Angriff der Handyknacker

Was ist eigentlich eine „Polizeitaste“?

Es sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben, dass niemand gezwungen werden darf, sich selbst zu belasten. »Nemo tenetur se ipsum accusare« nennt der kundige Jurist dies oder auch »Selbstbelastungsfreiheit«, »Aussagefreiheit« oder schlicht »Schweigerecht«.
Für die Polizei ist das ärgerlich, denn das professionelle Knacken eines modernen Handys durch spezielle Dienstleister kostet mehrere tausend Euro – ohne dass mein weiß, ob sich die Investition lohnt. Ältere Handys kann das LKA zwar selbst knacken, allerdings sind die so überlastet, dass die Dinger dort wenigstens ein Jahr herumliegen. Ein Strafverteidiger, der sein Geschäft versteht, wird schon nach einem halben Jahr die gerichtliche Freigabe des Handys erwirken – ungeknackt selbstverständlich.
Leider hat die moderne Technik nun so etwas wie Fingerabdruckscanner oder Gesichtscanner in die Handys eingebaut. Das weckt polizeiliche Begehrlichkeiten. Man könnte ja mal den Finger eines Verdächtigen gewaltsam auf das Handy drücken oder ihn zwingen, in das Display zu schauen. Schon erlangt man Zugriff auf die kompletten Handydaten.
Derartige Methoden verstoßen natürlich gegen den nemo-tenetur-Grundsatz, daher werden sie bisher nur angewendet, wo es ohnehin nicht zimperlich zugeht: Bei Einsätzen im Rockermilieu oder bei Hooligans. Deren Rechte werden traditionell missachtet, deshalb fällt ein Gesetzesverstoß mehr oder weniger dort kaum ins Gewicht.
Übereifrige Staatsanwälte weisen die Polizei allerdings zunehmend an, das Recht zu brechen und die Datenfreigabe zu erzwingen. Ein Trend zeichnet sich ab. Erfahrungsgemäß pendeln die Gerichte dann erstmal hin und her. Manche nicken solche Methoden ab, andere weigern sich, derart erlangte Beweise zur Kenntnis zu nehmen. Bis das BVerfG sich in etwa zehn Jahren dazu äußert, leben wir also in einer Grauzone.
Und da kommt die Polizeitaste ins Spiel!
Falls du ein Handy mit der Software IOS 11 oder höher nutzt, kannst du durch schnelles fünfmaliges Drücken der seitlichen Ein-/Austaste Fingerabdruck- und Gesichtsscanner deaktivieren. Das sollte dir, geneigter Leser, auch bei einem überraschenden Polizeieinsatz noch gelingen. Fünfmal schnelles Drücken auf die seitliche Ein-/Austaste. Nicht dreimal, nicht viermal. Fünfmal!
Falls du Handys mit anderer Software nutzt, bleiben dir zum Schutz deiner Daten nur die klassischen Methoden: Augen fest zupetzen, die Hand zur Faust ballen und bloß nicht aufgeben! Denn was ist schon ein gebrochener Finger gegen den polizeilichen Vollzugriff auf deine mobilen Daten.

Die Füße im Feuer

Was ist eigentlich eine „Teileinlassung“?

Ein Teil von Etwas ist immer weniger als das Ganze. Was aber grundsätzlich unvollkommen klingt, kann manchmal durchaus sinnvoll sein. Wer möchte schon eine komplette Schwarzwälder Kirschtorte essen müssen?
Bei Geschichten ist das ähnlich. Manche stellen erst zufrieden, wenn man sie in Gänze kennt. Andere regen gerade durch ihre Lückenhaftigkeit zum Nachdenken an, reizen zum Tüfteln an selbsterdachten Lösungen.
Wie komme ich nun vom Geschichtenerzählen zum Strafprozess? Ach ja: Jede strafrechtliche Hauptverhandlung beginnt mit einer Geschichte, einer teils frei erfundenen, manchmal auch die Wahrheit streifenden Erzählung. Juristen nennen dies die Anklage. Dagegen können der Angeklagte oder der Verteidiger eine andere Geschichte präsentieren. Oder es lassen. Oder einen Mittelweg wählen, also dem Gericht etwas mitteilen, das zum Nachdenken über die Anklage anregt.
Bist du, geneigter Leser, nach einem nicht nur verbalen Disput einer Körperverletzung angeklagt, könntest du ja einfach mal berichten, dass nicht nur das angebliche Opfer ein Veilchen davontrug, sondern dir auch ein Zahn ausgeschlagen wurde. Das nennt man eine Teileinlassung, also eine Geschichte, die nur einzelne Punkte des Geschehens beleuchtet. Verständige Richter werden aus solch rudimentären Schilderungen interessante Schlüsse ziehen und bei der weiteren Beweisaufnahme erhellende Momente erleben. Weil ihr Ehrgeiz, ihr detektivisches Gespür geweckt wurde.
Leider sind die Richter ganz oben, beim höchsten Strafgericht, weit davon entfernt, sich mit einem einzelnen Kuchenstück zufrieden zu geben. Sie wollen die ganze Torte! Das hat sie träge gemacht. Darum haben sie die prozesstaktisch eigentlich sehr nützliche Teileinlassung zu einem gefährlichen Harakiri-Schwert umfunktioniert. Für die roten Roben bedeutet Teileinlassung nämlich immer auch Teilschweigen. Und wer etwas verschweigt, hat nach landläufiger Meinung etwas zu verbergen.
Dem Angeklagten wurde dadurch ein hocheffektives Verteidigungsmittel leider genommen. Ihm geht es nun wie des Hugenotten Weib in C.F. Meyers berühmter Ballade: Gestehen oder Schweigen sind seine einzigen Möglichkeiten. Denn da die Justiz an der Front immerzu nach oben schaut, von wo ihr erklärt wird, was sie zu tun hat, wurde der Spürsinn im strafprozessualen Tagesgeschäft höchstrichterlich abgewürgt.
Heutzutage gilt: Wer nicht Alles sagt, der lügt. Oder in Kirschtorten gedacht: Wer ein Stück für sich behält, der … Ja, was eigentlich?
Wir lernen: Ein Stück Schwarzwälder Kirsch regt Gerichte mehr zum Nachdenken an als die Teileinlassung eines Angeklagten.

