Vom Trost der Gesetzblätter

Was ist eigentlich eine „Bundesversammlung“?

Politik triff Glamour – so könnte man die Titelfrage kurz beantworten. Dennoch schätze ich den Anteil derer, die sich auskennen für geringer als bei sonstigen Themen des Verfassungsrechts. Was ein Bundestag oder ein Bundesminister ist, wissen wir schließlich alle, wozu der Bundesrat dient und wie er sich zusammensetzt können zumindest diejenigen erklären, die bis hier noch mitlesen, und dass der zweithöchste Mann im Staat der Bundeskanzler ist – geschenkt … oder ist es vielleicht doch eher der Bundestagspräsident?

Etwas schwieriger, da nicht so alltäglich, ist es mit der Bundesversammlung, die das Grundgesetz in Art. 54 GG erwähnt und die nur eine einzige Aufgabe hat: die Wahl des Bundespräsidenten. Sie umfasst den gesamten Bundestag und nochmal genauso viele Ländervertreter, also über 1000 Leutchen. Ich wüsste aus dem Stand nicht zu sagen, ob es irgendwo in der Welt eine größere demokratische Versammlung gibt.

Irgendwann hat es sich eingebürgert, dass die Länder nicht nur gewählte Parlamentarier schicken, sondern Promis. Darum können Boris Becker oder Thomas Gottschalk von sich behaupten, schonmal Teil der Bundesversammlung gewesen zu sein (vermute ich mal, nachgeprüft habe ich es nicht).

Wie das mit der Verfassung so ist, umreißt sie nur in groben Zügen ihr Anliegen und überlässt das Nähere einem Bundesgesetz. Deshalb gibt es ein „Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung“ (BPräsWahlG), wo noch viel mehr über die Bundesversammlung steht (Höchstzahlverfahren d’Hondt!) und dann kommen wir zu der Frage, wen das eigentlich überhaupt und wieso gerade dieser Tage interessiert. Wir kümmern uns schließlich gerade um die Wahl eines anderen Präsidenten und außerdem haben wir noch Corona.

Eben! – Wir haben Corona! Und Du wirst Dich, geneigter Leser, bereits gefragt haben, wie dann die vermutlich größte demokratische Versammlung der Welt tagen kann?

Unser Bundestagspräsident, der ist zuständig für die Einladung der Bundesversammlung, scheint sich dies auch bereits gefragt zu haben, denn mit deutscher Gründlichkeit hat er just am 2. November 2020, verkündet im Bundesgesetzblatt I S. 2271 (Nr. 49) mit Geltung ab 06.11.2020 und dem für mich unerklärlichen Zusatz „FNA: 1100-1-19“ uns alle wissen lassen: Die 17. Bundesversammlung findet am 13. Februar 2022 in Berlin statt.

Damit hat die Corona-Pandemie nun ein offizielles Enddatum. Denn an diesem Tag werden sich die erwähnten über 1000 Leutchen in den Reichstag zwängen und (ohne Aussprache, so steht es im Gesetz) zur Abstimmung schreiten. Das ist unter Coronabedingungen eindeutig unmöglich, darum muss es bis dahin vorbei sein mit der Pandemie.

Eine gute Nachricht, wie ich finde, deshalb wollte ich sie meinen Lesern nicht vorenthalten. Und dass sie uns genau zu Beginn des 2. Lockdowns verkündet wurde, gibt doch Hoffnung … oder sollte es zumindest tun … zumindest aus der Sicht des Bundestagspräsidenten …

Rassismus

Was ist eigentlich „symbolische Gesetzgebung“?

„Die Würde des Menschen ist unantastbar„. Mit diesem Satz beginnt bekanntlich das Grundgesetz. Nachfolgend nennt es die Menschen „Jeder„, damit klar ist, dass es keine Ausnahmen gibt: Jeder darf sich frei entfalten, hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit usw. Zwischendrin wird auch mal wieder der Mensch erwähnt (Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich) und damit sollte doch eigentlich klar sein, dass das Gesetz keine Unterschiede kennt.

