Winkanzlei

Neues aus der WinKanzlei

Ende 2017 habe ich begonnen, mich mit den Möglichkeiten des Bloggens zu befassen. Ich finde es zeitgemäß, interessierten Lesern zu vermitteln, was einen gerade so umtreibt.

Mein erstes Blog startete ich unter dem Namen

de vinis bonis et maleficiis

Von guten Weinen und üblen Taten wollte ich also berichten. Es blieb aber letzlich bei Geschichten aus der Juristerei, die ich vor der Löschung des Blogs auf meine Internetpräsenz übertragen habe.

Während des „stay at home“ im Zuge der Corona-Pandemie habe ich dann mein Webseite überarbeitet und mein Blog dort integriert.

Da ich zu dieser Zeit auch begann, meine Kanzleiräume nach Windesheim zu verlegen, habe ich das Blog umbenannt. Die WinKanzlei ist also nicht vom englischen Winner abgeleitet, dies allein schon deshalb, weil kein Anwalt immer gewinnen kann. Es ist einfach meine Kurzformel für eine

Kanzlei im schönen Weindorf Windesheim.
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Ist der Antisemitismusbeauftragte ein Antisemit?

Dr. Felix Klein hat ein Amt. Er ist der Antisemitismusbeauftrage der Bundesregierung. Als solcher muss er sich in diesen Zeiten viel äußern, um vor Antisemitismus zu warnen. Man sollte meinen, dass er selbst kein Antisemit ist. 

Karl Groß sei hier eine fiktive Person. Er sitzt gern an Stammtischen und redet dort über „die Ausländer“ oder „die Juden“. Man kann annehmen, dass er ein Kleingeist ist. 

Gil Ofarim ist ein Kind unserer Zeit. Er hat viele Follower in sozialen Netzwerken und braucht die täglichen Likes wie andere ihr täglich Brot. Darum hat er etwas gepostet, was zwar nicht ganz der Wahrheit entsprach, aber viele Likes brachte. Auch von Felix Klein, der damals sagte: „Ich möchte dem jüdischen Künstler Gil Ofarim, dem dies in Leipzig widerfahren ist, meine Anteilnahme und meine Solidarität aussprechen. Es ist gut und wichtig, dass er diesen inakzeptablen Vorgang öffentlich gemacht hat.“

Karl Groß hielt das damals schon für eine Lüge. Nachdem Gil Ofarim gestanden hat, freut er sich diebisch, denn nun weiß jeder, dass „die Juden“ alle Lügner sind. So denken sie eben, die Kleingeister. 

Felix Klein hingegen ist enttäuscht. Ihm ist nicht entgangen, dass Karl Groß am Stammtisch gerade triumphiert. Darum hat Felix Klein nun Gil Ofarim seine Solidarität entzogen und behauptet neuerdings, jener habe „mit seinem Verhalten Judenhass Vorschub geleistet.“ 

Mit anderen Worten: Wenn ein Jude lügt, schadet er damit allen Juden. Denn in der Welt des Felix Klein gibt es offenbar nur den edlen Juden, der nie etwas falsch macht und stets das Opfer ist. Dieses Narrativ hat Schaden erlitten, weil Gil Ofarim handelte wie unzählige nichtjüdische Menschen auch. Er hat einen Fehler gemacht und stand dafür vor Gericht. Kommt vor. Man muss daraus kein Drama machen. Wer nun schlussfolgert, Gil Ofarim habe gelogen, weil er Jude ist, bedient finsterste Vorurteile. 

Genau in dieser Situation ist Felix Klein auf die Seite von Karl Groß gewechselt. Statt zu erklären, dass Menschen unabhängig von ihrer Religion fehlbar sind, sieht er in Gil Ofarims Verhalten Anlass zum „Judenhass“. Denn offenbar denkt er, dass ein lügender Jude genau in das allgemeine Bild vom Juden passt. Ein Klischee, das er als Antisemitismusbeauftragter heftig bekämpfen sollte, wird statt dessen von ihm befeuert. 

Damit hat Felix Klein sich selbst als Antisemit entlarvt. Außerdem hat er im Amt versagt und sollte zurücktreten. 

Angriff der Handyknacker

Was ist eigentlich eine „Polizeitaste“?

Es sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben, meint damit, dass niemand gezwungen werden darf, sich selbst zu belasten. »Nemo tenetur se ipsum accusare« nennt der kundige Jurist dies oder auch »Selbstbelastungsfreiheit«, »Aussagefreiheit« oder schlicht »Schweigerecht«.
Für die Polizei ist das ärgerlich, denn das professionelle Knacken eines modernen Handys durch spezielle Dienstleister kostet mehrere tausend Euro – ohne dass mein weiß, ob sich die Investition lohnt. Ältere Handys kann das LKA zwar selbst knacken, allerdings sind die so überlastet, dass die Dinger dort wenigstens ein Jahr herumliegen. Ein Strafverteidiger, der sein Geschäft versteht, wird schon nach einem halben Jahr die gerichtliche Freigabe des Handys erwirken – ungeknackt selbstverständlich.
Leider hat die moderne Technik nun so etwas wie Fingerabdruckscanner oder Gesichtscanner in die Handys eingebaut. Das weckt polizeiliche Begehrlichkeiten. Man könnte ja mal den Finger eines Verdächtigen gewaltsam auf das Handy drücken oder ihn zwingen, in das Display zu schauen. Schon erlangt man Zugriff auf die kompletten Handydaten.
Derartige Methoden verstoßen natürlich gegen den nemo-tenetur-Grundsatz, daher werden sie bisher nur angewendet, wo es ohnehin nicht zimperlich zugeht: Bei Einsätzen im Rockermilieu oder bei Hooligans. Deren Rechte werden traditionell missachtet, deshalb fällt ein Gesetzesverstoß mehr oder weniger dort kaum ins Gewicht.
Übereifrige Staatsanwälte weisen die Polizei allerdings zunehmend an, das Recht zu brechen und die Datenfreigabe zu erzwingen. Ein Trend zeichnet sich ab. Erfahrungsgemäß pendeln die Gerichte dann erstmal hin und her. Manche nicken solche Methoden ab, andere weigern sich, derart erlangte Beweise zur Kenntnis zu nehmen. Bis das BVerfG sich in etwa zehn Jahren dazu äußert, leben wir also in einer Grauzone.
Und da kommt die Polizeitaste ins Spiel!
Falls du ein Handy mit der Software IOS 11 oder höher nutzt, kannst du durch schnelles fünfmaliges Drücken der seitlichen Ein-/Austaste Fingerabdruck- und Gesichtsscanner deaktivieren. Das sollte dir, geneigter Leser, auch bei einem überraschenden Polizeieinsatz noch gelingen. Fünfmal schnelles Drücken auf die seitliche Ein-/Austaste. Nicht dreimal, nicht viermal. Fünfmal!
Falls du Handys mit anderer Software nutzt, bleiben dir zum Schutz deiner Daten nur die klassischen Methoden: Augen fest zupetzen, die Hand zur Faust ballen und bloß nicht aufgeben! Denn was ist schon ein gebrochener Finger gegen den polizeilichen Vollzugriff auf deine mobilen Daten.

Die Füße im Feuer

Was ist eigentlich eine „Teileinlassung“?

Ein Teil von Etwas ist immer weniger als das Ganze. Was aber grundsätzlich unvollkommen klingt, kann manchmal durchaus sinnvoll sein. Wer möchte schon eine komplette Schwarzwälder Kirschtorte essen müssen?
Bei Geschichten ist das ähnlich. Manche stellen erst zufrieden, wenn man sie in Gänze kennt. Andere regen gerade durch ihre Lückenhaftigkeit zum Nachdenken an, reizen zum Tüfteln an selbsterdachten Lösungen.
Wie komme ich nun vom Geschichtenerzählen zum Strafprozess? Ach ja: Jede strafrechtliche Hauptverhandlung beginnt mit einer Geschichte, einer teils frei erfundenen, manchmal auch die Wahrheit streifenden Erzählung. Juristen nennen dies die Anklage. Dagegen können der Angeklagte oder der Verteidiger eine andere Geschichte präsentieren. Oder es lassen. Oder einen Mittelweg wählen, also dem Gericht etwas mitteilen, das zum Nachdenken über die Anklage anregt.
Bist du, geneigter Leser, nach einem nicht nur verbalen Disput einer Körperverletzung angeklagt, könntest du ja einfach mal berichten, dass nicht nur das angebliche Opfer ein Veilchen davontrug, sondern dir auch ein Zahn ausgeschlagen wurde. Das nennt man eine Teileinlassung, also eine Geschichte, die nur einzelne Punkte des Geschehens beleuchtet. Verständige Richter werden aus solch rudimentären Schilderungen interessante Schlüsse ziehen und bei der weiteren Beweisaufnahme erhellende Momente erleben. Weil ihr Ehrgeiz, ihr detektivisches Gespür geweckt wurde.
Leider sind die Richter ganz oben, beim höchsten Strafgericht, weit davon entfernt, sich mit einem einzelnen Kuchenstück zufrieden zu geben. Sie wollen die ganze Torte! Das hat sie träge gemacht. Darum haben sie die prozesstaktisch eigentlich sehr nützliche Teileinlassung zu einem gefährlichen Harakiri-Schwert umfunktioniert. Für die roten Roben bedeutet Teileinlassung nämlich immer auch Teilschweigen. Und wer etwas verschweigt, hat nach landläufiger Meinung etwas zu verbergen.
Dem Angeklagten wurde dadurch ein hocheffektives Verteidigungsmittel leider genommen. Ihm geht es nun wie des Hugenotten Weib in C.F. Meyers berühmter Ballade: Gestehen oder Schweigen sind seine einzigen Möglichkeiten. Denn da die Justiz an der Front immerzu nach oben schaut, von wo ihr erklärt wird, was sie zu tun hat, wurde der Spürsinn im strafprozessualen Tagesgeschäft höchstrichterlich abgewürgt.
Heutzutage gilt: Wer nicht Alles sagt, der lügt. Oder in Kirschtorten gedacht: Wer ein Stück für sich behält, der … Ja, was eigentlich?
Wir lernen: Ein Stück Schwarzwälder Kirsch regt Gerichte mehr zum Nachdenken an als die Teileinlassung eines Angeklagten.

Layla

Was ist eigentlich „Zivilcourage“?

Das Zigeunerschnitzel und der Mohrenkopf sind verboten„, höre ich immer wieder. Tatsächlich gibt es kein derartiges Verbot. Es wird nur seit Jahren darauf hingewiesen, dass diese Begriffe auf Menschen diskriminierend wirken können und man sie deshalb besser unterlassen sollte. Ergebnis: Die entsprechenden Speisen wurden umbenannt und mit den neuen Begriffen kann (fast) jeder leben. Das ist für mich Demokratie im guten Sinne, denn es hat sich eine Einsicht durchgesetzt und Vernunft walten lassen.

»Ich hab‘ ‚nen Puff und meine Puffmama heißt Layla – Sie ist schöner, jünger, geiler« ist nicht unbedingt die Krönung deutscher Dichtkunst, aber vom Diskriminierungsfaktor weit unter dem Zigeunerschnitzel oder dem Mohrenkopf. Ich wüsste noch nicht einmal, wer sich hier diskriminiert fühlen sollte. Und wenn besonders woke Mitbürger jetzt aufschreien, der Text sei sexistisch, so frage ich nochmals: Wer ist denn davon betroffen? Man weiß ja heutzutage nicht einmal mehr, ob Puffmutter Layla überhaupt eine Frau ist oder … Na, lassen wir das vorerst.

Die Stadt Würzburg hielt es dennoch für angebracht, das Lied auf einem Volksfest zu verbieten. Unabhängig von der durchaus interessanten Rechtsfrage, ob sie das überhaupt darf, ist das für mich schlechte Demokratie. Es ist eigentlich überhaupt keine Demokratie, sondern Obrigkeit.

