Containern

Was ist eigentlich eine „Dereliktion“?

Spätestens seit den 68ern – Stichwort: APO – ist es irgendwie modern, die Gesetze nicht dem Gesetzgeber zu überlassen, sondern sich aktiv in den Vorgang der Gesetzgebung einzubringen, was ja nicht verkehrt sein muss in einer Demokratie, die ständig mehr in die Hände einiger geschlossener Parteienzirkel gerät. Um den Gesetzgebungsprozess zu beeinflussen, gibt es viele Möglichkeiten im weiten Feld zwischen Diskutieren und Ignorieren. Besonders herausragend im Sinne eines engagierten Bürgertums sind beide Eckpfeiler nicht, denn wenn der Gesetzgeber beispielsweise beschlösse, das Golfplatzwässern während Dürrephasen zu verbieten, wäre das Schwafeln über Für und Wider in Talkshows ebenso langweilig wie das lautstarke Jammern um das Vertrocknen des Grüns. Mit demokratischem Diskurs hat weder das eine noch das andere zu tun.

Erfrischender finde ich Methoden des aktiven Protests, im Falle des Golfplatzes also das heimliche Weiterwässern des Nachts durch Golfliebhaber oder das ebenso heim- und nächtliche Umgraben des Platzes durch Golfgegner. Da liegt – für Strafverteidiger immer interessant – ein wenig Anarchie in der Luft und es zeugt von echtem republikanischem Engagement in der Nachfolge der alten Römer, die ja – Stichwort: die Gracchen – politische Konflikte gerne handfest austrugen.

Zwischen diesen Extremen gibt es ein paar Verirrte, die das Bedürfnis treibt, als Märtyrer in die Geschichte einzugehen. Man erkennt sie am Übertreten gerade solcher Gesetze, die besonders im öffentlichen Focus stehen sowie am Nimbus der moralischen Überlegenheit, denn ihr Engagement gilt jenen, die sonst angeblich keine Stimme haben: Tiere, Kinder, Minderheiten aller Farben, Religionen, Herkünfte, kurzum: Gruppen, zu denen sie selbst nicht gehören und die auch nicht gefragt wurden, ob sie Deckmantel für Gesetzesübertretungen sein wollen. Meist sind die Möchtegern-Märtyrer fremdgesteuert von irgendwelchen Hypes und darum bar jeder Sachkenntnis, was sich oftmals rächt, wenn man es ausgerechnet mit dem Gesetzgeber aufnehmen will. Denn der ist völlig spaßbefreit. Er kann es nicht verstehen und daher auch nicht gutheißen, wenn seine Gesetze auf Kritik stoßen. Daher sollte man sich über Gesetze, die man zu brechen gedenkt, vorher ein paar Gedanken machen.

Nehmen wir beispielhaft die Lebensmittelverschwendung in unserem Lande. Die ist und bleibt etwas Unerklärliches, weshalb zu wünschen wäre, das Problem möge endlich mal gelöst werden. Manche sehen die Lösung im Containern, was ich vom Protestfaktor her auf der Ebene des heimlichen Golfplatzumgrabens ansiedeln würde, also grundsätzlich sympathisch finde. Containern ist auch rechtlich kein sehr schwieriges Problem, denn es ist entweder Diebstahl oder nicht. Daher muss man sich nur fragen, ob der Salatkopf im Müll eine fremde Sache ist oder eine herrenlose.

Du hast, geneigter Leser, den Salatkopf an der Kasse eines Supermarktes teuer bezahlt, darum darfst du ihn mit Fug und Recht dein eigen nennen. Nur leider ist seither eine Woche vergangen, das Ding sieht verschrumpelt aus, sein Anblick verdirbt dir den Appetit. Doch morgen kommt ja die Müllabfuhr, die braune Tonne steht schon draußen. Also schnell noch weg damit. Interessiert es dich da noch, was mit dem entsorgten Salat geschieht? Nö, Hauptsache im Gemüsefach ist Platz für neue teuere Salatköpfe. Ein paar Schlaumeier haben während du an der Mülltonne warst schon die Überschrift dieses Beitrages gegoogelt und herausgefunden, dass Dereliktion die Besitzaufgabe mit dem Willen, das Eigentum erlöschen zu lassen meint. Genau dies hast du soeben mit deinem Salatkopf gemacht.
Wenn sich nun ein Aktivist mit Guy-Fawkes-Maske an deine Biotonne schleicht, den Salatkopf herausfischt und ihn mit im Müll letzter Woche erbeutetem ranzigem Rapsöl irgendwie herunterschlingt, ist dir dies völlig egal, denn du hast dich des Salats entledigt, willst ihn einfach nicht mehr haben. Das Grünzeug ist herrenlos geworden. Darum hat Guy Fawkes auch keinen Diebstahl begangen, sondern sich allenfalls den Magen verdorben, was straffrei ist.

