Beweisverwertungsverbot

Was ist eigentlich eine „Eilanordnungskompetenz“?

Morgens halb zehn in Deutschland: Die Bauarbeiter der Nation kauen gerade Nussriegel, die Richter sitzen in der Kantine und trinken Kaffee. Alles ruht, einer wacht: der Staatsanwalt! Ebenfalls immer im Dienst ist die Polizei, die soeben einen ganz heißen Tipp bekommen hat. Daniel Düsentrieb hortet in seiner Wohnung Drogen! Schnell ein Anruf beim Staatsanwalt: Dürfen wir rein?

Der Staatsanwalt kämpft sich durch eine äußerst komplizierte Rechtslage, denn die Antwort auf das Anliegen der Polizei liegt in zwei Gesetzen verstreut. Da wäre zunächst das Grundgesetz mit der klaren Ansage „Die Wohnung ist unverletzlich.“ Daneben gibt es eine Strafprozessordnung, die vorschreibt, dass Wohnungsdurchsuchungen nur durch einen Richter angeordnet werden dürfen. Allerdings, so steht da weiter, darf die Anordnung bei Gefahr im Verzug auch der Staatsanwalt treffen. Was nun? Liegt hier Gefahr im Verzug vor, nur weil der Richter gerade Kaffee trinkt? Oder braucht es dazu mehr, vielleicht den Totalausfall aller Richter, den Stillstand der Rechtspflege, die Stunde Null des Rechtsstaates?

In der Praxis besteht Gefahr im Verzug regelmäßig samstagnachts um drei. Denn das Böse schläft nie, Richter schon. Darum ist irgendwo im Land immer ein Staatsanwalt wach. Nicht weil er böse wäre, sondern weil die Jagd nach Verbrechern sein Lebenszweck ist. Der Blick auf die Uhr zeigt jedoch: Es ist jetzt erst dreiviertel zehn an einem gewöhnlichen Werktag. Noch ziemlich lange hin bis samstagnachts. Was mach´ ich nur, was mach´ ich nur?
Rückfrage an den Außendienst: Wie sieht’s aus vor Ort? Die Antwort jagt den Puls nach oben: Polizeimeister Bullerich hat gerade dezent an der Tür gelauscht, die dabei die wie von Wunderhand einfach aufgesprungen ist. Wir blicken auf ein ganzes Arsenal von Drogen, Waffen und Falschgeld. Dürfen wir jetzt endlich rein?

Und in diesem Augenblick tut der Staatsanwalt Daniel Düsentrieb einen sehr großen Gefallen: „Hebt die Bude aus!“ spricht er in das Telefon. Den Rest des Tages verbringt die Polizei mit dem Katalogisieren einer LKW-Ladung voller Asservate, so nennen sie das, was sie jetzt aus Daniel Düsentriebs Wohnung abtransportieren.

Machen wir uns nichts vor: Hätte der Staatsanwalt diesen Sachverhalt einem Ermittlungsrichter geschildert, wäre die Durchsuchungsanordnung postwendend ergangen, ohne dass jener sich beim Kaffeetrinken hätte stören lassen. Das ist der Grund, warum die selbsternannten Verfechter des Rechtsstaates nun aufheulen. Alles nicht so schlimm! Was soll der Quatsch? Bloße Förmelei! Und während Daniel Düsentrieb (er ist wohl mittlerweile an seiner Wohnung aufgetaucht) bereits in Handschellen zu Gericht transportiert wird, die Anordnung der Untersuchungshaft nur noch eines kurzen Termins beim Haftrichter bedarf (auch so eine unnütze Förmelei?), lese ich nochmal kurz bei Rudolf von Ihering nach. Der war ein ziemlich bedeutender Rechtswissenschaftler des vorletzten Jahrhunderts und ziemlich überzeugt davon, „dass wir in der Form die geschworene Feindin der Willkür, die Zwillingsschwester der Freiheit haben“.

Für Daniel Düsentrieb bedeutet dieser Satz an diesem Tag tatsächlich Freiheit, auch wenn Du, geneigter Leser, nun ungläubig staunen wirst. Denn der Staatsanwalt hat einen entscheidenden Fehler begangen. Er hätte die Polizei anweisen müssen, die Wohnung so lange zu bewachen, bis die Kaffeepause des Richters beendet und dieser bereit zu einer Entscheidung ist. Niemals aber hätte er selbst die Durchsuchung anordnen dürfen, denn er hatte keine Eilanordnungskompetenz, jedenfalls nicht morgens um halb zehn in Deutschland.

In Karlsruhe, dort wo unsere höchsten Strafrichter sitzen, sieht man diese Eigenmächtigkeiten sehr ungern. Zwar würde ich nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass der LKW voller Asservate tatsächlich einem Beweisverwertungsverbot unterliegt, aber zumindest beim Haftrichter findet der Staatsanwalt keine Gnade. Denn durch die grobe Missachtung des Richtervorbehalts wurden wesentliche Sicherungsmechanismen des Rechtsstaates umgangen und Beweise durch bewussten Rechtsbruch erlangt.

Darum pfeift sich Daniel Düsentrieb jetzt etwas zur Erholung rein und Polizeimeister Bullerich wird künftig mitteilen, dass es sich beim Lauschen so anhöre, als würde da gerade jemand Drogen in der Klospülung versenken. Das könnte die Gefahr in Verzig begründen, nützen wird ihm das aber nicht, denn der Staatsanwalt wird künftig lieber den Telefonhörer abhängen und sich einen Müsliriegel gönnen, morgens um halb zehn in Deutschland.

Nachtrag:

Ganz kampflos hat die Staatsanwaltschaft das nicht hingenommen. Nach einer Beschwerde wurde Daniel Düsentrieb vom Landgericht wieder in U-Haft geschickt. Meine weitere Beschwerde hat dann aber beim OLG Koblenz Gehör gefunden. Die Untersuchungshaft wurde aufgehoben. Und weil´s so schön ist, veröffentliche ich den Beschluss hier mal.

Vom Trost der Gesetzblätter

Was ist eigentlich eine „Bundesversammlung“?

Politik triff Glamour – so könnte man die Titelfrage kurz beantworten. Dennoch schätze ich den Anteil derer, die sich auskennen für geringer als bei sonstigen Themen des Verfassungsrechts. Was ein Bundestag oder ein Bundesminister ist, wissen wir schließlich alle, wozu der Bundesrat dient und wie er sich zusammensetzt können zumindest diejenigen erklären, die bis hier noch mitlesen, und dass der zweithöchste Mann im Staat der Bundeskanzler ist – geschenkt … oder ist es vielleicht doch eher der Bundestagspräsident?

Etwas schwieriger, da nicht so alltäglich, ist es mit der Bundesversammlung, die das Grundgesetz in Art. 54 GG erwähnt und die nur eine einzige Aufgabe hat: die Wahl des Bundespräsidenten. Sie umfasst den gesamten Bundestag und nochmal genauso viele Ländervertreter, also über 1000 Leutchen. Ich wüsste aus dem Stand nicht zu sagen, ob es irgendwo in der Welt eine größere demokratische Versammlung gibt.

Irgendwann hat es sich eingebürgert, dass die Länder nicht nur gewählte Parlamentarier schicken, sondern Promis. Darum können Boris Becker oder Thomas Gottschalk von sich behaupten, schonmal Teil der Bundesversammlung gewesen zu sein (vermute ich mal, nachgeprüft habe ich es nicht).

Wie das mit der Verfassung so ist, umreißt sie nur in groben Zügen ihr Anliegen und überlässt das Nähere einem Bundesgesetz. Deshalb gibt es ein „Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung“ (BPräsWahlG), wo noch viel mehr über die Bundesversammlung steht (Höchstzahlverfahren d’Hondt!) und dann kommen wir zu der Frage, wen das eigentlich überhaupt und wieso gerade dieser Tage interessiert. Wir kümmern uns schließlich gerade um die Wahl eines anderen Präsidenten und außerdem haben wir noch Corona.

Eben! – Wir haben Corona! Und Du wirst Dich, geneigter Leser, bereits gefragt haben, wie dann die vermutlich größte demokratische Versammlung der Welt tagen kann?

Unser Bundestagspräsident, der ist zuständig für die Einladung der Bundesversammlung, scheint sich dies auch bereits gefragt zu haben, denn mit deutscher Gründlichkeit hat er just am 2. November 2020, verkündet im Bundesgesetzblatt I S. 2271 (Nr. 49) mit Geltung ab 06.11.2020 und dem für mich unerklärlichen Zusatz „FNA: 1100-1-19“ uns alle wissen lassen: Die 17. Bundesversammlung findet am 13. Februar 2022 in Berlin statt.

Damit hat die Corona-Pandemie nun ein offizielles Enddatum. Denn an diesem Tag werden sich die erwähnten über 1000 Leutchen in den Reichstag zwängen und (ohne Aussprache, so steht es im Gesetz) zur Abstimmung schreiten. Das ist unter Coronabedingungen eindeutig unmöglich, darum muss es bis dahin vorbei sein mit der Pandemie.

Eine gute Nachricht, wie ich finde, deshalb wollte ich sie meinen Lesern nicht vorenthalten. Und dass sie uns genau zu Beginn des 2. Lockdowns verkündet wurde, gibt doch Hoffnung … oder sollte es zumindest tun … zumindest aus der Sicht des Bundestagspräsidenten …

Strafbare Volkssprache

Was ist eigentlich eine „Bedrohung“?

„Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

§ 241 Abs.1 StGB

So steht es seit ewigen Zeiten im Strafgesetzbuch (StGB) und spaltet die Wissenden von den Unwissenden. Denn während Otto Normalverbraucher sich schon bedroht fühlt, wenn ihm jemand „Gleich setzt es was!“ entgegenschleudert, schauen die Juristen zuerst noch in § 12 StGB, wo geregelt ist, dass Verbrechen nur solche Taten sind, für die im Mindestmaß ein Jahr Freiheitsstrafe zu erwarten ist.
(Das Gesetz spricht sogar wörtlich davon, dass die Verbrechen mit Freiheitsstrafe „bedroht“ werden, was aber keine Bedrohung im Sinne des StGB ist.)

In der Praxis führt dies zu heftigen Scharmützeln vor Gericht. Man streitet gern um die Ernsthaftigkeit der Drohung, woran es bei Formulierungen wie „Ich schlag dich tot“ oder „Die nächste Kugel ist für dich“ fehlen kann. Und natürlich geht es stets um die Frage, ob die angedrohte Tat überhaupt schon Verbrechenscharakter hat. Wer Dir, geneigter Leser, einen Baseballschläger in die Zähne hauen will, droht mit einer gefährlichen Körperverletzung, aber nicht mit einem Verbrechen. Verfehlt er hingegen das Gebiss und trifft das Auge, könnte es sich um eine schwere Körperverletzung und damit durchaus um ein Verbrechen handeln. Aber wer will das wissen, solange damit nur gedroht wird?

