Super-Recognizer

Was ist eigentlich ein „Super-Recognizer“?

Das war er!“ „Ich erkenne ihn wieder.“ „Kein Zweifel, er ist es.“ – Solche Sätze hört man ständig im Gerichtssaal, wenn Zeugen einen Täter identifizieren wollen. Der Einbrecher, der Unfallflüchtige, der Ladendieb und viele andere werden dann verurteilt, weil es zwar eigentlich keinen Beweis gibt, aber immerhin einen Zeugen, der den mutmaßlichen Täter erkannt hat. Wenn auch nur kurz, nur flüchtig.

Die traurige Wahrheit dabei ist: Das Wiedererkennen beruht allein darauf, dass da jemand auf der Anklagebank sitzt. Der Zeuge, der einzige und allesentscheidende Augenzeuge ist eigentlich kein böser Mensch. Er möchte niemand zu Unrecht belasten. Aber er hat das Bedürfnis, nützlich zu sein, der Justiz, die ihn in den Zeugenstand gerufen hat, zu helfen. Nur darum sagt er solche Sätze.

Ganz oben in der Justiz, also beim BGH, weiß man um solche Zusammenhänge, daher ist rechtlich längst geklärt, welchen Beweiswert ein solches Wiedererkennen im Gerichtssaal hat: Keinen!

Doch die Fälle, um die es hier geht, sind keine spektakulären Morde, sondern meistens Kleinkriminalität, verhandelt vor irgendeinem Amtsgericht, terminiert auf eine Verhandlungsdauer von 30 Minuten, dann kommt schon die nächste Sache. Da geht es nicht um Erkenntnisse der Aussagepsychologie oder Feinheiten des Revisionsrechts. Da geht es um Erledigung, um das Abhaken einer Nummer: Aufruf des Zeugen, Belehrung des Zeugen, Befragung des Zeugen – Kennen Sie den? Kopfschütteln bedeutet Freispruch, Nicken eben Verurteilung.

Du wirst, geneigter Leser, nun einwenden wollen, dass dies doch wohl kaum so sein könne, sondern nur so ein Verteidigermärchen ist. Daher betrachten wir die Sache doch einmal von einer anderen Seite: Wie wahrscheinlich ist es, dass Du jemanden wiedererkennst, den Du nur flüchtig gesehen hast?

Die Ermittlungsbehören weltweit interessieren sich brennend für diese Frage, weshalb es dafür auch keinen deutschen Begriff gibt, sondern einen englischen: Super-Recognizer. So nennt man Menschen, welche dieses Kunststück beherrschen. Sie sind Naturtalente, denn das Wiedererkennen lässt sich nicht gezielt trainieren. Zugleich gelten sie aber auch als Exoten, als seltene Ausnahmen, irgendwo zwischen Inselbegabung und Asperger-Syndrom. Die Polizei würde diese phänomenalen Supererkenner gerne gezielt einsetzen, um beispielsweise an einem Bahnhof oder in einem nicht-corona-entleerten Fußballstadion aus einer Menschenmenge eine gesuchte Person herauszufiltern. Der Einsatz solcher menschlichen Überwachungskameras scheitert aber noch daran, dass es zu wenige davon gibt.

Denn der Super-Recognizer ist eine seltene Spezies. Man findet ihn nur ganz selten – außer natürlich an den Amtsgerichten des Landes, wo er tagtäglich der Justiz Hilfe leistet und Wiedererkennungsleistungen erbringt, die es nachweislich gar nicht geben kann.

Wenn Du wissen möchtest, ob Du auch so ein Super-Recognizer bist, dann klicke Dich doch einmal durch diesen => TEST. Du wirst dort eine Person knapp 10 Sekunden lang betrachten können, was länger ist, als die meisten Situationen in der Realtität. Anschließend musst Du nichts anderes tun, als dieselbe Person unter 8 verschiedenen Personen wiederzuerkennen.

Lass Dich überraschen, wie viele Menschen Du am Ende des Tests zu Unrecht beschuldigt haben wirst.

Bürgermeister und Bauunternehmer

Was ist eigentlich eine „Klagerücknahme“?

Der Bürgermeister und der örtliche Bauunternehmer – ein Paar, dass es wohl in jedem Dorf gibt. Zwei wie Pech und Schwefel, Inbegriff des Klüngelns – nicht nur in Köln. Bis sie eines Tages aufeinandertreffen, an einer Kreuzung, mitten im Ort. Der Bauunternehmer fährt natürlich eine fette Kiste, 12 Zylinder oder so, er verspürte einen leichten Widerstand. Der Bürgermeister kann sich so etwas nicht leisten und sitzt nun in einem Haufen Schrott. Doch der Bauunternehmer befuhr die Hauptstraße und kam von rechts. Was nun?

Natürlich tut der Bürgermeister das einzige, was er kann: Er nutzt sein dichtes Netz aus Kontakten. Kurz darauf meldet sich eine Zeugin, die bei der Polizei Seltsames zu berichten weiß. Aufgrund ihrer Aussage erhebt der Bürgermeister dann Schadensersatzklage. 100 % wolle er haben, womit gemeint ist: Wenn ich wenigstens 50 % bekomme bin ich zufrieden.