Zum Regierungswechsel

Was ist eigentlich eine „polizeiliche Gewaltschutzverfügung“?

„Du Hase, was hältst du davon, wenn wir uns trennen?“ – „Wenn du meinst Schatzi, dann zieh ich eben aus.“ So beginnen täglich friedliche Trennungen im Land, die sich dann einen Monat später wie folgt fortsetzen: „Du Hase, wann ziehst du denn endlich aus?“ – „Ach Schatzi, ich habe so viel zu tun und hatte noch keine Zeit für die Wohnungssuche.“ – „Hase, wir müssen reden!“

Einige Stunden später fährt ein Polizeiauto vor und zwei Streifenpolizisten sollen jetzt entscheiden, ob Hase Schatzi geschlagen hat oder Schatzi nur Hase möglichst schnell aus dem Haus bekommen wollte. Schatzi behauptet Lebensgefahr, Hase hat sich nach der zermürbenden Diskussion einen Cognac gegönnt. Die Beamten registrieren eine Alkoholfahne, verwaschene Aussprache und eine ungehaltene Reaktion auf das Erscheinen zweier Polizisten im Wohnzimmer. Damit ist die Entscheidung gefallen: Hase muss die Wohnung für eine Woche verlassen. Die Möglichkeit hierzu bieten die Polizeigesetze der Länder (in RLP § 13 Abs. 4 POG). So enden täglich friedliche Trennungen im Land.

Was bleibt ist die Frage, wer hier wem Unrecht getan hat. Zwei Möglichkeiten bieten sich an.

Variante 1: Hase ist ein gewalttätiger Psychopath. Es interessiert es ihn nicht die Bohne, was die Polizei ihm verbietet. Er wird zurückkommen, wieder rausfliegen, wieder zurückkommen und immer so weiter. Für Schatzi wird das Leben zur Hölle, die Polizei bald täglich zu Gast sein. Ich nenne dies die nutzlose Gewaltschutzverfügung, weil sie nichts bringt, außer dass jeder Verstoß dagegen eine Straftat ist. Nach jahrelangem Kampf häuft sich dies so an, dass die ultima ratio des Rechts greift: Gefängnis. Das verschafft Schatzi 1 – 2 Jahre Luft bis zur Entlassung, dann wird es schlimmer als zuvor. Denn kranke Hirne akzeptieren nicht, ihre Misere selbst verursacht zu haben. Statt Liebe, die es eh nie war, flammt bei Hase Rachsucht auf und Schatzi wird dies bitter büßen müssen.

Variante 2: Schatzi hat die Polizei eiskalt an der Nase herumgeführt. Gewalt hat es nie gegeben, allenfalls laute Worte in der Hitze eines Streits. Die Scherben der Vase im Flur wurden selbst und eigens zu diesem Zweck verursacht. Aber was ist eine kaputte Vase gegen die plötzliche Lösung vieler Probleme? All die kniffligen Rechtsfragen um Wohnung und Kinder sind durch ein paar gespielte Tränen zum rechten Zeitpunkt gelöst. Und selbst wenn Hase seine Unschuld beweist, wird das Jugendamt ihm Schwierigkeiten bereiten. Denn was sollen die Kleinen denken von einem Elternteil, der von Polizisten aus dem Haus geführt wurde? Da droht doch sicher eine Gefährdung des Kindeswohls. Maximal begleiteter Umgang ist dann noch drin. Ich nenne dies die instrumentalisierte Gewaltschutzverfügung. Sie wird für Hase zur Hölle, denn die von der Polizei in bester Absicht und nur für einen kurzen Zeitraum geschaffenen vollendeten Fakten, werden gravierende nachteilige Konsequenzen haben im Kampf um Kinder und Wohung

Du fragst dich nun, geneigter Leser, wie man diese Probleme anders lösen sollte. Aber frage nicht mich, denn ich weiß es auch nicht. Der Gesetzgeber bekommt Stalking seit Jahrzehnten trotz ständig verschärfter Gesetze nicht in den Griff. Die (regelmäßig weiblichen) Opfer haben den Glauben an die Justiz längst verloren. Ebenso wird die Instrumentalisierung der Polizei zur Lösung von Partnerschaftskonflikten zunehmend Methode. Ich habe den Eindruck, manche Anwälte raten gezielt dazu. Die (regelmäßig männlichen) Opfer erleben eine traumatische Entrechtung.

Was mir eindeutig scheint: Die massiven Grundrechtseingriffe durch derartige Polizeiverfügungen (praktisch erfolgt dies durch 3 Kreuzchen auf einem Vordruck und einem knappen Satz Begründung), sind nicht zu rechtfertigen. Denn wo die Maßnahme erforderlich ist, wirkt sie nicht. Wo sie aber wirkt, war sie von Anfang an falsch. Dieses Instrument sollte der Polizei genommen und in die Hände von Richtern gelegt werden. Nach Festnahmen sind Verdächtige binnen 24 Stunden einem Haftrichter vorzuführen. Weshalb sollte dies nicht auch beim Gewaltschutz – zumindest auf Antrag – möglich sein?

Ob Hase schlägt oder Schatzi lügt, ließe sich durch eine richterliche Anhörung allemal treffsicherer klären als während eines nächtlichen Polizeieinsatzes. Zwar bliebe Schatzi gegen Stalker weiterhin schutzlos, aber zumindest würde Hase vor einer instrumentalisierten Gewaltschutzverfügung bewahrt. Das wäre bei Variante 1 wenigstens kein Rück-, bei Variante 2 sogar ein deutlicher Fortschritt. Aber dazu müsste man die Justiz auch endlich mal wieder in die Lage versetzen, ihre Aufgaben zu erfüllen. Einfach den Ermittlungsrichtern nun auch noch zahllose Fälle häuslicher Gewalt zuzuweisen, wäre gewiss zu kurz gedacht. Eine solche Schnellanhörung in Gewaltschutzssachen benötigt zusätzliche Richter, sie kostet Geld. Doch es geht darum, massives Unrecht zu verhindern, da darf der Rechtsstaat nicht sparen.

