Systemrelevanz

In seiner 4. Corona-Bekämpfungsverordnung hat das Land Rheinland-Pfalz nun endlich anerkannt, dass die Rechtspflege und damit auch die Tätigkeit der Anwaltskanzleien systemrelevant ist.

Etwas spät, denn mittlerweile finden ohnehin kaum noch Gerichtsverhandlungen statt. Die Kolleginnen und Kollegen mit Kindern haben sich in den letzten 4 Wochen mit der Situation arrangiert und die Kinderbetreuung anderweitig geregelt.

Coronapandemie

Rechtsberatung in Zeiten des „stay at home“

Noch immer finden einzelne Gerichtstermine statt, ebenso sind Treffen mit Mandanten zur Übergabe von Unterlagen, Unterzeichnung der Vollmacht usw. manchmal unvermeidlich. Prinzipiell versuche ich derzeit aber – wie (hoffentlich) wir alle – von zuhause aus zu arbeiten.

Dennoch bleibe ich für Sie erreichbar!

Mein Telefondienst ist von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Rückrufe durch mich erfolgen zeitnah. Daneben gibt es die Möglichkeit der Kontaktaufnahme durch E-Mail. Auch Videokonferenzen können eingerichtet werden.

Um es aber ganz klar zu sagen: Termine sind möglich und finden statt!

Die Terminvereinbarung ist ein klein wenig umständlicher, als Sie es von meiner Kanzlei gewohnt sind. Und ich versuche eben telefonisch abzuklären, inwieweit ich Ihr Anliegen auf elektronischem Wege regeln kann.

Etwas ungewohnt für Sie dürfte eine „Widerrufsbelehrung“ sein, die ich nun vorab versende. Diese hängt einfach damit zusammen, dass Ihnen bei Anwaltsverträgen, die ich außerhalb meiner Kanzlei schließe, ein Widerrufsrecht zusteht. Mit der Belehrung erfülle ich also lediglich gesetzliche Pflichten.