Puristen unter den Juristen behaupten zwar, du habest dein Eigentum an dem Salatkopf gar nicht aufgeben, sondern ihn mit dem Wurf in die Mülltonne an den Müllentsorger übereignen wollen. Diese Kollegen glauben wahrscheinlich aber auch an die jungfräuliche Geburt, oder – um im Strafrecht zu bleiben, an den fahrlässigen Diebstahl. Ich sage dazu: Man sieht dem Salat im Müll dieses Übereignungskonstrukt nicht an. Basta!

Anders wäre es, wenn der Salatkopfentsorger nach außen deutlich machen würde, dass er keine Dereliktion möchte, weil es ihm vielleicht nicht gefällt, dass andere in seinem Müll wühlen. So geschehen in dem Fall, der aktuell wieder als Container-Urteil durch die Presse geistert. Da war es nämlich so, dass der Salat in einem verschlossenen Container lag, der nur durch Einsatz eines Werkzeuges geöffnet werden konnte. Wenn das kein Diebstahl ist, dann weiß ich auch nicht mehr, was sonst noch Diebstahl sein sollte. Aber: Täter war nicht Guy Fawkes, sondern zwei verwirrte Studentinnen aus der Gruppe der Möchtegern-Märtyrer, also die mit der moralischen Überlegenheit. Woher sie diese beziehen, bleibt ein Rästel, möglicherweise haben sie zuviel Proudhon gelesen. Aber: Was dachten die denn, warum jemand seinen Müllcontainer abschließt???

Ich kann damit leben, dass sie beim Bundesverfassungsgericht kein Gehör gefunden haben.

Fluggastdatenspeicherung

Die Fluggastdatenspeicherung ist rechtswidrig!

Das Bundeskriminalamt (BKA) weiß zwar viel und möcht´ gern alles wissen, aber mit den gesetzlichen Vorschriften nimmt man es dort nicht so genau. Sonst könnte das BKA nicht nach wie vor (Stand 26. Mai 2020 – 20 Uhr) im Internet verkünden die Fluggastdatenspeicherung sei ihm durch das Fluggastdatengesetz erlaubt. Genau daran hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden nämlich mit bereits mit Beschlüssen vom 13. Mai 2020 (6 K 805/19.WI) und vom 15. Mai 2020 (6 K 806/19.WI) massive Zweifel geäußert.

Da Verwaltungsgerichte keine Gesetze annullieren können, bleibt es dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorbehalten, die Datenspeicherei endgültig zu kippen. Aber die Rechtslage spricht so eindeutig gegen das BKA, dass eigentlich schon ein Jurastudent die Rechtswidrigkeit des Gesetzes hätte erkennen müssen.

• Verstoß gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
• völlig überzogene anlasslose und massenhafte Datenverarbeitung
• unzureichender Schutz der gespeicherten Daten, vor allem im internationalen Austausch mit Staaten, die Datenschutz kaum kennen
• unzulässige Vermischung von polizeilicher und geheimdienstlicher Tätigkeit
• und immer wieder der Irrglaube, mit „Terrorismus“ und „Schwertskriminalität“ könne man alles rechtfertigen

Es sind ständig dieselben Fehler, die der Gesetzgeber macht, nach meiner Auffassung ganz bewusst macht, denn solange der EuGH nicht entschieden hat, wird erst einmal weitergemacht. Ein kalkulierter Rechtsbruch auf Zeit

Danach wird das Gesetz ein wenig abgeändert und wieder sehenden Auges rechtswidrig weiter gespeichert, bis endlich auch das geänderte Gesetz wieder von einem Gericht gestoppt wird.

So ähnlich funktioniert es ja auch bei den permanenten Versuchen, eine Vorratsdatenspeicherung umzusetzen oder deutsche Behörden bei Auslandstätigkeiten von der Bindung an deutsche Gesetze zu befreien.

Ein ständiges Katz-und-Maus-Spiel, weil der Gesetzgeber einfach nicht wahrhaben will, dass ihm Grenzen gesetzt sind. Man könnte es auch ein Armutszeugnis für eine Demokratie nennen oder einen Beleg für das Abdriften der Republik in einen Polizei- und Überwachungsstaat darin sehen. Aber der Deutsche Michel hat ja nichts zu verbergen, was stört ihn da, dass unsere Sicherheitsbehörden aufgrund rechtswidriger Gesetze agieren?

