Zech- und andere Preller

Ist Anschreibenlassen eigentlich Mord?

Neulich auf dem Straßenstrich … ach nee, ist ja momentan verboten. Neulich in der Kneipe … auch zu. Dann eben irgendwo dort, wo bar gezahlt wird, nehmen wir halt den Wochenmarkt. Da wollte einer etwas kaufen, zum Beispiel eine Pute als Sonntagsbraten. Man gönnt sich ja sonst nichts in diesen Zeiten.
Kostet 11 Euro das Kilo.“ – „Was wiegt das Vieh denn?“ (der Fall spielt im Ruhrpott) – „5,5 Kilo.“ – „Also 60 Euro?“ (Im Originalfall waren es 40 Euro, aber ein Strich ist eben kein Wochenmarkt). „Hömma ich nehm den Vogel„, sagt der Käufer. „Erst das Geld, dann die Ware“, antwortet der Händler. „Wieso dat denn? Sind wir hier auf dem Strich?“, sagt der Käufer natürlich nicht, weil man so etwas nicht zugibt, aber wir kommen hier irgendwie nicht am Thema vorbei. Also dann eben doch: Neulich auf dem Straßenstrich!
Sie hält die Hand auf, er sagt ja, meint aber nein, aus irgendwelchen Gründen geht es dennoch zur Sache und danach will sie endlich ihr Geld, das ihr schon vorher versprochen worden war. 40 nicht 60. Sie ist schließlich keine Pute.
Pass mal auf Mädel, das ist so, ich krieg mein Geld erst nächste Woche, aber in drei Tagen, das ist ganz sicher …“ – weiter kommt er nicht. Sie schreit sofort los, ohrenbetäubend, gellend laut, noch während er gerade die Hose hochzieht. Kaum ist diese zugeknöpft nutzt er seine nun freie Rechte, um dieses Geschrei abzustellen. Und weil er stark ist, ein Kehlkopf aber nicht sonderlich robust, schweigt sie bald für immer. Wegen 40 Euro. Es hätte nicht einmal für eine Sonntagspute gereicht.

Szenenwechsel und Zeitenwechsel: Monate später brütet ein Schwurgericht über dem Unterschied zwischen Mord und Totschlag. Der Mord braucht Mordmerkmale, das einzig hier passende wäre die Verdeckungsabsicht. Aber handelte der Freier zur Verdeckung einer Straftat? Er wollte ja nicht etwa nicht zahlen, er wollte nur drei Tage später zahlen, weil er selbst auf sein Geld wartete. So etwas kommt in der Kneipe relativ oft vor. „Einen Deckel machen“ heißt es dort. Darum solltest Du, geneigter Leser, nun aufpassen, denn am Ende des Falles wird der BGH sagen:

An einem wirtschaftlichen Minderwert des Entgeltanspruchs infolge der abredewidrig unterbleibenden sofortigen Barzahlung kann es allenfalls dann fehlen, wenn zum für die Gesamtsaldierung maßgeblichen Zeitpunkt der Vermögensverfügung die zeitnahe Erfüllung der Entgeltforderung mit Sicherheit zu erwarten steht.

Soll heißen: Dein Anschreibenlassen in der Kneipe ist eventuell eine Straftat, denn eigentlich, stillschweigend und einverständlich gingen der Wirt und Du davon aus, dass Bier und Korn sofort bar bezahlt werden. Doch keine Panik vor dem rufvernichtenden Vorwurf des Zechprellens: Verträge kann man nämlich jederzeit ändern. So lange der Wirt zähneknirschend den Deckel schreibt, weil er Dich als guten Kunden nicht verlieren will, bist Du auf der sicheren Seite. Anders wäre es nur, wenn er sofort losschrie, ohrenbetäubend, gellend laut …

Damit sind wir wieder auf dem Straßenstrich, denn sie hat geschrien, sie wollte nicht anschreiben, nicht drei Tage warten bis es Geld gibt. Ihre ursprüngliche Hoffnung auf sofortige Barzahlung wurde enttäuscht, weshalb ihr höchstrichterlich – leider aber post mortem – bestätigt wurde, betrogen worden zu sein. Pech für den Freier, denn das Schwurgericht wollte ihn mit achteinhalb Jahren wegen Totschlags laufen lassen, der BGH erkannte stattdessen auf Mord. Die Differenz zwischen 8,5 Jahren und lebenslänglich basiert allein auf den 3 Tagen Zahlungsaufschub, die der Freier haben, sein Opfer ihm aber nicht geben wollte.

(Mõglicherweise wäre er glimpflicher davon gekommen, wenn er gesagt hätte: „Ups, Portemonaie vergessen, ich laufe schnell nachhause und besorg dir die Kohle. Meine Alte leiht mir bestimmt was.“ Da hat wohl ein Verteidiger nicht mitgedacht.)

