Instanzenzug
Was ist eigentlich der „Instanzenzug“? Ich wage einmal zu behaupten, dass selbst Juristen mit Erstem Staatsexamen den Unterschied zwischen einer Berufung und einer Revision nicht verstehen. Erst im Referendariat, dem halbwegs praktischen Teil der Juristenausbildung, beginnen sie vielleicht zu begreifen, weshalb man ab dem zweiten Staatsexamen voraussetzt, dass sie es verstanden haben. Was noch nicht…