Systemrelevanz

In seiner 4. Corona-Bekämpfungsverordnung hat das Land Rheinland-Pfalz nun endlich anerkannt, dass die Rechtspflege und damit auch die Tätigkeit der Anwaltskanzleien systemrelevant ist.

Etwas spät, denn mittlerweile finden ohnehin kaum noch Gerichtsverhandlungen statt. Die Kolleginnen und Kollegen mit Kindern haben sich in den letzten 4 Wochen mit der Situation arrangiert und die Kinderbetreuung anderweitig geregelt.

Coronapandemie

Rechtsberatung in Zeiten des „stay at home“

Noch immer finden einzelne Gerichtstermine statt, ebenso sind Treffen mit Mandanten zur Übergabe von Unterlagen, Unterzeichnung der Vollmacht usw. manchmal unvermeidlich. Prinzipiell versuche ich derzeit aber – wie (hoffentlich) wir alle – von zuhause aus zu arbeiten.

Dennoch bleibe ich für Sie erreichbar!

Mein Telefondienst ist von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Rückrufe durch mich erfolgen zeitnah. Daneben gibt es die Möglichkeit der Kontaktaufnahme durch E-Mail. Auch Videokonferenzen können eingerichtet werden.

Um es aber ganz klar zu sagen: Termine sind möglich und finden statt!

Die Terminvereinbarung ist ein klein wenig umständlicher, als Sie es von meiner Kanzlei gewohnt sind. Und ich versuche eben telefonisch abzuklären, inwieweit ich Ihr Anliegen auf elektronischem Wege regeln kann.

Etwas ungewohnt für Sie dürfte eine „Widerrufsbelehrung“ sein, die ich nun vorab versende. Diese hängt einfach damit zusammen, dass Ihnen bei Anwaltsverträgen, die ich außerhalb meiner Kanzlei schließe, ein Widerrufsrecht zusteht. Mit der Belehrung erfülle ich also lediglich gesetzliche Pflichten.

Wahlrecht

Bundestagswahl 2017

In Berlin ist die Aufregung groß wegen der nicht zustande gekommenen Jamaika-Koalition. Dabei ist noch immer nicht geklärt, ob die letzte Bundestagswahl gültig war. Ernstzunehmende Stimmen halten die Wahl für verfassungswidrig wegen der zu hohen Zahl an Überhangmandaten. Denn das BVerfG hat bereits am 25.7.2012 geurteilt, dass mehr als 15 Überhangmandate unzulässig sind (BVerfGE 131,316).

Das Wahlrecht steht im Brennpunkt machtpolitischer Interessen. Darum wurde es immer nur halbherzig reformiert. In dem Büchlein „Dexheimers Gedanken“ habe ich mir vor längerem bereits Gedanken darüber gemacht, was man am Wahlrecht noch so ändern könnte:

Heute vor 60 Jahren trat das Bundeswahlgesetz in Kraft, dessen wesentliche Neuerung die 5%-Sperrklausel war. Umfragen aus jener Zeit belegen, dass die Mehrheit der Deutschen statt dessen lieber einen Einparteienstaat gehabt hätte. Da war wohl die jüngere Geschichte noch nicht ganz verarbeitet.
Heutzutage wird am Wahlrecht nur noch wegen der Überhangmandate herumgedoktert. Ansonsten gilt es als bewährt. Als ob es nicht immer noch etwas zu verbessern gäbe.

Anlässlich der Präsidentschaftswahl im Iran ist mir eine nette Regelung dort – ja, bei den bösen Mullahs – aufgefallen: Wenn nämlich am Ende des Wahltages noch großer Andrang herrscht, kann jeder lokale Wahlleiter die Wahlzeit notfalls bis Mitternacht verlängern. Das ist doch mal echt bürgerfreundlich.
Bei uns muss unabänderlich um 18 Uhr feierlich das Ende der Wahl verkündet werden, damit zwei Stunden später die Berliner Runde zusammentreten kann. Dort schwadronieren sie dann über den Wählerwillen.

Ein zeitlich offener Wahlausgang würde dieses Ritual vereiteln, weshalb Parteien und Medien in trauter Eintracht verhindern werden, dass die Wähler auch nur eine Minute mehr zur Stimmabgabe erhalten.
Alle Macht geht vom Volke aus? Ich fürchte eher, alle Macht geht dem Volke aus.

Mee too

Mee too schon wieder verpufft?

Eine Juristin wird in der Referendarzeit ausfällig gegenüber ihrem Ausbilder. Die Anwaltskammer verweigert ihr deshalb die Zulassung zum Anwaltsberuf, weshalb sie sich durchklagt und letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht gewinnt.

So weit, so gut – oder so schlecht. Mir ist das egal.

Juristische online-Medien berichten dann von dem Fall und zwar so:

Und so:

Ich stehe ja nicht in dem Verdacht, ein Vorkämpfer des Feminismus zu sein. Die Bebilderung der Berichte finde ich aber irgendwie schräg. Die Frau hat sich durch ihr freches Mundwerk in Probleme hinein und mit Köpfchen wieder herausmanöveriert.

Beides kann ich auf den Fotos gerade nicht erkennen.