Und was lernen wir daraus? Kehlköpfe sind brüchig, Puten sind teurer als Bordsteinschwalben und Barzahlung heißt nicht anschreiben. Denk daran beim nächsten Besuch in der Kneipe – oder wo auch immer.

Ehrenmorde

Was ist eigentlich ein „Ehrenmord“?

Der Isländer Egil Skallagrímsson ist der Held der Egils Saga. Er war Wikinger, wurde bei einem seiner Raubzüge aber mitsamt seiner Bootsmannschaft gefangen genommen und auf einem Landgut eingekerkert. Bei der Flucht entdeckt er eine Schatzkammer, die er plündert und dann schleunigst abhaut. Doch angekommen am Boot plagt ihn das Gewissen. „Das ist alles falsch und nicht kriegerisch. Wir haben das Eigentum des Guten gestohlen, ohne dass er es wusste“, erklärt er seinen Kameraden und sieht nur einen Weg, seine Ehre zu retten: „Gehen wir zurück zum Haus und lassen ihn wissen, was passiert ist.“
Die übrigen Wikinger sind da etwas weniger empfindlich, daher geht Egil alleine zu dem Landgut, setzt es in Brand und tötet die daraus Fliehenden. Danach weiß zwar erst recht keiner (mehr), wer die Schatzkammer geplündert hat, aber Egil war es eben wichtig, den Schatz wie ein ordentlicher Wikinger zu erbeuten und nicht wie der heimtückische Dieb in der Nacht.

Müsste Egil wegen seiner Mordtaten (den Diebstahl lassen wir jetzt mal außer Acht) vor ein deutsches Gericht, wären ihm kontroverse Diskussionen in der Öffentlichkeit gewiss. Denn er handelte ja zur Verteidigung seiner Ehre. Kann so etwas ein „niedriger Beweggrund“ und damit ein Mordmerkmal sein? Oder waren es Ehrenmorde, die milder bestraft werden?

Du spürst, geneigter Leser, nun ein leichtes Aufwallen des Blutdrucks, denn Du denkst an Kulturen, die es als normal erachten, ihre einen „westlichen Lebensstil“ pflegenden Frauen (und nur die!) eiskalt abzuschlachten. Und Du kannst nicht verstehen, weshalb so etwas milder bestraft wird.
Doch ich kann Dich beruhigen: Der BGH als höchstes deutsches Strafgericht hat schon im Jahre 2002 entschieden, dass es gerade nicht auf den kulturellen Standpunkt des Täters ankommt, sondern auf die Maßstäbe der deutschen Kultur. Daher werden sogenannte Ehrenmörder hierzulande – statistisch belegt – sogar härter bestraft als Täter, die sich nicht auf eine angeblich ehrenhafte Pflicht berufen. Wer Dir etwas anderes erzählt, ist entweder Schreiber oder Leser der Boulevardpresse.

Nun hat allerdings jede Straftat nicht nur eine objektive, sondern auch eine subjektive Seite. Objektiv – also nach Wertung der Deutschen – war Egils Handeln ziemlich niederträchtig. Aber war Egil überhaupt in der Lage, anders zu handeln? War er noch Herr seiner Sinne, als sein Gewissen ihm befahl, zu dem Landgut zurückzugehen?

Dieses Argument hören wir von Tätern unserer modernen Ehrenmorde besonders häufig: „Die ganze Familie hat gesagt, ich soll sie töten, ich konnte einfach nicht anders, ich dachte, das ist dann wohl richtig.“ – „Doch, man kann anders“, sagt der BGH dazu. Man kann insbesondere neutrale Dritte um Rat fragen: „Ey Schullehrer, meine Schwester trinkt Alkohol und trägt Miniröcke. Was hältst Du davon, wenn ich sie umbringe?“ Wer diese Frage nicht stellt, bekommt eben lebenslang.

In seiner Heimat konnte Egil Skallagrímsson trotz seiner Taten unbehelligt weiterleben, was bei modernen Ehrenmördern nicht anders ist. Allerdings war Egils Umfeld auch verfangen in der Gedankenwelt des tiefsten Mittelalters – das ist bei Kulturen, die Ehrenmorde befehlen, wohl ebenfalls heute noch so.

Verdeckungsmord

Was ist eigentlich ein „Verdeckungsmord“?

Nach landläufiger Meinung besteht zwischen Alkohol und Strafe eine Wechselwirkung dergestalt, dass Trunkenheit strafmildernd wirkt. Straftäter flunkern darum gerne, wenn sie gefragt werden, wie viel sie vor der Tat getrunken haben. Selbst Taten, die zumindest einen halbwegs klaren Kopf erfordern (Geldabheben nach Fund einer Scheckkarte nebst PIN) wurden dann angeblich im Zustand völliger geistiger Umnachtung begangen.