Wenn Menschen sich an dem Text stören, müssen sie das eben äußern, notfalls demonstrativ das Fest verlassen. Und wenn andere Menschen sich mit den zuerst genannten Menschen solidarisieren möchten, sollten sie dies ebenfalls tun. Und wenn erstmal Gäste im niederen zweistelligen Prozentbereich einfach aufstehen und gehen, dann wird dieses Lied auch nicht mehr gespielt. Es braucht dazu noch nicht einmal eindeutige Mehrheiten.

Protest zeigen und danach handeln, wäre für mich wieder gute Demokratie, aber das hat die Stadt Würzburg leider verhindert.

Völlig unabhängig vom Gossenschlager Layla sehe ich solche Obrigkeitsentscheidungen auch deshalb kritisch, weil sie Zivilcourage verhindern. Wenn der Staat schon vorauseilend verbietet, was vielleicht zu Protesten Anlass geben könnte, dann muss das doch dazu führen, dass immer weniger ihren Protest artikulieren. Denn es genügt ja offenbar, einfach nach dem Staat zu rufen, der sich heutzutage nur zu gerne gegen Mehrheiten auf die Seiten von Minderheiten schlägt. Ist diese Verbotsgesellschaft das, was wir wollen?

Und nur mal ganz am Rande: Auch schlechte Kunst ist Kunst und genießt den Schutz der Verfassung. Wenn Gleichstellungsbeauftragte in Kommunalbehörden entscheiden dürfen, welche Kunst verboten wird, dann heiße ich dies Diktatur und warne vor der weiteren Entwicklung.

Verkehrs- und Justizrüpel

Wozu dient eigentlich eine „Einlassung“?

Geht es um die täglichen Verstöße im Straßenverkehr, kann ich meistens vorhersagen, wie es dazu kam. Der Raser hatte Magenverstimmung und suchte dringend ein stilles Örtchen – mit 90 Km/h in der Spielstraße vor einem Kindergarten. Der Drängler hat gar nicht selbst gedrängelt, sondern wurde gedrängelt, ja genötigt, zu nah aufzufahren. Die rote Ampel wurde nur deshalb übersehen, weil man schon zehn Jahre lang nicht mehr in der Nachbarstadt und daher völlig orientierungslos war. Die Alkoholfahne kam vom Sektumtrunk im Betrieb – stundenlang her und danach richtig gut gegessen. Das Handy war gar nicht am Ohr, sondern rutschte auf der Konsole umher, weshalb man es nur umlegen wollte. Das unangeschnallte Kind auf der Rückbank hat sich just vor der Kontrolle plötzlich selbst abgeschnallt … usw.

Ebenso routiniert wie diese Ausreden sind die Reaktionen der Bußgeldrichter, die speziell bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nicht die geringste Lust haben, freizusprechen. Daher senden sie nach Eingang der Akte – meiner Meinung nach noch bevor sie diese gelesen haben – zunächst ein Formblatt: „Es wird empfohlen, den Einspruch zurückzunehmen, da der Bußgeldbescheid nach vorläufiger Prüfung zutreffend sein dürfte. Außerdem kommt Vorsatz in Betracht, weshalb mit einer Verdoppelung des Bußgeldes zu rechnen ist.“ Wenn der Verteidiger jetzt nicht zitternd vor Angst den beabsichtigten Kotau macht, folgt die nächste Nebelkerze: „Es wird gebeten, binnen zwei Wochen mitzuteilen, was eingewendet werden soll.“ Spätestens jetzt will der Mandant unbedingt, dass man seine Diarrhö zur Tatzeit wortreich schildert.

Warum dies ein Fehler ist, möchte ich Dir, geneigter Leser, an zwei Beispielen erläutern. Dazu stellen wir uns einen LKW-Fahrer vor, der auf der Autobahn ein Überholverbot übersieht und den Truck vor ihm überholt, um nicht bergauf an Schwung zu verlieren. Standardausrede: Der vor mir wurde plötzlich immer langsamer und ich dachte, der hat ein Panne und bleibt stehen.

Wenn ich dies dem Gericht vorab mitteile, also die gewünschte Einlassung abgebe, ist noch wenigstens ein Monat Zeit bis zum Termin. Irgendwann in dieser Zeit tauchen die Polizisten, welche den Vorfall gesehen haben wollen, in anderer Sache als Zeugen beim Gericht auf. Man kennt sich, man unterhält sich unverbindlich und im Termin des LKW-Fahrers höre ich folgende Aussage: „Der LKW überholte, obwohl der Laster vor ihm ganz normal weiterfuhr. Ich kann ausschließen, dass der Vordermann verlangsamte.“

Ist dies eine normale Aussage? Nein, natürlich nicht, denn das fehlende Langsamerwerden des Vorausfahrenden würde ein unvorbereiteter Zeuge allenfalls auf Nachfrage aussagen, niemals aber von sich aus. Die Chance besteht nun in der Vernehmung des zweiten Polizeizeugen, denn wenn der ähnlich merkwürdig aussagt, besteht wenigstens das Indiz einer Absprache. Aber: Der zweite Polizist ist in Bußgeldsachen regelmäßig verhindert.Seine Ladung zu einem neuen Termin kann man zwar beantragen, das Gericht wird dies aber als „zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich“ ablehnen. Chance auf Freispruch? Keine!

Betrachten wir die gleiche Situation bei einem Richter, der unvorbereitet von dem langsamer werdenden LKW erfährt. Was ändert sich? Zunächst einmal wird der Polizist nicht ungefragt kategorisch ausschließen, dass es eine Panne beim Vorausfahrenden gab, denn er weiß ja nichts von dieser Einlassung. Der Richter wird daher soufflieren: „Der Betroffene hat behauptet, dass …“. An dieser Stelle muss der Verteidiger auf Zack sein und eine derartige Suggestivbefragung verhindern. Das kann ruppig werden, aber so ist das eben in diesem Beruf. Am Ende stellt sich mit viel Glück heraus, dass der Polizeizeuge sich an den Monate zurückliegenden Vorgang nicht konkret erinnern und das Langsamerwerden nicht ausschließen kann. Oder positiv formuliert: Es ist möglich, dass der vorausfahrende LKW eine Panne hatte und der nachfolgende LKW-Fahrer daher trotz Überholverbot überholen musste!

Chance auf Freispruch? Ebenfalls keine! – Denn das Gericht wird nun plötzlich den zweiten Polizisten für „zur Erforschung der Wahrheit dringend erforderlich“ halten und einen neuen Termin zur Vernehmung dieses Zeugen bestimmen. Was der sagt, kann man sich denken, denn anders als sein Kollege kann er sich noch ganz genau an den Vorfall erinnern. Und er wird ausschließen, dass da ein LKW stark verlangsamte.

Milchbubi in Haft

Wie funktioniert eigentlich eine „Beweisführung“?

Peter war ein bescheidener Rentner mit wenig Ansprüchen an das Leben. Gegen Abend suchte er regelmäßig seine Stammkneipe auf und trank am Tresen ein paar Bier. Damit war er zufrieden. Bis auf jenen Abend, an dem ein Fremder in Peters Stammkneipe feierte. Der war „nicht von hier“, sondern aus dem Nachbarstädtchen, ein paar Kilometer flussaufwärts. Er wollte einen draufmachen und das tat er: Lautstark, grölend, großkotzig. Peter fühlte sich gestört. „Geht das auch ein bisschen leiser?“, fragte er. Sonst nichts. Aber für den Fremden war das ein Satz zu viel.

Wenig später wollte Peter nach Hause gehen. Er verließ die Stammkneipe, zündet sich eine Zigarette an und atmete tief durch in der kalten, klaren Nacht. Dann trafen ihn drei Messerstiche von hinten im Brustkorb. Der Täter flüchtete, aufmerksame Passanten riefen den Notarzt. Peter überlebte.

Mordversuch nennt Peter das noch heute. Aus Gründen, die sich hinter Begriffen wie „freiwilliger Rücktritt“ verbergen, nennen Juristen eine solche Tat nur gefährliche Körperverletzung. Es ist keine sonderliche Verteidigerkunst, solche Täter mit einer Bewährungsstrafe aus der Sache heraus zu holen. Mein Mandant war allerdings nicht der Täter, sondern Peter, für den ich das Maximum erstreiten wollte. Daher begab ich mich in das Nachbarstädtchen, ein paar Kilometer Fluss aufwärts. Meine Vorstellung von Strafrecht war damals geprägt durch die Filmindustrie und ich dachte ernsthaft, ein guter Anwalt müsse ermitteln wie ein Privatdetektiv. Also fragte ich mich durch die Kneipen bis ich wusste, wo ich den Täter finden würde. Eines Abends saß er mir tatsächlich am Tresen gegenüber: Lautstark, grölend, großkotzig.

Von Beruf war er Kraftfahrer, weshalb er immer ein 0,4-Liter-Glas H-Milch neben seinen zahlreichen Drinks stehen hatte. Das würde „den Atem reinigen“, verkündete er permanent. Ich beobachtete und machte Notizen.

Im Prozess kam das zu erwartende Repertoire: Völlig alkoholungewohnt, immer nur am arbeiten, ein einziges Mal Party gemacht, ausnahmsweise über die Stränge geschlagen, nicht mehr Herr seiner Sinne … Der Psychogutachter nickte zustimmend, bis das Fragerecht an mich ging. Ich wusste, dass der Täter meine Fragen nicht einmal beantworten musste, weshalb ich uns jedes Taktieren ersparte und gleich auf den Punkt kam: „Weshalb trinken Sie bei ihren Sauftouren eigentlich immer ein Glas H-Milch?“

Der Angeklagte erbleichte, der Verteidiger reagierte falsch: „Was soll diese Frage?“ Ich berichtete von meinem Kneipenbesuch, der Gutachter zog einen langen Querstrich durch seine Notizen, das Gericht schaute den Angeklagten grimmig an. Am Ende bekam er keine Bewährung. Ein schöner Erfolg, aber wie wäre dieser Fall ohne das Glas Milch ausgegangen?

Strafverteidigung ohne eigene Ermittlungsergebnisse ist darauf beschränkt, die Beweisführung der Staatsanwaltschaft zu torpedieren. Dies geschieht durch Beweisanträge, deren Formulierung durchaus Kunstfertigkeit erfordert. Zusätzlich sollte man Beweisverwertungsverbote erkennen und effektiv rügen können. Und man muss wissen, worauf es bei Rechtsmitteln ankommt. Denn oft kann der Strafprozess in erster Instanz gar nicht gewonnen werden. Beim schuldigen Mandanten ist die Verurteilung schließlich per se kein falsches Urteil. Sie kann allerdings ein Fehlurteil sein. Darauf zielt Verteidigung dann ab.

Auf der Verteidigerbank im Gerichtssaal sitzt idealerweise eine gespaltene Persönlichkeit. Die eine stellt Fragen oder Anträge. Die andere beobachtet den Prozess wie ein Zuschauer, bewertet das Verfahren permanent aus der Sicht einer höheren Instanz und schafft die Grundlagen für erfolgreiche Rechtsmittel. Das kann richtig Spaß machen. Ich zerbreche mir vor einer Verhandlung oft stundenlang den Kopf darüber, wann und wie ich einen Bauern auf dem Schachbrett des Strafprozesses bewege. Reagiert die Gegenseite darauf mit einer geschickten Rochade, ringt mir dies sogar Anerkennung ab. Clevere Winkelzüge, facettenreiche Taktik und geistreiche Scharmützel faszinieren mich – selbst wenn der Mandant dafür in den Knast wandert.

Doch wie, so magst Du, geneigter Leser, Dich fragen, wie findet der Strafverteidiger das streitentscheidende Glas Milch?

Ich bin unentwegt davon überzeugt, dass die eigene Ermittlungstätigkeit des Verteidigers (vergleiche dazu auch => hier) einer der wenigen Schlüssel zum Erfolg ist. Aber diese Arbeit können nur junge unterbeschäftigte Anwälte leisten. Irgendwann muss man sich als Strafverteidiger von Hollywood verabschieden, denn dafür braucht es Mandanten, die solche Arbeit angemessen vergüten. Tun sie leider nicht, weshalb hervorragende Verteidigungsansätze oftmals nicht genutzt werden.

