Blinddarm der Justiz

Im Neuen Justizzentrum Koblenz läuft derzeit (Ende Juli 2025) ein Prozess mit verschärften Sicherheitsmaßnahmen: Taschen- und Personenkontrollen. Nach Intervention des Anwaltvereins und der Anwaltskammer konnte erreicht werden, dass mit Anwaltsausweis verifizoerte Kollegen nicht leibesvisitiert werden. Die Taschenkontrollen bleiben!

Zur Stellung des Rechtsanwaltes im System der Rechtspflege normiert § 1 BRAO: Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. – Aber was für ein Organ sind wir in den Augen der Justiz?

Ich erfahre die Anwendung dieses Grundsatzes eigentlich nur, wenn es um Repression geht: „Diese Äußerung war unpassend und ist eines Organs der Rechtspflege nicht würdig.“ – „Diese Akte dürfen Sie Ihrem Mandanten nicht zeigen – und ich weise darauf hin, dass Sie ein Organ der Rechtspflege sind“ … usw. 

Aber dass ich als Organ der Rechtspflege Schußwaffen oder Handgranaten in der Aktentasche mitführe, unterstellt man mir bedenkenlos. Ich danke nicht für das fehlende Vertrauen, unter dem ich sehr leide. Denn wenn ich meinen C-4-Plastiksprengstoff nicht mehr in der Aktentasche transportieren kann, muss ich ihn in der Unterhose ins Gericht schmuggeln. Und das verursacht unangenehmen Juckreiz.

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