Aber nicht immer ist das Fantasieren über Trinkmengen von Vorteil, denn der Schuss kann auch nach hinten losgehen und plötzlich ist der Autounfall ein Mord. So geschehen nach einem Weinfest in Oberbayern. Denn Wein und Oberbayern passt irgendwie nicht zusammen, daher musste der Fall ja schiefgehen.

Was war passiert? Nun, ein Autofahrer hatte nach dem Besuch besagten Weinfestes die unglückliche Idee, mit seinem Auto heimzufahren. Schon kurz hinter dem Festgelände traf er auf einen anderen Festgast, wobei „traf“ hier wörtlich zu verstehen ist. Der Andere schlief nämlich gerade seinen Rausch aus, und zwar mitten auf der Fahrbahn. – Oberbayern und Wein.

Nachdem der Autofahrer seinen Treffer bemerkt hatte, kam er auf eine äußerst seltsame Idee. Er schob den soeben angefahrenen Schläfer mit seinem Auto in den Straßengraben. Keine Ahnung, wie so etwas geht. Offenbar werden Alkoholleichen bei langsamer Fahrweise nicht überrollt, sondern vom Auto vor sich hergeschoben. Ganz ohne Verletzungen kommt man dabei aber auch nicht davon, weshalb die Alkoholleiche bei Ankunft im Straßengraben fast eine echte Leiche war. Mausetot und ohne eine Chance, die drei Promille Restalkohol noch abzubauen, so wirkte sie auf den Autofahrer und schien ihm daher ein triftiger Grund, sich möglichst schnell aus dem Staub zu machen. Was ihm letzlich wenig nutzte, denn ermittelt wurde er dennoch, weshalb irgendwann die Polizei an seiner Türe klopfte.

Nach der Logik des Volksmundes wäre ihm nun zu raten, seine Alkoholisierung zur Tatzeit maßlos zu übertreiben, gewissermaßen als Entschuldigung für das Geschehene. Da die Alkoholleiche im Straßengraben rechtzeitig gefunden wurde und überlebte, könnte der Fall für den Autofahrer demnach so erledigt werden: „Sorry, ich war blau, um nicht zu sagen hackedicht. Tut mir leid, kommt nicht wieder vor.“

Derartige Fälle aus dem prallen Leben eignen sich immer gut für mündliche Prüfung, denn die Studenten können nun raten, welche Straftatbestände verwirklicht wurden. Unfallflucht liegt auf jeden Fall vor, dass merkt jeder. Das Geschehen nach dem unbeabsichtigten Anfahren der Alkoholleiche ist schon schwieriger. Wie nennt man das, wenn jemand mit einem Auto in den Straßengraben geschoben wird? Nur Körperverletzung? Oder darf´s auch etwas mehr sein? Ein versuchtes Tötungsdelikt vielleicht? Und warum nicht gleich ein Mordversuch?

Das ist die Stunde der Dogmatiker. Gesetzbuch rausgeholt, § 211 StGB (Mord) aufgeschlagen und dann schulmäßig die Mordmerkmale runtergerasselt. Neun davon gibt es, beginnend mit Mordlust bis zur Verdeckung einer Straftat. Aber keines davon scheint zu passen. „Doch“, sagt der Streberstudent, richtet seine Nerd-Brille und erinnert daran, dass der Autofahrer ja betrunken unterwegs war. Und weil die Trunkenheitsfahrt strafbar ist, diente das seltsame Manöver, eine Alkoholleiche mit dem Auto in den Straßengraben zu schieben, eindeutig dazu, wegen der Trunkenheitsfahrt nicht verurteilt zu werden.

Andächtiges Staunen in der Runde. Ob das so durchgeht?

Ein Staatsanwalt, der den Mordversuch anklagt, ist immer schnell gefunden. Und ein Gericht, das deshalb auch verurteilt, ist zumindest in Oberbayern auch nicht unbedingt selten. Jetzt steht der Autofahrer auf dünnem Eis. Eine letzte Chance bleibt ihm, nämlich der BGH als Revisionsgericht und dort hilft ihm letzlich, dass er nicht auf den Volksmund gehört hat. Mit dem üblichen Gequatsche hätte er sich tatsächlich um Kopf und Kragen geredet, aber glücklicherweise hatte sein Verteidiger mitgedacht und nur einen „Schock“ aufgrund des unerwarteten Zusammenstoßes angegeben, keinesfalls aber Alkoholkonsum bis zum Filmriss.