Würde Peter heute nochmals niedergestochen, bekäme der Täter Bewährung.

Symbolpolitik

Was ist eigentlich „Symbolpolitik“?

Als ich jung war und mich für Politik zu interessieren begann, wurde mein Grips auf eine harte Probe gestellt. Damals (wir reden von den ausgehenden 1970ern), gab es zwei Supermächte, die sich einen erbarmunglosen kalten Krieg lieferten. Begonnen hatte der wohl schon in den 1950ern, als Supermacht A zu Supermacht B sagte: „Schau her, wieviele Atombomben ich habe, damit kann ich dich platt machen.“ B kurbelte daraufhin seine Rüstung an und antwortete kurz später: „Ätsch ich habe genug Bomben, um dich zweimal platt zu machen“ – und so begann die Rüstungsspirale.

In meiner Jugend stand es etwa 250mal Plattmachen gegen 240mal Plattmachen, aber das änderte sich ständig. „Overkill“ nannten die Supermächte dieses Spiel, in das sie Milliarden und Abermilliarden investierten. Der Rest der Welt schaute gebannt zu.

Aber sonst waren die Zeiten ganz nett, die Miniröcke aufregend kurz und das Leben ziemlich locker. Auf Partys gab es mehr Auswahl an Rauchwaren als an Alkohol, bei dem man nur zwischen Bier und Wein unterschied. Dazu erzählten wir uns Witze über Biafrakinder. Und wer auf die Frage, wie ein solches Kind vom Baum fällt, mit der Hand ein wedelndes Blatt Papier nachahmte, landete einen Brüller. So war das mal.

Allerdings wussten wir damals nicht genau, was Biafrakinder sind und es herauszufinden wäre schwierig gewesen. Denn es gab noch kein Internet, Nachrichten wurden nur abends vor dem Hauptprogramm geliefert und sie berichteten nicht wie heute, was Menschen erregt, sondern ausschließlich, was wichtig war. Biafra war nicht wichtig. Jedenfalls nicht täglich, allenfalls zu Weihnachten, wenn die Kirchen sammelten, weil sie sich für Kinder einsetzten. Das haben wir denen geglaubt.

Irgendwann konnten die Supermächte sich den Overkill nicht mehr leisten, weshalb sie eine Abrüstung vereinbarten. Jeder gelobte, den anderen höchsten 150mal plattzumachen. Das nannte man dann Frieden. Ich war mittlerweile schon etwas älter, ein ganz klein wenig kritisch und geplagt von der Frage, wieviele Biafrakinder wohl nicht sterben müssten, wenn die Supermächte sich darauf verständigen würden, einander wechselseitig nur 50mal plattzumachen. Denn eins war immer schon klar: Einmal platt ist vollständig platt. Jedes weitere Plattmachen wäre ohnehin sinnlos. Logisch war der Overkill also nicht, viel eher eine Zumutung für den Verstand. Politik eben.

Wohin nun mit diesen Sorgen?

Aus dem Blickwinkel der Biafrakinder hätte ich den Pfarrer fragen müssen. Tat ich nicht – zum Glück. Statt dessen löcherte ich den Sozialkundelehrer so lange, bis ihm das Zauberwort entfuhr, welches den Overkill vollends ad absurdum führte: Symbolpolitik. Sie wollten sich gar nicht 50 oder 100 oder 200mal plattmachen, sie wollten nur so tun als ob. Du wirst, geneigter Leser, verstehen, dass ich Politiker seither nicht mehr ernst nehmen kann.

Immerhin betrachte ich die Weltpolitik seither so entspannt wie auf einer verrauchten Party in den 70ern, denn mir ist völlig klar: Die wollen nur spielen. Allerdings ist das Spiel etwas komisch geworden. 100.000 russischen Soldaten im Grenzgebiet setzen wie 2000 amerikanische Soldaten und 5000 deutsche Stahlhelme entgegen. Klingt mehr nach Harakiri als nach Overkill.

Dafür sind die Politikersprüche heute schöner. Sie sagen nicht mehr „Ich mach dich platt“, sondern „Wir verteidigen die Demokratie in der Ukraine.“ Die besteht zwar aus Oligarchie, Korruption, Clanwirtschaft statt Marktwirtschaft und Säureattentaten auf Oppositionelle, aber wir dürfen die Lehren des kalten Krieges nicht vergessen. Denn Politiker wollen etwas nicht wirklich tun, sondern nur so tun als ob.

Was die Frage aufwirft, wozu das Ganze?

Beim Overkill war es relativ einfach. Die Rüsting kostete viel viel Geld, das interessierte Kreise sich eben in die Taschen scheffelten. Und bei der Ukraine? Worum geht es dort wirklich?

Ich weiß es nicht, aber es gibt da eine komplett fertiggestellte Pipeline, genannt North Stream 2. Würde russisches Gas darüber direkt zu uns fließen, müsste es nicht durch die Ukraine gepumpt werden. Allerdings könnte die Ukraine dann auch nichts daran verdienen, unser deutscher Gaspreis würde schlimmstenfalls sogar sinken. Wie hinter jeder Symbolpolitik stecken also auch hinter dem Ukrainekonflikt handfeste wirtschaftliche Interessen.

Warum wir aber teures Gas über die Ukraine beziehen statt günstigeres Gas über North Stream 2 konnte mir noch niemand richtig erklären. Information täte not, aber die ist irgendwie nicht Teil der Symbolpolitik. Denn berichtet wird nicht, was interessiert, sondern was erregt. Fakten zur Ukrainepoliktik gehören wohl nicht dazu.

Costa Concordia

Was ist eigentlich eine „Garantenstellung“?

Heute vor 10 Jahren sank die „Costa Concordia“, wodurch ein Mann auf traurige Weise berühmt wurde: Kapitän Schettino. Was hat er getan? Nun, er verließ ein havariertes Schiff nicht als Letzter. In Italien ist dies ein Gesetzesverstoß, in Deutschland gibt es kein entsprechendes Gesetz, da gehört es zum Ehrenkodex des Kapitäns mit seinem Kahn notfalls abzusaufen.

Viele sind in jener Nacht ebenfalls von der Costa Concordia geflohen, mit Rettungsbooten oder frei schwimmend. Niemand macht ihnen deshalb einen Vorwurf. Nur Schettino wurde zu 16 Jahren Haft verurteilt, denn er hatte gegen ein Gesetz verstoßen. Aber wie hätte ein deutscher Richter einen Gesetzesverstoß feststellt, wenn es gar keine gesetzliche Pflicht gibt, in einer bestimmten Weise zu handeln?

Ganz einfach: Er wäre umgekehrt an die Sache herangegangen. Anstatt wie der italienische Strafrichter einfach feststellen, dass Schettino das Schiff gesetzeswidrig verlassen hat, fragt sein deutscher Kollege: Musste Schettino auf dem Schiff bleiben? Und diese Pflicht des Kapitäns, sein Schiff nur als Letzter zu verlassen, nennt er nicht „Ehre“ oder „Verantwortung“, denn er ist ja Jurist mit eigener Fachsprache, darum redet er von der Garantenstellung.

In der Praxis ist die Gefahr, etwas nicht zu tun, was ein Richter hinterher erwartet hätte, größer als gemeinhin vermutet.

Musst Du einen Betrunkenen, der in eigenen Exkrementen kollabiert in der Gosse liegt, Mund-zu-Mund beatmen? Darfst Du einfach weggucken, wenn Dein Mitbewohner Drogen abwiegt und in Tütchen verpackt? Wen musst Du zuerst retten, wenn die heimliche Geliebte und die getrennt lebende Ehefrau mit Autos frontal aufeinanderprallen? Wenn zwei Diebe, die gemeinsam einbrechen füreinander verantwortlich sind, gilt das dann auch für zwei Flüchtlinge, die illegal einreisen? Wie oft musst Du den Lebensmüden, der es immer wieder versucht, vom Seil schneiden? Ist ein Grundeigentümer, auf dessen Acker von Dritten illegal Müll abgelagert wird, für die Müllkippe verantwortlich?

Das Zauberwort, mit dem über Deine Strafbarkeit entschieden wird, lautet in all diesen Fällen: Garantenpflicht. Und niemand sagt Dir vorher, wie der Richter diese hinterher beurteilt. Sicher ist nur, dass an Richterkollegen, Staatsanwälte und Polizisten großzügigere Maßstäbe angelegt werden, als an den Rest der Welt.

Wann immer Du, geneigter Leser, ein flaues Gefühl im Magen verspürst und Dich fragst, ob Du etwas lieber tun oder unterlassen solltest, dann stell Dir einfach vor, Du seiest Kapitän Schettino. Dein Schiff wurde gerade von einem Felsen aufgeschlitzt, neigt sich bedrohlich zur Seite und könnte bald sinken. Kannst Du es jetzt verantworten, ins Rettungsboot zu steigen und das Schiff sich selbst zu überlassen? Solltest Du dann immer noch zweifeln, so bedenke, dass Du vor Gericht ebenso hilflos bist wie auf hoher See. Dein Schiff ist im Zweifelsfalle die Titanic und wird ohnehin untergehen.

Zum Regierungswechsel

Was ist eigentlich eine „polizeiliche Gewaltschutzverfügung“?

„Du Hase, was hältst du davon, wenn wir uns trennen?“ – „Wenn du meinst Schatzi, dann zieh ich eben aus.“ So beginnen täglich friedliche Trennungen im Land, die sich dann einen Monat später wie folgt fortsetzen: „Du Hase, wann ziehst du denn endlich aus?“ – „Ach Schatzi, ich habe so viel zu tun und hatte noch keine Zeit für die Wohnungssuche.“ – „Hase, wir müssen reden!“

Einige Stunden später fährt ein Polizeiauto vor und zwei Streifenpolizisten sollen jetzt entscheiden, ob Hase Schatzi geschlagen hat oder Schatzi nur Hase möglichst schnell aus dem Haus bekommen wollte. Schatzi behauptet Lebensgefahr, Hase hat sich nach der zermürbenden Diskussion einen Cognac gegönnt. Die Beamten registrieren eine Alkoholfahne, verwaschene Aussprache und eine ungehaltene Reaktion auf das Erscheinen zweier Polizisten im Wohnzimmer. Damit ist die Entscheidung gefallen: Hase muss die Wohnung für eine Woche verlassen. Die Möglichkeit hierzu bieten die Polizeigesetze der Länder (in RLP § 13 Abs. 4 POG). So enden täglich friedliche Trennungen im Land.

Was bleibt ist die Frage, wer hier wem Unrecht getan hat. Zwei Möglichkeiten bieten sich an.

Variante 1: Hase ist ein gewalttätiger Psychopath. Es interessiert es ihn nicht die Bohne, was die Polizei ihm verbietet. Er wird zurückkommen, wieder rausfliegen, wieder zurückkommen und immer so weiter. Für Schatzi wird das Leben zur Hölle, die Polizei bald täglich zu Gast sein. Ich nenne dies die nutzlose Gewaltschutzverfügung, weil sie nichts bringt, außer dass jeder Verstoß dagegen eine Straftat ist. Nach jahrelangem Kampf häuft sich dies so an, dass die ultima ratio des Rechts greift: Gefängnis. Das verschafft Schatzi 1 – 2 Jahre Luft bis zur Entlassung, dann wird es schlimmer als zuvor. Denn kranke Hirne akzeptieren nicht, ihre Misere selbst verursacht zu haben. Statt Liebe, die es eh nie war, flammt bei Hase Rachsucht auf und Schatzi wird dies bitter büßen müssen.

