Gleiberechtigung

  • Mee too

    Mee too schon wieder verpufft? Eine Juristin wird in der Referendarzeit ausfällig gegenüber ihrem Ausbilder. Die Anwaltskammer verweigert ihr deshalb die Zulassung zum Anwaltsberuf, weshalb sie sich durchklagt und letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht gewinnt. So weit, so gut – oder so schlecht. Mir ist das egal. Juristische online-Medien berichten dann von dem Fall und zwar…