Daher schreibe ich diese Gedanken bewusst am Vorabend eines Regierungswechsels dem neuen Justizminister ins Stammbuch.

EXISTENZVERNICHTUNG

Was ist eigentlich „Polizeiwillkür“?

Welche schockierenden Details erwartest du, geneigter Leser, jetzt von mir zu hören? Zertrümmertes Inventar nach Hausdurchsuchungen? Prügel in dunklen Ecken? Missbrauch bei nächtlichen Verhören? Folter in Kellerzellen?

Ein Anwalt erfährt viel, kann es aber nicht beweisen. Darum sage ich: Alles Quatsch! Wir leben hier nicht in Türkisch-Weißrussland. Derlei ist verboten, also gibt es das nicht.

Dennoch handelt unsere Polizei willkürlich, obwohl sie oft nichts dafür kann.

Es muss im Herbst des letzten Jahres gewesen sein, als die Sportsfreunde in Uniform darin geschult wurden, wie man gefälschte Führerscheine erkennt. Ob es die Schulung tatsächlich gab, weiß ich nicht, aber seither häufen sich die Fälle – und sie laufen immer gleich ab: Ein Ausländer am Steuer wird gebeten, seinen Führerschein vorzuzeigen. Dabei entsteht ein Verdacht.

Wusstest du, dass hierzulande Bulgaren mit spanischen Führerscheinen unterwegs sind, Rumänen mit italienischen, Tschechen mit französischen und Polen mit litauischen? Die Welt ist global geworden und manch ein Arbeitsmigrant arbeitet nicht nur im EU-Ausland, sondern erwirbt dort auch eine Fahrerlaubnis. Rechtlich kein Problem, denn EU-Bürger mit EU-Führerscheinen dürfen EU-weit fahren. Zumindest in der Theorie.

Praktisch kann der frisch geschulte oder gar nicht geschulte deutsche Polizist kaum wissen, ob der spanische, italienische, französische oder litauische Führerschein echt ist. Also mutmaßt er: Sieht das Wasserzeichen nicht etwas komisch aus? Warum ist da ein Knick im Dokument? So einen Stempel habe ich noch nie gesehen. Diese Ausstellerstadt kenne ich nicht. Und überhaupt ist der Lappen in einer Sprache verfasst, die ich nicht verstehe. Also ziehen wir das Ding mal ein.

Ach, der Herr Ausländer hat einen Job als Pizzafahrer, als Paketauslieferer, als LKW-Trucker gar? Tja, dann muss der Job nun eben ruhen bis der Amtsschimmel geäppelt hat. Tut mir leid für dich und deine Frau und deine Kinder, adieu, wir melden uns.

Bis ein amtlicher Gutachter die Echtheit bestätigt – und bisher waren die Führerscheine in allen Fällen tatsächlich echt – vergeht im Schnitt ein halbes Jahr. In der Zeit zwischen Weihnachten und Ostern hatte ich genau ein Dutzend solcher Fälle auf dem Tisch. Ein Dutzend Schicksale, ein Dutzend ruinierte Existenzen und fast ein Dutzend Menschen, die aus einer gesicherten Existenz heraus auf Sozialhilfeniveau katapultiert wurden. Fast ein Dutzend, weil einer leider kein EU-Ausländer und seine Aufenthaltserlaubnis daher an die Arbeitsstelle geknüpft war. Er lebte noch einen Monat auf Pump bei Freunden, ein bis zwei weitere Monate bettelnd auf der Straße, dann hat er das Land verlassen – wohin auch immer.

Heute erfuhr ich, dass sein Führerschein echt war und er ihn wieder abholen kann. Danke, liebe Polizei. Ich weiß nur gerade nicht, ob er überhaupt noch lebt. –

„Dennoch handelt unsere Polizei willkürlich, obwohl sie oft nichts dafür kann“, schrieb ich oben. Warum kann sie nichts dafür?

Ganz einfach: Was soll er denn tun, der Herr Polizeikommissaranwärter auf seiner ersten Dienstfahrt, wenn ein Slowake ohne Deutschkenntnisse ihm ein verwittertes, kaum noch lesbares Dokument aus dem hintersten Winkel Portugals vorlegt? Ihn trifft kaum eine Schuld, zumal binnen weniger Tage ein Gericht darüber entscheidet, ob die Sicherstellung des Führerscheins Bestand hat. Dort beruft man sich – hoch lebe der Richtervorbehalt – auf die Einschätzung der Polizei. Aber auch das ist nachvollziehbar. Ich könnte die Echtheit solcher Lappen (im wahrsten Sinne des Wortes) auch nicht beurteilen. Weil unsere europäische Bürokratie nicht in der Lage ist, einheitliche Führerscheine zu schaffen. Weil es zwar eine europäische Behörde gibt, die alle EU-Fahrerlaubnisse registrieren soll, dieser Moloch aber nicht funktioniert. (In einem Verfahren warten wir seit über einem Jahr auf die Beantwortung einer gerichtlichen Anfrage). Das macht diese Fälle so frustierend.

Innenpolitiker mit Rückgrat müssten jetzt eigentlich sagen: „Halt! Es werden keine Existenzen mehr vernichtet, so lange die EU nicht ihre Hausaufgaben gemacht hat!“

Aber wahrscheinlich diskutieren sie gerade darüber, ob der „Führer“ im Schein politisch korrekt und falls ja wie er zu gendern ist.

Pfui schämt Euch!

Schwarzfahrer

Was ist eigentlich ein »Schwarzfahrer«?

