Beweiswürdigung

Was passiert eigentlich bei der „Beweiswürdigung“?

Von Beweisaufnahmen vor Gericht wissen viele nur Folgendes: Max Mustermann wird als Zeuge aufgerufen, macht eine Aussage und geht. Dann wird Michaela Musterfrau als Zeugin vernommen, behauptet das Gegenteil und geht ebenfalls. Am Ende gibt es ein Urteil, das darüber entscheidet, ob jemand schuldig ist oder nicht. Woher die Gerichte wissen, ob der Mustermann oder die Musterfrau gelogen haben, bleibt im Dunkeln.

Die Kunst, dies zu entscheiden, nennt man Beweiswürdigung. Es ist der geheimnisvollste Teil eines Strafprozesses. Im Fernsehen sieht man nie etwas davon und auch in der Realität findet die Beweiswürdigung hinter verschlossenen Türen statt. Ebenso mysteriös wie der Ablauf der Beweiswürdigung ist die Tatsache, dass es gleich zwei verschiedene Arten davon gibt.

Manchmal steht nämlich Aussage gegen Aussage, es gibt also nur einen vermeintlichen Täter und ein angebliches Opfer. Dies ist häufig aber nicht nur bei Sexualdelikten der Fall, weil diese ja gerne unter vier Augen stattfinden. In solchen Fällen sind die Richter aufgefordert, die belastende Zeugenaussage einer »besonderen Glaubwürdigkeitsprüfung« zu unterziehen. Erforderlich ist dann eine »sehr sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs, sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben.« (ständige Rechtsprechung des BGH).

In allen anderen Fällen, wenn es also mehrere Zeugen gibt oder darüber hinaus noch sonstige Beweismittel (Urkunden, Sachverständige usw…), dann gelten diese hohen Anforderungen seltsamerweise nicht. Ob die Gerichte dann nur eine „Beweiswürdigung light“ durchführen, weiß ich nicht. Es bleibt ja geheim.

Für den Normalfall gilt also der Grundsatz: Ob die Musterfrau oder der Mustermann gelogen hat, entscheidet allein das Gericht im stillen Kämmerlein. Und was die Strafkammer eines Landgerichts für die Wahrheit hält, ist und bleibt die Wahrheit. Daran lässt sich nicht mehr rütteln, es gibt keine weitere Instanz, die diese Tatsachenfeststellungen ändern könnte. Zweifelsohne eine der ganz großen Schwachpunkte des Strafprozesses. Versuche, dies zu ändern (etwa durch Tonbandmitschnitte der Hauptverhandlung) werden von interessierter Seite konsequent abgeblockt. Infolgedessen steht über die dreitägige Aussage des Hauptbelastungszeugen (und aller anderen auch) nur ein einziger Satz im Protokoll: Der Zeuge bekundete zur Sache.

Wie kann es aber sein, dass um die Wahrheit so gestritten wird? Gibt es denn mehrere Wahrheiten?

Wenn Du, geneigter Leser, eine Weinstube verlässt, ohne Deinen Riesling zu bezahlen, sieht ein Staatsanwalt darin umgehend eine Zechprellerei. Vielleicht hat aber auch der Wirt zuvor gesagt: »Der geht auf´s Haus.« Oder Du erhieltest einen Anruf, der so dringend war, dass Du in der Hektik das Bezahlen glatt vergaßest. Oder der Wein war so hundsmiserabel und korkschmeckend, dass Du es schlichtweg abgelehnt hast, ihn zu bezahlen, oder … Es gibt vielleicht nicht verschiedene Wahrheiten, aber jede Geschichte hat mehrere Seiten. Die richtige Seite herauszuarbeiten ist, worum es geht und von welcher Seite ein Geschehen zu betrachten ist, lohnt allemal den Streit darum.

Wenn es aber so schwierig ist, die Wahrheit aus lauter unterschiedlichen Schilderungen zu extrahieren, ist dann das Fachpersonal wenigstens besonders darin geschult? Leider muss ich Dich enttäuschen, denn wissenschaftliche Untersuchungen zum Thema liefern triste Ergebnisse.

Am gefährlichsten ist die Maxime aller Kriminalpolizisten: das Bauchgefühl. Sein Wert entspricht der Wahrscheinlichkeit beim Würfeln. Die Chance, einen Lügner dadurch zu erkennen, ist genauso hoch wie die, einer wahrheitsgemäß aussagenden Person nicht zu glauben.

Richter gelten im Vergleich mit Polizisten als eher objektiv und argumentieren nicht mit dem Bauchgefühl, sondern mit ihrem persönlichen Eindruck von dem Zeugen. Der unterliegt aber nicht minder irrationalen Einflüssen. Vor der Mittagspause neigen sie eher zu Schuldsprüchen als danach. Die Glaubwürdigkeit wird rein intuitiv beurteilt, nach Alltagstheorien oder – so formulierte jüngst ein Richter in einem Fachaufsatz – »nach Begründungsmustern, die wissenschaftlich meist wertlos sind“. So jedenfalls will es die Forschung festgestellt haben und liefert auch gleich eine Statistik dazu. Um 50% liege die Trefferquote bei der Glaubwürdigkeitsbeurteilung. Das entspricht ziemlich genau den Möglichkeiten, die man bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen überhaupt hat: Ja oder Nein.

Der Grund, warum die Strafgerichte ihre Urteile trotzdem nicht auslosen, liegt in einem Umstand begründet, welcher der Vollständigkeit halber zumindest erwähnt werden soll. Die umfassende Beweiswürdigung beinhaltet nämlich zwei Aspekte, zum einen die Glaubhaftigkeit einer Aussage und zum anderen die Glaubwürdigkeit des Zeugen. Zumindest der erste dieser Aspekte ist einer rationalen Überprüfung durchaus zugänglich. Wer mir erzählt, ohne technische Tricks eine Stunde tauchen zu können, ist genauso unglaubwürdig wie der, der es gesehen haben will. Da ist die Aussage inhaltlich schon falsch, weshalb die Glaubwürdigkeit des Zeugen irrelevant erscheint.

Aber was ist mit den echten Zweifelsfällen, die wirklich als reine Glaubensfrage zu entscheiden sind?

Auch hierzu gibt es Untersuchungen. Sie geben Grund zur Beunruhigung. Professoren haben für so etwas immer beeindruckende Begriffe, sprechen vom Perseveranz-Effekt und der kognitiven Dissonanztheorie, vom Pappenheimer-Syndrom und dem Inertia-Effekt. Gemeint ist etwas ziemlich Einfaches: Legt man dem Gericht eine Akte vor, die zu Beginn immer nur belastendes Material enthält, werden die entlastenden Gesichtspunkte im hinteren Aktenteil kaum noch zur Kenntnis genommen. Wer je eine Strafakte durchgeblättert hat, wird nun wissen, warum sie genau so aufgebaut ist.

Was Presse und Justiz oft beleidigt als »Konfliktverteidigung« diffamieren, ist vor diesem Hintergrund nichts anderes, als der Versuch der Strafverteidigung, auf die Wahrheitsfindung eines sich sakrosankt wähnenden Gerichts irgendwie Einfluss nehmen. Vielleicht führt ja noch ein anderer Zeuge weiter, eventuell bringt der nächste Beweisantrag ans Licht, dass es anders gewesen sein könnte. Es ist ein einsamer Kampf gegen immer höhere Hürden. Aber es ist Deine einzige Chance.