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Angriff der Handyknacker

Was ist eigentlich eine „Polizeitaste“?

Es sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben, dass niemand gezwungen werden darf, sich selbst zu belasten. »Nemo tenetur se ipsum accusare« nennt der kundige Jurist dies oder auch »Selbstbelastungsfreiheit«, »Aussagefreiheit« oder schlicht »Schweigerecht«.
Für die Polizei ist das ärgerlich, denn das professionelle Knacken eines modernen Handys durch spezielle Dienstleister kostet mehrere tausend Euro – ohne dass mein weiß, ob sich die Investition lohnt. Ältere Handys kann das LKA zwar selbst knacken, allerdings sind die so überlastet, dass die Dinger dort wenigstens ein Jahr herumliegen. Ein Strafverteidiger, der sein Geschäft versteht, wird schon nach einem halben Jahr die gerichtliche Freigabe des Handys erwirken – ungeknackt selbstverständlich.
Leider hat die moderne Technik nun so etwas wie Fingerabdruckscanner oder Gesichtscanner in die Handys eingebaut. Das weckt polizeiliche Begehrlichkeiten. Man könnte ja mal den Finger eines Verdächtigen gewaltsam auf das Handy drücken oder ihn zwingen, in das Display zu schauen. Schon erlangt man Zugriff auf die kompletten Handydaten.
Derartige Methoden verstoßen natürlich gegen den nemo-tenetur-Grundsatz, daher werden sie bisher nur angewendet, wo es ohnehin nicht zimperlich zugeht: Bei Einsätzen im Rockermilieu oder bei Hooligans. Deren Rechte werden traditionell missachtet, deshalb fällt ein Gesetzesverstoß mehr oder weniger dort kaum ins Gewicht.
Übereifrige Staatsanwälte weisen die Polizei allerdings zunehmend an, das Recht zu brechen und die Datenfreigabe zu erzwingen. Ein Trend zeichnet sich ab. Erfahrungsgemäß pendeln die Gerichte dann erstmal hin und her. Manche nicken solche Methoden ab, andere weigern sich, derart erlangte Beweise zur Kenntnis zu nehmen. Bis das BVerfG sich in etwa zehn Jahren dazu äußert, leben wir also in einer Grauzone.
Und da kommt die Polizeitaste ins Spiel!
Falls du ein Handy mit der Software IOS 11 oder höher nutzt, kannst du durch schnelles fünfmaliges Drücken der seitlichen Ein-/Austaste Fingerabdruck- und Gesichtsscanner deaktivieren. Das sollte dir, geneigter Leser, auch bei einem überraschenden Polizeieinsatz noch gelingen. Fünfmal schnelles Drücken auf die seitliche Ein-/Austaste. Nicht dreimal, nicht viermal. Fünfmal!
Falls du Handys mit anderer Software nutzt, bleiben dir zum Schutz deiner Daten nur die klassischen Methoden: Augen fest zupetzen, die Hand zur Faust ballen und bloß nicht aufgeben! Denn was ist schon ein gebrochener Finger gegen den polizeilichen Vollzugriff auf deine mobilen Daten.

Update 2025:

Als hätte ich es geahnt, hat der BGH mit Beschluss vom 13.3.2025 diese Praxis abgesegnet – jedenfalls dann, wenn eine Durchsuchungsbeschluss vorliegt und jedenfalls dann, wenn die richterlich angeordnete Durchsuchung gerade auch dem Auffinden von Mobiltelefonen dient. Aber machen wir uns nichts vor: Bald wird es Ausnahmen geben bei Gefahr im Verzug, dann bei besonders schweren Taten usw. – bis dieses Vorgehen eben zum Standardrepertoire der Polizei gehört. Denn das hat der BGH in einem obiter dictum (also ohne dass es wirklich erforderlich war) gleich mitentschieden: Ein Beweisverwertungsverbot lehnt er apodiktisch ab!

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