Berauschte Polizei
Sie ließen es gestern richtig krachen, denn so eine Party hat die Kreuznacher Polizei noch nicht gefeiert. Härter und exzessiver als bei den Berliner Kollegen auf dem G-20 ging es zur Sache. Den Anlass erläuterte der Pressesprecher der Kriminalinspektion freudestrahlend: „Am 24.8. ist das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ in Kraft getreten. Auf dem fortwährenden Weg in den Polizeistaat ist dies ein gigantischer Schritt. Teilweise Abschaffung des Richtervorbehalts, Staatstrojaner, Quellen-TKÜ, Online-Durchsuchung – nahezu das gesamte Arsenal totalitärer Diktaturen steht nun auch uns zur Verfügung.“
Besonders freut den Pressesprecher der Ablauf des Gesetzgebungsverfahren: „Zuerst gab es eine Kommission, die Vorschläge erarbeitet hat. Hier ein paar Vereinfachungen im Ermittlungsverfahren, dafür dort effektiverer Schutz der Rechte Einzelner. Das war ziemlich ausgewogen. Doch das mit den Bürgerrechten wurde dann gar nicht erst ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die haben lediglich rein kosmetisch ein paar Beschuldigtenrechte vorgegaukelt. Kurz vor Schluss, hat die Regierung zudem auch noch klammheimlich ein paar richtige Hämmer eingebaut und die Verfassung so richtig gebogen. Ein derart gesetzwidriges Gesetzgebungsverfahren gab es noch nie! Für einen Rechtsstaat ist das zwar ein Hohn – aber wir als Polizei haben jetzt das Instrumentarium, das wir immer schon wollten. Es fehlt eigentlich nur noch die Folter.“
Der deutsche Michel nimmt das Gesetz wie üblich achselzuckend zur Kenntnis. Besonders bescheuerte Flachpfeifen kommentieren mit dem idiotischsten Satz aller Zeiten: „Ich habe schließlich nichts zu verbergen.“
Der Polizeisprecher freut sich währenddessen ein Loch in die Schirmmütze: „Am besten finde ich die neue Pflicht für Zeugen, bei der Polizei zu erscheinen und aussagen zu müssen. Das haben alle Vorgängerregierungen konsequent abgelehnt. Jetzt wurde uns die Regelung einfach so geschenkt. Noch dazu ohne Schriftform oder Ladungsfrist. Künftig können wir also an jeder Haustür klingeln und die sofortige Aussage erzwingen.“ Dann blinzelt er mit einem Auge. „Klar, dass wir den Leuten nicht gleich sagen, ob sie selbst oder enge Verwandte tatverdächtig sind. Erstmal reden lassen und anschließend belehren, wird unsere Maxime sein.“
Nur einen kleinen Wermutstropfen sieht der Ordnungshüter: „Theoretisch haben die Leute immer noch das Recht, einen Anwalt anzurufen. Wir werden das unterlaufen, indem wir erst nach Büroschluss verhören. Generell muss der Gesetzgeber da aber nochmal nachbessern. Aus Polizeisicht wäre es wünschenswert, Rechtsanwälten erst nach der Verurteilung Zugang zu Verdächtigen zu gewähren.“