Zwangsabstieg

Der Zwangsabstieg

Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei – meint der Volksmund zu wissen. Der Fußballverein SV Wilhelmshaven meint das wahrscheinlich seit heute auch.

Schon seit 2007 ärgert sich der Verein mit der FIFA herum, die ihm damals eine Strafe aufbrummte. Weil die Strafe nicht gezahlt wurde, folgte 2014 der Zwangsabstieg aus der Regionalliga Nord. Auch das wollte der Verein sich nicht gefallen lassen.

Der Rechtsstreit um die verhängte Strafe landete bereits 2016 vor dem Bundesgerichtshof (BGH), der die Strafe auch in der Tat für rechtswidrig erklärte. Spätestens ab da begann es aber kompliziert zu werden, weil Toreschießen und Juristerei eben unterschiedliche Dinge sind.

„Wenn die Strafe unberechtigt war, war es der Zwangsabstieg wegen der nicht bezahlten Strafe auch“, dachte man sich wohl am Stammtisch im Vereinsheim des SV Wilhelmshaven und lag damit noch nicht einmal so falsch. Der gesunde Menschenverstand scheint dieses Ergebnis eigentlich vorzugeben. Nur wie macht man einen Zwangsabstieg rückgängig? Denn mittlerweile befinden wir uns in der Saison 2019/20. Die Vereine, die gerade um die Krone in der Regionalliga Nord kämpfen, wären sicher nicht begeistert, wenn nun – nach überstandener Corona-Pause und kurz vor Saisonende – der SV Wilhelmshaven wieder mitspielen würde. Und ein Wiedereinstieg des Vereins zur Saison 2020/21 hätte wohl zur Folge, dass dafür ein Verein aus der jetzigen Regionalliga ausscheiden müsste oder aus der darunter liegenden Liga nicht aufsteigen dürfte.

Ein ziemlich kniffeliges Problem, welches der BGH dieser Tage (Beschl. v. 24.4.2020 – II ZR 417/18) mit messerscharfer juristischer Logik löste. Denn unsere Gesetze sind sehr abstrakt. Das müssen sie auch sein, weil sie nicht jedes Problem des täglichen Lebens explizit regeln können. Folglich fragte sich der BGH zunächst einmal, wie die Rechtsfolge eines rechtswidrigen Zwangsabstieges rechtlich definiert ist. Und siehe da, die Rechtsfolge heißt nicht Wiederaufstieg, sondern Schadensersatz. Schadensersatz wiederum bedeutet: Wiederherstellung des Zustandes, der ohne den zugefügten Schaden bestehen würde. Naturalrestitution heißt das im Juristendeutsch.

Wäre dem SV Wilhelmshaven eine Fensterscheibe im Vereinsheim zertrümmert worden, könnte er verlangen, dass eine neue Scheibe eingebaut wird. Wie aber wäre der Zustand, wenn 2014 kein Zwangsabstieg erfolgt wäre? Nun, dann hätte der Verein in der Folgesaison (2014/15) eben weiter in der Regionalliga gespielt. Und dann?

Wäre er vielleicht 2015 sowieso abgestiegen? Oder aufgestiegen und mittlerweile schon in der Bundesliga? Erfordert der Gedanke der Naturalrestitution dann sogar, dass der SV Wilhelmshaven nächste Woche gegen den FC Bayern antreten darf?

Niemand kann das genau sagen, weshalb Zivilrichter in solchen Situationen zu einer Keule greifen, die sie Beweislast nennen. Sie schauen also den, der etwas will (hier der SV Wilhelmshaven) unschuldig an und sagen: „Beweis mir das mal“. Und dadurch spielen sie den schwarzen Peter elegant weiter.

Natürlich konnte der SV Wilhelmshaven nicht beweisen, dass er im Falle eines Falles heute in der Bundesliga wäre. Nicht einmal den sicheren Verbleib in der Regionalliga Nord konnte er nachweisen – wie sollte er auch? Und das war´s dann mit der erhofften Rückkehr in die Regionalliga Nord, die sich der SV Wilhelmshaven nun eben auf dem Fußballplatz erkämpfen muss.

Der Stammtisch im Vereinsheim lässt sich jetzt wahrscheinlich die nächste Runde Bier und Korn bringen und beginnt dann eine oder mehrere Verschwörungstheorien zu stricken. Ich halte den Fall sehr lehrreich. Denn nicht alles, was dem gesunden Menschenverstand richtig erscheint, wird unter dem prüfenden Blick der Justiz auch zu Recht.

