Wenn Sie sich nicht gemeldet hätten, wäre es nie aufgefallen“, lobte sie meine Seriosität. „Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum Sie das gemacht haben. Es wäre doch so einfach gewesen für Sie, das Geld einfach zu behalten.“
„Mein Beruf bringt eben Pflichten mit sich“, antwortete ich nur. Dabei tröstete ich mit dem Gedanken, dass wir Anwälte eben die Guten sind, die Anständigen, die denen man trauen kann.

Einige Wochen später erhielt ich Post von einem Kollegen. Der bestellte sich für einen Anton Antonovic als Alleinerbe nach seinem Vater Dr. Antonovic.
„Mein Mandant wurde kürzlich von seiner Frau Julia verlassen. Beim Sichten der Unterlagen ist er auf ein Schreiben von Ihnen gestoßen, betreffend eine Insolvenzforderung des verstorbenen Dr. Antonovic. Es wird kollegialiter um Mitteilung gebeten, wie diesbezüglich der Sachstand ist.“

Manchmal denke ich darüber nach, ob Julia Antonovics Treuebruch auch ein strafbarer Treuebruch nach o.g. Vorschrift ist. Aber dazu bleibt mir wenig Zeit, denn ich habe gerade ganz andere Probleme …

Borowski und der Fluch der weißen Möwe (10.5.20)

Borowski und der Fluch der weißen Möwe (10.5.20)

Auftakt auf einem Hochhausdach. Polizeischüler versuchen eine Selbstmörderin vom Sprung abzuhalten. Hektisch schreien sie durcheinander: Wie heißt du eigentlich? Zigarette? Bist du schon mal geflogen? – Und weg isse… Für mich realistisch, ich glaube in solchen Extremsituationen wird nicht immer so abgebrüht-therapeutisch geredet, wie man das sonst sieht.

Dann Aggressionstraining in einer Polizeischule. Es eskaliert und endet mit Gemetzel und Blutbad. Überraschend.

Hoffnung keimt auf. Endlich mal wieder ein guter Tatort?

Nächste Szene: Wer trägt die Verantwortung gegenüber dem Minister? Borowski, seine Kollegin oder gar sein Chef? Das muss man ja mal diskutieren, denn wenn einer tot ist, braucht‘s eben einen Verantwortungsträger.

Da die Täterin Polizistin ist, wird dann viel zu ihrer Entlastung ermittelt und gleich vor der Polizeischülerklasse die diskutiert. Lernen am konkreten Fall, wobei irgendwie die Hälfte der Klasse offenbar einen Dachschaden hat. Nehmen die denn da heutzutage jeden?

Boxen hilf irgendwie und dann taucht auch gegen Mitte des Films die Titelfigur auf, landet während der Durchsuchung einfach in einem Zimmer. „Husch, geh weg!“, sagt Borowski, und dann: „Sie kommt nicht mehr.“ – womit er die Hochhausspringerin meint. Der Tod hat einfach etwas Endgültiges.

Die Polizeischüler mit dem Dachschaden üben dann noch etwas Selbstjustiz, danach endet es wieder auf einem Hochhausdach. Aber diesmal dürfen die Profis ran: Borowskis Kollegin gibt die Psychologin, er selbst tritt hier eher brachial auf. Ein Wunder, dass der Lebensmüde nicht springt, sondern festgenommen werden kann.

Zum Abschluss die lustigste Belehrung aller Zeiten: „Alles, was Sie von jetzt an sagen, kann UND WIRD vor Gericht GEGEN Sie verwendet werden.“

Ein ganz passabler Tatort und ein lehrreicher dazu, denn die falsche Belehrung bestätigt mal wieder: Schweigen ist eben Gold.

Bürgermeister und Bauunternehmer

Was ist eigentlich eine „Klagerücknahme“?

Der Bürgermeister und der örtliche Bauunternehmer – ein Paar, dass es wohl in jedem Dorf gibt. Zwei wie Pech und Schwefel, Inbegriff des Klüngelns – nicht nur in Köln. Bis sie eines Tages aufeinandertreffen, an einer Kreuzung, mitten im Ort. Der Bauunternehmer fährt natürlich eine fette Kiste, 12 Zylinder oder so, er verspürte einen leichten Widerstand. Der Bürgermeister kann sich so etwas nicht leisten und sitzt nun in einem Haufen Schrott. Doch der Bauunternehmer befuhr die Hauptstraße und kam von rechts. Was nun?

Natürlich tut der Bürgermeister das einzige, was er kann: Er nutzt sein dichtes Netz aus Kontakten. Kurz darauf meldet sich eine Zeugin, die bei der Polizei Seltsames zu berichten weiß. Aufgrund ihrer Aussage erhebt der Bürgermeister dann Schadensersatzklage. 100 % wolle er haben, womit gemeint ist: Wenn ich wenigstens 50 % bekomme bin ich zufrieden.

Im Prozess wiederholt die Zeugin nahezu wortgleich ihre Aussage:

„Mein Haus steht direkt an der Kreuzung. Vom Küchenfenster aus kann ich die Kreuzung sehen, vom Wohnzimmer aus kann ich die Hauptstraße beobachten. Ich stand am Wohnzimmerfenster und sah den Bauunternehmer die Hauptstraße entlang fahren. Er war schnell, so schnell, dass ich schon dachte: das kracht bestimmt gleich an der Kreuzung. Ich lief deshalb schnell in die Küche und konnte gerade noch sehen, wie der BMW des Bauunternehmers in das Auto des Bürgermeisters – der wirklich sehr langsam fuhr – krachte.“
„Und vom Wohnzimmer kann man direkt in die Küche gehen?“, fragt der Richter. „Ja, die Tür ist immer offen, die zwei Zimmer sind eigentlich wie ein Raum.“
Süffisantes Grinsen des Bürgermeisters.

