Strafbare Volkssprache

Was ist eigentlich eine „Bedrohung“?

„Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

§ 241 Abs.1 StGB

So steht es seit ewigen Zeiten im Strafgesetzbuch (StGB) und spaltet die Wissenden von den Unwissenden. Denn während Otto Normalverbraucher sich schon bedroht fühlt, wenn ihm jemand „Gleich setzt es was!“ entgegenschleudert, schauen die Juristen zuerst noch in § 12 StGB, wo geregelt ist, dass Verbrechen nur solche Taten sind, für die im Mindestmaß ein Jahr Freiheitsstrafe zu erwarten ist.
(Das Gesetz spricht sogar wörtlich davon, dass die Verbrechen mit Freiheitsstrafe „bedroht“ werden, was aber keine Bedrohung im Sinne des StGB ist.)

In der Praxis führt dies zu heftigen Scharmützeln vor Gericht. Man streitet gern um die Ernsthaftigkeit der Drohung, woran es bei Formulierungen wie „Ich schlag dich tot“ oder „Die nächste Kugel ist für dich“ fehlen kann. Und natürlich geht es stets um die Frage, ob die angedrohte Tat überhaupt schon Verbrechenscharakter hat. Wer Dir, geneigter Leser, einen Baseballschläger in die Zähne hauen will, droht mit einer gefährlichen Körperverletzung, aber nicht mit einem Verbrechen. Verfehlt er hingegen das Gebiss und trifft das Auge, könnte es sich um eine schwere Körperverletzung und damit durchaus um ein Verbrechen handeln. Aber wer will das wissen, solange damit nur gedroht wird?

Nun leben wir allerdings in Zeiten der Überregulierung und für den Gesetzgeber ist das Strafrecht schon länger nicht mehr das schärfste Schwert des Rechtsstaates, die Ultima Ratio, also das, was unerlässlich verboten werden muss. Stattdessen steuert man heutzutage über das Strafrecht, was allgemein als wünschenswertes Verhalten gilt. Das ist so ähnlich wie im Steuerrecht. Wenn der Dieselmotor auslaufen soll, wird die Mineralölsteuer erhöht und wenn ein Politiker statt der ersehnten Huldigung Kritik erfährt, gibt es eben neue Straftatbestände. Nicht die Sanktion begangenen Unrechts steht im Vordergrund, sondern die Weltverbesserung, der realitätsfremde Blütentraum. Darum werden wir alle, auch Du und ich, schleichend kriminalisiert. Was in China das Sozialpunktesystem erreichen soll, erledigt bei uns ein zunehmendes Gesinnungsstrafrecht.

Diesem ist nun auch der althergebrachte Bedrohungsparagraph zum Opfer gefallen, denn künftig bedarf es nicht mehr der Drohung mit einem Verbrechen. Vielmehr soll gelten:

„Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

§ 241 StGB – Entwurf

Da muss man erstmal tief durchatmen!

Die vom Strafrecht erfassten Fälle täglicher Streitereien werden sich ins Unendliche potenzieren. Der Deutschen Durchschnittsvokabular, das im Alltagsjargon so knackige Sätze enthält wie „Ich hau dir auf´s Maul“ oder „Ich trete dir gleich wohin“ – gerne auch ergänzt um die Bezeichnung konkreter Körperteile unter der Gürtellinie – ist künftig strafbar!
(Ob der mit Freiheitsstrafen drohende Gesetzgeber sich dann allein dadurch bereits ebenfalls strafbar macht, muss erst noch entschieden werden. Ich betrachte eine Strafvorschrift durchaus als Bedrohung meiner persönlichen Freiheit.)

Natürlich entsprechen vorstehende Beispiele nicht den Formulierungskünsten feiner Pinkel, das räume ich gerne ein. Aber muss man deshalb gleich zum Strafrecht greifen? Soll die Sprache des Volkes, so wie sie am Tresen, in den Fußballstadien, auf dem Bau oder am Fließband gesprochen wird, schon wegen ihrer Derbheit eine Straftat sein? Es mag in der Welt unserer Abgeordneten wünschenswert scheinen, auch im dichtesten Fastnachtsgetümmel noch höflich zu bleiben und betrunkene Narren korrekt aufzufordern, es doch bitte zu unterlassen, sich einer Frau unziemlich zu nähern. Ernst genommen wird aber nur, wer grimmig „Abstand! Sonst gibt´s was auf die Fresse!“ brüllt. Und das wird sich auch nicht wegen einer neuen Strafvorschrift ändern.

Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz schon abgesegnet, es fehlt derzeit nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten. Wer nicht schon wegen eines losen Mundwerks bald verhaftet werden will, muss daher jetzt bereits an seinem Wortschatz feilen.

Als Jurist fixiert man sich dabei natürlich zuerst auf das Wörtchen „rechtswidrig“. Es scheint mir allerdings zu kompliziert, mögliche Rechtfertigungsgründe in meine Alltagssprache aufzunehmen, denn dann wäre sie ja keine Alltagssprache mehr. „Ich hau dir in Notwehr auf´s Maul“ gibt irgendwie nicht das wieder, was ich eigentlich sagen möchte.

Aber ich rede gern, wie mir der Schnabel gewachsen ist, darum ließ mir die Suche nach einer Lücke keine Ruhe, bis mir auffiel, was der Gesetzgeber bisher noch übersehen hat: Nämlich die Tatsache, dass der Mensch sich gerne an Dinge klammert, die ihm mehr wert sind, als beispielsweise seine Kinder. Das Auto wäre etwa so ein Ding und es würde mir relativ leicht über die Zunge gehen, jemandem zu sagen: „Ich trete Dir gleich eine Delle ins Auto.“ Doch Achtung: Autos können einen bedeutenden Wert haben. Die Formulierung gibt es auch in anderen Paragraphen und meint dann eine Wertgrenze von um die 1.500 EUR. Anderer Leute Auto zu bedrohen könnte folglich riskant werden.

Uneingeschränkt erlaubt bleiben dürften hingegen Verwünschungen gegen Haustiere. Dem Koi-Karpfen das Wasser abzulassen sollte man seinem Gegner vielleicht nicht androhen (Wertgrenze!), aber gegen dessen Hunde, Katzen, Vögel, Hasen und Hamster darf man ungeniert wüten – selbstverständlich nur verbal, denn der Tatbestand meint ja die Bedrohung, nicht die Umsetzung.

Charakterlich ist dies zwar eher mies, doch der Gesetzgeber zwingt ja dazu, indem er die Menschen ihrer Alltagssprache beraubt. Ob die Welt dadurch tatsächlich besser wird oder ob mit neuen Gesetzen auch Drohungen gegen Haustiere bald zur Straftat deklariert werden müssen, entscheiden die Damen und Herren in Berlin. Ich fürchte, sie werden den Schritt gehen.

Mit der aktuellen „Reform“ des Strafrechts haben sie sich jedenfalls in die Geschichtsbücher eingeschrieben. Künftige Historiker werden wohl urteilen: Ein überflüssiger Schritt für die Menschheit, aber ein rabenschwarzer Tag für die Haustiere.

Anmerkung

Nachdem der Bundespräsident nun unterzeichnet hat, tritt das Gesetz am 3.4.2021 in Kraft.