Variante 2: Schatzi hat die Polizei eiskalt an der Nase herumgeführt. Gewalt hat es nie gegeben, allenfalls laute Worte in der Hitze eines Streits. Die Scherben der Vase im Flur wurden selbst und eigens zu diesem Zweck verursacht. Aber was ist eine kaputte Vase gegen die plötzliche Lösung vieler Probleme? All die kniffligen Rechtsfragen um Wohnung und Kinder sind durch ein paar gespielte Tränen zum rechten Zeitpunkt gelöst. Und selbst wenn Hase seine Unschuld beweist, wird das Jugendamt ihm Schwierigkeiten bereiten. Denn was sollen die Kleinen denken von einem Elternteil, der von Polizisten aus dem Haus geführt wurde? Da droht doch sicher eine Gefährdung des Kindeswohls. Maximal begleiteter Umgang ist dann noch drin. Ich nenne dies die instrumentalisierte Gewaltschutzverfügung. Sie wird für Hase zur Hölle, denn die von der Polizei in bester Absicht und nur für einen kurzen Zeitraum geschaffenen vollendeten Fakten, werden gravierende nachteilige Konsequenzen haben im Kampf um Kinder und Wohung

Du fragst dich nun, geneigter Leser, wie man diese Probleme anders lösen sollte. Aber frage nicht mich, denn ich weiß es auch nicht. Der Gesetzgeber bekommt Stalking seit Jahrzehnten trotz ständig verschärfter Gesetze nicht in den Griff. Die (regelmäßig weiblichen) Opfer haben den Glauben an die Justiz längst verloren. Ebenso wird die Instrumentalisierung der Polizei zur Lösung von Partnerschaftskonflikten zunehmend Methode. Ich habe den Eindruck, manche Anwälte raten gezielt dazu. Die (regelmäßig männlichen) Opfer erleben eine traumatische Entrechtung.

Was mir eindeutig scheint: Die massiven Grundrechtseingriffe durch derartige Polizeiverfügungen (praktisch erfolgt dies durch 3 Kreuzchen auf einem Vordruck und einem knappen Satz Begründung), sind nicht zu rechtfertigen. Denn wo die Maßnahme erforderlich ist, wirkt sie nicht. Wo sie aber wirkt, war sie von Anfang an falsch. Dieses Instrument sollte der Polizei genommen und in die Hände von Richtern gelegt werden. Nach Festnahmen sind Verdächtige binnen 24 Stunden einem Haftrichter vorzuführen. Weshalb sollte dies nicht auch beim Gewaltschutz – zumindest auf Antrag – möglich sein?

Ob Hase schlägt oder Schatzi lügt, ließe sich durch eine richterliche Anhörung allemal treffsicherer klären als während eines nächtlichen Polizeieinsatzes. Zwar bliebe Schatzi gegen Stalker weiterhin schutzlos, aber zumindest würde Hase vor einer instrumentalisierten Gewaltschutzverfügung bewahrt. Das wäre bei Variante 1 wenigstens kein Rück-, bei Variante 2 sogar ein deutlicher Fortschritt. Aber dazu müsste man die Justiz auch endlich mal wieder in die Lage versetzen, ihre Aufgaben zu erfüllen. Einfach den Ermittlungsrichtern nun auch noch zahllose Fälle häuslicher Gewalt zuzuweisen, wäre gewiss zu kurz gedacht. Eine solche Schnellanhörung in Gewaltschutzssachen benötigt zusätzliche Richter, sie kostet Geld. Doch es geht darum, massives Unrecht zu verhindern, da darf der Rechtsstaat nicht sparen.

Daher schreibe ich diese Gedanken bewusst am Vorabend eines Regierungswechsels dem neuen Justizminister ins Stammbuch.

EXISTENZVERNICHTUNG

Was ist eigentlich „Polizeiwillkür“?

Welche schockierenden Details erwartest du, geneigter Leser, jetzt von mir zu hören? Zertrümmertes Inventar nach Hausdurchsuchungen? Prügel in dunklen Ecken? Missbrauch bei nächtlichen Verhören? Folter in Kellerzellen?

Ein Anwalt erfährt viel, kann es aber nicht beweisen. Darum sage ich: Alles Quatsch! Wir leben hier nicht in Türkisch-Weißrussland. Derlei ist verboten, also gibt es das nicht.

Dennoch handelt unsere Polizei willkürlich, obwohl sie oft nichts dafür kann.

Es muss im Herbst des letzten Jahres gewesen sein, als die Sportsfreunde in Uniform darin geschult wurden, wie man gefälschte Führerscheine erkennt. Ob es die Schulung tatsächlich gab, weiß ich nicht, aber seither häufen sich die Fälle – und sie laufen immer gleich ab: Ein Ausländer am Steuer wird gebeten, seinen Führerschein vorzuzeigen. Dabei entsteht ein Verdacht.

Wusstest du, dass hierzulande Bulgaren mit spanischen Führerscheinen unterwegs sind, Rumänen mit italienischen, Tschechen mit französischen und Polen mit litauischen? Die Welt ist global geworden und manch ein Arbeitsmigrant arbeitet nicht nur im EU-Ausland, sondern erwirbt dort auch eine Fahrerlaubnis. Rechtlich kein Problem, denn EU-Bürger mit EU-Führerscheinen dürfen EU-weit fahren. Zumindest in der Theorie.

Praktisch kann der frisch geschulte oder gar nicht geschulte deutsche Polizist kaum wissen, ob der spanische, italienische, französische oder litauische Führerschein echt ist. Also mutmaßt er: Sieht das Wasserzeichen nicht etwas komisch aus? Warum ist da ein Knick im Dokument? So einen Stempel habe ich noch nie gesehen. Diese Ausstellerstadt kenne ich nicht. Und überhaupt ist der Lappen in einer Sprache verfasst, die ich nicht verstehe. Also ziehen wir das Ding mal ein.

Ach, der Herr Ausländer hat einen Job als Pizzafahrer, als Paketauslieferer, als LKW-Trucker gar? Tja, dann muss der Job nun eben ruhen bis der Amtsschimmel geäppelt hat. Tut mir leid für dich und deine Frau und deine Kinder, adieu, wir melden uns.

Bis ein amtlicher Gutachter die Echtheit bestätigt – und bisher waren die Führerscheine in allen Fällen tatsächlich echt – vergeht im Schnitt ein halbes Jahr. In der Zeit zwischen Weihnachten und Ostern hatte ich genau ein Dutzend solcher Fälle auf dem Tisch. Ein Dutzend Schicksale, ein Dutzend ruinierte Existenzen und fast ein Dutzend Menschen, die aus einer gesicherten Existenz heraus auf Sozialhilfeniveau katapultiert wurden. Fast ein Dutzend, weil einer leider kein EU-Ausländer und seine Aufenthaltserlaubnis daher an die Arbeitsstelle geknüpft war. Er lebte noch einen Monat auf Pump bei Freunden, ein bis zwei weitere Monate bettelnd auf der Straße, dann hat er das Land verlassen – wohin auch immer.

Heute erfuhr ich, dass sein Führerschein echt war und er ihn wieder abholen kann. Danke, liebe Polizei. Ich weiß nur gerade nicht, ob er überhaupt noch lebt. –

„Dennoch handelt unsere Polizei willkürlich, obwohl sie oft nichts dafür kann“, schrieb ich oben. Warum kann sie nichts dafür?

Ganz einfach: Was soll er denn tun, der Herr Polizeikommissaranwärter auf seiner ersten Dienstfahrt, wenn ein Slowake ohne Deutschkenntnisse ihm ein verwittertes, kaum noch lesbares Dokument aus dem hintersten Winkel Portugals vorlegt? Ihn trifft kaum eine Schuld, zumal binnen weniger Tage ein Gericht darüber entscheidet, ob die Sicherstellung des Führerscheins Bestand hat. Dort beruft man sich – hoch lebe der Richtervorbehalt – auf die Einschätzung der Polizei. Aber auch das ist nachvollziehbar. Ich könnte die Echtheit solcher Lappen (im wahrsten Sinne des Wortes) auch nicht beurteilen. Weil unsere europäische Bürokratie nicht in der Lage ist, einheitliche Führerscheine zu schaffen. Weil es zwar eine europäische Behörde gibt, die alle EU-Fahrerlaubnisse registrieren soll, dieser Moloch aber nicht funktioniert. (In einem Verfahren warten wir seit über einem Jahr auf die Beantwortung einer gerichtlichen Anfrage). Das macht diese Fälle so frustierend.

Innenpolitiker mit Rückgrat müssten jetzt eigentlich sagen: „Halt! Es werden keine Existenzen mehr vernichtet, so lange die EU nicht ihre Hausaufgaben gemacht hat!“

Aber wahrscheinlich diskutieren sie gerade darüber, ob der „Führer“ im Schein politisch korrekt und falls ja wie er zu gendern ist.

Pfui schämt Euch!

Schwarzfahrer

Was ist eigentlich ein »Schwarzfahrer«?

Ich!
So einfach lautet die Antwort auf die heutige Frage.
Denn ich kam von einem auswärtigen Gerichtstermin per Zug, genauer gesagt mit dem IC bis Köln und dann mit der Mittelrheinbahn bis Bingen am Rhein. Mein Ticket hatte ich am Startbahnhof gekauft, mit Karte – also nachweisbar – bezahlt und dann eine knapp dreistündige Zugfahrt mit Maske genossen. Zum Glück hatte ich ein gutes Buch dabei.
Als etwa eine halbe Stunde vor Köln der Schaffner nahte, legte ich mein Ticket auf dem Tisch bereit, vertiefte mich wieder in mein Buch, aus dem ich erst wieder auftauchte, als der Zug plötzlich anhielt. Vor dem Fenster sah ich den Dom, aus dem Lautsprecher ertönte etwas von »Anschlusszüge«. Ich sah auf die Uhr und folgerte blitzschnell, dass mir ca. 2 Minuten blieben, um vom Bahngleis hinab und an anderer Stelle wieder hinauf zur Mittelrheinbahn zu eilen. Jetzt aber hurtig!
Mit einem Koffer und einer Aktentasche hechtete ich los, raus aus dem IC, eine Treppe hinab und … verdammt … das Ticket. Wieso hatte der Schaffner mich eigentlich nicht kontrolliert?
Kurzes Abwägen: Ohne Ticket wird´s schwierig. Also Treppe wieder hoch, doch der IC rollte soeben aus dem Bahnhof. Was nun? Schalter? Automat? Nicht wenn die verbliebene Zeit im Sekundenbereich liegt. Also nochmal Treppe runter, Gang entlang, Treppe hoch und ab in die Mittelrheinbahn. Gerade noch so erreicht.

Du hast, geneigter Leser, jetzt wahrscheinlich Szenen vor Augen von Menschen, die im Zug ihr Ticket lösen. Aber das war vor langen Zeiten einmal so. Heutzutage wird so etwas über AGB geregelt und die lauten: Ohne Ticket ist das Mitfahren verboten.
Bis Bonn saß ich auf glühenden Kohlen, etwa bei Boppard sah ich sie nahen und kurz später musste ich öffentlich den entwürdigenden Satz sagen: »Ich habe kein Ticket.«
Als sei das nicht schon Strafe genug, gab´s umgehend 60 EUR obendrauf und den gut gemeinten Hinweis, meine Story dem Kundenservice zu schildern. »Das klingt ja jetzt wirklich nachvollziehbar«, meinte die Schaffnerin noch. Aber ich sah ihr bereits an, dass ich mit Kulanz nicht zu rechnen hatte.
Eine lange erklärende E-Mail meinerseits und einige Tage später dann die Antwort vom »Team Kundencenter« der Trans Regio Regionalbahn:

»Ihren Widerspruch gegen das erhöhte Beförderungsentgelt haben wir geprüft. Aufgrund der nicht vorhandenen persönlichen Fahrkarte, können wir Ihren Widerspruch nicht anerkennen.«

Ja wie schwachsinnig ist das denn??? Mit einer vorhandenen Fahrkarte wäre das Problem doch gar nicht entstanden!

