Super-Recognizer

Was ist eigentlich ein „Super-Recognizer“?

„Das war er!“ „Ich erkenne ihn wieder.“ „Kein Zweifel, er ist es.“ – Solche Sätze hört man ständig im Gerichtssaal, wenn Zeugen einen Täter identifizieren wollen. Der Einbrecher, der Unfallflüchtige, der Ladendieb und viele andere werden dann verurteilt, weil es zwar eigentlich keinen Beweis gibt, aber immerhin einen Zeugen, der den mutmaßlichen Täter erkannt hat. Wenn auch nur kurz, nur flüchtig.

Die traurige Wahrheit dabei ist: Das Wiedererkennen beruht allein darauf, dass da jemand auf der Anklagebank sitzt. Der Zeuge, der einzige und allesentscheidende Augenzeuge ist eigentlich kein böser Mensch. Er möchte niemand zu Unrecht belasten. Aber er hat das Bedürfnis, nützlich zu sein, der Justiz, die ihn in den Zeugenstand gerufen hat, zu helfen. Nur darum sagt er solche Sätze.

Ganz oben in der Justiz, also beim BGH, weiß man um solche Zusammenhänge, daher ist rechtlich längst geklärt, welchen Beweiswert ein solches Wiedererkennen im Gerichtssaal hat: Keinen!

Doch die Fälle, um die es hier geht, sind keine spektakulären Morde, sondern meistens Kleinkriminalität, verhandelt vor irgendeinem Amtsgericht, terminiert auf eine Verhandlungsdauer von 30 Minuten, dann kommt schon die nächste Sache. Da geht es nicht um Erkenntnisse der Aussagepsychologie oder Feinheiten des Revisionsrechts. Da geht es um Erledigung, um das Abhaken einer Nummer: Aufruf des Zeugen, Belehrung des Zeugen, Befragung des Zeugen – Kennen Sie den? Kopfschütteln bedeutet Freispruch, Nicken eben Verurteilung.

Du wirst, geneigter Leser, nun einwenden wollen, dass dies doch wohl kaum so sein könne, sondern nur so ein Verteidigermärchen ist. Daher betrachten wir die Sache doch einmal von einer anderen Seite: Wie wahrscheinlich ist es, dass Du jemanden wiedererkennst, den Du nur flüchtig gesehen hast?

Die Ermittlungsbehören weltweit interessieren sich brennend für diese Frage, weshalb es dafür auch keinen deutschen Begriff gibt, sondern einen englischen: Super-Recognizer. So nennt man Menschen, welche dieses Kunststück beherrschen. Sie sind Naturtalente, denn das Wiedererkennen lässt sich nicht gezielt trainieren. Zugleich gelten sie aber auch als Exoten, als seltene Ausnahmen, irgendwo zwischen Inselbegabung und Asperger-Syndrom. Die Polizei würde diese phänomenalen Supererkenner gerne gezielt einsetzen, um beispielsweise an einem Bahnhof oder in einem nicht-corona-entleerten Fußballstadion aus einer Menschenmenge eine gesuchte Person herauszufiltern. Der Einsatz solcher menschlichen Überwachungskameras scheitert aber noch daran, dass es zu wenige davon gibt.

Denn der Super-Recognizer ist eine seltene Spezies. Man findet ihn nur ganz selten – außer natürlich an den Amtsgerichten des Landes, wo er tagtäglich der Justiz Hilfe leistet und Wiedererkennungsleistungen erbringt, die es nachweislich gar nicht geben kann.

Wenn Du wissen möchtest, ob Du auch so ein Super-Recognizer bist, dann klicke Dich doch einmal durch diesen => TEST. Du wirst dort eine Person knapp 10 Sekunden lang betrachten können, was länger ist, als die meisten Situationen in der Realtität. Anschließend musst Du nichts anderes tun, als dieselbe Person unter 8 verschiedenen Personen wiederzuerkennen.

Lass Dich überraschen, wie viele Menschen Du am Ende des Tests zu Unrecht beschuldigt haben wirst.

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