Rechtsschutz

Anwalts Liebling gibt´s nicht mehr

Der Schriftverkehr mit den Rechtsschutzversicherern ist gebührenrechtlich eine gesondert zu vergütende Angelegenheit, die von der Anwaltschaft überwiegend noch kostenlos unter dem Gesichtspunkt der Serviceleistung erbracht wird.

Leider gibt es Versicherungsgesellschaften, die diesen Service nicht zu würdigen wissen und Anwaltskanzleien mit zusätzlichem Mehraufwand belasten. Hierunter fallen unsinnige computergenerierte Sachstandsanfragen oder kleinliche Gebührenkürzungen, die regelmäßig dann nicht erfolgen, wenn der Mandant die Anwaltskosten vorlegt und von seinem Versicherer Erstattung verlangt.

Bei einigen Rechtsschutzversicherern hat dies Ausmaße angenommen, die mich dazu bewogen haben, nach Möglichkeit nicht mehr mit diesen zu korrespondieren. Dies ist kein Werturteil über die Qualität einer Versicherung, sondern lediglich das Ergebnis meiner persönlichen Erfahrungen.

Meine Klienten werden gebeten, direkt oder über ihren Versicherungsvertreter / -makler den erforderlichen Schriftverkehr zu führen. Ich gehe hierbei davon aus, dass es auch in Ihrem Interesse liegt, wenn ich mich vorrangig Ihrem konkreten Anliegen widme.

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