Aber wir haben diese Situation kommen sehen und sind vorbereitet. Ich stelle nur eine einzige Frage: „Wurde ihr Haus einmal umgebaut?“
Die Zeugin verneint: „Alles noch so, wie mein Vater es gebaut hat.“

Dann überlasse ich dem Bauunternehmer das Wort. Er darf seinen Triumph ruhig selbst auskosten, was er auch tut, während er sich erhebt, zum Richtertisch geht und einen Bauplan ausrollt.
„Das hier ist das Erdgeschoss. Wohnzimmer und Küche sind nur über einen Flur verbunden. Es gibt keine direkte Tür.“
Der Bürgermeister läuft krebsrot an, die Zeugin spricht plötzlich ganz leise: „Wieso haben Sie einen Plan von meinem Haus?“
„Weil mein Vater das Haus für Ihren Vater gebaut hat. Der Plan stammt aus unserem Archiv.“

Jetzt wandert das süffisante Grinsen ins Gesicht des Richters: „Soll ich die Akte zur Staatsanwaltschaft schicken oder wird die Klage zurückgenommen?“ Umgehend findet der Prozess ein für den Bürgermeister unrühmliches Ende. Der springt wütend auf und verlässt grußlos den Saal.

Ich schätze, so ein bis zwei Wochen wird er nicht mehr mit dem Bauunternehmer klüngeln.

Trickreicher Staatsanwalt

Trickreicher Staatsanwalt

Sachen gibt´s, die gibt´s ja gar nicht, aber dennoch gibt es sie und so kam es, dass ein Auto eines Tages unbefugt vom Weg abkam, in einen Schrebergarten abglitt und eine Spur der Verwüstung zog. Dummerweise hat es sich danach auch noch entfernt.
Als der Schrebergärtner einige Tage später den Schaden bemerkt, startet er – moderne Zeiten – einen Aufruf bei Facebook: Wer hat was gesehen? Prompt meldet sich der Eigentümer einer Nobelkarosse, der sich entschuldigt und den Schaden seiner Versicherung meldet.
Wie das geschehen konnte? Nun, die Frau sei eben gefahren, ein derart PS-starkes Auto aber nicht gewohnt, dann auch noch vom Weg abgekommen, vor Schreck Gas und Bremse verwechselt, wie´s eben so geht.
Das wiederum macht die – vorher schon informierte – Polizei misstrauisch. Ein Beamter fotografiert den Unfallort von allen Seiten, malt Skizzen und spielt nach Herzenslust Detektiv, was schließlich zu folgender Theorie führt: Die Nobelkarosse hat durch den Diesel-Skandal stark an Wert verloren, darum wurde sie bewusst beschädigt, um mit der Vollkasko-Versicherung abrechnen zu können. Klarer Fall von Betrug!

Klingt abenteuerlich, vor allem wenn man weiß, was eine Vollkaskoversicherung zahlt: Maximal den Wiederbeschaffungswert, also den Preis, den der Benz (huch, jetzt hab ich´s doch gesagt) vor dem Schaden hatte. War das Auto wegen des Diesel-Skandals bereits im Wert gemindert, ist auch bei der Vollkaskoversicherung nicht mehr zu holen, als der Markt eben hergibt. Nix war´s also mit dem angeblichen Betrug zu Lasten der Versicherung.

So schnell gibt aber ein deutscher Polizist nicht auf, denn seine Ermittlungen haben auch zutage gefördert, dass der Ehemann und Eigentümer des Autos keinen Führerschein hat. Macht ja nix, wirst Du, geneigter Leser jetzt denken. Beifahrer brauchen keinen Lappen. Es macht aber schon was, sobald Du denkst wie ein Polizist. Wenn jemand nämlich keinen Führerschein hat, bedeutet dies nach kriminalistischer Logik, dass er selbst gefahren ist und die Ehefrau nur als Alibi fungiert.
Mit dieser Theorie geht der Polizist dann zum Staatsanwalt, der messerscharf erkennt, dass das Wegfahren nach dem Unfall strafbar ist.

Nun ist Unfallflucht ein Alltagsdelikt, das anzuklagen offenbar wenig Spaß macht, weshalb die Story noch etwas Pep braucht. Das Fahren ohne Führerschein ist zwar auch nicht sooo spannend, hätte aber wenigstens den Vorteil, dass der Mann auf die Anklagebank käme. Denn der ist schon amtsbekannt, dem würde man gerne einen auf den Deckel geben.

Es bleibt das Geheimnis des Staatsanwaltes, wie lange er an dem Fall grübelte, bevor er – ohne jeglichen Hinweis in der Akte – eine Lösung fand, die zumindest als Anklage mal vom Einheitsbrei abweicht: Angeklagt hat er nämlich beide Eheleute! Der Mann sei (ohne Führerschein) zu dem Garten hingefahren, die Frau zurück (Unfallflucht).

Ich bin mal gespannt, wie er das beweist …

nulla poena sine lege

Was bedeutet eigentlich der „nulla-poena-Grundsatz“?

„Nulla poena sine lege“ ist der Paukenschlag des Strafrechts. Ein Satz, der so bedeutungsvoll ist, dass er im Gesetz gleich zweimal vorkommt, nämlich in § 1 StGB als Überschrift und Auftakt des Strafgesetzbuches und in Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz als eines der Justizgrundrechte.

Wer die lateinische Sprache für ihre Kürze verehrt, wird sich wundern, wie prägnant auch das Deutsche sein kann, wenn man nicht zuviel durmherum redet. Nulla poena sine lege lässt sich nämlich wörtlich übersetzen in „Keine Strafe ohne Gesetz„.

Der Satz kommt daher wie in die Marmorsäulen des alten Rom gemeißelt, er stammt aber nicht aus der römischen Rechtskultur, auch nicht aus der deutschen Rechtsgeschichte, sondern wurde wohl zu Beginn des 19. Jahrhunderts geprägt von einem unserer großen Rechtsgelehrten: Anselm von Feuerbach.

