Fluggastdatenspeicherung

Die Fluggastdatenspeicherung ist rechtswidrig!

Das Bundeskriminalamt (BKA) weiß zwar viel und möcht´ gern alles wissen, aber mit den gesetzlichen Vorschriften nimmt man es dort nicht so genau. Sonst könnte das BKA nicht nach wie vor (Stand 26. Mai 2020 – 20 Uhr) im Internet verkünden die Fluggastdatenspeicherung sei ihm durch das Fluggastdatengesetz erlaubt. Genau daran hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden nämlich mit bereits mit Beschlüssen vom 13. Mai 2020 (6 K 805/19.WI) und vom 15. Mai 2020 (6 K 806/19.WI) massive Zweifel geäußert.

Da Verwaltungsgerichte keine Gesetze annullieren können, bleibt es dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorbehalten, die Datenspeicherei endgültig zu kippen. Aber die Rechtslage spricht so eindeutig gegen das BKA, dass eigentlich schon ein Jurastudent die Rechtswidrigkeit des Gesetzes hätte erkennen müssen.

• Verstoß gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
• völlig überzogene anlasslose und massenhafte Datenverarbeitung
• unzureichender Schutz der gespeicherten Daten, vor allem im internationalen Austausch mit Staaten, die Datenschutz kaum kennen
• unzulässige Vermischung von polizeilicher und geheimdienstlicher Tätigkeit
• und immer wieder der Irrglaube, mit „Terrorismus“ und „Schwertskriminalität“ könne man alles rechtfertigen

Es sind ständig dieselben Fehler, die der Gesetzgeber macht, nach meiner Auffassung ganz bewusst macht, denn solange der EuGH nicht entschieden hat, wird erst einmal weitergemacht. Ein kalkulierter Rechtsbruch auf Zeit

Danach wird das Gesetz ein wenig abgeändert und wieder sehenden Auges rechtswidrig weiter gespeichert, bis endlich auch das geänderte Gesetz wieder von einem Gericht gestoppt wird.

So ähnlich funktioniert es ja auch bei den permanenten Versuchen, eine Vorratsdatenspeicherung umzusetzen oder deutsche Behörden bei Auslandstätigkeiten von der Bindung an deutsche Gesetze zu befreien.

Ein ständiges Katz-und-Maus-Spiel, weil der Gesetzgeber einfach nicht wahrhaben will, dass ihm Grenzen gesetzt sind. Man könnte es auch ein Armutszeugnis für eine Demokratie nennen oder einen Beleg für das Abdriften der Republik in einen Polizei- und Überwachungsstaat darin sehen. Aber der Deutsche Michel hat ja nichts zu verbergen, was stört ihn da, dass unsere Sicherheitsbehörden aufgrund rechtswidriger Gesetze agieren?

Die Dienste als Verfassungsfeinde

Operation Rubikon

49 v. Chr. – Cäsar überschreitet den Rubikon. So lernen Schüler (hoffentlich immer noch) in Geschichte. Haben sie dazu noch Latein, müssen sie zusätzlich das berühmte „Alea iacta est“ mit diesem Ereignis verbinden und fleißig diskutieren, ob dies nun mit „Der Würfel ist gefallen“ oder „Die Würfel sind geworfen“ zu übersetzen sei, bevor sie erfahren, dass der Bildungsbürger Julius Cäsar den Spruch wahrscheinlich auf Griechisch rezitierte: ἀνερρίφθω κύβος.

Aus juristischem Blickwinkel war der Schritt über den Rubikon nicht weniger als ein Staatsstreich. Denn Cäsar war damals Prokonsul und genoss als solcher juristische Immunität. Wegen der zahllosen Straftaten, die ihm den Aufstieg zum mächtigsten Mann der Welt erst ermöglicht hatten, konnte er nicht angeklagt werden. Doch seine Amtszeit als Prokonsul lief ab, die begehrte Wahl zum Konsul, die ihm erneut Immunität gesichert hätte, hatten sein Gegner verhindert. Und darum stand der mächtige Cäsar am 10. Januar des besagten Jahres am Rubikon, dem Grenzfluss zwischen römischem Kerngebiet und der Provinz gallia cisalpina.

Drüben in der Provinz war er unantastbar – noch. Doch mit Überschreiten des Flusses würde er unweigerlich die Immunität verlieren, wäre nur ein gemeiner Verbrecher am Ende seiner Karriere. Darum entschied er sich, den Rubikon unter Waffen und mit seiner Legion zu überschreiten. Denn er wollte sich dem Recht nicht beugen. Der Rest ist bekannt: Die Republik starb (heldenhaft mit Cato in Utica), ein gallisches Dorf leistete Widerstand, Antonius und Kleopatra lieferten sich eine filmreife Liebesgeschichte und ein blasses, pickeliges Jüngelchen namens Octavian heimste 18 Jahre später als Kaiser Augustus die Lorbeeren ein.

Dieser Tage ist es hilfreich, sich solche Zusammenhänge nochmals zu verdeutlichen. Denn wir wissen nun sicher, dass BND und CIA jahrzehntelang rechtswidrig die Regierungskommunikation anderer Länder abgehört haben. Der deutsche Geheimdienst hat deutsches Recht gebrochen – ständig und massiv.

Dies alles wäre noch erträglich, denn der BND bricht ständig das Gesetz, er kümmert sich einen Dreck um den Rechtsstaat, ist wie alle Geheimdienste ein Staat im Staat, nichts anderes als eine kriminelle Vereinigung. Unerträglich wird der Vorgang erst durch den Namen: Operation Rubikon.

Wer sein Projekt so nennt, der will damit zum Ausdruck bringen, dass er sich als über dem Recht stehend betrachtet, sich an kein Gesetz gebunden fühlt, die Rechtsordnung zutiefst verachtet. Wer diesen Namen wählt, der überschreitet bewusst eine Grenze, streift die Fesseln der Gesetze endlich ab und – begeht Verfassungsbruch.

Vielleicht glaubt der BND ja tatsächlich, im Interesse der Bundesrepublik gehandelt zu haben. Aber es steht ihm nicht zu, dieses Interesse selbst zu definieren, denn dafür gibt es ein Parlament, dessen Wille ignoriert wurde.

Die Operation Rubikon ist darum auch heute noch das, was sie schon zu Cäsars Zeiten war: ein Staatsstreich.