Nun leben wir allerdings in Zeiten der Überregulierung und für den Gesetzgeber ist das Strafrecht schon länger nicht mehr das schärfste Schwert des Rechtsstaates, die Ultima Ratio, also das, was unerlässlich verboten werden muss. Stattdessen steuert man heutzutage über das Strafrecht, was allgemein als wünschenswertes Verhalten gilt. Das ist so ähnlich wie im Steuerrecht. Wenn der Dieselmotor auslaufen soll, wird die Mineralölsteuer erhöht und wenn ein Politiker statt der ersehnten Huldigung Kritik erfährt, gibt es eben neue Straftatbestände. Nicht die Sanktion begangenen Unrechts steht im Vordergrund, sondern die Weltverbesserung, der realitätsfremde Blütentraum. Darum werden wir alle, auch Du und ich, schleichend kriminalisiert. Was in China das Sozialpunktesystem erreichen soll, erledigt bei uns ein zunehmendes Gesinnungsstrafrecht.

Diesem ist nun auch der althergebrachte Bedrohungsparagraph zum Opfer gefallen, denn künftig bedarf es nicht mehr der Drohung mit einem Verbrechen. Vielmehr soll gelten:

„Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

§ 241 StGB – Entwurf

Da muss man erstmal tief durchatmen!

Die vom Strafrecht erfassten Fälle täglicher Streitereien werden sich ins Unendliche potenzieren. Der Deutschen Durchschnittsvokabular, das im Alltagsjargon so knackige Sätze enthält wie „Ich hau dir auf´s Maul“ oder „Ich trete dir gleich wohin“ – gerne auch ergänzt um die Bezeichnung konkreter Körperteile unter der Gürtellinie – ist künftig strafbar!
(Ob der mit Freiheitsstrafen drohende Gesetzgeber sich dann allein dadurch bereits ebenfalls strafbar macht, muss erst noch entschieden werden. Ich betrachte eine Strafvorschrift durchaus als Bedrohung meiner persönlichen Freiheit.)

Natürlich entsprechen vorstehende Beispiele nicht den Formulierungskünsten feiner Pinkel, das räume ich gerne ein. Aber muss man deshalb gleich zum Strafrecht greifen? Soll die Sprache des Volkes, so wie sie am Tresen, in den Fußballstadien, auf dem Bau oder am Fließband gesprochen wird, schon wegen ihrer Derbheit eine Straftat sein? Es mag in der Welt unserer Abgeordneten wünschenswert scheinen, auch im dichtesten Fastnachtsgetümmel noch höflich zu bleiben und betrunkene Narren korrekt aufzufordern, es doch bitte zu unterlassen, sich einer Frau unziemlich zu nähern. Ernst genommen wird aber nur, wer grimmig „Abstand! Sonst gibt´s was auf die Fresse!“ brüllt. Und das wird sich auch nicht wegen einer neuen Strafvorschrift ändern.

Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz schon abgesegnet, es fehlt derzeit nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten. Wer nicht schon wegen eines losen Mundwerks bald verhaftet werden will, muss daher jetzt bereits an seinem Wortschatz feilen.

Als Jurist fixiert man sich dabei natürlich zuerst auf das Wörtchen „rechtswidrig“. Es scheint mir allerdings zu kompliziert, mögliche Rechtfertigungsgründe in meine Alltagssprache aufzunehmen, denn dann wäre sie ja keine Alltagssprache mehr. „Ich hau dir in Notwehr auf´s Maul“ gibt irgendwie nicht das wieder, was ich eigentlich sagen möchte.

Aber ich rede gern, wie mir der Schnabel gewachsen ist, darum ließ mir die Suche nach einer Lücke keine Ruhe, bis mir auffiel, was der Gesetzgeber bisher noch übersehen hat: Nämlich die Tatsache, dass der Mensch sich gerne an Dinge klammert, die ihm mehr wert sind, als beispielsweise seine Kinder. Das Auto wäre etwa so ein Ding und es würde mir relativ leicht über die Zunge gehen, jemandem zu sagen: „Ich trete Dir gleich eine Delle ins Auto.“ Doch Achtung: Autos können einen bedeutenden Wert haben. Die Formulierung gibt es auch in anderen Paragraphen und meint dann eine Wertgrenze von um die 1.500 EUR. Anderer Leute Auto zu bedrohen könnte folglich riskant werden.

Uneingeschränkt erlaubt bleiben dürften hingegen Verwünschungen gegen Haustiere. Dem Koi-Karpfen das Wasser abzulassen sollte man seinem Gegner vielleicht nicht androhen (Wertgrenze!), aber gegen dessen Hunde, Katzen, Vögel, Hasen und Hamster darf man ungeniert wüten – selbstverständlich nur verbal, denn der Tatbestand meint ja die Bedrohung, nicht die Umsetzung.

Charakterlich ist dies zwar eher mies, doch der Gesetzgeber zwingt ja dazu, indem er die Menschen ihrer Alltagssprache beraubt. Ob die Welt dadurch tatsächlich besser wird oder ob mit neuen Gesetzen auch Drohungen gegen Haustiere bald zur Straftat deklariert werden müssen, entscheiden die Damen und Herren in Berlin. Ich fürchte, sie werden den Schritt gehen.

Mit der aktuellen „Reform“ des Strafrechts haben sie sich jedenfalls in die Geschichtsbücher eingeschrieben. Künftige Historiker werden wohl urteilen: Ein überflüssiger Schritt für die Menschheit, aber ein rabenschwarzer Tag für die Haustiere.

Anmerkung

Nachdem der Bundespräsident nun unterzeichnet hat, tritt das Gesetz am 3.4.2021 in Kraft.

In memoriam FJS

Wie weit geht eigentlich die „Meinungsfreiheit“?

Eine der Merkwürdigkeiten unseres Strafrechtssystems ist, dass es dem Mörder nur 2 Instanzen gewährt, dem Ladendieb immerhin 3 und dem Pöbler sogar 4. Denn wer vom Amtsrichter wegen Beleidigung verurteilt wird, kann nach dem Land- und Oberlandes- noch das Bundesverfassungsgericht anrufen. Und dies sogar mit guten Erfolgsaussichten. Die Grenze zwischen einer strafbaren Beleidigung und einer zulässigen Meinungsäußerung ist schwammig. Du wirst, geneigter Leser, dich wahrscheinlich einfach nur wundern, wenn man dich freispricht, obwohl du Polizisten „dumm, unfähig, schikanös, machtversessen und niveaulos“ nanntest, aber oft nutzt man solche Formulierungen ja nur, weil man einem anderen mal so richtig die Meinung geigen will. Und wenn die Meinung betroffen ist, egal ob gegeigt oder gesungen, wackeln womöglich die Fundamente unserer Verfassung. Darum wird ein solches Urteil „ganz oben“ nochmal überprüft.
(Meine Auswertung der verfassungsgerichtlichen Judikatur hat ergeben, dass nur eine Gruppe wirklich sicher ist vor Pöbeleien: die Richter).

Früher, als angeblich alles noch besser, der Himmel weiß-blauer und die Politiker originaler waren, nannte einer von denen mal einen anderen:

„eine armenische Mischung aus marokkanischem Teppichhändler, türkischem Rosinenhändler, griechischem Schiffsmakler und jüdischem Geldverleiher und ein Sachse.“

Dieses Zitat hätte heutzutage hinreichend Potential, von der öffentlichen Empörung bis zum Staatsanwalt jeden auf den Plan zu rufen, der oder die gerade nichts zu tun hat, schon immer mal was sagen wollte und am liebsten alles verbieten möchte. Es würde mindestens als Ehrverletzung, wahrscheinlich sogar als Volksverhetzung gedeutet, locker ein Sommerloch füllen und schneller zum Rücktritt des Zitatverfassers führen, als ein Andreas Scheuer überhaupt Maut sagen kann.

Denn es gilt als Fortschritt, alle Klischees über andere Nationen, Religionen, Regionen, Professionen usw. zu unterdrücken. Je bildhafter, blumiger, bunter die Sprache, desto größer die Gefahr, dass sich irgendwer angeblich beleidigt fühlt. Vorausgesetzt, eine bestimmte Wortwahl wurde bereits von anderen als rassistisch oder sexistisch definiert. Selbst hätte der angeblich Beleidigte es oft gar nicht bemerkt.

Der jüdische Geldverleiher dürfte zwar damals bereits grenzwertig gewesen sein, dem türkischen Rosinenhändler wird man aber erst heute und nur zwecks Bauchbepinselung seines despotischen Staatspräsidenten eine Ehrverletzung zugestehen. Der marokkanische Teppichhändler wartet nach meiner Einschätzung gerade auf seine Entdeckung durch unsere Oberkorrektoren. Er könnte kurzfristig zum Unwort werden – oder auch nicht. Korrekte Sprache ist Glückssache. Der griechische Schiffsmakler schließlich kann sich grün und blau über diese Titulierung ärgern, hat aber kaum Chancen auf dem Index zu landen. So ungerecht ist die Welt.

Wer darüber entscheidet, was man bedenkenlos sagen darf und was nicht, wabert im Dunkeln. Eine offizielle Zensurstelle gibt es nicht. Mir scheint, die Aufseher über unsere Sprache sitzen noch nicht einmal in Regierungskreisen. Sie haben es lediglich geschafft, sich durch dauerndes öffentliches Empörtsein zur pseudomoralischen Instanz aufzuschwingen. Irgendeine Autorität ist damit nicht verbunden, die braucht es aber auch nicht, denn es zählt allein der einschaltquotenrelevante Heulsusenfaktor.

Wegen des obigen Zitats würden sie aktuell wahrscheinlich medienwirksam in Ohnmacht fallen. Doch als es seinerzeit ausgesprochen wurde, blieb es folgenlos für den Verfasser Franz-Josef Strauß und den so gescholtenen Hans-Dietrich Genscher. Denn zu jener Zeit durfte man so etwas sagen, was aus der Vergangenheit wirklich einmal die gute alte Zeit macht. Hauptstadt war damals noch nicht das glas- und stahlstrotzende Berlin, sondern das verschnarchte zementklotzige Bonn. Zumindest mir aber wird wehmütig ums Herz wenn ich zurückdenke, wie frei wir damals reden durften.