Wie jeder gute Rechtsgrundsatz stehen diese Worte für sich. Sie bedürfen keiner Erläuterung. Schon die oben zitierten beiden Gesetzeswortlaute sind für meinen Geschmack unnötig lang: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Bringt das Gewollte auch nicht besser auf den Punkt, lässt aber den Laien schon ein- bis zweimal darüber straucheln, was ja nicht ganz ungewollt ist von Personen, die mit der Juristerei ihr Geld verdienen.

Wenn Du, geneigter Leser, einmal vor Gericht stehst und Deine Richter vorwurfsvoll fragst: „Wo steht denn, dass es verboten ist“, wirst Du Dich alledings wundern, wieviele Gesetze es gibt, deren Übertretung Strafe nach sich ziehen. Der nulla-poena-Grundsatz führt also weniger zu Strafbarkeitslücken, als zu einem Wust an Gesetzen, damit es solche Lücken gerade nicht gibt.

Manchmal gibt es aber auch Verhaltensweisen, die es vorher nicht gab und für die der Gesetzgeber erst ganz neue Verbotsnormen erfinden muss. Wer hätte denn vor 10 Jahren gedacht, dass die Menschheit sich irgendwann mal in asozialen Netzwerken virtuell den Kopf einschlägt? Oder Drogen im einem Darknet vertickt? Oder selbstfahrende Autos einen schlafenden Fahrer transportieren?

Wenn dieser Fall eintritt, der Gesetzgeber also etwas völlig Neues erstmals regelt, dann lohnt es sich, den nulla-poena-Grundsatz zu beachten, bevor man eine Strafe akzeptiert. Und wie dies geht, wollen wir nun einmal prüfen anhand des Kontaktverbotes aufgrund der Corona-Pandemie.

Allerorten wird ja verkündet, es sei verboten, sich mit mehreren Leuten privat zu treffen (Stichwort: Corona-Party). Das Land Rheinland-Pfalz verkündet sogar offiziell, es sei unzulässig, größere Familienfest zu feiern. Nachdem nun allerorten Lockerungen greifen, kann es wohl keinen Schaden mehr anrichten, einmal die Rechtslage genauer zu betrachten – gemeint ist die Rechtslage in RLP am heutigen Tage (5. Mai 2020).

Willst Du wissen, ob Du morgen anlässlich des sonnigen Wetters mit Freunden im Garten grillen darfst, dann musst Du ganz oben anfangen und zunächst einmal das Bundesrecht studieren. Einschlägig wäre hier das Infektionsschutzgesetz, welches in § 74 IfSG bestimmt, was strafbar ist. Grillen mit Freunden ist es nicht.

Nun solltest Du aber nicht nur Strafen, sondern auch Bußgelder vermeiden, weshalb als nächstes ein Blick in § 73 IfSG anzuraten ist. Diese Vorschrift kannst Du gerne in allen Verästelungen lesen – dann sehen wir uns in einer Woche wieder – oder Du fragst jemand, der sich damit auskennt. Der sagt Dir: Es kommt im Prinzip darauf an, was das jeweilige Bundesland geregelt hat.

Die Rheinland-Pfälzer folgen mir nun zur Fünften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (5. CoBeLVO) vom 30. April 2020, in Kraft seit dem 3. Mai 2020. Der Rest der Nation fragt einen Anwalt im eigenen Bundesland.

Die 5. CoBeLVO ist eigentlich recht übersichtlich, bis wir zu des Pudels Kern gelangen, nämlich § 15: Bußgeldvorschriften. Hier ist wieder Fleißarbeit gefragt, die ich bereits geleistet habe und daher zusammenfassen kann:

Die Bußgeldtatbestände Nrn. 1 – 30 betreffen allesamt Verstöße gegen § 1 der Verordnung, also die Schließung von Einrichtungen (Bars, Restaurants, Hotels, Schwimmbäder usw.). Sie sind für unsere Zwecke nicht einschlägig.

Die Bußgeldtatbestände Nrn. 31 – 36 betreffen Verstöße gegen § 2 der Verordnung, also das Verbot von Zusammenkünften in Kirchen, Vereinen, Freizeiteinrichtungen und so fort. Wiederum geht es nicht um das private Grillen.

Die Bußgeldtatbestände Nrn. 38 – 43 betreffen Verstöße gegen § 4 der Verordnung, also Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, zu geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Anlässen, in Verkehrsmitteln, auf Spielplätzen oder zu Beerdigungen. Das private Grillen ist auch hier nicht erfasst.

Die Bußgeldtatbestände Nrn. 44 – 68 regeln dann noch einige – für uns nicht einschlägige – Spezialfälle (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Durchreisende, Rückreisende, Menschen in Quarantäne). Auffällig sind hier die Nrn. 63 und 65, die sich mit dem Empfang von Personen befassen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Einschlägig ist dies aber nur in Fällen des § 12 der Verordnung, also dann, wenn diese Personen formell unter Quarantäne stehen.

Wer jetzt aufgepasst hat, wird mich fragen, was mit der Nr. 37 ist, die Verstöße gegen § 3 der Verordnung ahndet, wo es kurz und bündig heißt: Die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art ist untersagt. Verbirgt sich hier vielleicht das vielgefürchtete Kontaktverbot?

Um diese Frage zu klären scrollen wir ganz zurück an den Anfang der Verordnung, bis zur Überschrift über die §§ 1 bis 6. Und was lesen wir dort? – AUFENTHALT IM ÖFFENTLICHEN RAUM. Damit verliert auch das Verbot der Durchführung von Veranstaltungen seinen Schrecken, denn Dein Garten, in dem Du grillst, ist Privatgelände.

Mir sind die Geschichten sehr wohl bekannt von Feten, die aufgelöst wurden, von Geburtstagsfeiern, die mit Bußgeldern für jeden Gast sanktioniert wurden und von Jubilaren, die ihren 100. Geburtstag nicht im Kreise der Schulfreunde feiern durften.

