Mee too

Mee too schon wieder verpufft?

Eine Juristin wird in der Referendarzeit ausfällig gegenüber ihrem Ausbilder. Die Anwaltskammer verweigert ihr deshalb die Zulassung zum Anwaltsberuf, weshalb sie sich durchklagt und letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht gewinnt.

So weit, so gut – oder so schlecht. Mir ist das egal.

Juristische online-Medien berichten dann von dem Fall und zwar so:

Und so:

Ich stehe ja nicht in dem Verdacht, ein Vorkämpfer des Feminismus zu sein. Die Bebilderung der Berichte finde ich aber irgendwie schräg. Die Frau hat sich durch ihr freches Mundwerk in Probleme hinein und mit Köpfchen wieder herausmanöveriert.

Beides kann ich auf den Fotos gerade nicht erkennen.