EXISTENZVERNICHTUNG

Was ist eigentlich „Polizeiwillkür“?

Welche schockierenden Details erwartest du, geneigter Leser, jetzt von mir zu hören? Zertrümmertes Inventar nach Hausdurchsuchungen? Prügel in dunklen Ecken? Missbrauch bei nächtlichen Verhören? Folter in Kellerzellen?

Ein Anwalt erfährt viel, kann es aber nicht beweisen. Darum sage ich: Alles Quatsch! Wir leben hier nicht in Türkisch-Weißrussland. Derlei ist verboten, also gibt es das nicht.

Dennoch handelt unsere Polizei willkürlich, obwohl sie oft nichts dafür kann.

Es muss im Herbst des letzten Jahres gewesen sein, als die Sportsfreunde in Uniform darin geschult wurden, wie man gefälschte Führerscheine erkennt. Ob es die Schulung tatsächlich gab, weiß ich nicht, aber seither häufen sich die Fälle – und sie laufen immer gleich ab: Ein Ausländer am Steuer wird gebeten, seinen Führerschein vorzuzeigen. Dabei entsteht ein Verdacht.

Wusstest du, dass hierzulande Bulgaren mit spanischen Führerscheinen unterwegs sind, Rumänen mit italienischen, Tschechen mit französischen und Polen mit litauischen? Die Welt ist global geworden und manch ein Arbeitsmigrant arbeitet nicht nur im EU-Ausland, sondern erwirbt dort auch eine Fahrerlaubnis. Rechtlich kein Problem, denn EU-Bürger mit EU-Führerscheinen dürfen EU-weit fahren. Zumindest in der Theorie.

Praktisch kann der frisch geschulte oder gar nicht geschulte deutsche Polizist kaum wissen, ob der spanische, italienische, französische oder litauische Führerschein echt ist. Also mutmaßt er: Sieht das Wasserzeichen nicht etwas komisch aus? Warum ist da ein Knick im Dokument? So einen Stempel habe ich noch nie gesehen. Diese Ausstellerstadt kenne ich nicht. Und überhaupt ist der Lappen in einer Sprache verfasst, die ich nicht verstehe. Also ziehen wir das Ding mal ein.

Ach, der Herr Ausländer hat einen Job als Pizzafahrer, als Paketauslieferer, als LKW-Trucker gar? Tja, dann muss der Job nun eben ruhen bis der Amtsschimmel geäppelt hat. Tut mir leid für dich und deine Frau und deine Kinder, adieu, wir melden uns.

Bis ein amtlicher Gutachter die Echtheit bestätigt – und bisher waren die Führerscheine in allen Fällen tatsächlich echt – vergeht im Schnitt ein halbes Jahr. In der Zeit zwischen Weihnachten und Ostern hatte ich genau ein Dutzend solcher Fälle auf dem Tisch. Ein Dutzend Schicksale, ein Dutzend ruinierte Existenzen und fast ein Dutzend Menschen, die aus einer gesicherten Existenz heraus auf Sozialhilfeniveau katapultiert wurden. Fast ein Dutzend, weil einer leider kein EU-Ausländer und seine Aufenthaltserlaubnis daher an die Arbeitsstelle geknüpft war. Er lebte noch einen Monat auf Pump bei Freunden, ein bis zwei weitere Monate bettelnd auf der Straße, dann hat er das Land verlassen – wohin auch immer.

Heute erfuhr ich, dass sein Führerschein echt war und er ihn wieder abholen kann. Danke, liebe Polizei. Ich weiß nur gerade nicht, ob er überhaupt noch lebt. –

„Dennoch handelt unsere Polizei willkürlich, obwohl sie oft nichts dafür kann“, schrieb ich oben. Warum kann sie nichts dafür?

Ganz einfach: Was soll er denn tun, der Herr Polizeikommissaranwärter auf seiner ersten Dienstfahrt, wenn ein Slowake ohne Deutschkenntnisse ihm ein verwittertes, kaum noch lesbares Dokument aus dem hintersten Winkel Portugals vorlegt? Ihn trifft kaum eine Schuld, zumal binnen weniger Tage ein Gericht darüber entscheidet, ob die Sicherstellung des Führerscheins Bestand hat. Dort beruft man sich – hoch lebe der Richtervorbehalt – auf die Einschätzung der Polizei. Aber auch das ist nachvollziehbar. Ich könnte die Echtheit solcher Lappen (im wahrsten Sinne des Wortes) auch nicht beurteilen. Weil unsere europäische Bürokratie nicht in der Lage ist, einheitliche Führerscheine zu schaffen. Weil es zwar eine europäische Behörde gibt, die alle EU-Fahrerlaubnisse registrieren soll, dieser Moloch aber nicht funktioniert. (In einem Verfahren warten wir seit über einem Jahr auf die Beantwortung einer gerichtlichen Anfrage). Das macht diese Fälle so frustierend.