Zumindest bei Letzteren war sicher nicht die Corona-Verordnung die Ursache. Und was die angeblich verhängten Bußgelder betrifft, halte ich mich an meinen Namenspatron: Der hat nur geglaubt, was er selbst sieht. Sollte ich einen solchen Bußgeldbescheid erhalten, würde ich vor Gericht dagegen vorgehen.

Übrigens

Falls Du jetzt zur Grillfeier lädst und Dich fragst, ob dann Maskenpflicht besteht oder der Mindestabstand eingehalten werden muss, dann arbeite Dich doch mal selbst durch die Vorschriften. Du weißt ja jetzt, wie´s geht 😉

NSU

SS – NS – NSU

Am Landgericht Hamburg läuft derzeit – 75 Jahre nach Kriegsende – ein Strafverfahren gegen einen früheren KZ-Wächter. Es geht um Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen. Frühere Prozesse dieser Art betrafen 28.060 Opfer (John Demjanjuk), 300.000 Opfer (Oskar Gröning) oder gleich all die Millionen Toten (Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozesse). In all diesen und vielen anderen Verfahren ging es um oftmals namenlose Tote, von denen vor Gericht wenig bis nichts bekannt wurde. Waren sie groß oder klein? Trugen sie Locken oder Glatze? Sprachen sie deutsch oder nicht? Niemand weiß es, die Justiz musste nur feststellen, dass sie tot sind. Denn in § 211 StGB steht etwas vom Töten eines Menschen. Weil alle Menschen rechtlich gleich viel Wert sind, weil das Strafrecht zumindest bei Mord nicht differenziert.

Juristen haben diese Grundsätze verinnerlicht. Sie interessiert nicht, ob ein Mordopfer arm oder reich, schön oder hässlich, alt oder jung war. Zumindest postmortal wird damit der Obersatz unserer Verfassung verwirklicht: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Aber wehe, wehe, wehe! Wenn Opferanwälte ins Spiel kommen, dann wird es plötzlich wichtig, dass die Opfer „Familienväter waren, die Ehefrauen, Kinder, Eltern und Geschwister hinterließen“, dann sollen Gerichte den Opfern plötzlich ein Gesicht geben, damit die Ermordeten nicht nur „austauschbare Statisten“ sind. Und geschieht dies nicht, dann hagelt es heftige Kritik so wie jetzt von den Nebenklagevertretern im Münchener NSU-Prozess. Und natürlich fehlt es auch nicht an der immergleichen Forderung, die Opfer wollten „Aufklärung“, was immer auch damit gemeint ist. Denn egal wie umfangreich das Gericht auch aufklärt, den Opfervertretern ist es ohnehin nie genug.

Ich hoffe, die vehementen Kritiker hatten wenigstens real existierende und nicht bloße Phantom-Mandanten.

Man kann es jedenfalls nicht oft genug sagen: Der Strafprozess ist keine Trauerbewältigung für Opfer! Das Gericht muss in einem Mordprozess lediglich feststellen, dass ein Mensch – und zwar irgendein Mensch – tot ist. Dann braucht es noch ein Mordmerkmal und einen Vorsatz. Dagegen tritt eine Verteidigung an, die naturgemäß mauert, die verhindern will und muss, dass die Strafkammer (im NSU-Verfahren sogar ein Senat) die notwendigen Feststellungen trifft.
Basta!

Es liegt in der Natur der Sache, dass hinter dem Ermordeten tragische Schicksale stehen, insbesondere der Angehörigen und Hinterbliebenen. Die müssen gewiss auch bedacht werden. Aber sie können weder ungeschehen gemacht, noch auch nur gemildert werden, wenn ein Gericht seinem 3025-Seiten-Urteil noch ein paar Zeilen Empathie für die Opfer hinzufügt.
Aus meiner Sicht ist derartige Urteilsschelte grober Unfug. Denn alle Menschen sind gleich und die Millionen Opfer der NS-Verbrecher nicht weniger wert als die des NSU.

Winkanzlei

Neues aus der WinKanzlei

Ende 2017 habe ich begonnen, mich mit den Möglichkeiten des Bloggens zu befassen. Ich finde es zeitgemäß, interessierten Lesern zu vermitteln, was einen gerade so umtreibt.

Mein erstes Blog startete ich unter dem Namen

de vinis bonis et maleficiis

Von guten Weinen und üblen Taten wollte ich also berichten. Es blieb aber letzlich bei Geschichten aus der Juristerei, die ich vor der Löschung des Blogs auf meine Internetpräsenz übertragen habe.

Während des „stay at home“ im Zuge der Corona-Pandemie habe ich dann mein Webseite überarbeitet und mein Blog dort integriert.

Da ich zu dieser Zeit auch begann, meine Kanzleiräume nach Windesheim zu verlegen, habe ich das Blog umbenannt. Die WinKanzlei ist also nicht vom englischen Winner abgeleitet, dies allein schon deshalb, weil kein Anwalt immer gewinnen kann. Es ist einfach meine Kurzformel für eine

Kanzlei im schönen Weindorf Windesheim.
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Demokratische Zumutung

Die demokratische Zumutung

Derzeit sind die Verwaltungsgerichte nicht zu beneiden.
Ebensoschnell wie die Landesregierungen Corona-Schutzverordnungen erlassen, wird auch von Bürgern oder Unternehmen dagegen geklagt. Das Mittel der Wahl ist dabei regelmäßig das sogenannte Eilverfahren. Denn es scheint ziemlich sinnfrei, den normalen Klageweg zu beschreiten, um dann in einigen Jahren letztinstanzlich zu erfahren, ob im Mai 2020 ein bestimmtes Geschäft öffnen, ein bestimmter Schüler zur Schule gehen, ein bestimmter Demonstrant sein Plakat spazierentragen durfte. Daher müssen die Gerichte Rechtsfragen schnell klären, am besten schon gestern.