Ich!
So einfach lautet die Antwort auf die heutige Frage.
Denn ich kam von einem auswärtigen Gerichtstermin per Zug, genauer gesagt mit dem IC bis Köln und dann mit der Mittelrheinbahn bis Bingen am Rhein. Mein Ticket hatte ich am Startbahnhof gekauft, mit Karte – also nachweisbar – bezahlt und dann eine knapp dreistündige Zugfahrt mit Maske genossen. Zum Glück hatte ich ein gutes Buch dabei.
Als etwa eine halbe Stunde vor Köln der Schaffner nahte, legte ich mein Ticket auf dem Tisch bereit, vertiefte mich wieder in mein Buch, aus dem ich erst wieder auftauchte, als der Zug plötzlich anhielt. Vor dem Fenster sah ich den Dom, aus dem Lautsprecher ertönte etwas von »Anschlusszüge«. Ich sah auf die Uhr und folgerte blitzschnell, dass mir ca. 2 Minuten blieben, um vom Bahngleis hinab und an anderer Stelle wieder hinauf zur Mittelrheinbahn zu eilen. Jetzt aber hurtig!
Mit einem Koffer und einer Aktentasche hechtete ich los, raus aus dem IC, eine Treppe hinab und … verdammt … das Ticket. Wieso hatte der Schaffner mich eigentlich nicht kontrolliert?
Kurzes Abwägen: Ohne Ticket wird´s schwierig. Also Treppe wieder hoch, doch der IC rollte soeben aus dem Bahnhof. Was nun? Schalter? Automat? Nicht wenn die verbliebene Zeit im Sekundenbereich liegt. Also nochmal Treppe runter, Gang entlang, Treppe hoch und ab in die Mittelrheinbahn. Gerade noch so erreicht.

Du hast, geneigter Leser, jetzt wahrscheinlich Szenen vor Augen von Menschen, die im Zug ihr Ticket lösen. Aber das war vor langen Zeiten einmal so. Heutzutage wird so etwas über AGB geregelt und die lauten: Ohne Ticket ist das Mitfahren verboten.
Bis Bonn saß ich auf glühenden Kohlen, etwa bei Boppard sah ich sie nahen und kurz später musste ich öffentlich den entwürdigenden Satz sagen: »Ich habe kein Ticket.«
Als sei das nicht schon Strafe genug, gab´s umgehend 60 EUR obendrauf und den gut gemeinten Hinweis, meine Story dem Kundenservice zu schildern. »Das klingt ja jetzt wirklich nachvollziehbar«, meinte die Schaffnerin noch. Aber ich sah ihr bereits an, dass ich mit Kulanz nicht zu rechnen hatte.
Eine lange erklärende E-Mail meinerseits und einige Tage später dann die Antwort vom »Team Kundencenter« der Trans Regio Regionalbahn:

»Ihren Widerspruch gegen das erhöhte Beförderungsentgelt haben wir geprüft. Aufgrund der nicht vorhandenen persönlichen Fahrkarte, können wir Ihren Widerspruch nicht anerkennen.«

Ja wie schwachsinnig ist das denn??? Mit einer vorhandenen Fahrkarte wäre das Problem doch gar nicht entstanden!

Einmal noch habe ich geantwortet, darauf hingewiesen, dass ich zwei Wochen vorher statt wie zugesagt um kurz vor Mitternacht erst morgens um 6 Uhr meinen Zielbahnhof erreicht und die halbe Nacht auf einem Bahnhof verbracht hatte. Wegen Verspätungen der Bahn. Aber ich war wohl einer Antwort nicht mehr würdig. »Team Kundencenter« hatte mich bereits abgehakt.

Manchmal denke ich darüber nach, was ich anders machen würde, wenn ich nochmal in solch eine Situation geriete. Aber ich sehe nur einen Ausweg: Es wieder zu tun. Weil es keine andere Möglichkeit gibt, außer vielleicht ordnungsgemäß ein Ticket zu lösen und einen späteren Zug zu nehmen (der dann sechs Stunden später ankommt?). Dann lieber eine Schwarzfahrt für 60,- EUR. Wartezeit ist schließlich auch Geld.

Damit komme ich zu der Diskussion darüber, ob das Wort vielleicht diskriminierend sein könnte. Wie häufiger bei Auseinandersetzungen um »gerechte Sprache« fehlt mir mal wieder jedes Verständnis für das Problem. Woher das Schwarze im Schwarzfahrer kommt, ist meines Wissens noch ungeklärt. Vieles spricht jedoch dafür, dass es vom jiddischen Wort «shvarts» (Armut) kommt. Im Namen eines Toleranzhypes löschen wir also gerade wieder einmal Reste jüdischen Lebens in Deutschland aus.

Mag sein, dass ich in den Augen von »Team Kundencenter« deshalb doch kein Schwarzfahrer bin. Doch ich trage das Etikett durchaus mit etwas Stolz. Aus dem Gefühl heraus, alles richtig gemacht zu haben und doch abgestempelt worden zu sein, vielleicht sogar eine Straftat begangen zu haben, nur weil es nicht mehr möglich ist, im Zug zu zahlen. Es mahnt mich, wie schnell man an einer technisierten Welt scheitern kann.

Beweisverwertungsverbot

Was ist eigentlich eine „Eilanordnungskompetenz“?

Morgens halb zehn in Deutschland: Die Bauarbeiter der Nation kauen gerade Nussriegel, die Richter sitzen in der Kantine und trinken Kaffee. Alles ruht, einer wacht: der Staatsanwalt! Ebenfalls immer im Dienst ist die Polizei, die soeben einen ganz heißen Tipp bekommen hat. Daniel Düsentrieb hortet in seiner Wohnung Drogen! Schnell ein Anruf beim Staatsanwalt: Dürfen wir rein?

Der Staatsanwalt kämpft sich durch eine äußerst komplizierte Rechtslage, denn die Antwort auf das Anliegen der Polizei liegt in zwei Gesetzen verstreut. Da wäre zunächst das Grundgesetz mit der klaren Ansage „Die Wohnung ist unverletzlich.“ Daneben gibt es eine Strafprozessordnung, die vorschreibt, dass Wohnungsdurchsuchungen nur durch einen Richter angeordnet werden dürfen. Allerdings, so steht da weiter, darf die Anordnung bei Gefahr im Verzug auch der Staatsanwalt treffen. Was nun? Liegt hier Gefahr im Verzug vor, nur weil der Richter gerade Kaffee trinkt? Oder braucht es dazu mehr, vielleicht den Totalausfall aller Richter, den Stillstand der Rechtspflege, die Stunde Null des Rechtsstaates?