Einmal noch habe ich geantwortet, darauf hingewiesen, dass ich zwei Wochen vorher statt wie zugesagt um kurz vor Mitternacht erst morgens um 6 Uhr meinen Zielbahnhof erreicht und die halbe Nacht auf einem Bahnhof verbracht hatte. Wegen Verspätungen der Bahn. Aber ich war wohl einer Antwort nicht mehr würdig. »Team Kundencenter« hatte mich bereits abgehakt.

Manchmal denke ich darüber nach, was ich anders machen würde, wenn ich nochmal in solch eine Situation geriete. Aber ich sehe nur einen Ausweg: Es wieder zu tun. Weil es keine andere Möglichkeit gibt, außer vielleicht ordnungsgemäß ein Ticket zu lösen und einen späteren Zug zu nehmen (der dann sechs Stunden später ankommt?). Dann lieber eine Schwarzfahrt für 60,- EUR. Wartezeit ist schließlich auch Geld.

Damit komme ich zu der Diskussion darüber, ob das Wort vielleicht diskriminierend sein könnte. Wie häufiger bei Auseinandersetzungen um »gerechte Sprache« fehlt mir mal wieder jedes Verständnis für das Problem. Woher das Schwarze im Schwarzfahrer kommt, ist meines Wissens noch ungeklärt. Vieles spricht jedoch dafür, dass es vom jiddischen Wort «shvarts» (Armut) kommt. Im Namen eines Toleranzhypes löschen wir also gerade wieder einmal Reste jüdischen Lebens in Deutschland aus.

Mag sein, dass ich in den Augen von »Team Kundencenter« deshalb doch kein Schwarzfahrer bin. Doch ich trage das Etikett durchaus mit etwas Stolz. Aus dem Gefühl heraus, alles richtig gemacht zu haben und doch abgestempelt worden zu sein, vielleicht sogar eine Straftat begangen zu haben, nur weil es nicht mehr möglich ist, im Zug zu zahlen. Es mahnt mich, wie schnell man an einer technisierten Welt scheitern kann.

Warum ich nicht gendere

Was ist eigentlich „gerechte Sprache“?

Cäsar hat Gallien erobert – lernten und lernen Kinder in der Schule. Aber war es tatsächlich so? Oder erledigten nicht etliche Legionen an Soldaten für ihn die Drecksarbeit? Bis auf wenige (Titus Pullo & Lucius Vorenus) sind sie alle vergessen. Einzig Cäsar kennt jedes Kind, nur Einer von Hunderttausenden blieb unvergessen. Schuld daran ist – die Sprache. Weil sie ganze Legionen einfach unterschlägt. Denn wer Cäsar sagt, meint alle anderen mit. Was zweifelsohne ungerecht ist gegenüber all den Namenlosen von damals. Doch wie sollte man vom Gallischen Krieg so berichten, dass es allen gerecht wird? Etwa: Cäsar und Titus Pullo und Lucius Vorenus und und und … haben Gallien erobert. Das wäre eine gegenüber jederman gerechte, aber keine sprechbare Sprache.

Denn Worte sind ohnehin nur Formeln für Sachverhalte. Der Baum könnte ebenso gut Haus oder Tisch heißen. Nur wurde er irgendwann eben als Baum benannt. Seither verbinden wir mit diesem Wort die ganze Bandbreite vom nachweihnachtlichen Fichtengerippe, das am Straßenrand seiner Entsorgung harrt bis zum gigantischen Mammutbaum, den selbst ein Dutzend Leute nicht gemeinsam umarmen können. Das Wort Baum weckt in uns binnen Sekunden wohl mehr Vorstellungen, als wir im Laufe eines Tages konkret in Worte fassen könnten. Gerade deshalb genügt dieses eine Wort.

Du wirst, geneigter Leser, nun erkennen, dass jeder Mensch sich unter einem Baum etwas völlig anderes vorstellt. Dennoch braucht es weder Binnen-I noch Gender-Sternchen, vor allem nicht hunderte Begriffe für die hundertfachen Erscheinungsformen der Bäume. Denn die Sprache lässt uns die Freiheit, dass jeder sich einen Baum so denken kann, wie er möchte.

Und nun schauen wir uns Artikel 62 des Grundgesetzes an: „Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern“, lesen wir dort und sogleich werden viele aufschreien: Es muss doch, wenn wir eine gerechte Sprache wollen, „BundeskanzlerIn“ heißen! Muss es das?

Die sogenannten „Väter des Grundgesetzes“ (es waren übrigens auch Mütter dabei) konnten sich wahrscheinlich als Bundeskanzler nur einen Mann vorstellen. Aber war dies die einzige Vorstellung, der sie verhaftet waren? Konnten sie sich den Bundeskanzler als 18jährigen Hippie vorstellen? Als bekennenden Muslim mit Vollbart und Gebetsmütze? Als Schwarzen? Wohl kaum! Ihr Bild vom Bundeskanzler war das vom alten, weißen, christlich geprägten Mann. Es dürfte Angela Merkels Verdienst sein, dass wir heutzutage einen Bundeskanzler wie selbstverständlich auch als Frau denken können – ohne Art. 62 GG je geändert zu haben. Frau Merkel ist als Bundeskanzler auch ohne Binnen-I längst in unseren Köpfen.
Aber: Eine jugendliche Bob-Marley-Kopie entspräche nach wie vor nicht dem mehrheitlichen Bild von einem Bundeskanzler, selbst wenn wir Art. 62 GG in „BundeskanzlerIn“ änderten. Um Chancengleichheit durch gerechte Sprache zu schaffen, müsste folglich das Wort Bundeskanzler so verändert werden, dass es den 18jährigen Hippie, den bekennenden Muslim mit Vollbart und Gebetsmütze, den Schwarzen und viele andere mehr wie selbstverständlich mit symbolisiert. Doch welches Wort könnte diese Möglichkeiten allumfassen? Oder gibt es dieses Wort vielleicht schon, weil „der Bundeskanzler“ jede mögliche Besetzung dieser Position bereits enthält? Wenn jeder sich den Baum denken kann, wie er will, hat auch der Bundeskanzler als nacktes Wort das Potential, in jeder möglichen Besetzung gedacht zu werden. Es muss nur einer kommen, der es vorlebt.

Die »BundeskanzlerIn« als angeblich gerechtere Sprache erfasst die Frauen. Mehr nicht. Alle anderen Facetten des Wortes blendet sie aus und entlarvt sich damit selbst als diskriminierend. Worauf es ankommt ist nämlich nicht die äußere Form, sondern der Inhalt. Eine Eiche ist ein Baum, eine Linde ist es auch; Adenauer war Bundeskanzler, Merkel ist es nicht minder. Worte lassen sich mit Inhalt füllen, aber diese Eigenschaft geht ihnen verloren, wenn man ihre Form verändert. Das Binnen-I schränkt die Bedeutung ein, es hat folglich nichts Gerechtes, sondern ist limitierend und ausgrenzend.

Ich lehne es daher ab, mich irgendeiner Gendersprache zu bedienen, deren Beitrag zur Gerechtigkeit sich mir nicht erschließt. Sinnvoller scheint mir, Sprache dort zu verändern, wo sie Taten oder Untaten hinter dem Namen einzelner Personen versteckt. Und damit wären wir wieder bei Cäsar und seinen Legionen der Niegenannten, der rhetorisch einfach Ausgeblendeten. Ihretwegen bedarf es weder Gender-Sternchen noch Binnen-I in unserer Sprache, es braucht Gerechtigkeit für Titus Pullo.

Cold case

Was ist eigentlich ein „Beweisantrag“?

Wenn der Profiler und die Kriminalpsychologin vor die Kamera treten, vergießen die noch unerkannten Verbrecher dieser Republik Ströme von Angstschweiß.

Wie fühltest du dich damals?“, fragt die Kriminalpsychologin den Bruder des Opfers und der Profiler, die Hände in den Taschen des Trenchcoats, schreitet bedächtig einen Feldweg entlang, wo seine Gedanken wie zufällig von einer Kamera aufgefangen werden. „Hier ist es passiert, vor 20 Jahren. Keine Spuren mehr zu sehen“, sagt er dann und wir ahnen: dieses Duo wird den ungelösten Mordfall noch innerhalb der verbliebenen halben Stunde Sendezeit lösen.

Es geht aber auch andersrum, wenn Profiler und Kriminalpsychologin Zweifel bekommen, ob die Justiz den richtigen Täter eingebuchtet hat. Dann studieren sie intensiv die alten Akten und fördern Sensationelles zu Tage: Der Ehemann der Toten war damals verdächtig, aber er hatte ein Alibi, das prüfen wir jetzt nach. Man besorgt sich – der TV-Sender zahlt es ja – ein Auto, gleicher Typ wie der Ehemann, fährt die Strecke vom Alibi-Ort zum Tatort ab und stoppt die Zeit. Anschließend, die Stoppuhr läuft mit, besteigt man ein Segelboot, lässt sich von der steifen Brise hinaus in die Förde treiben, umrundet eine Boje (stellvertretend für die Leiche) und steuert zurück in den Hafen. 300 Auto-Kilometer und einen Segeltörn später steht fest: Der Ehemann hätte Hin- und Rückweg in 4 Stunden schaffen, dazwischen seine Frau umbringen und im Meer versenken können. Sein Alibi ist wertlos.

Sitzt jetzt etwa der Falsche hinter Gittern?

Ich frage mich dann, wie der Verteidiger sich gerade fühlt, dessen Mandant seit 7 Jahren unschuldig einsitzt. Was hätte er anders machen müssen, damals im Prozess? Ja was?

Die schärfste Waffe der Verteidigung ist das Beweisantragsrecht, sagt man. Darum schränkt der Gesetzgeber dieses Recht ja auch permanent weiter ein. Aber ermöglicht es dieses Beweisantragsrecht auch, ein Alibi so zu überprüfen wie der Profiler es tut? Versuchen kann man es. Allerdings wird kein Gericht bereit sein, 300 KM Fahrt mit einem bestimmten Fahrzeugtyp nachzustellen. Das wird allenfalls per Navi berechnet. Und der Segeltörn? Der interessiert das Gericht nicht! Kein Zeuge hat den Ehemann im Hafen gesehen, die Bootsfahrt ist nirgendwo registriert. Also was soll das? Ja aber ist es nicht gerade typisch für einen Mord, dass Spuren verwischt, eine solche Bootsfahrt möglichst heimlich gemacht wird? Interessiert ebenfalls nicht, denn es gibt keine Anhaltspunkte für diese Tour, der Verteidiger spekuliert nur.

Daher läuft der Beweisantrag ins Leere und wird als billiger Trick abgetan, um das Verfahren in die Länge zu ziehen. Du wirst, geneigter Leser, dir deshalb merken müssen: Der Aufwand, mit dem das Fernsehen einen „cold case“ aufklärt, lohnt sich nur für die Einschaltquote. Der Verteidiger im „hot case“, also im Prozess um Schuld oder Unschuld, kann davon nur träumen. Die Justiz hat weder die Zeit noch das Geld dafür. Sie will nur schnell zu einem Urteil kommen.

Und wenn das falsch ist? Dann macht eben das Fernsehen in 20 Jahren daraus einen cold case.

Die Bundesnotbremse

Was ist eigentlich eine „Inzidentkontrolle“?

Wer sich hierzulande wann an welche Vorschriften halten muss, ist eine oftmals nur sehr schwer zu beantwortende Frage, denn nicht jede Norm bindet automatisch auch jeden.

Die ständig und bei jeder Gelegenheit zitierten Grundrechte gelten beispielsweise nicht zwischen Eheleuten. Nach dem strikten Wortlaut der Verfassung (Art. 1 Abs 3 Grundgesetz) binden Grundrechte ausschließlich den Staat. Nur über ein sehr verzwicktes Konstrukt, genannt „mittelbare Drittwirkung“, kommen wir dazu, dass der Ehemann seine Meinung gegenüber der Ehefrau frei äußern darf.