Das Eilverfahren läuft so ab, dass man einen Antrag bei Gericht einreicht, die Gegenseite bekommt ein oder zwei Tage Gelegenheit zur Stellungnahme und dann wird entschieden. Meist läuft das innerhalb einer Woche. Der elektronische Rechtsverkehr führt zusätzlich zu einer Beschleunigung.

Man kann in dieser Situation ruhig einmal stolz sein auf unser Rechtssystem! Ich weiß nicht, ob in anderen Ländern so zügig Rechtsschutz gewährt wird.

Was da unter Hochdruck so herauskommt, wirkt allerdings bisweilen erstaunlich.

Nehmen wir nur mal die 800 m²-Regel, also die seltsame Vorschrift, dass Geschäfte mit einer Fläche von 799 m² öffnen dürfen, solche mit einer Fläche von 801 m² nicht. Ähnlich willkürlich wie die Vorschrift selbst erscheinen auch die dazu ergehenden Gerichtsbeschlüsse. In Sachsen-Anhalt, Hamburg und Niedersachsen halten die Oberverwaltungsgerichte die Regelung für wirksam; in Bayern und im Saarland nicht. Behauptet zumindest die Presse. In Wirklichkeit stimmt das in dieser Allgemeinheit nicht, denn die Gerichte entscheiden nur den konkreten Fall. Sie kippen also nicht gleich eine ganze Verordnung, weshalb theoretisch jeder einzelne Händler sein Glück selbst versuchen muss.

Manchmal reagiert aber auch das jeweilige Bundesland auf eine Gerichtsentscheidung und passt die Rechtsgrundlagen an. Dies kann zugunsten aller anderen sein, denen dann die gleichen Rechte gewährt werden. Es kann aber auch zu Lasten des siegreichen Klägers sein, denn wenn ein Verbot beispielsweise nur wegen eines Formmangels vom Gericht aufgehoben wurde, kann das Bundesland einfach diesen Formfehler beheben und das Verbot erneut – diesmal formwirksam – erlassen.

Der Flickenteppich des Rechts in unserer Republik wird dadurch immer bunter. Und er kann sich täglich ändern. War es das, was die Bundeskanzlerin in ihrer Regierungserklärung vom 23.4.20 als „demokratische Zumutung“ bezeichnete? Oder war es die Tatsache, dass die Gewaltenteilung in diesem Land etwas – euphemistisch formuliert – verschlankt wurde?

Denn was die Justiz im Eilverfahren leistet, ist die Kontrolle der Exekutive, also des Regierungshandelns. Die Legislative, deren Aufgabe es eigentlich wäre, das Handeln der Regierung zu regeln und zu kontrollieren, ist de facto ausgeschaltet. Regiert wird mit Verordnungen, zwar nicht zum Schutz von Volk und Staat, sondern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, aber dennoch in einer Art und Weise, wie es sie zuletzt nach dem Reichstagsbrand gab.

Wenn alles vorüber ist, wenn die Aufarbeitung beginnt, wird man sich fragen, wie es dazu kommen konnte, zu einer Entmachtung der Parlamente und Ermächtigung der Regierungen. Dann wird man vielleicht auch die Regierungserklärung der Bundeskanzlerin unter die Lupe nehmen: „Diese Pandemie ist eine demokratische Zumutung; denn sie schränkt genau das ein, was unsere existenziellen Rechte und Bedürfnisse sind – die der Erwachsenen genauso wie die der Kinder. Eine solche Situation ist nur akzeptabel und erträglich, wenn die Gründe für die Einschränkungen transparent und nachvollziehbar sind, wenn Kritik und Widerspruch nicht nur erlaubt, sondern eingefordert und angehört werden – wechselseitig. Dabei hilft die freie Presse. Dabei hilft unsere föderale Ordnung.“ Das hat sie gesagt und damit klassisch um den heißen Brei herumgeredet.

Denn nicht die Pandemie schränkt unsere Rechte ein, sondern Sie, Frau Bundeskanzlerin. Und nicht die freie Presse hat Ihnen auf die Finger zu schauen, sondern der freie Abgeordnete.

StVO 2020

Neue Verkehrsregeln

Soeben (28.4.2020 – Null Uhr) ist die StVO-Novelle 2020 in Kraft getreten. Die alte Faustregel zum Fahrverbot (mehr als 30 innerorts / mehr als 40 außerorts) ist damit passé. Ab sofort drohen Fahrverbote von einem Monat schon bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen, nämlich ab 21 Km/h zu schnell innerorts und ab 26 Km/h zu schnell außerorts. Dies ist vor allem wegen der ständig zunehmenden 30er-Zonen misslich

Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, wie häufig in einer Kreisstadt wie Bad Kreuznach dieses Schild (Zeichen 274.1) auftaucht:

Zeichen 274.1 StVO

Gar nicht oft? Genau da liegt die Tücke. Denn es steht eben nur am Anfang einer Zone und gilt dann für ein ganzes Stadtviertel. Sie selbst haben das Schild nach 2 oder 3 Kreuzungen vergessen, aber die dadurch angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung gilt fort.

Da Sie vorschriftsmäßig fahren wollen ist 50 Km/h Ihr Richtwert. Sie lassen das Auto also rollen, während die Tachonadel um die 50 herum zittert. Das können 45 Km/h sein, es können aber auch 55 Km/h sein – und schon ist der Lappen weg. Diese Neuregelung, die unsere „Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter“ (O-Ton des Bundesverkehrs- und Millionenverschwendungsministers) machen soll, ist also ein ganz besonders faules Ei!

Radfahrer dürfen jetzt nebeneinander fahren (wass sie ständig tun), am grünen Pfeil rechts abbiegen (was sie auch ständig tun) und demnächst sogar gegen Einbahnstraßen fahren. Jetzt aber noch nicht, auch wenn sie das ohnehin ständig tun.

