Kartoffelgefahr

Gefahr für die deutsche Kartoffel

Eine Gesetzesänderung von kaum überschaubaren Auswirkungen auf den Verbraucher wurde nun im Bundesgesetzblatt veröffentlich und ist daher seit dem 5.11.2017 wirksam.

Konkret geht es um Artikel 2 zur 13. Änderungsverordnung zur Pflanzenbeschauverordnung. Dort war bisher geregelt, dass die berufliche oder gewerbliche Einfuhr von Kartoffeln aus den Herkunftsländern Polen und Spanien mindestens einen Tag vor Ankunft der Kartoffel den Behörden gemeldet werden muss.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat nun jedoch die Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf Kartoffeln aus Spanien gestrichen. Grund dafür dürfte wohl die Befürchtung sein, von Madrid sonst mit einem internationalen Haftbefehl verfolgt zu werden.

Außerdem wurde § 15 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a nun wie folgt gefasst: „a) § 1b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 oder«. Was immer dies auch bedeuten mag. 

Ordentlich behördlich beschaut werden daher künftig nur noch polnische Kartoffeln. Für weitere Rückfragen zu dem Thema wenden Sie sich vertrauensvoll – bloß nicht an mich!

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