Strafakte

Wie entsteht eigentlich eine „Strafakte“?

Akten, Akten, Akten! Die ganze Justiz besteht nur aus Akten.
In Strafprozessen sind sie blassrot, daher „Rotakten“ genannt. Wenn ein Fall „durch die Instanzen geht“, also durch Rechtsmittel immer eine Instanz höher, bisweilen auch wieder zurück an den Anfang wandert, wird tatsächlich eine papierne Akte auf dem Postweg hin und her geschickt, bis sie irgendwann ausgeurteilt, zerfleddert und kaum noch lesbar im Archiv irgendeines Gerichtskellers landet. Nichts geht ohne die Akte. Niemand wird verurteilt aber auch niemand wieder freigelassen, so lange nicht die zuständigen Organe der Rechtspflege die Akte gelesen und um einige Seiten eigener Ergüsse ergänzt haben.
Die Fixiertheit der Juristen auf eine Akte ist so manisch, dass schon vor einem halben Jahrtausend der Rechtsgrundsatz „Quod non est in actis non est in mundo“ entstand – was nicht in den Akten steht, ist überhaupt nicht auf der Welt.
Wie entsteht aber eine solche Akte? Wo verschmelzen einzelne Seiten derart, dass daraus nach zwei oder mehr Instanzen wie bei der Zellteilung ein gewaltiger Organismus wird?
Nun, soweit es um Strafakten geht, ist der Demiurg die Polizei. Die notiert und speichert grundsätzlich alles, was ihr über den Weg läuft. Anschließend entscheidet sie, was an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wird. Das Gesetz schreibt zwar vor, dass die Polizei ihre gesammelten Aufzeichnungen zu einem Fall als Strafakte den Staatsanwälten zu übergeben hat. Das tut sie aber bewusst nicht. Denn Wissen ist Macht! Und der Staatsanwalt muss sein Wissen mit Richtern und Anwälten teilen. Deshalb bekommt er nur, was für eine Verurteilung benötigt wird. Jedes Strafverfahren beginnt also streng genommen mit einem Rechtsbruch, weil die Polizei Aktenbestandteile einfach zurückhält.

Schauen wir uns das nun einmal in der Praxis an: Dazu stellen wir uns vor, Du wärest, geneigter Leser, mit Deiner Freundin im Auto unterwegs. Es ist schon spät, Alkohol war auch im Spiel und plötzlich knallt es, weil irgendwer sein Auto auf der Straße geparkt hat. Fahrerflucht ist unfair, denkt Ihr, aber die Polizei wollt Ihr jetzt auch nicht unbedingt hinzuziehen. Also schreibt Ihr einen Zettel mit Kennzeichen und Handynummer, steckt ihn an das beschädigte Auto und macht Euch schleunigst aus dem Staub, zwar mit schlechtem Gewissen, aber in der festen Absicht, den Schaden ordentlich zu regulieren. „Zum Glück wird nie jemand erfahren, wer von uns am Steuer saß“, denkt Ihr euch noch.

Irgendein Blockwart musste aber mal wieder tief in der Nacht am Fenster herumlungern. Der hat zumindest das Wegfahren eines Autos gesehen und umgehend die Polizei gerufen. Damit beginnt ein tagelanges Katz-und-Maus-Spiel, denn irgendwie hast Du so gar keine Lust, mit der Polizei zu reden und denen zu erklären, wer gefahren ist. Das wiederum mögen Polizisten nicht leiden, deshalb schwärmen sie aus. Sie suchen Dich zuhause, aber Du bist nicht da. Sie fragen herum, wer Dein Auto sonst noch fährt und versuchen zu rekonstruieren, wann Du wo warst. Obendrein erzählen Sie Deiner Familie, dass es „ganz schlimm“ wird, wenn Du Dich nicht umgehend mit Auto meldest.
Um weiterem Stress aus dem Wege zu gehen, fährst Du 2 Tage später zur Polizei, präsentierst wieder nüchtern Dein Auto und sagst, dass Du sonst nichts sagen willst – vor allem nicht, wer gefahren ist.
Dein Anwalt, den Du von Beginn an konsequent auf dem Laufenden hältst, hat richtig Spaß an dem Fall. Bis er irgendwann die Strafakte auf dem Tisch hat und seinen Augen nicht traut: „Der 01 fuhr nachts allein von A nach B und verursachte einen Unfall. Anschließend entfernte er sich. Dieser Sachverhalt basiert auf den Angaben des 01.“, steht da. Und der 01 bist Du, das will die Polizei wie auch immer festgestellt haben.
Die Rotakte enthält nicht einen Satz über das Katz-und-Maus-Spiel und die verzweifelten Versuche der Polizei, den Fahrer zu ermitteln. Alles liest sich so, als könne es überhaupt keinen Zweifeln daran geben, dass Du gefahren bist. Denn Wissen ist Macht und die Polizei weiß genau, was sie dem Staatsanwalt verschweigen muss, damit Zweifel erst gar nicht aufkommen.