In der Praxis besteht Gefahr im Verzug regelmäßig samstagnachts um drei. Denn das Böse schläft nie, Richter schon. Darum ist irgendwo im Land immer ein Staatsanwalt wach. Nicht weil er böse wäre, sondern weil die Jagd nach Verbrechern sein Lebenszweck ist. Der Blick auf die Uhr zeigt jedoch: Es ist jetzt erst dreiviertel zehn an einem gewöhnlichen Werktag. Noch ziemlich lange hin bis samstagnachts. Was mach´ ich nur, was mach´ ich nur?
Rückfrage an den Außendienst: Wie sieht’s aus vor Ort? Die Antwort jagt den Puls nach oben: Polizeimeister Bullerich hat gerade dezent an der Tür gelauscht, die dabei die wie von Wunderhand einfach aufgesprungen ist. Wir blicken auf ein ganzes Arsenal von Drogen, Waffen und Falschgeld. Dürfen wir jetzt endlich rein?

Und in diesem Augenblick tut der Staatsanwalt Daniel Düsentrieb einen sehr großen Gefallen: „Hebt die Bude aus!“ spricht er in das Telefon. Den Rest des Tages verbringt die Polizei mit dem Katalogisieren einer LKW-Ladung voller Asservate, so nennen sie das, was sie jetzt aus Daniel Düsentriebs Wohnung abtransportieren.

Machen wir uns nichts vor: Hätte der Staatsanwalt diesen Sachverhalt einem Ermittlungsrichter geschildert, wäre die Durchsuchungsanordnung postwendend ergangen, ohne dass jener sich beim Kaffeetrinken hätte stören lassen. Das ist der Grund, warum die selbsternannten Verfechter des Rechtsstaates nun aufheulen. Alles nicht so schlimm! Was soll der Quatsch? Bloße Förmelei! Und während Daniel Düsentrieb (er ist wohl mittlerweile an seiner Wohnung aufgetaucht) bereits in Handschellen zu Gericht transportiert wird, die Anordnung der Untersuchungshaft nur noch eines kurzen Termins beim Haftrichter bedarf (auch so eine unnütze Förmelei?), lese ich nochmal kurz bei Rudolf von Ihering nach. Der war ein ziemlich bedeutender Rechtswissenschaftler des vorletzten Jahrhunderts und ziemlich überzeugt davon, „dass wir in der Form die geschworene Feindin der Willkür, die Zwillingsschwester der Freiheit haben“.

Für Daniel Düsentrieb bedeutet dieser Satz an diesem Tag tatsächlich Freiheit, auch wenn Du, geneigter Leser, nun ungläubig staunen wirst. Denn der Staatsanwalt hat einen entscheidenden Fehler begangen. Er hätte die Polizei anweisen müssen, die Wohnung so lange zu bewachen, bis die Kaffeepause des Richters beendet und dieser bereit zu einer Entscheidung ist. Niemals aber hätte er selbst die Durchsuchung anordnen dürfen, denn er hatte keine Eilanordnungskompetenz, jedenfalls nicht morgens um halb zehn in Deutschland.

In Karlsruhe, dort wo unsere höchsten Strafrichter sitzen, sieht man diese Eigenmächtigkeiten sehr ungern. Zwar würde ich nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass der LKW voller Asservate tatsächlich einem Beweisverwertungsverbot unterliegt, aber zumindest beim Haftrichter findet der Staatsanwalt keine Gnade. Denn durch die grobe Missachtung des Richtervorbehalts wurden wesentliche Sicherungsmechanismen des Rechtsstaates umgangen und Beweise durch bewussten Rechtsbruch erlangt.

Darum pfeift sich Daniel Düsentrieb jetzt etwas zur Erholung rein und Polizeimeister Bullerich wird künftig mitteilen, dass es sich beim Lauschen so anhöre, als würde da gerade jemand Drogen in der Klospülung versenken. Das könnte die Gefahr in Verzig begründen, nützen wird ihm das aber nicht, denn der Staatsanwalt wird künftig lieber den Telefonhörer abhängen und sich einen Müsliriegel gönnen, morgens um halb zehn in Deutschland.

Nachtrag:

Ganz kampflos hat die Staatsanwaltschaft das nicht hingenommen. Nach einer Beschwerde wurde Daniel Düsentrieb vom Landgericht wieder in U-Haft geschickt. Meine weitere Beschwerde hat dann aber beim OLG Koblenz Gehör gefunden. Die Untersuchungshaft wurde aufgehoben. Und weil´s so schön ist, veröffentliche ich den Beschluss hier mal.

Telekomiker

Telekomiker

Eigentlich ist Prostitution ja verboten in diesen Corona-Zeiten, beim Besuch der Webseiten von Telefonanbietern scheint mir aber die Nähe zum horizontalen Gewerbe offensichtlich: Kunstvoll aufgepeppte Produkte springen einen aggressiv an, um sich zu verkaufen. Fragen zum konkreten Leistungsumfang hat, werden nicht zufriedenstellend beantwortet. Man wittert bereits vor Geschäftsabschluss, dass die schöne Fassade nur Trug ist.
Anders als die Hure versucht der Telefonanbieter allerdings, jeden direkten Kundenkontakt zu vermeiden. Man soll sich durch vorgegebene Frageprotokolle arbeiten (bloß keine individuellen Wünsche äußern) oder in einem „Chat“ mit Computern kommunizieren. E-Mail-Adressen oder Faxnummern gibt es generell nicht, Anrufer werden minutenlang durch Menüs geleitet, um letztlich auf einen Rückruf vertröstet zu werden. Keinesfalls will man schriftlichen Kontakt, was mich aber nicht davon abhielt, der Deutschen Telekom Ende Mai per Brief die Verlegung meiner Kanzlei in einen Ort mit anderer Vorwahl mitzuteilen. Mein Telefonanschluss möge doch freundlicherweise zum 1. Juli umgeschaltet werden.
Schon wenige Tage später erhielt ich – oh Wunder – die verbindliche Umzugsbestätigung nebst Bekanntgabe der neuen Telefonnummern. „Läuft“, dachte ich mir, gab neue Visitenkarten und Kanzleischilder in Auftrag und hakte die mit der Telekommunikation in Verbindung stehenden Aspekte des Umzuges ab.

