Containern

Was ist eigentlich eine „Dereliktion“?

Spätestens seit den 68ern – Stichwort: APO – ist es irgendwie modern, die Gesetze nicht dem Gesetzgeber zu überlassen, sondern sich aktiv in den Vorgang der Gesetzgebung einzubringen, was ja nicht verkehrt sein muss in einer Demokratie, die ständig mehr in die Hände einiger geschlossener Parteienzirkel gerät. Um den Gesetzgebungsprozess zu beeinflussen, gibt es viele Möglichkeiten im weiten Feld zwischen Diskutieren und Ignorieren. Besonders herausragend im Sinne eines engagierten Bürgertums sind beide Eckpfeiler nicht, denn wenn der Gesetzgeber beispielsweise beschlösse, das Golfplatzwässern während Dürrephasen zu verbieten, wäre das Schwafeln über Für und Wider in Talkshows ebenso langweilig wie das lautstarke Jammern um das Vertrocknen des Grüns. Mit demokratischem Diskurs hat weder das eine noch das andere zu tun.

Erfrischender finde ich Methoden des aktiven Protests, im Falle des Golfplatzes also das heimliche Weiterwässern des Nachts durch Golfliebhaber oder das ebenso heim- und nächtliche Umgraben des Platzes durch Golfgegner. Da liegt – für Strafverteidiger immer interessant – ein wenig Anarchie in der Luft und es zeugt von echtem republikanischem Engagement in der Nachfolge der alten Römer, die ja – Stichwort: die Gracchen – politische Konflikte gerne handfest austrugen.

Zwischen diesen Extremen gibt es ein paar Verirrte, die das Bedürfnis treibt, als Märtyrer in die Geschichte einzugehen. Man erkennt sie am Übertreten gerade solcher Gesetze, die besonders im öffentlichen Focus stehen sowie am Nimbus der moralischen Überlegenheit, denn ihr Engagement gilt jenen, die sonst angeblich keine Stimme haben: Tiere, Kinder, Minderheiten aller Farben, Religionen, Herkünfte, kurzum: Gruppen, zu denen sie selbst nicht gehören und die auch nicht gefragt wurden, ob sie Deckmantel für Gesetzesübertretungen sein wollen. Meist sind die Möchtegern-Märtyrer fremdgesteuert von irgendwelchen Hypes und darum bar jeder Sachkenntnis, was sich oftmals rächt, wenn man es ausgerechnet mit dem Gesetzgeber aufnehmen will. Denn der ist völlig spaßbefreit. Er kann es nicht verstehen und daher auch nicht gutheißen, wenn seine Gesetze auf Kritik stoßen. Daher sollte man sich über Gesetze, die man zu brechen gedenkt, vorher ein paar Gedanken machen.

Nehmen wir beispielhaft die Lebensmittelverschwendung in unserem Lande. Die ist und bleibt etwas Unerklärliches, weshalb zu wünschen wäre, das Problem möge endlich mal gelöst werden. Manche sehen die Lösung im Containern, was ich vom Protestfaktor her auf der Ebene des heimlichen Golfplatzumgrabens ansiedeln würde, also grundsätzlich sympathisch finde. Containern ist auch rechtlich kein sehr schwieriges Problem, denn es ist entweder Diebstahl oder nicht. Daher muss man sich nur fragen, ob der Salatkopf im Müll eine fremde Sache ist oder eine herrenlose.

Du hast, geneigter Leser, den Salatkopf an der Kasse eines Supermarktes teuer bezahlt, darum darfst du ihn mit Fug und Recht dein eigen nennen. Nur leider ist seither eine Woche vergangen, das Ding sieht verschrumpelt aus, sein Anblick verdirbt dir den Appetit. Doch morgen kommt ja die Müllabfuhr, die braune Tonne steht schon draußen. Also schnell noch weg damit. Interessiert es dich da noch, was mit dem entsorgten Salat geschieht? Nö, Hauptsache im Gemüsefach ist Platz für neue teuere Salatköpfe. Ein paar Schlaumeier haben während du an der Mülltonne warst schon die Überschrift dieses Beitrages gegoogelt und herausgefunden, dass Dereliktion die Besitzaufgabe mit dem Willen, das Eigentum erlöschen zu lassen meint. Genau dies hast du soeben mit deinem Salatkopf gemacht.
Wenn sich nun ein Aktivist mit Guy-Fawkes-Maske an deine Biotonne schleicht, den Salatkopf herausfischt und ihn mit im Müll letzter Woche erbeutetem ranzigem Rapsöl irgendwie herunterschlingt, ist dir dies völlig egal, denn du hast dich des Salats entledigt, willst ihn einfach nicht mehr haben. Das Grünzeug ist herrenlos geworden. Darum hat Guy Fawkes auch keinen Diebstahl begangen, sondern sich allenfalls den Magen verdorben, was straffrei ist.

Puristen unter den Juristen behaupten zwar, du habest dein Eigentum an dem Salatkopf gar nicht aufgeben, sondern ihn mit dem Wurf in die Mülltonne an den Müllentsorger übereignen wollen. Diese Kollegen glauben wahrscheinlich aber auch an die jungfräuliche Geburt, oder – um im Strafrecht zu bleiben, an den fahrlässigen Diebstahl. Ich sage dazu: Man sieht dem Salat im Müll dieses Übereignungskonstrukt nicht an. Basta!

Anders wäre es, wenn der Salatkopfentsorger nach außen deutlich machen würde, dass er keine Dereliktion möchte, weil es ihm vielleicht nicht gefällt, dass andere in seinem Müll wühlen. So geschehen in dem Fall, der aktuell wieder als Container-Urteil durch die Presse geistert. Da war es nämlich so, dass der Salat in einem verschlossenen Container lag, der nur durch Einsatz eines Werkzeuges geöffnet werden konnte. Wenn das kein Diebstahl ist, dann weiß ich auch nicht mehr, was sonst noch Diebstahl sein sollte. Aber: Täter war nicht Guy Fawkes, sondern zwei verwirrte Studentinnen aus der Gruppe der Möchtegern-Märtyrer, also die mit der moralischen Überlegenheit. Woher sie diese beziehen, bleibt ein Rästel, möglicherweise haben sie zuviel Proudhon gelesen. Aber: Was dachten die denn, warum jemand seinen Müllcontainer abschließt???

Ich kann damit leben, dass sie beim Bundesverfassungsgericht kein Gehör gefunden haben.

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