Es ist nun die Aufgabe Deines Verteidigers, all die fehlenden Puzzle-Stücke zusammenzutragen, die aus dem Fall wieder das machen, was er von Anfang an war: ein ungeklärter Sachverhalt. Denn was die Polizei als Strafakte an die Justiz liefert, ist oft nicht mehr als ein Märchenbuch.

Justizumzug

JEDEM EINE AKTE

Unaufhaltsam naht der Umzug der Kreuznacher Justiz. Die Staatsanwaltschaft weiß allerdings jetzt schon, dass sie es nicht rechtzeitig schaffen wird. Der Grund: Zu viele Akten.

„Seit es die polizeiliche Kriminalstatistik gibt, habe ich den Eindruck, die Polizei wird nach Fallzahlen vergütet“, beklagt der Leitende Oberstaatsanwalt. „Es gibt bei uns bald mehr Strafakten als Einwohner im Bezirk.“ Darum bittet die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach nun offiziell die Bevölkerung um praktische Umzugsbeihilfe: Am 20. und 21. September jeweils von 8 bis 13 Uhr ist jeder Bürger aufgerufen, sich seine Strafakten persönlich dort abzuholen. Er muss sie nur mindestens eine Woche behalten und dann im neuen Gebäude wieder abgeben.

So soll der Aufwand mit dem Verpacken und Transportieren der Akten umgangen werden. Die Staatsanwaltschaft ruft ausdrücklich jeden vom Falschparker bis zum Killer auf Freigang dazu auf, an den genannten Terminen vorzusprechen und sein Aktenpaket in Verwahrung zu nehmen. „Umzug light“ heißt die Aktion und damit möglichst viele mitmachen, gibt es besondere Anreize: Ab drei mitgenommenen Akten wird Strafrabatt garantiert, ab fünf Akten wird sogar eines der Verfahren nach dem Zufallsprinzip eingestellt.

Um die Archive auch wirklich restlos zu leeren, startet am 22. September, dem letzten Tag im alten Gebäude, auch noch eine Schnäppchen-Aktion. Alle bis dahin noch nicht abgeholten Strafakten werden dann nämlich einfach an jeden abgegeben, der irgendein Interesse geltend macht. Wer also wissen will, was der böse Nachbar oder die abservierte Ex auf dem Kerbholz haben, kann sich am Freitag nach Herzenslust bei der Staatsanwaltschaft bedienen. Die Öffnungszeiten der Behörde wurden dafür extra bis 15 Uhr verlängert.

Bedenken, dass Akten nie mehr auftauchen könnten, hat man dort nicht. „Ich erkenne einen Gauner an der Nasenspitze, wozu brauche ich eine Akte“, erklärt dazu ein Berufsankläger, der namentlich nicht genannt werden will. Die Staatsanwaltschaft wäre allerdings keine solche, wenn sie die Aktion „Umzug light“ nicht zu Ermittlungszwecken nutzen würde. Dazu der Zentralorganisator: „Wir kopieren die Akten natürlich vorher. Nach Rückgabe vergleichen wir dann, welche Seiten heimlich entfernt wurden. Dadurch gewinnen wir Erkenntnisse darüber, wer was zu verbergen hat.“

Und noch einen Vorteil hat die Behörde erkannt: „Kopiert wird zweiseitig. Eine Aktenkopie ist also nur halb so dick wie das Original. Dadurch sparen wir beim Umzug nochmals 50 % an Aufwand.“