National feminin (26.4.2020)
Mord, Vernehmung, Hausdurchsuchung. Bei den Mitgliedern der WG, in der das Opfer wohnte. Begründung: „Das ist bei uns Routine.“ Offenbar ist es auch Routine, keine Strafrechtler zu fragen, bevor sowas abgedreht wird.
Dann längerer Leerlauf, als ich wieder aufwache rollen gerade ein paar Demonstranten ein Plakat vom Dach des Polizeipräsidiums ab. „Landfriedensbruch“ stellt ein höherrangiger Polizeibeamter fest. Besser wieder einschlafen.
Dann wird einer abgestochen, aber überlebt. Der Täter ist kurz verdächtig, auch die Tat begangen zu haben, um die es eigentlich geht. Nachdem er das widerlegt hat, wird er mit Samthandschuhen angefasst und schließlich sogar laufen gelassen – nach einem Mordversuch!
Dann wird ein Handy geknackt und (Achtung!) sein Inhalt komplett ausgedruckt. Der Papierberg wird auf einem Wägelchen hereingefahren und umfasst ca. 10.000 Blatt Papier, das die Furtwängler und Kollegin Kasumba jetzt durchlesen. Wenn das alles Bestandteil der Akte wird, denke ich mir, werden die Beiden bald in die Putzkolonne versetzt.
Finale dann eher dichterische Freiheit: 2 Zeugen und ein Verdächtger werden zur Vernehmung gezwungen, in getrennte Räume verfrachtet und akustisch miteinander verbunden. Die Kommissarinnen verlesen Chat-Protokolle, um den Tatverdächtigen vor der von ihm schwangeren Freundin bloßzustellen. Diese wiederum soll dadurch zum „Einknicken“gebracht werden, sprich gestehen, dass sie dem Tatverdächtigen ein falsches Alibi gegeben hat. – Reden wir nicht weiter drüber.
Besagter Tatverdächtige tut dann noch das einzig Richtige und verlangt einen Anwalt. Die Rechtsauskunft der Vernehmungsbeamtin klingt pfiffig: „Ein Recht auf einen Anwalt haben Sie erst ab der Vernehmung zur Sache.“ Hat natürlich mit der Realität nichts zu tun, aber versuchen kann man´s ja mal.
Bin gespannt, wann das einer nachäfft und meine Mandanten diesen Spruch zu hören bekommen.