Diversity

Von falsch verstandener Toleranz

Dieser Tage schwadroniert das Anwaltsblatt über: „Diversity: Tipps für mehr Vielfalt in Kanzleien“. Dadurch durfte ich erfahren, dass das „Wording“ in Stellenanzeigen zu einem „Confidence Gap“ führen kann, weshalb man versuchen müsse, mögliche „Unconscious Bias“ aufzudecken. Soweit so normal, Inhaltsleere wird ja heutzutage gerne durch Fremdwörter kaschiert.
Informativ war dann aber der Nachtrag zu dem Artikelchen, wo als „Begriffserklärung“ erläutert wurde:

Die Bezeichnung weiß wird hier kursiv geschrieben, um zu betonen, dass es sich um keine reale (Haut-)Farbe, sondern um ein politisches/gesellschaftliches Konstrukt handelt.

Allein daran ist schon zu erkennen, dass wir es mit einer Ideologie zu haben, denn wenn Alltagssprache plötzlich nur in einem bestimmten Sinn verstanden werden soll, wird das freie Denken bereits eingeschränkt.

Weiter geht die „Begriffserklärung“ dann wie folgt:

Person of Color (sing.), People of Color (pl.), PoC (Abk.): selbstgewählte Bezeichnung vieler nicht-weißer Menschen, mit der die unterschiedlichsten sogenannten ethnischen Herkünfte zusammengefasst werden können.

Eine klassische Finte aus dem Arsenal der rhetorischen Taschenspielertricks. Denn während weiß zuvor definiert wurde als keine reale (Haut-)Farbe, wird über die Kehrseite des Wortes doch wieder dessen eigentlicher Sinn betont, wird dem Leser durch den Begriff nicht-weiß klammheimlich untergejubelt, das Gegenteil von Color sei eben nicht nur ein politisches/gesellschaftliches Konstrukt, sondern die konkrete (Haut-)Farbe.

Ich stehe nicht vor dem Problem größerer Personalanwerbungen, weshalb ich mir wenig Gedanken darüber machen muss, wie ich meine Mitarbeiterstruktur möglichst bunt gestalte. Aus dem gleichen Grund habe ich mir noch keine abschließende Meinung über Diversity gebildet. Aber ich verspüre Unbehagen, denn offensichtlich und entgegen der scheinheiligen „Begriffserklärung“ bin ich ja doch nur wegen meiner Hautfarbe bereits ein „politisches/gesellschaftliches Konstrukt“, das der Lebensplanung aller People of Color im Wege steht.

Mir scheint da eine neue Toleranzwelle auf uns zuzurollen, die den gleichen Fehler in sich trägt, wie so viele davor, denn sie transportiert nicht Vorurteilsfreiheit gegenüber dem Anderen, sondern Diskriminierung des Eigenen. Weil es andere Nationen gibt, sollen wir uns der eigenen schämen, weil es andere Religionen gibt, die eigene nicht mehr öffentlich praktizieren, weil es andere Geschlechter gibt, das eigene verleugnen. Das halte ich für einen Irrweg.

Von Toleranz als Chancengleichheit für Minderheiten bin ich ein großer Freund. Aber zugleich bin ich eben ein alter weißer Mann und noch so viele People of Color werden dies nicht ändern, weil man es nämlich gar nicht ändern kann.

Formelle Rechtskraft

Was ist eigentlich die „formelle Rechtskraft“?

Auch wenn die Juristerei unter dem Deckmäntelchen einer Wissenschaft daher kommt, ist sie im Grunde genommen nur Rechthaberei. „Ich habe Recht!“, sagt der Klient zu seinem Anwalt, der zum Gegenanwalt, beide zum Gericht und dieses wiederum durch drei Instanzen. Das Merkwürdige dabei: Jeder kommt zu einem anderen Ergebnis, das er für Recht hält. Daher auch der Spruch „Zwei Juristen, drei Meinungen“. Gäbe es noch die vierte, fünfte, n-te Instanz, würden die ganz neue Behauptungen zum Recht postulieren. Darum muss irgendwann Schluss sein, ein Sachverhalt letztinstanzlich entschieden, eine der vielen unterschiedlichen Auffassungen für verbindlich erklärt werden. Zu diesem Zweck entzieht der Gesetzgeber den Streithanseln an einem bestimmten Punkt die Möglichkeit, noch weitere Rechtsmittel einlegen zu können. Dann tritt Rechtskraft ein.
Rien ne va plus – Nichts geht mehr“, sagt der unterlegene Anwalt dann, weil er sich gerade an Roulette erinnert fühlt. Der den Prozess gewonnen hat, plustert sich mit Lateinkenntnissen auf und schwafelt was von „Roma locuta, causa finita – Rom hat gesprochen, der Fall ist beendet“. Der Satz kommt aus dem Kirchenrecht und meint: „So wie es jetzt entschieden ist, bleibt es! Geht nachhause und streitet euch über etwas anderes.

Da es im Recht keine richtigen Entscheidungen gibt, sondern nur endgültige, kann es auch keine bessere Lösung geben, als die, den Streit einfach nicht mehr weiterzuführen, ihn gewissermaßen gewaltsam zu beenden, notfalls auch mit einem Fehlurteil. Was gestern noch schreiendes Unrecht war, kann morgen schon Recht sein – zumindest formell infolge der Rechtskraft. Denn es ist diese formelle Rechtskraft, also der Punkt, an dem es nicht mehr weitergeht, die der Gesetzgeber dir, geneigter Leser, als Gerechtigkeit verkauft. Und als sei dies nicht schon bedauerlich genug, hat er den Weg dahin auch noch verbaut mit zwei Hürden: Form und Frist.

Ich staune immer öfter, wie leichtfertig der Bürger mit seinem Recht umgeht. Da bekommt er einen fetten gelben Brief mit einer mehrseitigen Rechtsmittelbelehrung und was tut er? Er greift zum Handy und schickt dem Staat eine Mail. Oder er wähnt sich gar derart sicher im Recht, dass er eine Antwort schlichtweg verweigert. „Wozu sollte ich Einspruch einlegen, ich bin doch viel zu schnell, um geblitzt zu werden“, kommentiert arrogant der erfolgreiche Jungunternehmer und Betreiber einer Shisha-Bar, streichelt verliebt seinen G-Power M850i und zerreißt den Bußgeldbescheid mit süffisantem Grinsen.
Doch Vorsicht: Auch solche Verfahren erwachsen in formelle Rechtskraft, nur entscheidet dann eben nicht Rom, sondern der Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle Hintertupfingen, und der sagt emotionslos: 3 Monate Fahrverbot! Wie bitte Einspruch? Nö, die 2-Wochenfrist ist abgelaufen.

Wir lernen also: Wer im Kampf ums Recht am Ende siegt, ist oft nur eine Frage des Zufalls. Aber wer schon am Anfang scheitert, sollte sich mal fragen, wozu es Anwälte gibt.

Am Scheideweg

Was ist eigentlich „Aufklärungshilfe“?

Der Verteidiger als Komplize des Verbrechens ist ein beliebtes Klischee, aber schon deshalb falsch, weil klassische Verteidigung erst nach der Tat beginnt. Die Leiche ist schon kalt! Ob, wann und wie jemand ins Jenseits befördert wurde, war nicht Gegenstand meiner Beratung.

Handelt es sich einmal nicht um Mord, also in der weit überwiegenden Zahl der Fälle, stellt sich die Frage der Komplizenschaft bald von anderer Seite, denn meist hat die Polizei ein paar Fragen, die über den Fall hinausgehen: Mittäter, die unerkannt blieben, Hintermänner, die Tipps gaben, Profiteure, denen die Beute zufloss, all dies interessiert die Strafverfolger und sie hätten gerne, dass ein Täter und sein Anwalt an der Aufklärung mitwirken. „Petzen“ heißt das umgangsprachlich, „freiwilliges Offenbaren seines Wissens“ im Gesetz. Es soll angeblich zu einer Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe führen. Geht es bei der Straftat um Drogen, gehört der Hinweis darauf sogar zur vorgedruckten Beschuldigtenbelehrung. Aber Vorsicht! Im Gesetz steht nämlich nicht „soll“ oder „muss„, sondern lediglich „kann„. Manch einer, der sein Verteidigungsgebäude auf dieser Vorschrift errichtete, musste erkennen, auf Sand gebaut zu haben.

Die Politik hatte sich von der Aufklärungshilfe wesentlich mehr versprochen und kann nicht so recht verstehen, weshalb die vermeintlich goldene Brücke eher ungern beschritten wird. Auch dies trägt zum Nimbus der Komplizenschaft von Verteidigung und Verbrechen bei. Tatsächlich thematisiere ich die Möglichkeiten der Aufklärungshilfe in Beratungen nicht, was zunächst einen ganz einfachen Grund hat: Das Gefängnis ist eine Welt für sich. Wer da rein kommt und einen Verteidiger hat, der bekannt ist für die Konspiration mit der Polizei, steht eben etwas tiefer in der Knasthierarchie.

Bleibt der Beschuldigte auf freiem Fuß, ist die Aufklärungshilfe dennoch kritisch zu sehen. Manchmal gibt es nämlich durchaus Täter, die sich auf so etwas einlassen wollen. Sie bringen letztlich einem Verteidiger in einer Kleinstadt nur Schwierigkeiten. Denn es trifft am Ende immer einen oder mehrere aus der eigenen Klientel. Die einen Mandanten werden erwischt, weil andere Mandanten sie ans Messer geliefert haben. Keine angenehme Situation in der leider bisweilen Anwälte als besondere Komplizen des Verbrechens auftrumpfen, indem sie nämlich Informationen des Verräters durchstecken an die Verratenen.

Du wirst, geneigter Leser, es deinem Anwalt möglicherweise danken, wenn er dich warnt vor einem anstehenden Hausbesuch der Sportsfreunde in Uniform. Vielleicht findest du es sogar ganz toll, welch hervorragende Kontakte dieser Anwalt hat. Aber ist dir klar, dass er im gleichen Moment einen anderen Mandanten verrät? Nämlich jenen, welcher der Polizei den Tipp gab. Dessen Aufklärungshilfe ist wenig wert, wenn die anschließende Hausdurchsuchung keine Treffer bringt.

Damit ist auch klar, wie der Verteidiger – unabhängig von gesetzlichen Ge- und Verboten – sich zu verhalten hat, wenn einer seiner Klienten zur sprudelnden Quelle wird: Er muss zusehen, dass er alle damit verbundenen Mandate schleunigst los wird! Denn er kann weder Verräter noch Verratene weiterhin mit vollem Einsatz vertreten, da er sie eigentlich gegeneinander ausspielen müsste. Daher mag ich die Aufklärungshilfe auch nicht. Das ist jedoch keine Komplizenschaft zum Verbrechen, sondern einfach nur zwingendes Verhalten.