Zwei Wochen später trat sie auf den Plan: Doreen. Unsere Beziehung währte nur kurz, etwa 5 Minuten, aber von all meinen Kurzzeitbeziehungen bleibt sie mir als die Unerquicklichste in Erinnerung. Doreen rief mich an im Auftrag der Deutschen Telekom und teilte mir mit, die Umzugsbestätigung sei null und nichtig, der Mitarbeiter völlig inkompetent gewesen, der Auftrag nicht „ins System eingebucht“. Aber sie, Doreen werde es nun richten, die Sache zum Guten wenden, den Auftrag völlig neu „ins System einbuchen“. Was mit meinen neuen Rufnummern sei, fragte ich sie ergriffen. Doreen meinte, die seien ebenfalls hinfällig. Und meine Schilder und die Visitenkarten? Sie werde versuchen zu retten was zu retten ist, mit viel Glück könne ich die Nummern behalten. Doreen mein Engel!
Noch selbigen Tags erhielt ich elektronisch eine neue Umzugsbestätigung für den 1. Juli, die Rufnummern blieben gleich, ich konnte das Thema Umzug meiner Telekommunikation zum zweiten Mal abhaken .

Dann kam der große Tag, der 1. Juli, an dem ich erwartungsfroh in meiner neuen Kanzlei saß und den für 8 – 12:30 Uhr angekündigten Techniker erwartete. Es kam – niemand! Anruf bei der Telekom, Warteschleife, Rückrufzusage, irgendwann tatsächlich ein Rückruf: Umzug? Welcher Umzug? Hier war mal ein Umzug für den 1. Juli gebucht, der wurde aber vor zwei Wochen storniert.

Doreen, wie schmählich hast du mich betrogen. Du bist die größte Enttäuschung meines Lebens. Möge dir etwas ganz Fürchterliches zustoßen, beim Händewaschen die Ärmel nach unten rutschen oder so ähnlich.

Und nun? Der Auftrag müsse neu ins System eingebucht werden, das könne dauern. Kommt der Techniker heute noch? Nö mit Sicherheit nicht.
Hallo??? Ich habe eine schriftliche Umzugsbestätigung, genau genommen sogar zwei, und eine Anwaltskanzlei, die dringend auf den Telefonanschluss angewiesen ist: Es wird Ärger geben! – Oh, wir werden es vordringlich bearbeiten .
Stunden später erneuter Rückruf der Telekom, ein neuer Sachbearbeiter stellt sich vor (hoffentlich sind alle bisherigen mittlerweile gefeuert). Er sei nun dafür zuständig, „mein Problem“ zu beheben. Wieso mein Problem? Ihr Problem! Jedenfalls werde er sich wieder melden sobald „das Problem“ gelöst ist. Und wann wird das sein? Da könne er sich nicht festlegen. Manche Probleme würden in 24 Stunden gelöst, andere nicht einmal in 7 Tagen. Sie wissen aber schon, dass ich eine Anwaltskanzlei … Ja, das wisse er, deshalb lege er sich ja auch nicht fest.
Zumindest die Rechtsabteilung scheint bei der Deutschen Telekom zu funktionieren, was mich nicht wundert, denn bei dieser Arbeitsweise dürfte die Abwehr von Schadensersatzansprüchen das Hauptgeschäftsfeld des Unternehmens sein.
Wie es weitergeht, ob ich jemals wieder einen Telefonanschluss haben oder künftig mit Rauchzeichen kommunizieren werde, steht im Ermessen der Deutschen Telekom. Und die macht mir nicht den Eindruck, als sei sie im Jahre 2020 technisch bereits ausreichend aufgerüstet, um den Umzug eines Telefonanschlusses zu bewältigen.

Ich warte währenddessen auf die zugesagte Lösung „des Problems“, sortiere die Bücher in meinen Regalen zum dritten Mal neu um und denke über Doreen nach. Was sie wohl gerade macht? Ob sie schon einen neuen Job hat? Wahrscheinlich nicht, denn die Bordelle sind ja geschlossen.

Trickreicher Staatsanwalt

Trickreicher Staatsanwalt

Sachen gibt´s, die gibt´s ja gar nicht, aber dennoch gibt es sie und so kam es, dass ein Auto eines Tages unbefugt vom Weg abkam, in einen Schrebergarten abglitt und eine Spur der Verwüstung zog. Dummerweise hat es sich danach auch noch entfernt.
Als der Schrebergärtner einige Tage später den Schaden bemerkt, startet er – moderne Zeiten – einen Aufruf bei Facebook: Wer hat was gesehen? Prompt meldet sich der Eigentümer einer Nobelkarosse, der sich entschuldigt und den Schaden seiner Versicherung meldet.
Wie das geschehen konnte? Nun, die Frau sei eben gefahren, ein derart PS-starkes Auto aber nicht gewohnt, dann auch noch vom Weg abgekommen, vor Schreck Gas und Bremse verwechselt, wie´s eben so geht.
Das wiederum macht die – vorher schon informierte – Polizei misstrauisch. Ein Beamter fotografiert den Unfallort von allen Seiten, malt Skizzen und spielt nach Herzenslust Detektiv, was schließlich zu folgender Theorie führt: Die Nobelkarosse hat durch den Diesel-Skandal stark an Wert verloren, darum wurde sie bewusst beschädigt, um mit der Vollkasko-Versicherung abrechnen zu können. Klarer Fall von Betrug!

Klingt abenteuerlich, vor allem wenn man weiß, was eine Vollkaskoversicherung zahlt: Maximal den Wiederbeschaffungswert, also den Preis, den der Benz (huch, jetzt hab ich´s doch gesagt) vor dem Schaden hatte. War das Auto wegen des Diesel-Skandals bereits im Wert gemindert, ist auch bei der Vollkaskoversicherung nicht mehr zu holen, als der Markt eben hergibt. Nix war´s also mit dem angeblichen Betrug zu Lasten der Versicherung.