Und so fehlte dem BGH das, was einen Mord zu Verdeckung einer Straftat eben ausmacht: Eine Straftat, die verdeckt werden soll. Der Streberstudent mit der Nerd-Brille war davon ausgegangen, dass eine Trunkenheitsfahrt strafbar ist. Im Bereich von weniger als 1,1 Promille handelt es sich jedoch um eine Ordnungswidrigkeit. Ein kleiner aber feiner Unterschied, der für den Autofahrer eben Freiheit statt jahrelangem Knast bedeutet. Denn es kann ihm nicht bewiesen werden, dass er eine Straftat verdecken wollte. Möglicherweise handelte er beim Fahren in betrunkenem Zustand nur ordnungswidrig.

Das Weintrinken sollte er jedoch künftig lieber denen überlassen, die sich damit auskennen.

Bewährung

Gibt es bei Mord eigentlich „Bewährung“?

Im frühmorgendlichen Verkehr kommt es zu einem tödlichen Unfall, weil ein Autofahrer nicht rechtzeitig bremsen kann. Eine ihm unbekannte Frau verstirbt unter seinem Wagen, genauer gesagt unter dem rechten Vorderrad, das auf ihrem Kopf steht. 

Der zutiefst erschütterte Fahrer muss sich vor dem Amtsgericht verantworten. Nach einer tränenreichen Einlassung voller Schuldvorwürfe gegen sich selbst erhält zwei Jahre auf Bewährung. 

So weit, so gewöhnlich – Alltag an deutschen Gerichten. 

Dem Verurteilten gefällt die Strafe dennoch nicht, weshalb er Revision einlegt, eine sogenannte Sprungrevision.

Aufgrund eines relativ banalen Fehlers muss das Oberlandesgericht als Revisionsgericht das Urteil aufheben und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurückverweisen. Dort verhandelt ein anderer Amtsrichter den Fall erneut. 

Was wollen Sie denn eigentlich? Ein noch milderes Urteil werden Sie bei mir nicht bekommen“, verkündet er gleich zu Sitzungsbeginn. Dann packt der Angeklagte aus: Die Frau sei ihm natürlich bekannt gewesen, er habe sie abgrundtief gehasst. wochenlang ihren morgendlichen Weg zur Arbeit ausgespäht, geduldig die richtige Gelegenheit abgewartet und sein Opfer dann mit voller Absicht eiskalt überfahren.

Ein „noch milderes Urteil“ ist damit vom Tisch, aber kann die Strafe nun erhöht werden?

Der Amtsrichter ist zunächst einmal fein raus, denn er kann den Fall an das Schwurgericht verweisen. Dort wird sich eine speziell für Tötungsdelikte zuständige Strafkammer lange den Kopf zerbrechen, am Ende aber angewidert und mit Bauchschmerzen das einzig denkbare Urteil verkünden:

1.) Der Angeklagte ist des Mordes schuldig.

2.) Er wird zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

3.) Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Fall ist rein theoretisch und er wird es hoffentlich auch bleiben. Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist jedenfalls nicht so groß, dass ich auch in einer solchen Extremsituation auf das perfekte Funktionieren des System vertrauen würde. Vielleicht setzt ja doch ein Gericht die Regeln außer Kraft und verhängt die lebenslange Freiheitsstrafe. Aber solange sich alle an das Gesetz halten, müsste der Prozess so enden wie hier beschrieben. 

Du wirst, geneigter Leser, dich fragen wie so etwas möglich ist. 

Nun: Zunächst einmal hat nur der Angeklagte Revision eingelegt. In solchen Fällen kann das einmal gefällte Urteil nie schlechter für ihn werden. Die zwei Jahre auf Bewährung sind und bleiben in Stein gemeißelt. Was sich ändern kann, ist die Bewertung der Tat durch das Gericht. Darum wurde hier aus der fahrlässigen Tötung der Mord. 

Grundsätzlich könnte ein glaubhaftes Geständnis zwar Anlass sein, einen beendeten Prozess wieder neu aufzurollen. Erst nach Rechtskraft des Urteils mit einem Mord zu prahlen, ist also nicht empfehlenswert. Aber hier war der Prozess ja gerade nicht beendet. Konsequenz: Änderung des Schuldspruchs, aber die Strafe bleibt die gleiche. 

Bliebe nur noch die Frage, ob ein solches Urteil noch gerecht genannt werden kann. Überwiegend wird man es wohl als Unrechtsurteil ansehen, der Ruf nach Gesetzesänderungen erschallen, Politiker sich mit wütenden Tiraden gegen die Absurdität des Rechtsstaates aufblähen. Lediglich Juristen können das Ergebnis akzeptieren. Für sie ist ein Urteil dann gerecht, wenn es dem Gesetz entspricht. Die Konsequenz – den Mörder mit Bewährungsstrafe – erdulden sie wohl auch deshalb, weil sie wissen, wie oft es anders ist, formal gerechte Urteile größtmögliches Unrecht verbriefen.