Unversicherte Hundebisse

Hundehalter sollten dringend ihren Versicherungsschutz prüfen

Der macht nichts – Der will nur spielen – Das hat er ja noch nie gemacht“ – So definierte Harald Schmidt einst den Hundehalter-Dreiklang. Seit heute gibt´s dazu den passenden Versicherungs-Akkord – allerdings in Moll. Denn der Hundehalter haftet zwar zivilrechtlich völlig verschuldensabhängig auf Schadensersatz (insofern wird der Hund rechtlich für gefährlicher als ein Auto gehalten), er kann aber regelmäßig dennoch ruhig schlafen, weil seine Tierhalterhaftpflicht für ihn zahlt. Dachte er zumindest bisher.

Neuere Versicherungsbedingungen enthalten allerdings eine ganz besondere fiese Klausel, aufgrund der sie gerade nicht zahlen müssen, wenn der Hunde nur deshalb zugebissen hat, weil Herrchen durch „bewusstes Abweichen von der Haltung und Züchtung von Hunden dienenden Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Verfügungen oder Anordnungen“ den letzten Ton des Dreiklangs nicht vermieden hat. Und Gesetze, Verordnungen, behördliche Verfügungen oder Anordnungen gibt es in diesem Land wahrscheinlich mehr als frei laufende Hunde. Jedes Ordnungsamt hat seine eigene Hundesatzung mit Regeln zu Leinenpflicht, Maulkorbpflicht, Betretensverboten und und und …

Ganz schön fies so eine Versicherungsausschussklausel, könnte man jetzt denken, aber das OLG Frankfurt am Main sieht das anders: Die Klausel ist zulässig! Und wenn man nicht weiß, welche Regeln wo gelten, dann macht das nichts, denn die Versicherung sei nicht dafür verantwortlich, „dass dem Kunden jedes eigene Nachdenken erspart bleibt“. Soll wohl heißen: Ohne meinen Anwalt führ ich Fiffi nicht mehr Gassi.

Im konkreten Fall war Herrchen ein Frauchen und hatte Glück, weil man ihr nicht beweisen konnte, dass sie das Verbot, einen Spielplatz mit Hund zu betreten, kannte. Glück hatte damit auch das zweijährige Kind, dem der Hund das Gesicht zerbissen hatte. Es wird nun wenigstens von der Versicherung entschädigt.

Grundsätzlich aber gilt: Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist dringend geboten! Vor allem wenn klammheimlich neue Bedingungen untergejubelt werden. Und außerdem nie verkehrt: Viel Abstand, wenn der Hundehalter sagt: „Der macht nichts…“.

Containern

Was ist eigentlich eine „Dereliktion“?

Spätestens seit den 68ern – Stichwort: APO – ist es irgendwie modern, die Gesetze nicht dem Gesetzgeber zu überlassen, sondern sich aktiv in den Vorgang der Gesetzgebung einzubringen, was ja nicht verkehrt sein muss in einer Demokratie, die ständig mehr in die Hände einiger geschlossener Parteienzirkel gerät. Um den Gesetzgebungsprozess zu beeinflussen, gibt es viele Möglichkeiten im weiten Feld zwischen Diskutieren und Ignorieren. Besonders herausragend im Sinne eines engagierten Bürgertums sind beide Eckpfeiler nicht, denn wenn der Gesetzgeber beispielsweise beschlösse, das Golfplatzwässern während Dürrephasen zu verbieten, wäre das Schwafeln über Für und Wider in Talkshows ebenso langweilig wie das lautstarke Jammern um das Vertrocknen des Grüns. Mit demokratischem Diskurs hat weder das eine noch das andere zu tun.

Erfrischender finde ich Methoden des aktiven Protests, im Falle des Golfplatzes also das heimliche Weiterwässern des Nachts durch Golfliebhaber oder das ebenso heim- und nächtliche Umgraben des Platzes durch Golfgegner. Da liegt – für Strafverteidiger immer interessant – ein wenig Anarchie in der Luft und es zeugt von echtem republikanischem Engagement in der Nachfolge der alten Römer, die ja – Stichwort: die Gracchen – politische Konflikte gerne handfest austrugen.

Zwischen diesen Extremen gibt es ein paar Verirrte, die das Bedürfnis treibt, als Märtyrer in die Geschichte einzugehen. Man erkennt sie am Übertreten gerade solcher Gesetze, die besonders im öffentlichen Focus stehen sowie am Nimbus der moralischen Überlegenheit, denn ihr Engagement gilt jenen, die sonst angeblich keine Stimme haben: Tiere, Kinder, Minderheiten aller Farben, Religionen, Herkünfte, kurzum: Gruppen, zu denen sie selbst nicht gehören und die auch nicht gefragt wurden, ob sie Deckmantel für Gesetzesübertretungen sein wollen. Meist sind die Möchtegern-Märtyrer fremdgesteuert von irgendwelchen Hypes und darum bar jeder Sachkenntnis, was sich oftmals rächt, wenn man es ausgerechnet mit dem Gesetzgeber aufnehmen will. Denn der ist völlig spaßbefreit. Er kann es nicht verstehen und daher auch nicht gutheißen, wenn seine Gesetze auf Kritik stoßen. Daher sollte man sich über Gesetze, die man zu brechen gedenkt, vorher ein paar Gedanken machen.

Nehmen wir beispielhaft die Lebensmittelverschwendung in unserem Lande. Die ist und bleibt etwas Unerklärliches, weshalb zu wünschen wäre, das Problem möge endlich mal gelöst werden. Manche sehen die Lösung im Containern, was ich vom Protestfaktor her auf der Ebene des heimlichen Golfplatzumgrabens ansiedeln würde, also grundsätzlich sympathisch finde. Containern ist auch rechtlich kein sehr schwieriges Problem, denn es ist entweder Diebstahl oder nicht. Daher muss man sich nur fragen, ob der Salatkopf im Müll eine fremde Sache ist oder eine herrenlose.

Du hast, geneigter Leser, den Salatkopf an der Kasse eines Supermarktes teuer bezahlt, darum darfst du ihn mit Fug und Recht dein eigen nennen. Nur leider ist seither eine Woche vergangen, das Ding sieht verschrumpelt aus, sein Anblick verdirbt dir den Appetit. Doch morgen kommt ja die Müllabfuhr, die braune Tonne steht schon draußen. Also schnell noch weg damit. Interessiert es dich da noch, was mit dem entsorgten Salat geschieht? Nö, Hauptsache im Gemüsefach ist Platz für neue teuere Salatköpfe. Ein paar Schlaumeier haben während du an der Mülltonne warst schon die Überschrift dieses Beitrages gegoogelt und herausgefunden, dass Dereliktion die Besitzaufgabe mit dem Willen, das Eigentum erlöschen zu lassen meint. Genau dies hast du soeben mit deinem Salatkopf gemacht.
Wenn sich nun ein Aktivist mit Guy-Fawkes-Maske an deine Biotonne schleicht, den Salatkopf herausfischt und ihn mit im Müll letzter Woche erbeutetem ranzigem Rapsöl irgendwie herunterschlingt, ist dir dies völlig egal, denn du hast dich des Salats entledigt, willst ihn einfach nicht mehr haben. Das Grünzeug ist herrenlos geworden. Darum hat Guy Fawkes auch keinen Diebstahl begangen, sondern sich allenfalls den Magen verdorben, was straffrei ist.

Puristen unter den Juristen behaupten zwar, du habest dein Eigentum an dem Salatkopf gar nicht aufgeben, sondern ihn mit dem Wurf in die Mülltonne an den Müllentsorger übereignen wollen. Diese Kollegen glauben wahrscheinlich aber auch an die jungfräuliche Geburt, oder – um im Strafrecht zu bleiben, an den fahrlässigen Diebstahl. Ich sage dazu: Man sieht dem Salat im Müll dieses Übereignungskonstrukt nicht an. Basta!

Anders wäre es, wenn der Salatkopfentsorger nach außen deutlich machen würde, dass er keine Dereliktion möchte, weil es ihm vielleicht nicht gefällt, dass andere in seinem Müll wühlen. So geschehen in dem Fall, der aktuell wieder als Container-Urteil durch die Presse geistert. Da war es nämlich so, dass der Salat in einem verschlossenen Container lag, der nur durch Einsatz eines Werkzeuges geöffnet werden konnte. Wenn das kein Diebstahl ist, dann weiß ich auch nicht mehr, was sonst noch Diebstahl sein sollte. Aber: Täter war nicht Guy Fawkes, sondern zwei verwirrte Studentinnen aus der Gruppe der Möchtegern-Märtyrer, also die mit der moralischen Überlegenheit. Woher sie diese beziehen, bleibt ein Rästel, möglicherweise haben sie zuviel Proudhon gelesen. Aber: Was dachten die denn, warum jemand seinen Müllcontainer abschließt???

Ich kann damit leben, dass sie beim Bundesverfassungsgericht kein Gehör gefunden haben.

Ehrenmorde

Was ist eigentlich ein „Ehrenmord“?

Der Isländer Egil Skallagrímsson ist der Held der Egils Saga. Er war Wikinger, wurde bei einem seiner Raubzüge aber mitsamt seiner Bootsmannschaft gefangen genommen und auf einem Landgut eingekerkert. Bei der Flucht entdeckt er eine Schatzkammer, die er plündert und dann schleunigst abhaut. Doch angekommen am Boot plagt ihn das Gewissen. „Das ist alles falsch und nicht kriegerisch. Wir haben das Eigentum des Guten gestohlen, ohne dass er es wusste“, erklärt er seinen Kameraden und sieht nur einen Weg, seine Ehre zu retten: „Gehen wir zurück zum Haus und lassen ihn wissen, was passiert ist.“
Die übrigen Wikinger sind da etwas weniger empfindlich, daher geht Egil alleine zu dem Landgut, setzt es in Brand und tötet die daraus Fliehenden. Danach weiß zwar erst recht keiner (mehr), wer die Schatzkammer geplündert hat, aber Egil war es eben wichtig, den Schatz wie ein ordentlicher Wikinger zu erbeuten und nicht wie der heimtückische Dieb in der Nacht.

Müsste Egil wegen seiner Mordtaten (den Diebstahl lassen wir jetzt mal außer Acht) vor ein deutsches Gericht, wären ihm kontroverse Diskussionen in der Öffentlichkeit gewiss. Denn er handelte ja zur Verteidigung seiner Ehre. Kann so etwas ein „niedriger Beweggrund“ und damit ein Mordmerkmal sein? Oder waren es Ehrenmorde, die milder bestraft werden?