So schnell gibt aber ein deutscher Polizist nicht auf, denn seine Ermittlungen haben auch zutage gefördert, dass der Ehemann und Eigentümer des Autos keinen Führerschein hat. Macht ja nix, wirst Du, geneigter Leser jetzt denken. Beifahrer brauchen keinen Lappen. Es macht aber schon was, sobald Du denkst wie ein Polizist. Wenn jemand nämlich keinen Führerschein hat, bedeutet dies nach kriminalistischer Logik, dass er selbst gefahren ist und die Ehefrau nur als Alibi fungiert.
Mit dieser Theorie geht der Polizist dann zum Staatsanwalt, der messerscharf erkennt, dass das Wegfahren nach dem Unfall strafbar ist.

Nun ist Unfallflucht ein Alltagsdelikt, das anzuklagen offenbar wenig Spaß macht, weshalb die Story noch etwas Pep braucht. Das Fahren ohne Führerschein ist zwar auch nicht sooo spannend, hätte aber wenigstens den Vorteil, dass der Mann auf die Anklagebank käme. Denn der ist schon amtsbekannt, dem würde man gerne einen auf den Deckel geben.

Es bleibt das Geheimnis des Staatsanwaltes, wie lange er an dem Fall grübelte, bevor er – ohne jeglichen Hinweis in der Akte – eine Lösung fand, die zumindest als Anklage mal vom Einheitsbrei abweicht: Angeklagt hat er nämlich beide Eheleute! Der Mann sei (ohne Führerschein) zu dem Garten hingefahren, die Frau zurück (Unfallflucht).

Ich bin mal gespannt, wie er das beweist …

Winkanzlei

Neues aus der WinKanzlei

Ende 2017 habe ich begonnen, mich mit den Möglichkeiten des Bloggens zu befassen. Ich finde es zeitgemäß, interessierten Lesern zu vermitteln, was einen gerade so umtreibt.

Mein erstes Blog startete ich unter dem Namen

de vinis bonis et maleficiis

Von guten Weinen und üblen Taten wollte ich also berichten. Es blieb aber letzlich bei Geschichten aus der Juristerei, die ich vor der Löschung des Blogs auf meine Internetpräsenz übertragen habe.

Während des „stay at home“ im Zuge der Corona-Pandemie habe ich dann mein Webseite überarbeitet und mein Blog dort integriert.

Da ich zu dieser Zeit auch begann, meine Kanzleiräume nach Windesheim zu verlegen, habe ich das Blog umbenannt. Die WinKanzlei ist also nicht vom englischen Winner abgeleitet, dies allein schon deshalb, weil kein Anwalt immer gewinnen kann. Es ist einfach meine Kurzformel für eine

Kanzlei im schönen Weindorf Windesheim.
Blogverzeichnis Bloggerei.de

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Rechtsschutzärger

Rechtsschutzärger

Ein schönes Beispiel dafür, warum ich der Meinung bin (und dies auch nachlesbar verkünde), dass die anwaltliche Zusammenarbeit mit den Rechtschutzversicherern (RSV) von diesen unnötig erschwert wird, ist mir heuer wieder begegnet:

Der Fall: Ein Mandant macht Schadensersatzansprüche geltend aus einem Verkehrsunfall in München. Dafür hat er Anspruch auf Kostenübernahme durch eine RSV, deren gelbes Logo mich immer an ein Ärger-Smiley erinnert. Die RSV will natürlich, dass ein von ihr ausgesuchter Anwalt den Prozess führt und ist beledigt, weil der Mandant sich den Anwalt seines Vertrauens selbst gewählt hat. Darum triezt sie mich schon beim außergerichtlichen Schriftverkehr mit schwachsinnigen Gebührenkürzungen (für Insider: 1,1 statt 1,3).

Dann kommt es zum Prozess, das Amtsgericht München beraumt einen Termin an und ich fordere von der RSV einen Vorschuss auf meine Fahrtkosten. Denn pro Kilometer von der Kanzlei bis München und wieder zurück stehen mir 30 Cent zu zuzüglich – und da wird es spannend – der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Grundsätzlich hätte ich diese Kosten vorgelegt und hinterher dem Gegner in Rechnung gestellt. Denn der verliert ohnehin und muss dann zahlen. Weil mich die RSV aber nicht nett behandelt hat, fordere ich eben Vorschuss, was die RSV wohl zur Weißglut reizt, denn umgehend sucht sie nach Möglichkeiten, den Vorschuss zu kürzen.

Die Fahrtstrecke Kanzlei – München errechnet ein Routenplaner; die 30 Cent pro KM stehen im Gesetz. Da lässt sich nicht dran rütteln (obwohl ich es nicht für ausgeschlossen halte, dass eine RSV mir irgendwann vorrechnet, man könne auch über Feld- und Wanderwege abkürzen und dadurch 11 KM sparen). Was also tut der zum Schikanieren angewiesene Sachbearbeiter der RSV? Richtig! Er überweist „zunächst ohne Mehrwertsteuer„.

Sparen in der Anwälte Säckel ist der RSV Lieblingsbeschäftigung. Legionen drittklassiger Versicherungsjuristen müssen sich diesen Trick ausgedacht haben.

Was heißt das nun im Klartext?

Wenn ich 100 EUR Vorschuss bekomme, will das Finanzamt davon 19% haben, und zwar unabhänig davon, ob mir das Geld mit oder „zunächst ohne Mehrwertsteuer“ überwiesen wird. Daher stellt jeder Selbständige 119 EUR in Rechnung, damit er unterm Strich auch tatsächlich die kalkulierten 100 EUR hat. Wenn die RSV nämlich „zunächst ohne Mehrwertsteuer“ zahlt, muss ich trotzdem 19% abführen. Es bleiben folglich nur 84 EUR übrig.

Oder noch deutlicher: Meine Fahrtstrecke bis München beträgt 433 KM. Weil die RSV „zunächst ohne Mehrwertsteuer zahlt„, sind jedoch (abzgl. 19%) nur 363 KM kostenmäßig gesichert.
Natürlich bleibe ich deshalb nicht 70 KM vor München stehen und lasse den Mandanten ins Messer laufen. Er kann ja nichts dafür, dass ihm jemand vor Abschluss des Versicherungsvertrages einen falschen Tipp gegeben hat. Aber vielleicht mache ich auf dem Rückweg 140 KM vor der Kanzlei eine Pause, rufe den Sachbearbeiter der RSV an und frage ihn mal, ob er mir jetzt eine Übernachtung im Hotel bezahlt, weil die restlichen Kosten für den Heimweg nicht gedeckt sind.