Aber„, sagt der Kinderschutzbund, „wo bleiben denn da die Kinderrechte? Kinder haben doch ein Recht auf gewaltfreie Erziehung!“ Ja, ist klar, steht da ja auch: Jeder… „Nein, wir wollen, das Kinder ausdrücklich erwähnt werden“ – und schon beginnt das legislative Chaos. Der Laie findet´s schön, wenn Kinder besonders hervorgehoben werden, der Jurist wundert sich. Wenn das Gesetz „Mensch“ und „Jeder“ gleichsetzt, dann muss „Kind“ doch wohl etwas anderes sein, eine Ausnahme, etwas weniger Bedeutendes. Und schon fragt man sich, ob Kinder möglicherweise weniger Rechte haben als „Jeder„, denn warum sollte der Gesetzgeber sonst neben die Kategorie „Mensch“ noch die Kategorie „Kind“ gesetzt haben?

Das Herumdoktern an bewährten Gesetzen zwecks persönlicher Affektion kann also gefährlich sein und will meistens nicht die Gesetze verbessern, sondern die Welt. Was immer ein Fehler ist, denn Gesetze sollen nur das Notwendigste regeln. Eine komplett durchnormierte Welt ist keine bessere.

Schlanke Gesetze sind ein Zeichen von Freiheit, ausufernde Vorschriften dagegen Symbole der Indoktrination. Wer viel und detailliert regelt, misstraut dem gesunden Menschenverstand. Er ist der Typ Weltverbesserer und hält sich für überlegen.

Grundsätzlich handelt also derjenige Gesetzgeber zum Wohle seines Volkes, der Überflüssiges aus Gesetzen herausstreicht. Es sei denn, die Weltverbesserer betreiben auch hier Indoktrination. Daher erleben wir derzeit Angriffe auf das Wort „Rasse“ im Grundgesetz.

In Deinen Ohren, geneigter Leser,  klingt dieses Wort wahrscheinlich wie aus einer anderen Zeit, und so ist es auch, denn das Grundgesetz wurde ja schon im Mai 1949 verkündet. Werfen wir einen Blick hinein, so finden wir den Anlass der derzeitgen Entrüstung in Art.3 Abs. 3 GG und der lautet wie folgt.

(3) 1Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. 2Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Die Kritik an dem Wort Rasse lautet wiederum: „Der Begriff manifestiert eine Unterteilung von Menschen in Kategorien, die Anspruch und Geist des Grundgesetzes widersprechen. Es gibt eben keine ‚Rassen‘. Es gibt Menschen.

Stimmt! Aber warum werden dann Behinderte in einem eigenen Satz erwähnt? Sind das keine Menschen? Doch, aber im Jahre 1949 hat man nicht an sie gedacht, deshalb wurde im Jahre 1994 das Grundgesetz ergänzt. „Es gibt keine `Behinderten´. Es gibt Menschen.“ hat damals niemand gesagt.

Nun wäre es sicherlich schön wenn Rassen nicht als Rassen wahrgenommen würden. Schön ist aber auch Panama, meint zumindest die Tigerente. Beides ist Kinderkram. Denn es gibt natürlich in der Menschheit unterschiedliche Populationen, die sich stark voneinander unterscheiden, etwa – aber nicht nur – durch ihre Hautfarbe. Umstritten ist, wie man sie abgrenzt und warum man sie überhaupt abgrenzen muss.

Genau hier machen die Weltverbesserer den immergleichen Fehler: Anstatt zu regeln, was Not tut, wollen sie per Gesetz die Welt verbessern. Nur wird es auch dieses Mal nicht funktionieren. Die äußerlichen Unterschiede zwischen Menschen werden nicht verschwinden, wenn das Wort „Rasse“ keine Verwendung mehr findet.

Wer einen Menschen nur wegen seiner Hautfarbe als minderwertig ansieht, wird dies auch dann tun, wenn der Rassenbegriff aus allen Gesetzen getilgt ist. Weil er in ihm eben nicht den Menschen sondern den Schwarzen sieht. Genau darum hat das Grundgesetz die Rasse in den Schutzkatalog des Art. 3 aufgenommen. Streichen wir jetzt die Rasse aus dem Katalog heraus, so haben wir das Gesetz nicht verbessert, sondern lückenhaft gemacht.

Am Ende wird vielleicht ein neues Wort kommen, statt „Rasse“ künftig „Ethnie“ im Gesetz stehen. Aber selbst dies wäre kein Fortschritt, weil Phänomene nicht verschwinden, wenn man sie umbenennt.

Gesetze sollten die Sprache des Volkes sprechen so wie auch Urteile im Namen des Volkes ergehen. Wer ein Gesetz schon sprachlich nicht versteht, wird es wenig achten.