Du spürst, geneigter Leser, nun ein leichtes Aufwallen des Blutdrucks, denn Du denkst an Kulturen, die es als normal erachten, ihre einen „westlichen Lebensstil“ pflegenden Frauen (und nur die!) eiskalt abzuschlachten. Und Du kannst nicht verstehen, weshalb so etwas milder bestraft wird.
Doch ich kann Dich beruhigen: Der BGH als höchstes deutsches Strafgericht hat schon im Jahre 2002 entschieden, dass es gerade nicht auf den kulturellen Standpunkt des Täters ankommt, sondern auf die Maßstäbe der deutschen Kultur. Daher werden sogenannte Ehrenmörder hierzulande – statistisch belegt – sogar härter bestraft als Täter, die sich nicht auf eine angeblich ehrenhafte Pflicht berufen. Wer Dir etwas anderes erzählt, ist entweder Schreiber oder Leser der Boulevardpresse.

Nun hat allerdings jede Straftat nicht nur eine objektive, sondern auch eine subjektive Seite. Objektiv – also nach Wertung der Deutschen – war Egils Handeln ziemlich niederträchtig. Aber war Egil überhaupt in der Lage, anders zu handeln? War er noch Herr seiner Sinne, als sein Gewissen ihm befahl, zu dem Landgut zurückzugehen?

Dieses Argument hören wir von Tätern unserer modernen Ehrenmorde besonders häufig: „Die ganze Familie hat gesagt, ich soll sie töten, ich konnte einfach nicht anders, ich dachte, das ist dann wohl richtig.“ – „Doch, man kann anders“, sagt der BGH dazu. Man kann insbesondere neutrale Dritte um Rat fragen: „Ey Schullehrer, meine Schwester trinkt Alkohol und trägt Miniröcke. Was hältst Du davon, wenn ich sie umbringe?“ Wer diese Frage nicht stellt, bekommt eben lebenslang.

In seiner Heimat konnte Egil Skallagrímsson trotz seiner Taten unbehelligt weiterleben, was bei modernen Ehrenmördern nicht anders ist. Allerdings war Egils Umfeld auch verfangen in der Gedankenwelt des tiefsten Mittelalters – das ist bei Kulturen, die Ehrenmorde befehlen, wohl ebenfalls heute noch so.

Was ist eigentlich eine „Diversion“

Verteidigerfeindlichkeit im Jugendstrafrecht

Einer Diversion wird nicht zugestimmt, denn der Beschuldigte ist nicht geständig. Er hat einen Verteidiger beauftragt.“ – so etwas lese ich regelmäßig, wenn ich in Jugendstrafsachen Akteneinsicht nehme. Es ist ein Grund dafür, warum ich nur selten Hüte trage: Meine Hüte hängen alle an der Decke.

Kann es in einem Rechtsstaat von Nachteil sein, einen Verteidiger zu beauftragen? Natürlich nicht! – sagen regelmäßige Leser dieses Blogs, alle Strafverteidiger dieser Welt und außerdem noch jeder, der alle Tassen im Schrank hat. Denn sich verteidigen zu lassen ist ein Grundrecht aller – auch der unschuldigen – Beschuldigten. Jemanden für schuldig zu halten, nur weil er einen Verteidiger beauftragt hat, ist eines Rechtsstaates unwürdig.

Dennoch existiert dieser Textbaustein. Warum?

Zunächst einmal gibt es in Jugendstrafsachen eine Regelung, die es für Erwachsene so nicht gibt. Straffällige Jugendliche kann man nämlich „umleiten“, also zur Jugendgerichtshilfe schicken. Dort sollen Sozialarbeiter erzieherische oder fürsorgerische Defizite des Jugendlichen klären und die Tat mit ihm aufarbeiten, indem sie ihn zur Schadenswiedergutmachung anleiten oder ihm Sozialstunden auferlegen. Insgesamt eine gute Sache, denn sie vermeidet Anklage und Verurteilung. Voraussetzung für diese Vergünstigung ist allerdings ein Geständnis. Der jugendliche Delinquent soll zugeben, dass er Mist gebaut hat, nur dann reicht der Staat ihm die Hand zur Versöhnung.

Nehmen wir nun einmal an, Du, geneigter Leser hast mit Deiner Clique in jugendlichem Leichtsinn ein Auto geknackt, um eine Spritztour damit zu machen. Anlässlich einer polizeilichen Vorladung stellst Du Dir jetzt allerlei Fragen: Wem gehörte das Auto? Habe ich einen Schaden verursacht? Wer hat mich gesehen und angezeigt? Gibt es Hinweise darauf, dass ich etwas beschwingt war? Und (bei Jugendlichen immer besonders wichtig): Sind die anderen, die dabei waren, namentlich bekannt? Natürlich willst Du für Deine Tat gerade stehen, aber Kumpels verpfeifen geht gar nicht!

Jetzt bei der Polizei auszusagen ist wie Surfen zwischen Skylla und Charybdis. Verschweigst Du die Kumpels obwohl die ebenfalls verpfiffen wurden, bekommst Du den Stempel „nicht geständig“. Fragst Du erstmal naiv nach, ob die Polizei schon weiß, wer alles zur Clique gehört, schaut der Polizist Dich mõglicherweise ùberrascht an und sagt dann lauernd: „Ach, da waren noch welche dabei?“ Genau hier kommt der Verteidiger ins Spiel. Er kann für Dich klären, wie Du den sicheren Hafen erreichst und trotzdem ein guter Kumpel bleibst. Denn zum Glück entscheidet der Staatsanwalt über die Diversion. Der hat kein Problem damit, wenn Du Dich  zuerst vom Anwalt beraten lässt und dann zur Sache Angaben machst.

Ärgerlich bleibt der eingangs zitierte Satz trotzdem, denn er gibt Einblicke in die Denkweise der Polizei. Soll er doch letztlich bedeuten: Wen wir als Beschuldigten vorladen, der ist schuldig und wer sich einen Anwalt nimmt, der ist es erst recht. Irrtum ausgeschlossen! Konsequenterweise müsste der Satz daher lauten: „Der Jugendliche hat sich einen Anwalt genommen, dadurch gibt er zu, dass er schuldig ist. Diversion wird daher befürwortet.“ – So etwas lese ich aber seltsamerweise nie.

Habecks Denkfehler

Gibt es eigentlich ein „Recht auf Rasen“?

Robert Habeck weiß das Sommerloch zu nutzen. Denn wer verkündet, im Falle einer Regierungsbeteiligung seiner Partei werde ein generelles Tempolimit auf Autobahnen kommen, dem ist in Deutschland Aufmerksamkeit gewiss, selbst wenn es derzeit überhaupt keinen Grund gibt, über eine derartige Regierungsbeteiligung nachzudenken.

Den Juristen interessiert an dieser Erklärung weniger das politische Tamtam, sondern eher die rechtlichen Ausführungen, die Habeck gleich mitgeliefert hat. Denn der Slogan „freie Fahrt für freie Bürger“ genießt hierzulande so etwas wie Verfassungsrang. Der deutsche Michel bleibt relativ gelassen, solange Polizeigesetze und Strafprozessreformen seine Rechte zunehmend einschränken, aber er wird zum Revolutionär, wenn er den Fuß vom Gas nehmen soll. Bürgerrechte seien durch das Tempolimit aber gar nicht in Gefahr, lässt Habeck dazu verlauten, denn es gebe kein Recht auf Rasen. Da zeigt sich der Unterschied zwischen Politik und Juristerei, denn Juristen definieren zuerst und formulieren dann Argumente. Bei Politikern ist es umgekehrt. Wer sich zum Recht auf Rasen qualifiziert äußern möchte, sollte zuerst begründen, was er unter Rasen versteht. Darum dreht sich nämlich die Diskussion: Weshalb sollte auf einer 4spurigen Autobahn das Überholen mit 150 Km/h Raserei sein?

Ein Habeck gibt sich mit solch gedanklicher Basisarbeit nicht ab, denn er ist nicht Denker, sondern Dogmatiker. Das Ergebnis steht für ihn fest: Über 130 Km/h ist Raserei. Daher begeht er einen Fehler, der in der Rhethorik zutiefst verpönt ist. Er begründet eine Behauptung mit der Behauptung selbst. Hätte Habeck gesagt: „Die Sonne scheint mit 30 Grad, also ist Sommer„, wäre er vielleicht als Logiker durchgegangen. Aber er sagt letztlich, dass die Sonne mit 30 Grad scheine und darum wohl eine Sonne sei.

Dies nennt man einen Zirkelschluss. Er disqualifiziert das Scheinargument ebenso wie den, der es vorbringt.

Tanja im Girlieland

Was sind eigentlich „anwaltliche Erhebungen“?

Der Zeuge erklärt …“, so steht es in polizeilichen Vernehmungsprotokollen. „Stimmt nicht“, sagt der Mandant, „es war genau andersrum. Der Zeuge versucht, seine eigene Tat zu verschleiern.
In dieser Situation hat der Strafverteidiger zwei Möglichkeiten: Entweder er wartet ab, bis er den Zeugen im Gerichtssaal vor sich hat oder er kontaktiert und befragt ihn vorher. Aber darf er das?
Vor 100 Jahren war dies tatsächlich einmal umstritten, weil man die Ermittlungstätigkeit für ein Privileg von Polizei und Justiz hielt. Heutzutage gibt es zwar immer noch Richter, die kurz zucken, wenn sich herausstellt, dass ein Anwalt Zeugen vor der Verhandlung kontaktiert hat. Aber es zweifelt niemand mehr die Zulässigkeit dieser Vorgehensweise ernsthaft an. Schließlich gehört es zum Berufsbild des Strafverteidigers, die Ermittlungsergebnisse der Polizei anzuzweifeln.
Man spricht dann von „anwaltlichen Erhebungen“, um diese Tätigkeit vom amtlichen Charakter der polizeilichen Ermittlungen abzugrenzen.

Und es ist höchst aufschlussreich, was Zeugen in einem Privatgespräch berichten: „In Wirklichkeit war es anders, aber das werde ich nicht aussagen, weil ich dann Probleme bekomme“ ist beispielsweise ein Satz, den ich dann oft zu hören bekomme. Nicht ganz optimal für meine Zwecke, aber wenigstens eine Information, auf die man aufbauen kann. Denn der Strafprozess lebt vom Informationsvorsprung. Vor der Gerichtsverhandlung schon Bescheid zu wissen und die Taktik daran auszurichten – das ist gute Strafverteidigung.