Verschollene STA

Staatsanwaltschaft spurlos verschwunden

Eine schwere staatsgefährdende Straftat droht derzeit in Kreuznach ungesühnt zu bleiben, weil die zuständige Verfolgungsbehörde sich verdünnisiert hat.

Auslöserin des Skandals ist nach bisherigen Recherchen eine resolute ältere Dame, die sich mit ihrem Schwiegersohn überworfen hat: „Ich wollte von meiner letzten Kaffeefahrt berichten, aber er wollte unbedingt Sportschau gucken. Dann hat er mich auch noch „Pflaumenelse“ genannt. Das geht zu weit“, berichtet die aufgebrachte Seniorin. Beleidigung auf sexueller Grundlage diagnostizierte sie nach kurzer Beratung mit ihrem Damenteekranz und schritt zur Tat.

Was dann geschah, ist überwiegend ungeklärt. „Ich informierte telefonisch die Staatsanwaltschaft, schilderte das Problem und kündigte an, dass ich gleich vorbeikommen würde. Als ich aber vor dem Gebäude in der Ringstraße ankam, war niemand mehr da.“ Eine kurze Recherche bei Google – auch Seniorinnen sind ja mittlerweile mobil – führte zu einem merkwürdigen Ergebnis: „Dauerhaft geschlossen“, stand dort. Seither rätselt die ganze Stadt, wo die Staatsanwaltschaft geblieben sein könnte.

Eine Mitarbeiterin des Amtsgerichts, die namentlich nicht genannt werden möchte, hat so ihre eigene Theorie: „So richtig Bock auf’s Schaffen hatten die schon lange nicht mehr. Und wenn dann auch noch eine Oma anrückt mit so einem Wahnsinns-Fall, kann man schon mal Fluchtgedanken kriegen.“

Rätselhaft ist allerdings, wie es den Staatsanwälten zwischen dem Anruf und dem Auftauchen der Senioren gelungen ist, ihre Behörde komplett zu räumen. Insider gehen davon aus, dass die Aktion von langer Hand vorbereitet war. Kein Wunder, denn der vormalige Justizminister Heiko Maas hat in seiner Amtszeit bekanntlich einen selten erlebten Wust an unnützen neuen Strafgesetzen erlassen. Möglicherweise war dies das entscheidende Motiv für die ominöse Flucht.

Bei der Polizei hat man bereits erwogen, einen Fahndungsaufruf zu starten. Zuständig für eine solche Maßnahme wäre allerdings: die Staatsanwaltschaft. Mit ihrem plötzlichen Untertauchen hat die Behörde also zugleich die Fahndung nach sich selbst unmöglich gemacht. Es handelt sich eben um Profis.

Beim Rest der Justiz wird die Staatsanwaltschaft bisher nicht vermisst. Insbesondere die Strafgerichte sehen entspannten Zeiten entgegen. „Eigentlich haben die uns immer nur Arbeit gemacht“, hört man es auf den Gerichtsfluren munkeln. „jetzt können wir ganz entspannt der Weihnachtszeit entgegendösen.“

Justizumzug

JEDEM EINE AKTE

Unaufhaltsam naht der Umzug der Kreuznacher Justiz. Die Staatsanwaltschaft weiß allerdings jetzt schon, dass sie es nicht rechtzeitig schaffen wird. Der Grund: Zu viele Akten.

„Seit es die polizeiliche Kriminalstatistik gibt, habe ich den Eindruck, die Polizei wird nach Fallzahlen vergütet“, beklagt der Leitende Oberstaatsanwalt. „Es gibt bei uns bald mehr Strafakten als Einwohner im Bezirk.“ Darum bittet die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach nun offiziell die Bevölkerung um praktische Umzugsbeihilfe: Am 20. und 21. September jeweils von 8 bis 13 Uhr ist jeder Bürger aufgerufen, sich seine Strafakten persönlich dort abzuholen. Er muss sie nur mindestens eine Woche behalten und dann im neuen Gebäude wieder abgeben.

So soll der Aufwand mit dem Verpacken und Transportieren der Akten umgangen werden. Die Staatsanwaltschaft ruft ausdrücklich jeden vom Falschparker bis zum Killer auf Freigang dazu auf, an den genannten Terminen vorzusprechen und sein Aktenpaket in Verwahrung zu nehmen. „Umzug light“ heißt die Aktion und damit möglichst viele mitmachen, gibt es besondere Anreize: Ab drei mitgenommenen Akten wird Strafrabatt garantiert, ab fünf Akten wird sogar eines der Verfahren nach dem Zufallsprinzip eingestellt.

Um die Archive auch wirklich restlos zu leeren, startet am 22. September, dem letzten Tag im alten Gebäude, auch noch eine Schnäppchen-Aktion. Alle bis dahin noch nicht abgeholten Strafakten werden dann nämlich einfach an jeden abgegeben, der irgendein Interesse geltend macht. Wer also wissen will, was der böse Nachbar oder die abservierte Ex auf dem Kerbholz haben, kann sich am Freitag nach Herzenslust bei der Staatsanwaltschaft bedienen. Die Öffnungszeiten der Behörde wurden dafür extra bis 15 Uhr verlängert.

Bedenken, dass Akten nie mehr auftauchen könnten, hat man dort nicht. „Ich erkenne einen Gauner an der Nasenspitze, wozu brauche ich eine Akte“, erklärt dazu ein Berufsankläger, der namentlich nicht genannt werden will. Die Staatsanwaltschaft wäre allerdings keine solche, wenn sie die Aktion „Umzug light“ nicht zu Ermittlungszwecken nutzen würde. Dazu der Zentralorganisator: „Wir kopieren die Akten natürlich vorher. Nach Rückgabe vergleichen wir dann, welche Seiten heimlich entfernt wurden. Dadurch gewinnen wir Erkenntnisse darüber, wer was zu verbergen hat.“

Und noch einen Vorteil hat die Behörde erkannt: „Kopiert wird zweiseitig. Eine Aktenkopie ist also nur halb so dick wie das Original. Dadurch sparen wir beim Umzug nochmals 50 % an Aufwand.“