In seiner 4. Corona-Bekämpfungsverordnung hat das Land Rheinland-Pfalz nun endlich anerkannt, dass die Rechtspflege und damit auch die Tätigkeit der Anwaltskanzleien systemrelevant ist.
Etwas spät, denn mittlerweile finden ohnehin kaum noch Gerichtsverhandlungen statt. Die Kolleginnen und Kollegen mit Kindern haben sich in den letzten 4 Wochen mit der Situation arrangiert und die Kinderbetreuung anderweitig geregelt.