Im Fernsehen wird die anwaltliche Ermittlungstätigkeit ausgelagert auf Privatdetektive. Aber welcher Mandant ist bereit, für Matula zu zahlen? Also kümmert der Verteidiger sich selbst darum. Etwa weil er gerade in einer Großstadt im Hotel sitzt, wo er die Zeit zwischen zwei Verhandlungstagen verbringt. Es geht um Zwangsprostitution, es geht um viel und beim wiederholten Aktenstudium fällt auf: Die Zeugin hat ausgesagt, man habe ihr zuerst die Haare blond gefärbt und sie dann gezwungen, im Bordell „Girlieland“ anzuschaffen. Na dann gehen wir der Sache doch mal nach.

Die Webseite des Girlieland zeigt jede Menge Frauen mit einfallslosen „Künstlernamen“. Beim Durchklicken der Bilder fällt mir die immergleiche Machart auf. Sollte es da einen professionellen Fotografen geben? Um dies herauszufinden, ist ein Ortsbesuch vonnöten. Aber der Tag ist ja noch lang und wirklich etwas zu tun habe ich ohnehin nicht.

Im Girlieland werde ich freundlich begrüßt. Eine als „Hausdame“ bezeichnete Mitsechzigerin erfragt meine Wünsche und bleibt ungerührt, als ich nur Informationen haben und keinesfalls Geld lassen möchte. Ja, es gebe einen Fotografen, der habe sein Studio aber in einer anderen Stadt, nicht weit entfernt, eigentlich nur auf der anderen Rheinseite. Das war doch mal eine Auskunft.

Wieder draußen auf der Straße googele ich den Fotografen und habe Glück. Er ist unter der angegebenen Nummer persönlich erreichbar. Mein Anliegen verwirrt ihn: Wie lange soll das her sein? Fast 3 Jahre? Und sie nannte sich Tanja? Da muss ich mein Archiv durchforsten. Was? Heute noch?

Zwei Stunden später stehe ich vor dem Studio, der Fotograf ist mittlerweile fündig geworden. Er besitzt ein Foto der Belastungszeugin aus dem Prozess, gefertigt an ihrem ersten Tag als Tanja im Girlieland, gekleidet wie es dort eben üblich ist – und ihre Haare sind dunkel. Wir einigen uns auf eine Lizenzgebühr, ich erwerbe die Rechte an dem Foto und fahre zurück in mein Hotel. Der nächste Tag wird eine Überraschung werden für die Zeugin.

Du fragst Dich, geneigter Leser, was mir diese Aktion gebracht hat? Nun, ein derartiges Strafverfahren lässt sich nicht völlig umdrehen, nur weil man das Kaninchen aus dem Hut zaubert. Aber solch ein Foto kann ein kleiner Baustein sein auf dem Weg zu dem Ziel, das man mit dem Mandanten anstrebt.

Übrigens: Meine beste Bürovorsteherin von allen hätte das gleiche Ergebnis wahrscheinlich auch durch hartnäckiges Telefonieren erzielt. Aber meine Methode macht mir eben mehr Spaß.

Telekomiker

Telekomiker

Eigentlich ist Prostitution ja verboten in diesen Corona-Zeiten, beim Besuch der Webseiten von Telefonanbietern scheint mir aber die Nähe zum horizontalen Gewerbe offensichtlich: Kunstvoll aufgepeppte Produkte springen einen aggressiv an, um sich zu verkaufen. Fragen zum konkreten Leistungsumfang hat, werden nicht zufriedenstellend beantwortet. Man wittert bereits vor Geschäftsabschluss, dass die schöne Fassade nur Trug ist.
Anders als die Hure versucht der Telefonanbieter allerdings, jeden direkten Kundenkontakt zu vermeiden. Man soll sich durch vorgegebene Frageprotokolle arbeiten (bloß keine individuellen Wünsche äußern) oder in einem „Chat“ mit Computern kommunizieren. E-Mail-Adressen oder Faxnummern gibt es generell nicht, Anrufer werden minutenlang durch Menüs geleitet, um letztlich auf einen Rückruf vertröstet zu werden. Keinesfalls will man schriftlichen Kontakt, was mich aber nicht davon abhielt, der Deutschen Telekom Ende Mai per Brief die Verlegung meiner Kanzlei in einen Ort mit anderer Vorwahl mitzuteilen. Mein Telefonanschluss möge doch freundlicherweise zum 1. Juli umgeschaltet werden.
Schon wenige Tage später erhielt ich – oh Wunder – die verbindliche Umzugsbestätigung nebst Bekanntgabe der neuen Telefonnummern. „Läuft“, dachte ich mir, gab neue Visitenkarten und Kanzleischilder in Auftrag und hakte die mit der Telekommunikation in Verbindung stehenden Aspekte des Umzuges ab.

Zwei Wochen später trat sie auf den Plan: Doreen. Unsere Beziehung währte nur kurz, etwa 5 Minuten, aber von all meinen Kurzzeitbeziehungen bleibt sie mir als die Unerquicklichste in Erinnerung. Doreen rief mich an im Auftrag der Deutschen Telekom und teilte mir mit, die Umzugsbestätigung sei null und nichtig, der Mitarbeiter völlig inkompetent gewesen, der Auftrag nicht „ins System eingebucht“. Aber sie, Doreen werde es nun richten, die Sache zum Guten wenden, den Auftrag völlig neu „ins System einbuchen“. Was mit meinen neuen Rufnummern sei, fragte ich sie ergriffen. Doreen meinte, die seien ebenfalls hinfällig. Und meine Schilder und die Visitenkarten? Sie werde versuchen zu retten was zu retten ist, mit viel Glück könne ich die Nummern behalten. Doreen mein Engel!
Noch selbigen Tags erhielt ich elektronisch eine neue Umzugsbestätigung für den 1. Juli, die Rufnummern blieben gleich, ich konnte das Thema Umzug meiner Telekommunikation zum zweiten Mal abhaken .

Dann kam der große Tag, der 1. Juli, an dem ich erwartungsfroh in meiner neuen Kanzlei saß und den für 8 – 12:30 Uhr angekündigten Techniker erwartete. Es kam – niemand! Anruf bei der Telekom, Warteschleife, Rückrufzusage, irgendwann tatsächlich ein Rückruf: Umzug? Welcher Umzug? Hier war mal ein Umzug für den 1. Juli gebucht, der wurde aber vor zwei Wochen storniert.

Doreen, wie schmählich hast du mich betrogen. Du bist die größte Enttäuschung meines Lebens. Möge dir etwas ganz Fürchterliches zustoßen, beim Händewaschen die Ärmel nach unten rutschen oder so ähnlich.

Und nun? Der Auftrag müsse neu ins System eingebucht werden, das könne dauern. Kommt der Techniker heute noch? Nö mit Sicherheit nicht.
Hallo??? Ich habe eine schriftliche Umzugsbestätigung, genau genommen sogar zwei, und eine Anwaltskanzlei, die dringend auf den Telefonanschluss angewiesen ist: Es wird Ärger geben! – Oh, wir werden es vordringlich bearbeiten .
Stunden später erneuter Rückruf der Telekom, ein neuer Sachbearbeiter stellt sich vor (hoffentlich sind alle bisherigen mittlerweile gefeuert). Er sei nun dafür zuständig, „mein Problem“ zu beheben. Wieso mein Problem? Ihr Problem! Jedenfalls werde er sich wieder melden sobald „das Problem“ gelöst ist. Und wann wird das sein? Da könne er sich nicht festlegen. Manche Probleme würden in 24 Stunden gelöst, andere nicht einmal in 7 Tagen. Sie wissen aber schon, dass ich eine Anwaltskanzlei … Ja, das wisse er, deshalb lege er sich ja auch nicht fest.
Zumindest die Rechtsabteilung scheint bei der Deutschen Telekom zu funktionieren, was mich nicht wundert, denn bei dieser Arbeitsweise dürfte die Abwehr von Schadensersatzansprüchen das Hauptgeschäftsfeld des Unternehmens sein.
Wie es weitergeht, ob ich jemals wieder einen Telefonanschluss haben oder künftig mit Rauchzeichen kommunizieren werde, steht im Ermessen der Deutschen Telekom. Und die macht mir nicht den Eindruck, als sei sie im Jahre 2020 technisch bereits ausreichend aufgerüstet, um den Umzug eines Telefonanschlusses zu bewältigen.

Ich warte währenddessen auf die zugesagte Lösung „des Problems“, sortiere die Bücher in meinen Regalen zum dritten Mal neu um und denke über Doreen nach. Was sie wohl gerade macht? Ob sie schon einen neuen Job hat? Wahrscheinlich nicht, denn die Bordelle sind ja geschlossen.

Verkehrskontrolle

Wie kommt die Polizei eigentlich an eine „Urinprobe“?

Im Laufe der Jahre entwickelt der Strafverteidiger ein Repertoire an Standardempfehlungen, die sich als immergültige Wahrheiten erwiesen haben. Dies betrifft den Umgang mit Mandanten (nie ohne Vorschuss arbeiten), die Anforderungen an die eigene Arbeit (nie ohne Akteneinsicht Stellung nehmen) oder das Verhalten im Strafverfahren (nie eine Aussage bei der Polizei machen). Es hat sich gezeigt, dass Fälle generell erfolgreicher verlaufen, wenn diese Grundwahrheiten beachtet werden. Naturlich gibt es auch Ausnahmen von der Regel, aber die sind so selten, dass sie keiner Erwähnung bedürfen.

Erfahrene Mandanten, also solche, die ein Wirt als Stammkunden bezeichnen würde, wissen dies und halten sich daran. Sie kommen in die Kanzlei und sagen artig: „Guten Tag, hier ist ein Vorschuss und eine Vorladung der Polizei. Ich bin aber nicht hingegangen. Melden Sie sich doch freundlicherweise, wenn Sie Akteneinsicht hatten.“ So macht die Arbeit Freude.

Ebenso konsequent vernehme ich, obwohl seit einem Vierteljahrundert davor warnend, leider auch folgenden Satz: „Ich wurde von der Polizei angehalten und musste eine Urinprobe abgeben.“ Was mir zunehmend rätselhafter wird, denn es will mir nicht einleuchten, warum sich jemand zwingen lasst, in aller Offentlichkeit (allenfalls darf er sich in eine Mauernische zuruckziehen) ein Plastikbecherchen vollzupinkeln.

Und dies sogar obwohl es bereits öfter vorkam und wir das richtige Verhalten schon mehrfach besprachen. Was um allles in der Welt ist so schwer daran, einfach Nein zu sagen?
Ich hege mittlerweile echten Respekt für die Sportsfreunde in Uniform, weil es ihnen immer wieder gelingt, angehaltene Autofahrer diese Prozedur vollziehen zu lassen. Soweit ich es im Nachgang beim Beratungsgesprach rekonstruieren kann, wird dabei allerdings ein wenig geflunkert, weshalb wir diesen Vorgang etwas genauer beleuchten sollten.

