Hundehalter sollten dringend ihren Versicherungsschutz prüfen

Der macht nichts – Der will nur spielen – Das hat er ja noch nie gemacht“ – So definierte Harald Schmidt einst den Hundehalter-Dreiklang. Seit heute gibt´s dazu den passenden Versicherungs-Akkord – allerdings in Moll. Denn der Hundehalter haftet zwar zivilrechtlich völlig verschuldensabhängig auf Schadensersatz (insofern wird der Hund rechtlich für gefährlicher als ein Auto gehalten), er kann aber regelmäßig dennoch ruhig schlafen, weil seine Tierhalterhaftpflicht für ihn zahlt. Dachte er zumindest bisher.

Neuere Versicherungsbedingungen enthalten allerdings eine ganz besondere fiese Klausel, aufgrund der sie gerade nicht zahlen müssen, wenn der Hunde nur deshalb zugebissen hat, weil Herrchen durch „bewusstes Abweichen von der Haltung und Züchtung von Hunden dienenden Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Verfügungen oder Anordnungen“ den letzten Ton des Dreiklangs nicht vermieden hat. Und Gesetze, Verordnungen, behördliche Verfügungen oder Anordnungen gibt es in diesem Land wahrscheinlich mehr als frei laufende Hunde. Jedes Ordnungsamt hat seine eigene Hundesatzung mit Regeln zu Leinenpflicht, Maulkorbpflicht, Betretensverboten und und und …

Ganz schön fies so eine Versicherungsausschussklausel, könnte man jetzt denken, aber das OLG Frankfurt am Main sieht das anders: Die Klausel ist zulässig! Und wenn man nicht weiß, welche Regeln wo gelten, dann macht das nichts, denn die Versicherung sei nicht dafür verantwortlich, „dass dem Kunden jedes eigene Nachdenken erspart bleibt“. Soll wohl heißen: Ohne meinen Anwalt führ ich Fiffi nicht mehr Gassi.

Im konkreten Fall war Herrchen ein Frauchen und hatte Glück, weil man ihr nicht beweisen konnte, dass sie das Verbot, einen Spielplatz mit Hund zu betreten, kannte. Glück hatte damit auch das zweijährige Kind, dem der Hund das Gesicht zerbissen hatte. Es wird nun wenigstens von der Versicherung entschädigt.

Grundsätzlich aber gilt: Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist dringend geboten! Vor allem wenn klammheimlich neue Bedingungen untergejubelt werden. Und außerdem nie verkehrt: Viel Abstand, wenn der Hundehalter sagt: „Der macht nichts…“.

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