Strafverteidigung

Irgendwann erwischt es jeden. Denn der Wust unserer Gesetze bringt auch den Brävsten zu Fall.
Wenn auch Sie ins Visier geraten, dann denken Sie daran: Der beste Zeuge gegen sich ist der Verdächtigte selbst – und zwar aufgrund unbedachter Aussagen.
Lassen Sie sich nicht drängen. Für die Wahrheit ist es nie zu spät, jedoch meistens zu früh. Darum: Schweigen ist Gold!
Aber noch wertvoller ist ein Verteidiger an Ihrer Seite, der durchaus über spezielle Erfahrungen verfügt.

Strafprozess in Theorie und Praxis

Der Strafprozess ist „mein Ding“. Er beschäftigt mich so sehr, dass ich im Laufe der Zeit schon 6 Krimis geschrieben habe, in denen es um nichts anderes geht als das Leben eines Strafverteidigers. Einzelheiten dazu finden Sie auf meiner Autorenseite.

Vorurteile über einen Beruf

Strafverteidigung ist Teil des Rechtsstaats. Historisch haben immer wieder herausragende Verteidiger bewiesen, wie wichtig dieser Beruf ist. Ich nenne mal Marcus Tullius Cicero für die sterbende römische Republik und Hans Litten für die sterbende Weimarer Republik.

Erst dem Nationalsozialismus ist es gelungen, den Beruf des Strafverteidigers im Bewusstsein der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Die junge Bundesrepublik hat es zunächst dabei belassen, Strafverteidigung als die Schmuddelecke der Juristerei zu definieren. Straftäter zu verteidigen war selbst unter Anwälten verpönt.

Mit den Terroristenprozessen der 1970er Jahre entwickelte sich dann das Berufsbild des professionellen Strafverteidigers neu – vom Staat sogleich bedacht mit gesetzlichen Beschränkungen der Verteidigerrechte.

Wie kann man nur …

Auch heute noch wird man als Strafverteidiger hin und wieder mit dem Vorwurf konfrontiert, wie „man denn so einen verteidigen kann„. Ich frage dann zurück, ob es etwa Menschen gebe, die sich nicht verteidigen dürfen. Damit ist meine Position klar.

Wer es genauer wissen will, dem empfehle ich meinen Blogbeitrag dazu.

Magna charta: Die Unschuldsvermutung

Ein weiterer Vorwurf, dem Strafverteidiger häufig ausgesetzt sind, ist der, „die Wahrheit zu verdrehen“ oder „ein gerechtes Urteil zu verhindern„. Manchmal kommen solche Kritiker – notgedrungen – als Klienten zu mir. Hinterher sehen sie das dann völlig anders.

Dennoch: Das Wesen meines Berufes, die Zulässigkeit und die Grenzen der Strafverteidigung geben immer wieder Anlass zu Diskussionen, die ich keinesfalls scheue. Auch in meinem Blog setze ich mich damit auseinander.

Zwei Beiträge betreffen unmittelbar dieses Thema, und zwar

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