Im Prozess wiederholt die Zeugin nahezu wortgleich ihre Aussage:

„Mein Haus steht direkt an der Kreuzung. Vom Küchenfenster aus kann ich die Kreuzung sehen, vom Wohnzimmer aus kann ich die Hauptstraße beobachten. Ich stand am Wohnzimmerfenster und sah den Bauunternehmer die Hauptstraße entlang fahren. Er war schnell, so schnell, dass ich schon dachte: das kracht bestimmt gleich an der Kreuzung. Ich lief deshalb schnell in die Küche und konnte gerade noch sehen, wie der BMW des Bauunternehmers in das Auto des Bürgermeisters – der wirklich sehr langsam fuhr – krachte.“
„Und vom Wohnzimmer kann man direkt in die Küche gehen?“, fragt der Richter. „Ja, die Tür ist immer offen, die zwei Zimmer sind eigentlich wie ein Raum.“
Süffisantes Grinsen des Bürgermeisters.

Aber wir haben diese Situation kommen sehen und sind vorbereitet. Ich stelle nur eine einzige Frage: „Wurde ihr Haus einmal umgebaut?“
Die Zeugin verneint: „Alles noch so, wie mein Vater es gebaut hat.“

Dann überlasse ich dem Bauunternehmer das Wort. Er darf seinen Triumph ruhig selbst auskosten, was er auch tut, während er sich erhebt, zum Richtertisch geht und einen Bauplan ausrollt.
„Das hier ist das Erdgeschoss. Wohnzimmer und Küche sind nur über einen Flur verbunden. Es gibt keine direkte Tür.“
Der Bürgermeister läuft krebsrot an, die Zeugin spricht plötzlich ganz leise: „Wieso haben Sie einen Plan von meinem Haus?“
„Weil mein Vater das Haus für Ihren Vater gebaut hat. Der Plan stammt aus unserem Archiv.“

Jetzt wandert das süffisante Grinsen ins Gesicht des Richters: „Soll ich die Akte zur Staatsanwaltschaft schicken oder wird die Klage zurückgenommen?“ Umgehend findet der Prozess ein für den Bürgermeister unrühmliches Ende. Der springt wütend auf und verlässt grußlos den Saal.

Ich schätze, so ein bis zwei Wochen wird er nicht mehr mit dem Bauunternehmer klüngeln.

Berauschte Polizei

Berauschte Polizei

Sie ließen es gestern richtig krachen, denn so eine Party hat die Kreuznacher Polizei noch nicht gefeiert. Härter und exzessiver als bei den Berliner Kollegen auf dem G-20 ging es zur Sache. Den Anlass erläuterte der Pressesprecher der Kriminalinspektion freudestrahlend: „Am 24.8. ist das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ in Kraft getreten. Auf dem fortwährenden Weg in den Polizeistaat ist dies ein gigantischer Schritt. Teilweise Abschaffung des Richtervorbehalts, Staatstrojaner, Quellen-TKÜ, Online-Durchsuchung – nahezu das gesamte Arsenal totalitärer Diktaturen steht nun auch uns zur Verfügung.“


Besonders freut den Pressesprecher der Ablauf des Gesetzgebungsverfahren: „Zuerst gab es eine Kommission, die Vorschläge erarbeitet hat. Hier ein paar Vereinfachungen im Ermittlungsverfahren, dafür dort effektiverer Schutz der Rechte Einzelner. Das war ziemlich ausgewogen. Doch das mit den Bürgerrechten wurde dann gar nicht erst ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die haben lediglich rein kosmetisch ein paar Beschuldigtenrechte vorgegaukelt. Kurz vor Schluss, hat die Regierung zudem auch noch klammheimlich ein paar richtige Hämmer eingebaut und die Verfassung so richtig gebogen. Ein derart gesetzwidriges Gesetzgebungsverfahren gab es noch nie! Für einen Rechtsstaat ist das zwar ein Hohn – aber wir als Polizei haben jetzt das Instrumentarium, das wir immer schon wollten. Es fehlt eigentlich nur noch die Folter.“


Der deutsche Michel nimmt das Gesetz wie üblich achselzuckend zur Kenntnis. Besonders bescheuerte Flachpfeifen kommentieren mit dem idiotischsten Satz aller Zeiten: „Ich habe schließlich nichts zu verbergen.“

Der Polizeisprecher freut sich währenddessen ein Loch in die Schirmmütze: „Am besten finde ich die neue Pflicht für Zeugen, bei der Polizei zu erscheinen und aussagen zu müssen. Das haben alle Vorgängerregierungen konsequent abgelehnt. Jetzt wurde uns die Regelung einfach so geschenkt. Noch dazu ohne Schriftform oder Ladungsfrist. Künftig können wir also an jeder Haustür klingeln und die sofortige Aussage erzwingen.“ Dann blinzelt er mit einem Auge. „Klar, dass wir den Leuten nicht gleich sagen, ob sie selbst oder enge Verwandte tatverdächtig sind. Erstmal reden lassen und anschließend belehren, wird unsere Maxime sein.“

Nur einen kleinen Wermutstropfen sieht der Ordnungshüter: „Theoretisch haben die Leute immer noch das Recht, einen Anwalt anzurufen. Wir werden das unterlaufen, indem wir erst nach Büroschluss verhören. Generell muss der Gesetzgeber da aber nochmal nachbessern. Aus Polizeisicht wäre es wünschenswert, Rechtsanwälten erst nach der Verurteilung Zugang zu Verdächtigen zu gewähren.“