Aloha-Tattoo

Das Aloha-Tattoo

Aloha steht für Liebe oder für Sympathie oder für Freundlichkeit. Man kennt die Bilder aus der Südsee, die Kränze, Palmen, Meer, Marlon Brando und die Bounty. Für was steht Polizei?

Freundlichkeit will ich ihr nicht absprechen. Sympathie ist schon Geschmackssache. Und Liebe ist nun gar nicht das, was man mit der personifizierten Staatsgewalt in Verbindung gebracht haben will. Der Staat verlangt seinen Bürgern Gehorsam, Respekt und Steuern ab, aber er will sie darum auf keinen Fall liebhaben.

Dumm nur, wenn ein einzelner Polizist – wahrscheinlich sogar viele – anders denkt und den Südseegruß „Aloha“ am Körper tragen will. Als Tattoo. Im sichtbaren Bereich, wobei dieser Bereich durch die Sommeruniform definiert wird, also mit kurzen Ärmeln. Darf der Polizist dem Bürger dann sympathisch oder gar geprägt von Nächstenliebe gegenüber treten?

NEIN! DARF ER NICHT!

Wo kämen wir denn hin, wenn der Mann ein Verbot durchsetzen soll und auf seinem Unterarm Aloha steht? Kein Falschparker würde mehr sein Auto aus dem Parkverbot entfernen, kein Gaffer mehr hinter ein Absperrband zurücktreten.

Und dann erst der Straßenverkehr. Mal ganz ehrlich: Wenn ein Auto auf der Straße liegen geblieben ist und davor steht ein Polizist, der mit der Kelle den Verkehr vorbei leitet, dann funktioniert das doch nur, so lange er nicht tätowiert ist. Blitzt da plötzlich ein Aloha auf, dann fahren die Leute doch einfach geradeaus weiter. Mitten in die Unfallstelle hinein. Vor lauter Liebe.

Allerdings gibt es auch Situationen im Leben eines deutschen Polizisten, die sind blutiger Ernst. Finaler Rettungsschuss, heißt das im Beamtendeutsch. Da stellt sich schon die Frage, ob ein Tattoo der Situation noch angemessen ist. Denn der Geiselnehmer, auf den da gezielt wird, verdient ja auch Respekt. Es kann doch nicht angehen, dass der (250 Meter vom Täter entfernte) Unterarm an der Hand mit dem Finger, der den Abzug zieht mit einem Aloha verziert ist. Jedenfalls im Sommer. Im Winter ist das Hemd ja lang, da stirbt´s sich dann würdevoll.

Und darum hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13.5.2020 (2 C 13.19) dem Spuk ein Ende bereitet. Die Polizeigewalt verlangt ein einheitliches Aussehen, was zwar nicht groß, blond und blauäugig bedeutet, aber zumindest „auf Dauer angelegte Körpermodifikationen“ verbietet. Nur dann ist die Sicherheit im Land gewährleistet, der Staat ordnungsgemäß repräsentiert.

Polizeigewerkschafter sehen schon Nachwuchsprobleme, weil bei den unter 30jährigen mittlerweile jeder Vierte tätowiert ist. Aber das betrifft ja nur die Sicherheit in der Zukunft. Die ist nicht das Problem der pensionsreifen roten Roben im Elfenbeinturm.

Interessant auch: Die Polizei ist ja nicht gerade der Motor des Fortschritts, denn sie denkt ja eher etwas … nun ja … sehr konservativ. Aber offenbar immer noch moderner als hohe Richter! Was mich mich an einen Strafprozess in Köln erinnert. Dort hatte der Zuhälter eine Prostituierte „gebrandet“, also mit seinem Namen tätowiert. Die Freier waren daher verdächtig, sich sehenden Auges mit einer Zwangsprostituierten eingelassen zu haben, was zu folgendem Dialog führte (nicht mit mir, sondern mit einem Zeugen):

Richterin: Was dachten Sie, als Sie das Tattoo sahen?
Zeuge: Ich dachte mir, die hätte eher etwas Neutrales nehmen sollen.
Richterin: Aber dass die Frau überhaupt tätowiert war, gab Ihnen nicht zu denken?
Zeuge: Nö, warum?
Richterin: Weil ein Tattoo doch generell etwas Ungewöhnliches ist – zumindest in meiner Welt.

„Meine Welt“, die machen sich Richter wohl bisweilen wie sie ihnen gefällt. Realistisch ist das nicht, aber nun höchstrichterlich entschieden.