Das Aloha-Tattoo
Aloha steht für Liebe oder für Sympathie oder für Freundlichkeit. Man kennt die Bilder aus der Südsee, die Kränze, Palmen, Meer, Marlon Brando und die Bounty. Für was steht Polizei?
Freundlichkeit will ich ihr nicht absprechen. Sympathie ist schon Geschmackssache. Und Liebe ist nun gar nicht das, was man mit der personifizierten Staatsgewalt in Verbindung gebracht haben will. Der Staat verlangt seinen Bürgern Gehorsam, Respekt und Steuern ab, aber er will sie darum auf keinen Fall liebhaben.
Dumm nur, wenn ein einzelner Polizist – wahrscheinlich sogar viele – anders denkt und den Südseegruß „Aloha“ am Körper tragen will. Als Tattoo. Im sichtbaren Bereich, wobei dieser Bereich durch die Sommeruniform definiert wird, also mit kurzen Ärmeln. Darf der Polizist dem Bürger dann sympathisch oder gar geprägt von Nächstenliebe gegenüber treten?
NEIN! DARF ER NICHT!
Wo kämen wir denn hin, wenn der Mann ein Verbot durchsetzen soll und auf seinem Unterarm Aloha steht? Kein Falschparker würde mehr sein Auto aus dem Parkverbot entfernen, kein Gaffer mehr hinter ein Absperrband zurücktreten.
Und dann erst der Straßenverkehr. Mal ganz ehrlich: Wenn ein Auto auf der Straße liegen geblieben ist und davor steht ein Polizist, der mit der Kelle den Verkehr vorbei leitet, dann funktioniert das doch nur, so lange er nicht tätowiert ist. Blitzt da plötzlich ein Aloha auf, dann fahren die Leute doch einfach geradeaus weiter. Mitten in die Unfallstelle hinein. Vor lauter Liebe.
Allerdings gibt es auch Situationen im Leben eines deutschen Polizisten, die sind blutiger Ernst. Finaler Rettungsschuss, heißt das im Beamtendeutsch. Da stellt sich schon die Frage, ob ein Tattoo der Situation noch angemessen ist. Denn der Geiselnehmer, auf den da gezielt wird, verdient ja auch Respekt. Es kann doch nicht angehen, dass der (250 Meter vom Täter entfernte) Unterarm an der Hand mit dem Finger, der den Abzug zieht mit einem Aloha verziert ist. Jedenfalls im Sommer. Im Winter ist das Hemd ja lang, da stirbt´s sich dann würdevoll.
Und darum hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13.5.2020 (2 C 13.19) dem Spuk ein Ende bereitet. Die Polizeigewalt verlangt ein einheitliches Aussehen, was zwar nicht groß, blond und blauäugig bedeutet, aber zumindest „auf Dauer angelegte Körpermodifikationen“ verbietet. Nur dann ist die Sicherheit im Land gewährleistet, der Staat ordnungsgemäß repräsentiert.
Polizeigewerkschafter sehen schon Nachwuchsprobleme, weil bei den unter 30jährigen mittlerweile jeder Vierte tätowiert ist. Aber das betrifft ja nur die Sicherheit in der Zukunft. Die ist nicht das Problem der pensionsreifen roten Roben im Elfenbeinturm.
Interessant auch: Die Polizei ist ja nicht gerade der Motor des Fortschritts, denn sie denkt ja eher etwas … nun ja … sehr konservativ. Aber offenbar immer noch moderner als hohe Richter! Was mich mich an einen Strafprozess in Köln erinnert. Dort hatte der Zuhälter eine Prostituierte „gebrandet“, also mit seinem Namen tätowiert. Die Freier waren daher verdächtig, sich sehenden Auges mit einer Zwangsprostituierten eingelassen zu haben, was zu folgendem Dialog führte (nicht mit mir, sondern mit einem Zeugen):
Richterin: Was dachten Sie, als Sie das Tattoo sahen?
Zeuge: Ich dachte mir, die hätte eher etwas Neutrales nehmen sollen.
Richterin: Aber dass die Frau überhaupt tätowiert war, gab Ihnen nicht zu denken?
Zeuge: Nö, warum?
Richterin: Weil ein Tattoo doch generell etwas Ungewöhnliches ist – zumindest in meiner Welt.
„Meine Welt“, die machen sich Richter wohl bisweilen wie sie ihnen gefällt. Realistisch ist das nicht, aber nun höchstrichterlich entschieden.