Die ursprüngliche Idee, den Busssonderfahrstreifen für mehrfach besetzte KfZ zu öffnen, wurde gestrichen. Ein neues Schild für mehrfach besetzte KfZ gibt´s trotzdem. Wozu das gut sein soll, weiß niemand. Zeitgemäß durchgegendert ist das Schild auch nicht gerade.

Mehrfach besetzter PKW

Zusätzlich dürfen wir uns über einige andere neue Verkehrsschilder freuen und ganz viele Details, die unbedingt mal geregelt werden mussten – sofern man sonst gerade nichts zu tun hat.

Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Tagespresse. Die berichtet ja fleißig.

Übrigens: Falls jetzt jemand meint, Kritik an der Erhöhung der Bußgelder sei bei Strafverteidigern so eiwas wie ein Beißreflex, verweise ich auch mal auf die gegenteilige Ansicht, die ein Kollege hier vertritt.

26.4.2020

National feminin (26.4.2020)

Mord, Vernehmung, Hausdurchsuchung. Bei den Mitgliedern der WG, in der das Opfer wohnte. Begründung: „Das ist bei uns Routine.“ Offenbar ist es auch Routine, keine Strafrechtler zu fragen, bevor sowas abgedreht wird.

Dann längerer Leerlauf, als ich wieder aufwache rollen gerade ein paar Demonstranten ein Plakat vom Dach des Polizeipräsidiums ab. „Landfriedensbruch“ stellt ein höherrangiger Polizeibeamter fest. Besser wieder einschlafen.

Dann wird einer abgestochen, aber überlebt. Der Täter ist kurz verdächtig, auch die Tat begangen zu haben, um die es eigentlich geht. Nachdem er das widerlegt hat, wird er mit Samthandschuhen angefasst und schließlich sogar laufen gelassen – nach einem Mordversuch!

Dann wird ein Handy geknackt und (Achtung!) sein Inhalt komplett ausgedruckt. Der Papierberg wird auf einem Wägelchen hereingefahren und umfasst ca. 10.000 Blatt Papier, das die Furtwängler und Kollegin Kasumba jetzt durchlesen. Wenn das alles Bestandteil der Akte wird, denke ich mir, werden die Beiden bald in die Putzkolonne versetzt.

Finale dann eher dichterische Freiheit: 2 Zeugen und ein Verdächtger werden zur Vernehmung gezwungen, in getrennte Räume verfrachtet und akustisch miteinander verbunden. Die Kommissarinnen verlesen Chat-Protokolle, um den Tatverdächtigen vor der von ihm schwangeren Freundin bloßzustellen. Diese wiederum soll dadurch zum „Einknicken“gebracht werden, sprich gestehen, dass sie dem Tatverdächtigen ein falsches Alibi gegeben hat. – Reden wir nicht weiter drüber.

Besagter Tatverdächtige tut dann noch das einzig Richtige und verlangt einen Anwalt. Die Rechtsauskunft der Vernehmungsbeamtin klingt pfiffig: „Ein Recht auf einen Anwalt haben Sie erst ab der Vernehmung zur Sache.“ Hat natürlich mit der Realität nichts zu tun, aber versuchen kann man´s ja mal.

Bin gespannt, wann das einer nachäfft und meine Mandanten diesen Spruch zu hören bekommen.

Rechtsschutzärger

Rechtsschutzärger

Ein schönes Beispiel dafür, warum ich der Meinung bin (und dies auch nachlesbar verkünde), dass die anwaltliche Zusammenarbeit mit den Rechtschutzversicherern (RSV) von diesen unnötig erschwert wird, ist mir heuer wieder begegnet:

Der Fall: Ein Mandant macht Schadensersatzansprüche geltend aus einem Verkehrsunfall in München. Dafür hat er Anspruch auf Kostenübernahme durch eine RSV, deren gelbes Logo mich immer an ein Ärger-Smiley erinnert. Die RSV will natürlich, dass ein von ihr ausgesuchter Anwalt den Prozess führt und ist beledigt, weil der Mandant sich den Anwalt seines Vertrauens selbst gewählt hat. Darum triezt sie mich schon beim außergerichtlichen Schriftverkehr mit schwachsinnigen Gebührenkürzungen (für Insider: 1,1 statt 1,3).

Dann kommt es zum Prozess, das Amtsgericht München beraumt einen Termin an und ich fordere von der RSV einen Vorschuss auf meine Fahrtkosten. Denn pro Kilometer von der Kanzlei bis München und wieder zurück stehen mir 30 Cent zu zuzüglich – und da wird es spannend – der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Grundsätzlich hätte ich diese Kosten vorgelegt und hinterher dem Gegner in Rechnung gestellt. Denn der verliert ohnehin und muss dann zahlen. Weil mich die RSV aber nicht nett behandelt hat, fordere ich eben Vorschuss, was die RSV wohl zur Weißglut reizt, denn umgehend sucht sie nach Möglichkeiten, den Vorschuss zu kürzen.

Die Fahrtstrecke Kanzlei – München errechnet ein Routenplaner; die 30 Cent pro KM stehen im Gesetz. Da lässt sich nicht dran rütteln (obwohl ich es nicht für ausgeschlossen halte, dass eine RSV mir irgendwann vorrechnet, man könne auch über Feld- und Wanderwege abkürzen und dadurch 11 KM sparen). Was also tut der zum Schikanieren angewiesene Sachbearbeiter der RSV? Richtig! Er überweist „zunächst ohne Mehrwertsteuer„.

Sparen in der Anwälte Säckel ist der RSV Lieblingsbeschäftigung. Legionen drittklassiger Versicherungsjuristen müssen sich diesen Trick ausgedacht haben.

Was heißt das nun im Klartext?