Je tiefer wir von den Grundrechten hinabsteigen in die Niederungen des Rechts, desto verzwickter wird es mit dessen Geltung. Unser Strafgesetzbuch beansprucht Geltung für alle Deutschen egal, wo auf der Welt sie sich aufhalten. Aber wie ist das mit dem Landesrecht? Muss der Kölner in Düsseldorf sich an Kölsches Stadtrecht halten? Und wieso gilt das bayerische Reinheitsgebot für norddeutsches Bier? Fragen über Fragen.

Ähnlich kompliziert ist die Antwort auf die Frage, wer ein Gesetz für unwirksam erklären darf und wer es gegen seine Überzeugungen auszuführen hat. Die aktuelle Corona-Lage liefert uns dafür ja eine Fülle von Beispielen. Die Allgemeinverfügung des Landkreises kann durch ein Verwaltungsgericht für ungültig erklärt werden, die jeweilige Coronaverordnung des Bundeslandes nur durch das Oberverwaltungsgericht. Dies wiederum nicht in Rheinland-Pfalz, weil dort Minister als Verfassungsorgane gelten und ihre Verordnungen darum dem Zugriff der Justiz entzogen sind. Es sei denn, man geht zum Landesverfassungsgericht.

Und während die Bußgeldbehörde einen Verstoß gegen Ausgehverbote sanktionieren muss, kann der Amtsrichter, der später über das Bußgeld zu entscheiden hat, das Verbotsgesetz auch einfach für rechtswidrig erklären.

Du wirst, geneigter Leser, nun darüber staunen, dass Amtsrichter Gesetze aushebeln. Tatsächlich tun sie das aber nur in dem Einzelfall, den sie gerade zu entscheiden haben. Bekommen 100 Versammlungsteilnehmer ein Bußgeld und nur einer geht dagegen vor, dann wird eben nur der freigesprochen. Die anderen müssen zahlen. Sie können dann höchstens gegen diese Ungleichbehandlung demonstrieren und sich ein neues Bußgeld einfangen.

Warum ist das so? Nun, ein Richter muss, so will es die reine Leere, jedes Gesetz, mit dem er gerade arbeitet, zunächst einmal darauf abklopfen, ob es auch verfassungsgemäß ist. Das ist die besondere Juristenkunst, an der jene scheitern, die meinen, es komme auf den gesunden Menschenverstand an. Manch ein Schlaumeier kann bestimmt viel besser erklären, weshalb er ein Gesetz für welthistorisch, geopolitisch, soziokulturell und makroökonomisch unsinnig hält. Er übersieht aber leider, dass im Stadtrat von Posemuckel der Vetter des Bauunternehmers mit abgestimmt hat, als die Ausnahme von der Regel beschlossen wurde. Genau das wäre der richtige Hebel gewesen.

Und damit solche Schlauberger nicht vom Schweiß der Edlen, also der Juristen, profitieren, prüfen Richter nur inzident. Sie entscheiden im konkreten Fall, ob sie ein Gesetz anwenden oder nicht. Alle anderen Fälle sind davon nicht betroffen.

So entwickelt sich unser Rechtsstaat munter weiter zum Flickenteppich. Das eine Verwaltungsgericht sagt so, das nächste anders, Richter A sagt B, Richter B sagt aber A. Das mag man kritisieren, doch wir haben es mit Recht zu tun, also mit von Menschenhand gemachten, nicht mit Naturgesetzen. Richtig oder falsch kann es da eigentlich nicht geben. Stattdessen ist die Rechtsfindung ein endloses Ringen um die richtige Lösung. Die kann von Fall zu Fall, von Landkreis zu Landkreis, von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk anders aussehen. Sie bleibt ein steter Kampf.

All dies gilt jedoch nicht, wenn das anzuwendende Gesetz ein Bundesgesetz ist. Was der Bundestag beschlossen, der Bundesrat abgesegnet, der Bundespräsident unterzeichnet und der Bundesanzeiger verkündet haben, das gilt. Da müssen sogar die Damen und Herren Richter kapitulieren und einfach nur noch das urteilen, was im Bundesgesetz eben drin steht. Ob das wirksam ist, Sinn macht, brauchbare Ergebnisse liefert? Völlig egal. Augen zu und durch. Denn über die Nichtanwendbarkeit eines solchen Bundesgesetzes darf nur ein Gericht auf der ganzen Welt entscheiden: das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Der Amtsrichter könnte allenfalls sein Verfahren aussetzen und dem BVerfG zur Prüfung schicken. Aber dann müssen die Gewissensbisse schon heftig und vor allem die Begründung exzellent sein.

Was in vielen Verfahren durchaus reizvoll, nicht selten auch erfolgversprechend ist, nämlich Bedenken gegen die Wirksamkeit eines Gesetzes zu formulieren, das ist beim Bundesgesetz meist nur vergebene Liebesmüh.

Darum ist die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes so ein massiver Eingriff in die bürgerlichen Freiheitsrechte. Denn neben den aufgrund von RKI-Zahlen automatischen Einschränkungen wurde auch der Rechtsschutz dagegen praktisch gekappt. Gerade wo ich wohne – in Rheinland-Pfalz – war der private Raum bisher von den Corona-Maßnahmen absolut nicht tangiert. Nun hat der Gesetzgeber mit einem Federstrich tief in diese Privatsphäre hinreguliert.

Kein Wunder, dass alle Blicke sich nun nach Karlsruhe richten.

Zech- und andere Preller

Ist Anschreibenlassen eigentlich Mord?

Neulich auf dem Straßenstrich … ach nee, ist ja momentan verboten. Neulich in der Kneipe … auch zu. Dann eben irgendwo dort, wo bar gezahlt wird, nehmen wir halt den Wochenmarkt. Da wollte einer etwas kaufen, zum Beispiel eine Pute als Sonntagsbraten. Man gönnt sich ja sonst nichts in diesen Zeiten.
Kostet 11 Euro das Kilo.“ – „Was wiegt das Vieh denn?“ (der Fall spielt im Ruhrpott) – „5,5 Kilo.“ – „Also 60 Euro?“ (Im Originalfall waren es 40 Euro, aber ein Strich ist eben kein Wochenmarkt). „Hömma ich nehm den Vogel„, sagt der Käufer. „Erst das Geld, dann die Ware“, antwortet der Händler. „Wieso dat denn? Sind wir hier auf dem Strich?“, sagt der Käufer natürlich nicht, weil man so etwas nicht zugibt, aber wir kommen hier irgendwie nicht am Thema vorbei. Also dann eben doch: Neulich auf dem Straßenstrich!
Sie hält die Hand auf, er sagt ja, meint aber nein, aus irgendwelchen Gründen geht es dennoch zur Sache und danach will sie endlich ihr Geld, das ihr schon vorher versprochen worden war. 40 nicht 60. Sie ist schließlich keine Pute.
Pass mal auf Mädel, das ist so, ich krieg mein Geld erst nächste Woche, aber in drei Tagen, das ist ganz sicher …“ – weiter kommt er nicht. Sie schreit sofort los, ohrenbetäubend, gellend laut, noch während er gerade die Hose hochzieht. Kaum ist diese zugeknöpft nutzt er seine nun freie Rechte, um dieses Geschrei abzustellen. Und weil er stark ist, ein Kehlkopf aber nicht sonderlich robust, schweigt sie bald für immer. Wegen 40 Euro. Es hätte nicht einmal für eine Sonntagspute gereicht.

Szenenwechsel und Zeitenwechsel: Monate später brütet ein Schwurgericht über dem Unterschied zwischen Mord und Totschlag. Der Mord braucht Mordmerkmale, das einzig hier passende wäre die Verdeckungsabsicht. Aber handelte der Freier zur Verdeckung einer Straftat? Er wollte ja nicht etwa nicht zahlen, er wollte nur drei Tage später zahlen, weil er selbst auf sein Geld wartete. So etwas kommt in der Kneipe relativ oft vor. „Einen Deckel machen“ heißt es dort. Darum solltest Du, geneigter Leser, nun aufpassen, denn am Ende des Falles wird der BGH sagen:

An einem wirtschaftlichen Minderwert des Entgeltanspruchs infolge der abredewidrig unterbleibenden sofortigen Barzahlung kann es allenfalls dann fehlen, wenn zum für die Gesamtsaldierung maßgeblichen Zeitpunkt der Vermögensverfügung die zeitnahe Erfüllung der Entgeltforderung mit Sicherheit zu erwarten steht.

Soll heißen: Dein Anschreibenlassen in der Kneipe ist eventuell eine Straftat, denn eigentlich, stillschweigend und einverständlich gingen der Wirt und Du davon aus, dass Bier und Korn sofort bar bezahlt werden. Doch keine Panik vor dem rufvernichtenden Vorwurf des Zechprellens: Verträge kann man nämlich jederzeit ändern. So lange der Wirt zähneknirschend den Deckel schreibt, weil er Dich als guten Kunden nicht verlieren will, bist Du auf der sicheren Seite. Anders wäre es nur, wenn er sofort losschrie, ohrenbetäubend, gellend laut …

Damit sind wir wieder auf dem Straßenstrich, denn sie hat geschrien, sie wollte nicht anschreiben, nicht drei Tage warten bis es Geld gibt. Ihre ursprüngliche Hoffnung auf sofortige Barzahlung wurde enttäuscht, weshalb ihr höchstrichterlich – leider aber post mortem – bestätigt wurde, betrogen worden zu sein. Pech für den Freier, denn das Schwurgericht wollte ihn mit achteinhalb Jahren wegen Totschlags laufen lassen, der BGH erkannte stattdessen auf Mord. Die Differenz zwischen 8,5 Jahren und lebenslänglich basiert allein auf den 3 Tagen Zahlungsaufschub, die der Freier haben, sein Opfer ihm aber nicht geben wollte.

(Mõglicherweise wäre er glimpflicher davon gekommen, wenn er gesagt hätte: „Ups, Portemonaie vergessen, ich laufe schnell nachhause und besorg dir die Kohle. Meine Alte leiht mir bestimmt was.“ Da hat wohl ein Verteidiger nicht mitgedacht.)

Und was lernen wir daraus? Kehlköpfe sind brüchig, Puten sind teurer als Bordsteinschwalben und Barzahlung heißt nicht anschreiben. Denk daran beim nächsten Besuch in der Kneipe – oder wo auch immer.

Eine Frage der Ehre

Was darf der Anwalt eigentlich im „Verteidigerplädoyer“?

Wollen Sie etwa behaupten, dass der Zeuge lügt?“ – So wirst Du, geneigter Leser, von manchen Richtern angebrüllt, wenn gerade ein Polizeizeuge ausgesagt hat und Du als Angeklagter dies mit einem „Stimmt so nicht.“ kommentierst. Wohlgemerkt: Du sitzt in dieser Situation auf einer Anklagebank und verteidigst Dich gegen Vorwürfe, die Dich Deine Freiheit, Deinen Job, Dein Hab und Gut kosten können. Man sollte meinen, dass man dann auch um sein Recht kämpfen darf. Aber nicht jedes Gericht mag es, wenn man die Glaubwürdigkeit seines Hauptbelastungszeugen anzweifelt.

Natürlich hat auch die Filmindustrie diesen Konflikt längst erkannt und bereits 1992 legendär inszeniert, mit einem (damals noch nicht abgedrehten) Tom Cruise als Verteidiger und einem die Arroganz und Blasiertheit des Militärs herausragend spielenden Jack Nicholson als Widerpart. Ganz großes Kino!

Nun ist der amerikanische Strafprozess etwas seltsam, weil dort beispielsweise Angeklagte auch Zeugen sind, was für mich unvorstellbar ist. Noch seltsamer scheint mir der dortige Militärstrafprozess, weil er es offenbar nicht zulässt, höherrangigen Offizieren Fragen zu stellen, die sie besser nicht beantworten sollten. Die Macht schützt eben überall zuerst sich selbst.

