Datenschutz

Datenschutzerklärung

1. Sinn und Unsinn der Datenschutzerklärung

Der Schutz persönlicher Daten und die höchste Vertraulichkeit im Umgang damit gehören seit jeher zum Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit. Das war schon so, als die EU-Bürokratie noch nicht einmal in Albträumen für möglich gehalten wurde.
Dennoch schreiben sogenannte »Verbraucherschützer« umfangreiche Belehrungen vor, die mittlerweile bei nahezu jedem Besuch einer Internetpräsenz aufploppen und zwingend bestätigt werden müssen.
Ich sehe davon ab, Sie zu einem Bestätigungsklick zu nötigen und erfülle (tu quoque fili) die aus meiner Sicht unsinnigen Informationspflichten nachstehend unter Protest.

2. Kontaktdaten des Datenschutzverantwortlichen

Für die Datenverarbeitung auf dieser Webseite bin ich selbst verantwortlich – wer sonst? Meine Kontaktdaten stehen bereits im Impressum, auf das ich hiermit verweise.

3. Datenerhebung und -verwendung

Wenn Sie meine Webseite aufrufen, werden angeblich so seltsame Dinge wie IP-Adresse, Service-Provider, Referrer-URL usw. gespeichert. Ich weiß nicht, ob das so ist. Es soll irgendetwas mit dem reibungslosen Verbindungsaufbau dieser Website zu tun haben. Vorsorglich sind Sie jetzt aber darüber informiert.
Ob meine Webseite auch Cookies verwendet, weiß ich noch weniger. Ich weiß nicht einmal, was das ist, weshalb ich es Ihnen auch hier nicht erklären kann. Soweit ich das beeinflussen kann, ist mein System so eingestellt, dass es nur technisch notwendige Cookies setzt. Ich persönlich brauche überhaupt keine Cookies, aber wir sollten mal unterstellen, dass diese beim Klicken auf meine Webseite irgendeine Rolle spielen. Deshalb gibt es ja auch bei jedem Aufruf der Seite den gesetzlich vorgeschriebenen Cookie-Hinweis. Damit sind Sie auch hierüber informiert.

Rechtsgrundlage für die Speicherung – damit kenne ich mich aus – ist die DSGVO, dort insbesondere der Art. 6 Abs. 1 S. 1, und zwar lit a), lit b) und lit f). Suchen Sie sich halt was aus.

4. Tracking und Analyse

Ich verwende kein Google Analytics und lehne es ab, Daten unnötig auf Servern in den USA lagern. Allerdings möchte auch ich gerne etwas über die Nutzung meiner Webseite erfahren, weshalb ich – auf meinem eigenen Server – Matomo installiert habe. Dadurch kann ich sehen, wie oft meine Seite aufgerufen wird.

Einen Vergleich der beiden Systeme finden Sie hier.

Wozu das Ganze? – Nun, wenn die ganze Woche niemand meine Seite besucht, Sie sich aber sonntags dorthin verirren, dann schießt eine Nutzerkurve steil nach oben und ich habe ein Erfolgserlebnis. Sind die täglichen Besuche einigermaßen konstant, sehe ich eine mehr oder weniger gerade Nutzerlinie. Fällt diese Linie steil nach unten ab, weiß ich, dass ich mal wieder einen neuen Beitrag verfassen muss. Das ist alles.

Aus diesem Grund ist das System so eingestellt, dass es selbst die spärlichen Rohdaten über Seitenbesuche und vom Besucher getätigte Aktionen nach 48 Stunden löscht. Danach ist die gelöschte Information nicht mehr im Besucher-Log verfügbar.

Die Einstellungen von Matomo habe ich so gewählt, dass möglichst wenig Daten erfasst werden. IP-Adressen werden anonymisiert, Cookies auf Ihrem Rechner nicht gesetzt. Dennoch wird mir – für mich völlig ohne Nutzen – auch angezeigt, mit welchem Browser-Typ, welchem Betriebssystem und zu welcher Uhrzeit eine Serveranfrage stattfindet.

Außerdem ist zu erkennen, aus welchem Bundes- oder Ausland eine Anfrage kommt. Dies dient dem Schutz vor Hackern, denn wenn vermehrt Zugriffe aus bestimmten Ländern erfolgen, werden diese Leute wahrscheinlich nicht gerade einen Anwalt in Bad Kreuznach suchen.