Innenpolitiker mit Rückgrat müssten jetzt eigentlich sagen: „Halt! Es werden keine Existenzen mehr vernichtet, so lange die EU nicht ihre Hausaufgaben gemacht hat!“

Aber wahrscheinlich diskutieren sie gerade darüber, ob der „Führer“ im Schein politisch korrekt und falls ja wie er zu gendern ist.

Pfui schämt Euch!

Narrative Verteidigung

Was ist eigentlich eine „narrative Verteidigung“?

Es ist drei Uhr nachts, als die Polizei ein offenbar von der Fahrbahn abgekommenes Auto im Straßengraben entdeckt. Bei der Kontrolle bemerkt sie zweierlei: Der Motor ist noch warm und auf dem Rücksitz schläft gerade Jemand seinen Rausch aus. Die Frage, wer das Auto in den Straßengraben gefahren hat, ist damit für die Polizei beantwortet, sie benötigt jetzt nur noch eine Blutprobe, dann scheint der Fall geklärt.

Etwa zehn Tage später meldet ein neuer Mandant sich telefonisch in der Kanzlei. Er hat eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, weil er deutlich alkoholisiert ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt haben soll. Der Mandant will erzählen, wie das genau war an jenem Abend, doch der Anwalt reagiert kurz angebunden, wimmelt ihn ab, hat nur Interesse am Aktenzeichen der Vorladung. Nach dem Telefonat bleibt bei dem Mandanten das ungute Gefühl zurück, an einen besonders raffgierigen Verteidiger geraten zu sein, der sich gar nicht richtig Zeit nimmt für seine Klienten.

Tatsächlich hat er einen wirklichen Profi erwischt, denn der Anwalt tut das einzig Richtige: Er lässt sich die Akte schicken und überlegt sich eine Lösung. Dem Fall gilt sein ganzes Interesse, der Mandant ist nur überflüssiges – aber zahlendes – Beiwerk.

Wenn die Akte wieder zurückkehrt zur Justiz, befindet sich darin eine nette Geschichte. Zeitliche Abläufe sind geändert, bisher unbekannte Personen tauchen auf und doch nicht auf, denn sie könnten verwandt sein. Entlastendes wird sehr ausführlich geschildert, Nachprüfbares bemerkenswert knapp. Ein strafbares Verhalten des Schläfers auf der Rückbank ist plötzlich fragwürdig, weshalb der Staatsanwalt sich fragt, ob diese Akte noch für eine Verurteilung reicht.

Du fragst Dich, geneigter Leser unterdessen, ob Strafverteidiger das dürfen. Sie sind doch Rechtsanwälte, also dem Recht verpflichtet und keine Märchen erzählenden Scharlatane.

Doch wer hat denn hier ein Märchen erzählt?

Das Leben liefert immer wieder Geschichten, die man – je nach Sichtweise – ganz unterschiedlich schildern kann. Die Polizei hat sich entschieden, aus dem Auto im Straßengraben eine Geschichte zu machen, die ihr gefällt. Sie legt eine Akte an und protokolliert einen Sachverhalt, der so nicht unbedingt gewesen sein muss. Was die Justiz einen Strafprozess nennt, ist nur das Wiederkäuen dieser Akte. Viel mehr passiert da nicht.

Es ist darum selbstverständlich die Aufgabe des Verteidigers, den Sachverhalt der Polizei neu zu erzählen, ihn so zu schildern, wie er auch gewesen sein könnte. Das funktioniert nicht in jedem Fall, aber manche Akten schreien geradezu danach, dem polizeilichen Märchen ein eigenes entgegen zu setzen. Gute Strafverteidiger sollten darum gute Geschichtenerzähler sein. Sie müssen das juristische Handwerk mit Fantasie betreiben, denn freilich wird die Geschichte der Verteidigung argwöhnisch geprüft. Da muss man schon wissen, wie man dem Ermittlungseifer der Justiz Grenzen setzt.

Und vor allem: Lügen darf der Anwalt nicht! Etwas wider besseres Wissen zu behaupten ist ihm untersagt!

Irgendwann wird das Verfahren um das Auto im Straßengraben eingestellt, und der Mandant beginnt zu ahnen, warum sein Anwalt sich nie Zeit für ihn genommen hat: Er wollte die Wahrheit einfach nicht hören.