Aber wenn wir das Hollywood-Gedöns mal außen vor lassen, spiegelt diese Filmszene treffend wider, worum es auch in den Niederungen deutscher Strafprozesse geht: Es gibt Zeugen, denen wird bereits geglaubt, bevor sie überhaupt eine Aussage gemacht haben. Unterschiedlich ist nur die Begründung der Justiz.
Der Polizist ist ein erfahrener Zeuge, der noch nie falsch ausgesagt hat“, lautet das Credo der einen, „Ich glaube ihm nicht, weil er Polizist ist, sondern weil er die Wahrheit gesagt hat“, versuchen andere sich den Anschein von Objektivität zu geben. Im Endeffekt meinen beide dasselbe: Zweifle bloß nicht meinen Zeugen an!!!

Wer clever ist und sich nicht alleine auf die Anklagebank setzt, der bringt einen Verteidiger mit, dem er es überlässt, die Glaubwürdigkeit der Zeugen kritisch zu würdigen. Das macht die Sache zumindest aus Sicht der Polizeizeugen nicht besser. Da sie meistens im Rudel vernommen werden, bleiben sie nach der Aussage darum gerne noch im Gerichtssaal, um durch ihre uniformierte Präsenz zu zeigen, dass Zweifel an ihren Aussagen nicht geduldet werden. Tut der Verteidiger es dennoch, dann muss er durchaus auch mal mit einer Anklage rechnen. In Frankfurt ist dies kürzlich einem Anwalt widerfahren, nur weil er es gewagt hat, den Wahrheitsgehalt von Polizeiaussagen anzuzweifeln.

Wie das Anwaltsleben so spielt, braucht man am Ende ein Quäntchen Glück, welches dem angeklagten Kollegen auch zuteil wurde, und zwar durch ein Gericht, das sich zunächst einmal auf Martin Luther stützte und dessen Konzilskritik abwandelte zu „Gerichte können bei ihrer Beweiswürdigung irren und haben geirrt.“ Danach erinnerte es sich eigener Erfahrungen mit Polizeibeamten, die gelogen hatten „mitunter, dass sich die Balken bogen“ und in einer Dreistheit, dass „das Wort ´Verschwörung´ keine Übertreibung war“.
Dem angeklagten Verteidiger half das Gericht mit einem im Geschwurbel üblicher Beweiswürdigungsfloskeln oft schmerzlich vermissten Instrument aus der Klemme: Logik! Denn wenn der Angeklagte A sagt, der Zeuge aber B, dann ist zwar völlig klar, dass einer lügt, doch kann es dem Verteidiger deshalb verwehrt sein, der Einlassung des eigenen Mandanten zu folgen? Wie sollte er denn das A verteidigen, ohne damit zugleich das B als Falschaussage zu werten?
Die Anklage in Frankfurt wurde noch nicht einmal zugelassen, was zwar nicht so schön klingt wie „Freispruch“, tatsächlich aber ein noch glanzvollerer Sieg ist. Sollte Dich also je ein Richter fragen: „Wollen Sie etwa behaupten, dass der Zeuge lügt?“, dann bleibe höflich, lächele ihn an und frage zurück: „Wollen Sie etwa behaupten, dass ich lüge?

Beweisverwertungsverbot

Was ist eigentlich eine „Eilanordnungskompetenz“?

Morgens halb zehn in Deutschland: Die Bauarbeiter der Nation kauen gerade Nussriegel, die Richter sitzen in der Kantine und trinken Kaffee. Alles ruht, einer wacht: der Staatsanwalt! Ebenfalls immer im Dienst ist die Polizei, die soeben einen ganz heißen Tipp bekommen hat. Daniel Düsentrieb hortet in seiner Wohnung Drogen! Schnell ein Anruf beim Staatsanwalt: Dürfen wir rein?

Der Staatsanwalt kämpft sich durch eine äußerst komplizierte Rechtslage, denn die Antwort auf das Anliegen der Polizei liegt in zwei Gesetzen verstreut. Da wäre zunächst das Grundgesetz mit der klaren Ansage „Die Wohnung ist unverletzlich.“ Daneben gibt es eine Strafprozessordnung, die vorschreibt, dass Wohnungsdurchsuchungen nur durch einen Richter angeordnet werden dürfen. Allerdings, so steht da weiter, darf die Anordnung bei Gefahr im Verzug auch der Staatsanwalt treffen. Was nun? Liegt hier Gefahr im Verzug vor, nur weil der Richter gerade Kaffee trinkt? Oder braucht es dazu mehr, vielleicht den Totalausfall aller Richter, den Stillstand der Rechtspflege, die Stunde Null des Rechtsstaates?

In der Praxis besteht Gefahr im Verzug regelmäßig samstagnachts um drei. Denn das Böse schläft nie, Richter schon. Darum ist irgendwo im Land immer ein Staatsanwalt wach. Nicht weil er böse wäre, sondern weil die Jagd nach Verbrechern sein Lebenszweck ist. Der Blick auf die Uhr zeigt jedoch: Es ist jetzt erst dreiviertel zehn an einem gewöhnlichen Werktag. Noch ziemlich lange hin bis samstagnachts. Was mach´ ich nur, was mach´ ich nur?
Rückfrage an den Außendienst: Wie sieht’s aus vor Ort? Die Antwort jagt den Puls nach oben: Polizeimeister Bullerich hat gerade dezent an der Tür gelauscht, die dabei die wie von Wunderhand einfach aufgesprungen ist. Wir blicken auf ein ganzes Arsenal von Drogen, Waffen und Falschgeld. Dürfen wir jetzt endlich rein?

Und in diesem Augenblick tut der Staatsanwalt Daniel Düsentrieb einen sehr großen Gefallen: „Hebt die Bude aus!“ spricht er in das Telefon. Den Rest des Tages verbringt die Polizei mit dem Katalogisieren einer LKW-Ladung voller Asservate, so nennen sie das, was sie jetzt aus Daniel Düsentriebs Wohnung abtransportieren.

Machen wir uns nichts vor: Hätte der Staatsanwalt diesen Sachverhalt einem Ermittlungsrichter geschildert, wäre die Durchsuchungsanordnung postwendend ergangen, ohne dass jener sich beim Kaffeetrinken hätte stören lassen. Das ist der Grund, warum die selbsternannten Verfechter des Rechtsstaates nun aufheulen. Alles nicht so schlimm! Was soll der Quatsch? Bloße Förmelei! Und während Daniel Düsentrieb (er ist wohl mittlerweile an seiner Wohnung aufgetaucht) bereits in Handschellen zu Gericht transportiert wird, die Anordnung der Untersuchungshaft nur noch eines kurzen Termins beim Haftrichter bedarf (auch so eine unnütze Förmelei?), lese ich nochmal kurz bei Rudolf von Ihering nach. Der war ein ziemlich bedeutender Rechtswissenschaftler des vorletzten Jahrhunderts und ziemlich überzeugt davon, „dass wir in der Form die geschworene Feindin der Willkür, die Zwillingsschwester der Freiheit haben“.

Für Daniel Düsentrieb bedeutet dieser Satz an diesem Tag tatsächlich Freiheit, auch wenn Du, geneigter Leser, nun ungläubig staunen wirst. Denn der Staatsanwalt hat einen entscheidenden Fehler begangen. Er hätte die Polizei anweisen müssen, die Wohnung so lange zu bewachen, bis die Kaffeepause des Richters beendet und dieser bereit zu einer Entscheidung ist. Niemals aber hätte er selbst die Durchsuchung anordnen dürfen, denn er hatte keine Eilanordnungskompetenz, jedenfalls nicht morgens um halb zehn in Deutschland.

In Karlsruhe, dort wo unsere höchsten Strafrichter sitzen, sieht man diese Eigenmächtigkeiten sehr ungern. Zwar würde ich nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass der LKW voller Asservate tatsächlich einem Beweisverwertungsverbot unterliegt, aber zumindest beim Haftrichter findet der Staatsanwalt keine Gnade. Denn durch die grobe Missachtung des Richtervorbehalts wurden wesentliche Sicherungsmechanismen des Rechtsstaates umgangen und Beweise durch bewussten Rechtsbruch erlangt.

Darum pfeift sich Daniel Düsentrieb jetzt etwas zur Erholung rein und Polizeimeister Bullerich wird künftig mitteilen, dass es sich beim Lauschen so anhöre, als würde da gerade jemand Drogen in der Klospülung versenken. Das könnte die Gefahr in Verzig begründen, nützen wird ihm das aber nicht, denn der Staatsanwalt wird künftig lieber den Telefonhörer abhängen und sich einen Müsliriegel gönnen, morgens um halb zehn in Deutschland.

Nachtrag:

Ganz kampflos hat die Staatsanwaltschaft das nicht hingenommen. Nach einer Beschwerde wurde Daniel Düsentrieb vom Landgericht wieder in U-Haft geschickt. Meine weitere Beschwerde hat dann aber beim OLG Koblenz Gehör gefunden. Die Untersuchungshaft wurde aufgehoben. Und weil´s so schön ist, veröffentliche ich den Beschluss hier mal.

Vom Trost der Gesetzblätter

Was ist eigentlich eine „Bundesversammlung“?

Politik triff Glamour – so könnte man die Titelfrage kurz beantworten. Dennoch schätze ich den Anteil derer, die sich auskennen für geringer als bei sonstigen Themen des Verfassungsrechts. Was ein Bundestag oder ein Bundesminister ist, wissen wir schließlich alle, wozu der Bundesrat dient und wie er sich zusammensetzt können zumindest diejenigen erklären, die bis hier noch mitlesen, und dass der zweithöchste Mann im Staat der Bundeskanzler ist – geschenkt … oder ist es vielleicht doch eher der Bundestagspräsident?

Etwas schwieriger, da nicht so alltäglich, ist es mit der Bundesversammlung, die das Grundgesetz in Art. 54 GG erwähnt und die nur eine einzige Aufgabe hat: die Wahl des Bundespräsidenten. Sie umfasst den gesamten Bundestag und nochmal genauso viele Ländervertreter, also über 1000 Leutchen. Ich wüsste aus dem Stand nicht zu sagen, ob es irgendwo in der Welt eine größere demokratische Versammlung gibt.

Irgendwann hat es sich eingebürgert, dass die Länder nicht nur gewählte Parlamentarier schicken, sondern Promis. Darum können Boris Becker oder Thomas Gottschalk von sich behaupten, schonmal Teil der Bundesversammlung gewesen zu sein (vermute ich mal, nachgeprüft habe ich es nicht).

Wie das mit der Verfassung so ist, umreißt sie nur in groben Zügen ihr Anliegen und überlässt das Nähere einem Bundesgesetz. Deshalb gibt es ein „Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung“ (BPräsWahlG), wo noch viel mehr über die Bundesversammlung steht (Höchstzahlverfahren d’Hondt!) und dann kommen wir zu der Frage, wen das eigentlich überhaupt und wieso gerade dieser Tage interessiert. Wir kümmern uns schließlich gerade um die Wahl eines anderen Präsidenten und außerdem haben wir noch Corona.

Eben! – Wir haben Corona! Und Du wirst Dich, geneigter Leser, bereits gefragt haben, wie dann die vermutlich größte demokratische Versammlung der Welt tagen kann?

Unser Bundestagspräsident, der ist zuständig für die Einladung der Bundesversammlung, scheint sich dies auch bereits gefragt zu haben, denn mit deutscher Gründlichkeit hat er just am 2. November 2020, verkündet im Bundesgesetzblatt I S. 2271 (Nr. 49) mit Geltung ab 06.11.2020 und dem für mich unerklärlichen Zusatz „FNA: 1100-1-19“ uns alle wissen lassen: Die 17. Bundesversammlung findet am 13. Februar 2022 in Berlin statt.

Damit hat die Corona-Pandemie nun ein offizielles Enddatum. Denn an diesem Tag werden sich die erwähnten über 1000 Leutchen in den Reichstag zwängen und (ohne Aussprache, so steht es im Gesetz) zur Abstimmung schreiten. Das ist unter Coronabedingungen eindeutig unmöglich, darum muss es bis dahin vorbei sein mit der Pandemie.