Wenn Sie in Ihrem Browser die Funktion „Ich möchte nicht getrackt werden“ eingestellt haben (Do-not-Track aktiviert), wird Matomo Ihre überhaupt Besuche nicht tracken.

5. Dauer der Speicherung

Die Dauer der Datenspeicherung ist gesetzlich geregelt, kann hier aber vernachlässigt werden, weil ich persönlich über diese Webseite nichts speichere.

Wenn Sie die Kommentarfunktion nutzen, müssen Sie zwar einen Namen und eine Mail-Adresse angeben, diese Daten werden aber sofort nach dem Lesen des Kommentars gelöscht.

Falls Sie mich beauftragen oder Ihr Gegner mich gegen Sie beauftragt, geht das logischerweise nicht ohne die Erfassung von Daten. Ich kann ja schlecht einen Brief mit leerem Adressfeld verschicken.
In diesen Fällen bin ich aber nach Art. 6 Abs. 1 S. 1, lit b), lit c) und lit f) ohnehin zur Datenspeicherung berechtigt. Eine Einwilligung Betroffener ist dazu nicht erforderlich.
Darüber hinaus bin ich dann nach § 50 BRAO und § 147 AO auch verpflichtet, die Daten jahrelang aufzubewahren, selbst wenn sie keinen Nutzen mehr haben. Sie können aber davon ausgehen, dass ich den Fristablauf und die Löschung dieser Daten noch genauer überwache als Sie.

6. Weitergabe von Daten

Die Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte findet bei mir ständig statt!
Dritte sind zB. Gerichte oder Behörden, bei denen ich für Sie tätig bin. Da ich mich als Rechtsanwalt strafbar machen würde, wenn ich persönliche Daten unbefugt offenbare, beschränke ich die Datenweitergabe auf das unerlässliche Minimum.

Dafür hätte es keine DSGVO gebraucht.

7. Betroffenenrechte

Sie sind – so will es die Bürokratie – »Betroffene«. Ich weiß nicht, was Sie so betroffen macht, aber Ihre Betroffenheit betrifft auch mich, denn ich muss Ihnen nun »in einfacher Sprache« Ihre Rechte erklären.Wenn Sie mit einem Rechtsproblem zu mir kommen, bin ich zwar durchaus in der Lage, Ihnen auch komplizierte Zusammenhänge verständlich zu erläutern. Zum Zwecke der pauschalen Datenschutzbelehrung halte ich diesen Aufwand aber für übertrieben und erlaube mir daher den Verweis auf die DSGVO.
Ihre Rechte finden Sie
hier: Art. 7 Abs. 3 DSGVO
und hier: Art. 15 DSGVO
und hier: Art. 16 DSGVO
und hier: Art. 17 DSGVO
und hier: Art. 18 DSGVO
und hier: Art. 20 DSGVO
und hier: Art. 77 DSGVO

8. Widerspruchsrecht

Natürlich haben Sie auch ein Widerspruchsrecht, sofern ich Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO verarbeite, also dann, wenn mir die Ausübung öffentlicher Gewalt übertragen wurde. Gehen Sie mal davon aus, dass dieser Fall nicht eintritt.

Das gleiche gilt, wenn ich Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeite, also zur Wahrnehmung berechtigter Interessen. Wenn Sie dann widersprechen, erfolgt die Datenverarbeitung nur noch, wenn ich »zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung« habe.

Damit sind wir wieder bei dem Brief mit leerem Adressfeld (vgl. oben Ziff. 4). Wenn Sie nicht nett zu meinen Klienten waren, muss ich Sie eben anschreiben, egal ob Sie das wollen oder nicht. Sie können dann per mail an ra@tscheffler.de widersprechen. Anschließend überlege ich, ob Ihr Widerspruch mich daran hindert, Sie weiter anzuschreiben (bisher war dies noch nie der Fall).

9. Änderung der Datenschutzerklärung

Der moderne Gesetzgeber neigt dazu, Vorschriften permanent zu ändern. Dies könnte dazu führen, dass auch ich diese Datenschutzerklärung (derzeitiger Stand: Ostern 2021) ändern muss.

Die ehernen Grundsätze der Anwaltschaft – Vertraulichkeit und Verschwiegenheit – werden sich aber nie ändern. Daher sind und bleiben Ihre Daten bei mir in guten Händen.

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