StVO 2020

Neue Verkehrsregeln

Soeben (28.4.2020 – Null Uhr) ist die StVO-Novelle 2020 in Kraft getreten. Die alte Faustregel zum Fahrverbot (mehr als 30 innerorts / mehr als 40 außerorts) ist damit passé. Ab sofort drohen Fahrverbote von einem Monat schon bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen, nämlich ab 21 Km/h zu schnell innerorts und ab 26 Km/h zu schnell außerorts. Dies ist vor allem wegen der ständig zunehmenden 30er-Zonen misslich

Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, wie häufig in einer Kreisstadt wie Bad Kreuznach dieses Schild (Zeichen 274.1) auftaucht:

Zeichen 274.1 StVO

Gar nicht oft? Genau da liegt die Tücke. Denn es steht eben nur am Anfang einer Zone und gilt dann für ein ganzes Stadtviertel. Sie selbst haben das Schild nach 2 oder 3 Kreuzungen vergessen, aber die dadurch angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung gilt fort.

Da Sie vorschriftsmäßig fahren wollen ist 50 Km/h Ihr Richtwert. Sie lassen das Auto also rollen, während die Tachonadel um die 50 herum zittert. Das können 45 Km/h sein, es können aber auch 55 Km/h sein – und schon ist der Lappen weg. Diese Neuregelung, die unsere „Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter“ (O-Ton des Bundesverkehrs- und Millionenverschwendungsministers) machen soll, ist also ein ganz besonders faules Ei!

Radfahrer dürfen jetzt nebeneinander fahren (wass sie ständig tun), am grünen Pfeil rechts abbiegen (was sie auch ständig tun) und demnächst sogar gegen Einbahnstraßen fahren. Jetzt aber noch nicht, auch wenn sie das ohnehin ständig tun.

Die ursprüngliche Idee, den Busssonderfahrstreifen für mehrfach besetzte KfZ zu öffnen, wurde gestrichen. Ein neues Schild für mehrfach besetzte KfZ gibt´s trotzdem. Wozu das gut sein soll, weiß niemand. Zeitgemäß durchgegendert ist das Schild auch nicht gerade.

Mehrfach besetzter PKW

Zusätzlich dürfen wir uns über einige andere neue Verkehrsschilder freuen und ganz viele Details, die unbedingt mal geregelt werden mussten – sofern man sonst gerade nichts zu tun hat.

Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Tagespresse. Die berichtet ja fleißig.

Übrigens: Falls jetzt jemand meint, Kritik an der Erhöhung der Bußgelder sei bei Strafverteidigern so eiwas wie ein Beißreflex, verweise ich auch mal auf die gegenteilige Ansicht, die ein Kollege hier vertritt.