Eine gute Nachricht, wie ich finde, deshalb wollte ich sie meinen Lesern nicht vorenthalten. Und dass sie uns genau zu Beginn des 2. Lockdowns verkündet wurde, gibt doch Hoffnung … oder sollte es zumindest tun … zumindest aus der Sicht des Bundestagspräsidenten …

Strafbare Volkssprache

Was ist eigentlich eine „Bedrohung“?

„Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

§ 241 Abs.1 StGB

So steht es seit ewigen Zeiten im Strafgesetzbuch (StGB) und spaltet die Wissenden von den Unwissenden. Denn während Otto Normalverbraucher sich schon bedroht fühlt, wenn ihm jemand „Gleich setzt es was!“ entgegenschleudert, schauen die Juristen zuerst noch in § 12 StGB, wo geregelt ist, dass Verbrechen nur solche Taten sind, für die im Mindestmaß ein Jahr Freiheitsstrafe zu erwarten ist.
(Das Gesetz spricht sogar wörtlich davon, dass die Verbrechen mit Freiheitsstrafe „bedroht“ werden, was aber keine Bedrohung im Sinne des StGB ist.)

In der Praxis führt dies zu heftigen Scharmützeln vor Gericht. Man streitet gern um die Ernsthaftigkeit der Drohung, woran es bei Formulierungen wie „Ich schlag dich tot“ oder „Die nächste Kugel ist für dich“ fehlen kann. Und natürlich geht es stets um die Frage, ob die angedrohte Tat überhaupt schon Verbrechenscharakter hat. Wer Dir, geneigter Leser, einen Baseballschläger in die Zähne hauen will, droht mit einer gefährlichen Körperverletzung, aber nicht mit einem Verbrechen. Verfehlt er hingegen das Gebiss und trifft das Auge, könnte es sich um eine schwere Körperverletzung und damit durchaus um ein Verbrechen handeln. Aber wer will das wissen, solange damit nur gedroht wird?

Nun leben wir allerdings in Zeiten der Überregulierung und für den Gesetzgeber ist das Strafrecht schon länger nicht mehr das schärfste Schwert des Rechtsstaates, die Ultima Ratio, also das, was unerlässlich verboten werden muss. Stattdessen steuert man heutzutage über das Strafrecht, was allgemein als wünschenswertes Verhalten gilt. Das ist so ähnlich wie im Steuerrecht. Wenn der Dieselmotor auslaufen soll, wird die Mineralölsteuer erhöht und wenn ein Politiker statt der ersehnten Huldigung Kritik erfährt, gibt es eben neue Straftatbestände. Nicht die Sanktion begangenen Unrechts steht im Vordergrund, sondern die Weltverbesserung, der realitätsfremde Blütentraum. Darum werden wir alle, auch Du und ich, schleichend kriminalisiert. Was in China das Sozialpunktesystem erreichen soll, erledigt bei uns ein zunehmendes Gesinnungsstrafrecht.

Diesem ist nun auch der althergebrachte Bedrohungsparagraph zum Opfer gefallen, denn künftig bedarf es nicht mehr der Drohung mit einem Verbrechen. Vielmehr soll gelten:

„Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

§ 241 StGB – Entwurf

Da muss man erstmal tief durchatmen!

Die vom Strafrecht erfassten Fälle täglicher Streitereien werden sich ins Unendliche potenzieren. Der Deutschen Durchschnittsvokabular, das im Alltagsjargon so knackige Sätze enthält wie „Ich hau dir auf´s Maul“ oder „Ich trete dir gleich wohin“ – gerne auch ergänzt um die Bezeichnung konkreter Körperteile unter der Gürtellinie – ist künftig strafbar!
(Ob der mit Freiheitsstrafen drohende Gesetzgeber sich dann allein dadurch bereits ebenfalls strafbar macht, muss erst noch entschieden werden. Ich betrachte eine Strafvorschrift durchaus als Bedrohung meiner persönlichen Freiheit.)

Natürlich entsprechen vorstehende Beispiele nicht den Formulierungskünsten feiner Pinkel, das räume ich gerne ein. Aber muss man deshalb gleich zum Strafrecht greifen? Soll die Sprache des Volkes, so wie sie am Tresen, in den Fußballstadien, auf dem Bau oder am Fließband gesprochen wird, schon wegen ihrer Derbheit eine Straftat sein? Es mag in der Welt unserer Abgeordneten wünschenswert scheinen, auch im dichtesten Fastnachtsgetümmel noch höflich zu bleiben und betrunkene Narren korrekt aufzufordern, es doch bitte zu unterlassen, sich einer Frau unziemlich zu nähern. Ernst genommen wird aber nur, wer grimmig „Abstand! Sonst gibt´s was auf die Fresse!“ brüllt. Und das wird sich auch nicht wegen einer neuen Strafvorschrift ändern.

Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz schon abgesegnet, es fehlt derzeit nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten. Wer nicht schon wegen eines losen Mundwerks bald verhaftet werden will, muss daher jetzt bereits an seinem Wortschatz feilen.

Als Jurist fixiert man sich dabei natürlich zuerst auf das Wörtchen „rechtswidrig“. Es scheint mir allerdings zu kompliziert, mögliche Rechtfertigungsgründe in meine Alltagssprache aufzunehmen, denn dann wäre sie ja keine Alltagssprache mehr. „Ich hau dir in Notwehr auf´s Maul“ gibt irgendwie nicht das wieder, was ich eigentlich sagen möchte.

Aber ich rede gern, wie mir der Schnabel gewachsen ist, darum ließ mir die Suche nach einer Lücke keine Ruhe, bis mir auffiel, was der Gesetzgeber bisher noch übersehen hat: Nämlich die Tatsache, dass der Mensch sich gerne an Dinge klammert, die ihm mehr wert sind, als beispielsweise seine Kinder. Das Auto wäre etwa so ein Ding und es würde mir relativ leicht über die Zunge gehen, jemandem zu sagen: „Ich trete Dir gleich eine Delle ins Auto.“ Doch Achtung: Autos können einen bedeutenden Wert haben. Die Formulierung gibt es auch in anderen Paragraphen und meint dann eine Wertgrenze von um die 1.500 EUR. Anderer Leute Auto zu bedrohen könnte folglich riskant werden.

Uneingeschränkt erlaubt bleiben dürften hingegen Verwünschungen gegen Haustiere. Dem Koi-Karpfen das Wasser abzulassen sollte man seinem Gegner vielleicht nicht androhen (Wertgrenze!), aber gegen dessen Hunde, Katzen, Vögel, Hasen und Hamster darf man ungeniert wüten – selbstverständlich nur verbal, denn der Tatbestand meint ja die Bedrohung, nicht die Umsetzung.

Charakterlich ist dies zwar eher mies, doch der Gesetzgeber zwingt ja dazu, indem er die Menschen ihrer Alltagssprache beraubt. Ob die Welt dadurch tatsächlich besser wird oder ob mit neuen Gesetzen auch Drohungen gegen Haustiere bald zur Straftat deklariert werden müssen, entscheiden die Damen und Herren in Berlin. Ich fürchte, sie werden den Schritt gehen.

Mit der aktuellen „Reform“ des Strafrechts haben sie sich jedenfalls in die Geschichtsbücher eingeschrieben. Künftige Historiker werden wohl urteilen: Ein überflüssiger Schritt für die Menschheit, aber ein rabenschwarzer Tag für die Haustiere.

Anmerkung

Nachdem der Bundespräsident nun unterzeichnet hat, tritt das Gesetz am 3.4.2021 in Kraft.

In memoriam FJS

Wie weit geht eigentlich die „Meinungsfreiheit“?

Eine der Merkwürdigkeiten unseres Strafrechtssystems ist, dass es dem Mörder nur 2 Instanzen gewährt, dem Ladendieb immerhin 3 und dem Pöbler sogar 4. Denn wer vom Amtsrichter wegen Beleidigung verurteilt wird, kann nach dem Land- und Oberlandes- noch das Bundesverfassungsgericht anrufen. Und dies sogar mit guten Erfolgsaussichten. Die Grenze zwischen einer strafbaren Beleidigung und einer zulässigen Meinungsäußerung ist schwammig. Du wirst, geneigter Leser, dich wahrscheinlich einfach nur wundern, wenn man dich freispricht, obwohl du Polizisten „dumm, unfähig, schikanös, machtversessen und niveaulos“ nanntest, aber oft nutzt man solche Formulierungen ja nur, weil man einem anderen mal so richtig die Meinung geigen will. Und wenn die Meinung betroffen ist, egal ob gegeigt oder gesungen, wackeln womöglich die Fundamente unserer Verfassung. Darum wird ein solches Urteil „ganz oben“ nochmal überprüft.
(Meine Auswertung der verfassungsgerichtlichen Judikatur hat ergeben, dass nur eine Gruppe wirklich sicher ist vor Pöbeleien: die Richter).

Früher, als angeblich alles noch besser, der Himmel weiß-blauer und die Politiker originaler waren, nannte einer von denen mal einen anderen:

„eine armenische Mischung aus marokkanischem Teppichhändler, türkischem Rosinenhändler, griechischem Schiffsmakler und jüdischem Geldverleiher und ein Sachse.“

Dieses Zitat hätte heutzutage hinreichend Potential, von der öffentlichen Empörung bis zum Staatsanwalt jeden auf den Plan zu rufen, der oder die gerade nichts zu tun hat, schon immer mal was sagen wollte und am liebsten alles verbieten möchte. Es würde mindestens als Ehrverletzung, wahrscheinlich sogar als Volksverhetzung gedeutet, locker ein Sommerloch füllen und schneller zum Rücktritt des Zitatverfassers führen, als ein Andreas Scheuer überhaupt Maut sagen kann.

Denn es gilt als Fortschritt, alle Klischees über andere Nationen, Religionen, Regionen, Professionen usw. zu unterdrücken. Je bildhafter, blumiger, bunter die Sprache, desto größer die Gefahr, dass sich irgendwer angeblich beleidigt fühlt. Vorausgesetzt, eine bestimmte Wortwahl wurde bereits von anderen als rassistisch oder sexistisch definiert. Selbst hätte der angeblich Beleidigte es oft gar nicht bemerkt.

Der jüdische Geldverleiher dürfte zwar damals bereits grenzwertig gewesen sein, dem türkischen Rosinenhändler wird man aber erst heute und nur zwecks Bauchbepinselung seines despotischen Staatspräsidenten eine Ehrverletzung zugestehen. Der marokkanische Teppichhändler wartet nach meiner Einschätzung gerade auf seine Entdeckung durch unsere Oberkorrektoren. Er könnte kurzfristig zum Unwort werden – oder auch nicht. Korrekte Sprache ist Glückssache. Der griechische Schiffsmakler schließlich kann sich grün und blau über diese Titulierung ärgern, hat aber kaum Chancen auf dem Index zu landen. So ungerecht ist die Welt.

Wer darüber entscheidet, was man bedenkenlos sagen darf und was nicht, wabert im Dunkeln. Eine offizielle Zensurstelle gibt es nicht. Mir scheint, die Aufseher über unsere Sprache sitzen noch nicht einmal in Regierungskreisen. Sie haben es lediglich geschafft, sich durch dauerndes öffentliches Empörtsein zur pseudomoralischen Instanz aufzuschwingen. Irgendeine Autorität ist damit nicht verbunden, die braucht es aber auch nicht, denn es zählt allein der einschaltquotenrelevante Heulsusenfaktor.

Wegen des obigen Zitats würden sie aktuell wahrscheinlich medienwirksam in Ohnmacht fallen. Doch als es seinerzeit ausgesprochen wurde, blieb es folgenlos für den Verfasser Franz-Josef Strauß und den so gescholtenen Hans-Dietrich Genscher. Denn zu jener Zeit durfte man so etwas sagen, was aus der Vergangenheit wirklich einmal die gute alte Zeit macht. Hauptstadt war damals noch nicht das glas- und stahlstrotzende Berlin, sondern das verschnarchte zementklotzige Bonn. Zumindest mir aber wird wehmütig ums Herz wenn ich zurückdenke, wie frei wir damals reden durften.