Wenn ich 100 EUR Vorschuss bekomme, will das Finanzamt davon 19% haben, und zwar unabhänig davon, ob mir das Geld mit oder „zunächst ohne Mehrwertsteuer“ überwiesen wird. Daher stellt jeder Selbständige 119 EUR in Rechnung, damit er unterm Strich auch tatsächlich die kalkulierten 100 EUR hat. Wenn die RSV nämlich „zunächst ohne Mehrwertsteuer“ zahlt, muss ich trotzdem 19% abführen. Es bleiben folglich nur 84 EUR übrig.

Oder noch deutlicher: Meine Fahrtstrecke bis München beträgt 433 KM. Weil die RSV „zunächst ohne Mehrwertsteuer zahlt„, sind jedoch (abzgl. 19%) nur 363 KM kostenmäßig gesichert.
Natürlich bleibe ich deshalb nicht 70 KM vor München stehen und lasse den Mandanten ins Messer laufen. Er kann ja nichts dafür, dass ihm jemand vor Abschluss des Versicherungsvertrages einen falschen Tipp gegeben hat. Aber vielleicht mache ich auf dem Rückweg 140 KM vor der Kanzlei eine Pause, rufe den Sachbearbeiter der RSV an und frage ihn mal, ob er mir jetzt eine Übernachtung im Hotel bezahlt, weil die restlichen Kosten für den Heimweg nicht gedeckt sind.

19.4.2020

„Die Guten und die Bösen“ (19.4.2020)

Good cop – bad cop?

Ein Polizist übt Selbstjustiz, seine gegen ihn ermittelnden Kollegen empfehlen ihm, die Sache doch „anders“ darzustellen, damit er nicht lebenslang für Mord ins Gefängnis muss.

„Kannst du nicht einfach behaupten, er hätte dich angegriffen?“ – Rät die Kommissarin. Wohlgemerkt: Das Opfer wurde an einen Stuhl gefesselt und mit einer Plastiktüte langsam erstickt. Der Täter hat zugesehen.

Ist das realistisch? Funktioniert so unsere Polizei? – Ich hoffe mal nicht!

Systemrelevanz

In seiner 4. Corona-Bekämpfungsverordnung hat das Land Rheinland-Pfalz nun endlich anerkannt, dass die Rechtspflege und damit auch die Tätigkeit der Anwaltskanzleien systemrelevant ist.

Etwas spät, denn mittlerweile finden ohnehin kaum noch Gerichtsverhandlungen statt. Die Kolleginnen und Kollegen mit Kindern haben sich in den letzten 4 Wochen mit der Situation arrangiert und die Kinderbetreuung anderweitig geregelt.

Coronapandemie

Rechtsberatung in Zeiten des „stay at home“

Noch immer finden einzelne Gerichtstermine statt, ebenso sind Treffen mit Mandanten zur Übergabe von Unterlagen, Unterzeichnung der Vollmacht usw. manchmal unvermeidlich. Prinzipiell versuche ich derzeit aber – wie (hoffentlich) wir alle – von zuhause aus zu arbeiten.

Dennoch bleibe ich für Sie erreichbar!

Mein Telefondienst ist von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Rückrufe durch mich erfolgen zeitnah. Daneben gibt es die Möglichkeit der Kontaktaufnahme durch E-Mail. Auch Videokonferenzen können eingerichtet werden.

Um es aber ganz klar zu sagen: Termine sind möglich und finden statt!

Die Terminvereinbarung ist ein klein wenig umständlicher, als Sie es von meiner Kanzlei gewohnt sind. Und ich versuche eben telefonisch abzuklären, inwieweit ich Ihr Anliegen auf elektronischem Wege regeln kann.

Etwas ungewohnt für Sie dürfte eine „Widerrufsbelehrung“ sein, die ich nun vorab versende. Diese hängt einfach damit zusammen, dass Ihnen bei Anwaltsverträgen, die ich außerhalb meiner Kanzlei schließe, ein Widerrufsrecht zusteht. Mit der Belehrung erfülle ich also lediglich gesetzliche Pflichten.

Die Dienste als Verfassungsfeinde

Operation Rubikon

49 v. Chr. – Cäsar überschreitet den Rubikon. So lernen Schüler (hoffentlich immer noch) in Geschichte. Haben sie dazu noch Latein, müssen sie zusätzlich das berühmte „Alea iacta est“ mit diesem Ereignis verbinden und fleißig diskutieren, ob dies nun mit „Der Würfel ist gefallen“ oder „Die Würfel sind geworfen“ zu übersetzen sei, bevor sie erfahren, dass der Bildungsbürger Julius Cäsar den Spruch wahrscheinlich auf Griechisch rezitierte: ἀνερρίφθω κύβος.

Aus juristischem Blickwinkel war der Schritt über den Rubikon nicht weniger als ein Staatsstreich. Denn Cäsar war damals Prokonsul und genoss als solcher juristische Immunität. Wegen der zahllosen Straftaten, die ihm den Aufstieg zum mächtigsten Mann der Welt erst ermöglicht hatten, konnte er nicht angeklagt werden. Doch seine Amtszeit als Prokonsul lief ab, die begehrte Wahl zum Konsul, die ihm erneut Immunität gesichert hätte, hatten sein Gegner verhindert. Und darum stand der mächtige Cäsar am 10. Januar des besagten Jahres am Rubikon, dem Grenzfluss zwischen römischem Kerngebiet und der Provinz gallia cisalpina.

Drüben in der Provinz war er unantastbar – noch. Doch mit Überschreiten des Flusses würde er unweigerlich die Immunität verlieren, wäre nur ein gemeiner Verbrecher am Ende seiner Karriere. Darum entschied er sich, den Rubikon unter Waffen und mit seiner Legion zu überschreiten. Denn er wollte sich dem Recht nicht beugen. Der Rest ist bekannt: Die Republik starb (heldenhaft mit Cato in Utica), ein gallisches Dorf leistete Widerstand, Antonius und Kleopatra lieferten sich eine filmreife Liebesgeschichte und ein blasses, pickeliges Jüngelchen namens Octavian heimste 18 Jahre später als Kaiser Augustus die Lorbeeren ein.