1.) Bisweilen, so wird mir berichtet, verlangt die Polizei eine Urinprobe unter dem Vorwand, dies sei Pflicht und müsse eben gemacht werden. Tatsachlich gibt es keine Vorschrift, die dem Bürger Derartiges abverlangt. Jeder kann sich weigern.

2.) Nicht anders verhält es sich bei dem offenbar ebenfalls in Umlauf befindlichen Sprüchlein, man werde im Falle einer Weigerung mit zur Wache genommen, um dort abzupinkeln. Stimmt naturlich auch nicht. Niemand wird irgendwohin gebracht, um zwangsweise zu Urinieren.

3.) In der überwiegenden Zahl der Falle wird wohl damit gedroht, ansonsten auf der Wache eine Blutprobe nehmen zu lassen. Dies ist zumindest eine nicht vollig abwegige Drohung, die Du, geneigter Leser, aber nicht stets für bare Münze nehmen solltest. Denn wie immer, wenn die Polizei eine Zwangsmaßnahme durchführen will, benotigt sie dafür einen Verdacht, der nicht schon deshalb begründet ist, weil Du gerade aus der Disko kommst, weil es schon spätnachts ist oder weil die PS-Stärke Deines Autos Neid erregt.

Ein polizeilicher Verdacht ist nicht wirklich viel, aber er muss eben ein wenig mehr sein als nichts. Genau deshalb wollen sie ja Deine Urinprobe, weil gewisse Schnelltests dann den Verdacht begründen könnten.
Dem gleichen Zweck dient auch das sonstige Repertoire solcher Kontrollen vom angebotenen Röhrchenpusten bis zu seltsamen Tests (Hauchen Sie mich mal an! Gehen Sie mal über diese Linie! Führen Sie mal den Finger zur Nase). All dies musst Du nicht tun, denn die niedrige Schwelle zum Verdacht muss die Polizei schon selbst überspringen. Es kann niemand von Dir verlangen, daran mitzuwirken.

4.) Aus dem gleichen Grund ist es auch nicht notwendig, die Spielchen mitzuspielen „um sich zu entlasten„. Du giltst als unschuldig und unverdächtig. Das ist gewissermassen der Naturzustand. Durch irgendeine Mitwirkung am Programm der Kontrolle kannst du nicht noch unschuldiger oder unverdächtiger werden. Es kann allenfalls das Gegenteil eintreten. Die angebotene Entlastung ist nur ein Bockshorn, in das man Dich jagen will. Sage höflich aber bestimmt: Nein.

5.) Einige Spassvögel unter den Kontrolleuren versuchen es offenbar auch noch mit der Kostenkeule indem sie behaupten, wer die Urinkontrolle verweigere, müsse die Blutprobe selbst bezahlen. Welch‘ netter Versuch ;-). Deine Blutprobe bezahlst Du dann und nur dann, wenn darin etwas gefunden wird, das zu Deiner Verurteilung fuhrt. Ob dies der Fall ist, weißt Du doch selbst am besten. Und falls es der Fall ist, wirst Du einer Blutprobe keinesfalls entgehen, indem Du vorher „zur Entlastung“ an irgendetwas mitwirkst. Sätze wie: „Sie stinken wie eine ganze Kneipe, aber weil Sie so brav die Finger-Nase-Probe gemacht haben, dürfen Sie weiterfahren“ oder „Der Mahsan-Test deutet auf Drogenkonsum hin, aber wir haben ja Ihre Urinprobe, das genügt uns“ wirst Du nicht zu hören bekommen.

Was geschehen muss, wird ohnehin geschehen. Darum mach Dich wenigstens nicht zum Narren, der öffentlich und unter Zwang ein Becherchen befüllt. Und falls Du wirklich nicht Nein sagen kannst, nimm es eben und pinkele daneben.

Rassismus

Was ist eigentlich „symbolische Gesetzgebung“?

„Die Würde des Menschen ist unantastbar„. Mit diesem Satz beginnt bekanntlich das Grundgesetz. Nachfolgend nennt es die Menschen „Jeder„, damit klar ist, dass es keine Ausnahmen gibt: Jeder darf sich frei entfalten, hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit usw. Zwischendrin wird auch mal wieder der Mensch erwähnt (Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich) und damit sollte doch eigentlich klar sein, dass das Gesetz keine Unterschiede kennt.

Aber„, sagt der Kinderschutzbund, „wo bleiben denn da die Kinderrechte? Kinder haben doch ein Recht auf gewaltfreie Erziehung!“ Ja, ist klar, steht da ja auch: Jeder… „Nein, wir wollen, das Kinder ausdrücklich erwähnt werden“ – und schon beginnt das legislative Chaos. Der Laie findet´s schön, wenn Kinder besonders hervorgehoben werden, der Jurist wundert sich. Wenn das Gesetz „Mensch“ und „Jeder“ gleichsetzt, dann muss „Kind“ doch wohl etwas anderes sein, eine Ausnahme, etwas weniger Bedeutendes. Und schon fragt man sich, ob Kinder möglicherweise weniger Rechte haben als „Jeder„, denn warum sollte der Gesetzgeber sonst neben die Kategorie „Mensch“ noch die Kategorie „Kind“ gesetzt haben?

Das Herumdoktern an bewährten Gesetzen zwecks persönlicher Affektion kann also gefährlich sein und will meistens nicht die Gesetze verbessern, sondern die Welt. Was immer ein Fehler ist, denn Gesetze sollen nur das Notwendigste regeln. Eine komplett durchnormierte Welt ist keine bessere.

Schlanke Gesetze sind ein Zeichen von Freiheit, ausufernde Vorschriften dagegen Symbole der Indoktrination. Wer viel und detailliert regelt, misstraut dem gesunden Menschenverstand. Er ist der Typ Weltverbesserer und hält sich für überlegen.

Grundsätzlich handelt also derjenige Gesetzgeber zum Wohle seines Volkes, der Überflüssiges aus Gesetzen herausstreicht. Es sei denn, die Weltverbesserer betreiben auch hier Indoktrination. Daher erleben wir derzeit Angriffe auf das Wort „Rasse“ im Grundgesetz.

In Deinen Ohren, geneigter Leser,  klingt dieses Wort wahrscheinlich wie aus einer anderen Zeit, und so ist es auch, denn das Grundgesetz wurde ja schon im Mai 1949 verkündet. Werfen wir einen Blick hinein, so finden wir den Anlass der derzeitgen Entrüstung in Art.3 Abs. 3 GG und der lautet wie folgt.

(3) 1Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. 2Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Die Kritik an dem Wort Rasse lautet wiederum: „Der Begriff manifestiert eine Unterteilung von Menschen in Kategorien, die Anspruch und Geist des Grundgesetzes widersprechen. Es gibt eben keine ‚Rassen‘. Es gibt Menschen.

Stimmt! Aber warum werden dann Behinderte in einem eigenen Satz erwähnt? Sind das keine Menschen? Doch, aber im Jahre 1949 hat man nicht an sie gedacht, deshalb wurde im Jahre 1994 das Grundgesetz ergänzt. „Es gibt keine `Behinderten´. Es gibt Menschen.“ hat damals niemand gesagt.

Nun wäre es sicherlich schön wenn Rassen nicht als Rassen wahrgenommen würden. Schön ist aber auch Panama, meint zumindest die Tigerente. Beides ist Kinderkram. Denn es gibt natürlich in der Menschheit unterschiedliche Populationen, die sich stark voneinander unterscheiden, etwa – aber nicht nur – durch ihre Hautfarbe. Umstritten ist, wie man sie abgrenzt und warum man sie überhaupt abgrenzen muss.

Genau hier machen die Weltverbesserer den immergleichen Fehler: Anstatt zu regeln, was Not tut, wollen sie per Gesetz die Welt verbessern. Nur wird es auch dieses Mal nicht funktionieren. Die äußerlichen Unterschiede zwischen Menschen werden nicht verschwinden, wenn das Wort „Rasse“ keine Verwendung mehr findet.

Wer einen Menschen nur wegen seiner Hautfarbe als minderwertig ansieht, wird dies auch dann tun, wenn der Rassenbegriff aus allen Gesetzen getilgt ist. Weil er in ihm eben nicht den Menschen sondern den Schwarzen sieht. Genau darum hat das Grundgesetz die Rasse in den Schutzkatalog des Art. 3 aufgenommen. Streichen wir jetzt die Rasse aus dem Katalog heraus, so haben wir das Gesetz nicht verbessert, sondern lückenhaft gemacht.

Am Ende wird vielleicht ein neues Wort kommen, statt „Rasse“ künftig „Ethnie“ im Gesetz stehen. Aber selbst dies wäre kein Fortschritt, weil Phänomene nicht verschwinden, wenn man sie umbenennt.

Gesetze sollten die Sprache des Volkes sprechen so wie auch Urteile im Namen des Volkes ergehen. Wer ein Gesetz schon sprachlich nicht versteht, wird es wenig achten.

Inertia-Effekt

Was ist eigentlich der „Inertia-Effekt“?

In Coronazeiten wird ja viel über Immunität geredet, denn jeder möchte gerne unangreifbar werden für das Virus. Immunsein löst Probleme, Immunsein schützt vor unangenehmen Überraschungen, Immunsein macht das Leben leichter. So ähnlich funktioniert das auch im Strafprozess, wo der Virus Zweifel heißt und daran hindert, Menschen zu verurteilen. Darum muss der Zweifel immer wieder mühevoll ausgemerzt werden. Es sei denn, man ist immun dagegen. Denn Immunsein macht das Leben leichter.

Der Weg zur Immunisierung ist im Strafprozess der gleiche wie in der Medizin: die Impfung. Impfen bedeutet, Patienten eine kleine Dosis der Krankheit zu verabreichen, aber nur eine ganz kleine, eine homöopathische. Die Dosis darf keinesfalls zum Ausbruch der Krankheit führen, sie muss so schwach sein, dass der Körper sie mit Sicherheit vernichtet.

Die Impfärzte des Strafprozesses sind die Polizisten, denn die komponieren die Strafakten (vgl. dazu => hier). Ihr homöopathischer Impfstoff ist ein Textbaustein, der ziemlich am Anfang jeder Akte auftaucht, etwa auf Blatt 3: „Der Beschuldigte bestreitet die Tat.“, heißt es dort. Dadurch wird künftigen Lesern dieser Akte ein Zweifel injiziert – und anschließend sofort wieder bekämpft, denn die Beweise für die Tat sind, so suggeriert es die Akte, erdrückend: Das angebliche Vergewaltigungsopfer hat bei der Befragung „mehrfach geweint“. Das abgehörte Gespräch über etwas Braunes deutet „nach kriminalistischer Erfahrung“ auf Heroin hin. Mehrere Zeugen sind sich sicher, dass der Täter ein „osteuropäischer Typ“ war. Oder – der manipulative Dauerbrenner in polizeilichen Vermerken – „es ist davon auszugehen dass der Beschuldigte nicht die Wahrheit sagt“.