Dieser Tage ist es hilfreich, sich solche Zusammenhänge nochmals zu verdeutlichen. Denn wir wissen nun sicher, dass BND und CIA jahrzehntelang rechtswidrig die Regierungskommunikation anderer Länder abgehört haben. Der deutsche Geheimdienst hat deutsches Recht gebrochen – ständig und massiv.

Dies alles wäre noch erträglich, denn der BND bricht ständig das Gesetz, er kümmert sich einen Dreck um den Rechtsstaat, ist wie alle Geheimdienste ein Staat im Staat, nichts anderes als eine kriminelle Vereinigung. Unerträglich wird der Vorgang erst durch den Namen: Operation Rubikon.

Wer sein Projekt so nennt, der will damit zum Ausdruck bringen, dass er sich als über dem Recht stehend betrachtet, sich an kein Gesetz gebunden fühlt, die Rechtsordnung zutiefst verachtet. Wer diesen Namen wählt, der überschreitet bewusst eine Grenze, streift die Fesseln der Gesetze endlich ab und – begeht Verfassungsbruch.

Vielleicht glaubt der BND ja tatsächlich, im Interesse der Bundesrepublik gehandelt zu haben. Aber es steht ihm nicht zu, dieses Interesse selbst zu definieren, denn dafür gibt es ein Parlament, dessen Wille ignoriert wurde.

Die Operation Rubikon ist darum auch heute noch das, was sie schon zu Cäsars Zeiten war: ein Staatsstreich.

Bewährung

Gibt es bei Mord eigentlich „Bewährung“?

Im frühmorgendlichen Verkehr kommt es zu einem tödlichen Unfall, weil ein Autofahrer nicht rechtzeitig bremsen kann. Eine ihm unbekannte Frau verstirbt unter seinem Wagen, genauer gesagt unter dem rechten Vorderrad, das auf ihrem Kopf steht. 

Der zutiefst erschütterte Fahrer muss sich vor dem Amtsgericht verantworten. Nach einer tränenreichen Einlassung voller Schuldvorwürfe gegen sich selbst erhält zwei Jahre auf Bewährung. 

So weit, so gewöhnlich – Alltag an deutschen Gerichten. 

Dem Verurteilten gefällt die Strafe dennoch nicht, weshalb er Revision einlegt, eine sogenannte Sprungrevision.

Aufgrund eines relativ banalen Fehlers muss das Oberlandesgericht als Revisionsgericht das Urteil aufheben und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurückverweisen. Dort verhandelt ein anderer Amtsrichter den Fall erneut. 

Was wollen Sie denn eigentlich? Ein noch milderes Urteil werden Sie bei mir nicht bekommen“, verkündet er gleich zu Sitzungsbeginn. Dann packt der Angeklagte aus: Die Frau sei ihm natürlich bekannt gewesen, er habe sie abgrundtief gehasst. wochenlang ihren morgendlichen Weg zur Arbeit ausgespäht, geduldig die richtige Gelegenheit abgewartet und sein Opfer dann mit voller Absicht eiskalt überfahren.

Ein „noch milderes Urteil“ ist damit vom Tisch, aber kann die Strafe nun erhöht werden?

Der Amtsrichter ist zunächst einmal fein raus, denn er kann den Fall an das Schwurgericht verweisen. Dort wird sich eine speziell für Tötungsdelikte zuständige Strafkammer lange den Kopf zerbrechen, am Ende aber angewidert und mit Bauchschmerzen das einzig denkbare Urteil verkünden:

1.) Der Angeklagte ist des Mordes schuldig.

2.) Er wird zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

3.) Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Fall ist rein theoretisch und er wird es hoffentlich auch bleiben. Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist jedenfalls nicht so groß, dass ich auch in einer solchen Extremsituation auf das perfekte Funktionieren des System vertrauen würde. Vielleicht setzt ja doch ein Gericht die Regeln außer Kraft und verhängt die lebenslange Freiheitsstrafe. Aber solange sich alle an das Gesetz halten, müsste der Prozess so enden wie hier beschrieben. 

Du wirst, geneigter Leser, dich fragen wie so etwas möglich ist. 

Nun: Zunächst einmal hat nur der Angeklagte Revision eingelegt. In solchen Fällen kann das einmal gefällte Urteil nie schlechter für ihn werden. Die zwei Jahre auf Bewährung sind und bleiben in Stein gemeißelt. Was sich ändern kann, ist die Bewertung der Tat durch das Gericht. Darum wurde hier aus der fahrlässigen Tötung der Mord. 

Grundsätzlich könnte ein glaubhaftes Geständnis zwar Anlass sein, einen beendeten Prozess wieder neu aufzurollen. Erst nach Rechtskraft des Urteils mit einem Mord zu prahlen, ist also nicht empfehlenswert. Aber hier war der Prozess ja gerade nicht beendet. Konsequenz: Änderung des Schuldspruchs, aber die Strafe bleibt die gleiche. 

Bliebe nur noch die Frage, ob ein solches Urteil noch gerecht genannt werden kann. Überwiegend wird man es wohl als Unrechtsurteil ansehen, der Ruf nach Gesetzesänderungen erschallen, Politiker sich mit wütenden Tiraden gegen die Absurdität des Rechtsstaates aufblähen. Lediglich Juristen können das Ergebnis akzeptieren. Für sie ist ein Urteil dann gerecht, wenn es dem Gesetz entspricht. Die Konsequenz – den Mörder mit Bewährungsstrafe – erdulden sie wohl auch deshalb, weil sie wissen, wie oft es anders ist, formal gerechte Urteile größtmögliches Unrecht verbriefen.