Wow“, denkt sich da der Staatsanwalt, „meine anfänglichen Zweifel sind plötzlich wie weggeblasen.

Wir befinden uns jetzt gerade auf Blatt 15 der Ermittlungsakte, Zweifel an der Schuld sind ausgemerzt, die nächsten 200 Seiten werden nur noch überflogen, denn es ist Immunität gegen Zweifel eingetreten. Die Immunisierung besteht darin, dass der Mensch träge ist und meist nicht bereit, einmal gewonnene Ùberzeugungen wieder aufzugeben.

Du weißt doch sicher auch, geneigter Leser, dass Trump als Präsident eine Niete ist. Das wusstest Du bereits vor seiner Wahl und hast seither nie darüber nachgedacht, ob er vielleicht irgendetwas richtig macht. Alles, was Du von ihm noch zur Kenntnis nimmst, sind seine Pleiten und Pannen.

Oder betrachten wir einen deutschen Politiker, irgendeinen auf der Skala von der Bundeskanzlerin bis zu Deinem Ortsbürgermeister. Wie ist Deine Meinung zu diesem Politiker und seit wann? Hast Du diese Meinung je revidiert? Hast Du überhaupt irgendetwas zur Kenntnis genommen, was Dir Anlass geben könnte, umzudenken? Wahrscheinlich nicht. Statt dessen glaubst Du ernsthaft, der von Dir meistgehasste Politiker sei total dumm, faul, überflüssig und baue von morgens bis abends nur Bockmist.

Inertia heißt Trägheit. Diese Trägheit veranlasst Dich, eine einmal gefasste Meinung auch gegen widersprechende Informationen zu verteidigen. Machen wir uns nichts vor: Nach 23 Verhandlungstagen und 150 vernommenen Zeugen sind Richter nicht mehr ganz so unvoreingenommen wie an jenem Tage, als ihnen die Akte zum ersten Mal auf den Tisch flatterte. Die Neigung, einem jetzt erst auftauchenden Alibizeugen noch zu glauben, ist deutlich eingeschränkt.

Denn Dank geschickt zusammengestellter Akten hat das Gehirn ab Seite 15 einen Schutzmantel gegen Zweifel aufgebaut, Du fühlst Dich wie jemand, der an einem tropischen Strand 10 Caipirinhas getrunken hat: Das Leben ist schön. Die Sonne am Himmel ist schön, die Mädels im Bikini sind schön, das Meer ist schön. Und die Haifischflosse, die da gerade rausguckt? Auch schön!

Am Strand rettet Dich jetzt vielleicht der Bademeister. Im Strafprozess nur noch der Strafverteidiger.

Mond am Himmel

Lass den Mond am Himmel stehen (7.6.2020)

Gelungener Anfang: Unklare Situation, irgendetwas stimmt nicht, bedrohlich. Freak hört Vivaldi, Mutter sorgt sich, selbst Kajak-Fahren wirkt schaurig. Dann Klingeln, Batic und Leitmayer an der Tür, ernste Gesichter, lange Szenen ohne Worte, seltsame Fragen – so geht Krimi im Fernsehen.

Schon nach 15 Minuten formuliert Batic plötzlich ohne jegliche Faktenbasis die kriminalistische Hypothese: Der Junge hat etwas gesehen, was er nicht hätte sehen sollen – so geht Fahndung in der Realität.

Wir ahnen: Die Lösung ist zum Greifen nah. Wir wissen nur noch nicht warum und welche Lösung.

Der Vivaldi-Freak taucht erneut auf, meine Lebensgefährtin sagt: „Der war’s“. Es ist gerademal 20:36 Uhr und ich checke überhauptnix.

München-Fans erfahren nun, auf welchem Parkplatz das Kontaktverbot nicht gilt und ab der 30. Filmminute auch für mich klar: Der Bub ist tot. „Der Neue der Mutter kommt auch in Betracht“, sagt meine Lebensgefährtin dazu – während ich noch auf Videos vom Parkplatz warte. Vergeblich.

Anhand welcher Liste die Kripo dann alle Parkplatzbesucher vernimmt, bleibt unklar. Es wäre auch nicht recht erklärlich. Hauptsache mal Einsatz gezeigt.

Sodann entwickelt sich ein fein verästeltes Beziehungsdrama, weil der Mensch eben Mensch und ihm nichts fremd ist. Das gibt dem Film Pep und meiner Lebensgefährtin Anlass, einen dritten Tatverdächtigen zu benennen.

Vor der Auflösung müssen sich Juristen kurz die Ohren zuhalten, weil Eltern die Anwesenheit bei der Vernehmung eines Minderjährigen verweigert wird und eine Anwältin – ebensowie die Kripo – den Tatbestand einer Stōrung der Totenruhe nicht kennt.

Aber am Ende ist der Tatort gelungen, die kriminalistische Hypothese wie meistens misslungen und die Lebensgefährtin im dritten Anlauf erfolgreich. Zweimal lag sie knapp daneben. Aber wirklich verdammt knapp.

Super-Recognizer

Was ist eigentlich ein „Super-Recognizer“?

Das war er!“ „Ich erkenne ihn wieder.“ „Kein Zweifel, er ist es.“ – Solche Sätze hört man ständig im Gerichtssaal, wenn Zeugen einen Täter identifizieren wollen. Der Einbrecher, der Unfallflüchtige, der Ladendieb und viele andere werden dann verurteilt, weil es zwar eigentlich keinen Beweis gibt, aber immerhin einen Zeugen, der den mutmaßlichen Täter erkannt hat. Wenn auch nur kurz, nur flüchtig.

Die traurige Wahrheit dabei ist: Das Wiedererkennen beruht allein darauf, dass da jemand auf der Anklagebank sitzt. Der Zeuge, der einzige und allesentscheidende Augenzeuge ist eigentlich kein böser Mensch. Er möchte niemand zu Unrecht belasten. Aber er hat das Bedürfnis, nützlich zu sein, der Justiz, die ihn in den Zeugenstand gerufen hat, zu helfen. Nur darum sagt er solche Sätze.

Ganz oben in der Justiz, also beim BGH, weiß man um solche Zusammenhänge, daher ist rechtlich längst geklärt, welchen Beweiswert ein solches Wiedererkennen im Gerichtssaal hat: Keinen!

Doch die Fälle, um die es hier geht, sind keine spektakulären Morde, sondern meistens Kleinkriminalität, verhandelt vor irgendeinem Amtsgericht, terminiert auf eine Verhandlungsdauer von 30 Minuten, dann kommt schon die nächste Sache. Da geht es nicht um Erkenntnisse der Aussagepsychologie oder Feinheiten des Revisionsrechts. Da geht es um Erledigung, um das Abhaken einer Nummer: Aufruf des Zeugen, Belehrung des Zeugen, Befragung des Zeugen – Kennen Sie den? Kopfschütteln bedeutet Freispruch, Nicken eben Verurteilung.

Du wirst, geneigter Leser, nun einwenden wollen, dass dies doch wohl kaum so sein könne, sondern nur so ein Verteidigermärchen ist. Daher betrachten wir die Sache doch einmal von einer anderen Seite: Wie wahrscheinlich ist es, dass Du jemanden wiedererkennst, den Du nur flüchtig gesehen hast?

Die Ermittlungsbehören weltweit interessieren sich brennend für diese Frage, weshalb es dafür auch keinen deutschen Begriff gibt, sondern einen englischen: Super-Recognizer. So nennt man Menschen, welche dieses Kunststück beherrschen. Sie sind Naturtalente, denn das Wiedererkennen lässt sich nicht gezielt trainieren. Zugleich gelten sie aber auch als Exoten, als seltene Ausnahmen, irgendwo zwischen Inselbegabung und Asperger-Syndrom. Die Polizei würde diese phänomenalen Supererkenner gerne gezielt einsetzen, um beispielsweise an einem Bahnhof oder in einem nicht-corona-entleerten Fußballstadion aus einer Menschenmenge eine gesuchte Person herauszufiltern. Der Einsatz solcher menschlichen Überwachungskameras scheitert aber noch daran, dass es zu wenige davon gibt.

Denn der Super-Recognizer ist eine seltene Spezies. Man findet ihn nur ganz selten – außer natürlich an den Amtsgerichten des Landes, wo er tagtäglich der Justiz Hilfe leistet und Wiedererkennungsleistungen erbringt, die es nachweislich gar nicht geben kann.

Wenn Du wissen möchtest, ob Du auch so ein Super-Recognizer bist, dann klicke Dich doch einmal durch diesen => TEST. Du wirst dort eine Person knapp 10 Sekunden lang betrachten können, was länger ist, als die meisten Situationen in der Realtität. Anschließend musst Du nichts anderes tun, als dieselbe Person unter 8 verschiedenen Personen wiederzuerkennen.

Lass Dich überraschen, wie viele Menschen Du am Ende des Tests zu Unrecht beschuldigt haben wirst.

Der letzte Schrey

Der letzte Schrey (1.6.20)


Es gibt Tatorte, die sollen komisch wirken (Tatort Münster) und solche, die unfreiwillig komisch wirken (die meisten anderen). Ist weder das eine noch das andere der Fall, ist der Tatort zumindest nicht gänzlich misslungen.

Der Tatort aus Weimar krankt generell daran, dass er sich nicht entscheiden kann, was er sein will. Darum werden durchaus ernste, teilweise sogar brutale Fälle ermittelt von Beamten, die auftreten wie Komiker. Das hat noch nie überzeugt und ging auch diesmal wieder voll daneben.

So bei Herrn Lessing: Der sollte doch wie jeder wissen, dass es auf einem Bauernhof Werkzeuge aller Art gibt, also große, kleine, lange, kurze. Warum springt er dann in eine Jauchegrube, um ein darin schwimmendes Beweismittel zu sichern?

Und dann diese Frau Dorn: Alleine zuständig, um beim erpresserischen Menschenraub die Geldübergabe zu überwachen. Leider verfährt sie sich im Wald. Weg ist die Million, dafür das Auffinden einer Leiche mit einem Blick geklärt: An der Hochspannung geleckt.

Gutes Stichwort. Ihr mich auch. Den Schwachsinn muss ich mir nicht geben.