Ist Anschreibenlassen eigentlich Mord?
Neulich auf dem Straßenstrich … ach nee, ist ja momentan verboten. Neulich in der Kneipe … auch zu. Dann eben irgendwo dort, wo bar gezahlt wird, nehmen wir halt den Wochenmarkt. Da wollte einer etwas kaufen, zum Beispiel eine Pute als Sonntagsbraten. Man gönnt sich ja sonst nichts in diesen Zeiten.
„Kostet 11 Euro das Kilo.“ – „Was wiegt das Vieh denn?“ (der Fall spielt im Ruhrpott) – „5,5 Kilo.“ – „Also 60 Euro?“ (Im Originalfall waren es 40 Euro, aber ein Strich ist eben kein Wochenmarkt). „Hömma ich nehm den Vogel„, sagt der Käufer. „Erst das Geld, dann die Ware“, antwortet der Händler. „Wieso dat denn? Sind wir hier auf dem Strich?“, sagt der Käufer natürlich nicht, weil man so etwas nicht zugibt, aber wir kommen hier irgendwie nicht am Thema vorbei. Also dann eben doch: Neulich auf dem Straßenstrich!
Sie hält die Hand auf, er sagt ja, meint aber nein, aus irgendwelchen Gründen geht es dennoch zur Sache und danach will sie endlich ihr Geld, das ihr schon vorher versprochen worden war. 40 nicht 60. Sie ist schließlich keine Pute.
„Pass mal auf Mädel, das ist so, ich krieg mein Geld erst nächste Woche, aber in drei Tagen, das ist ganz sicher …“ – weiter kommt er nicht. Sie schreit sofort los, ohrenbetäubend, gellend laut, noch während er gerade die Hose hochzieht. Kaum ist diese zugeknöpft nutzt er seine nun freie Rechte, um dieses Geschrei abzustellen. Und weil er stark ist, ein Kehlkopf aber nicht sonderlich robust, schweigt sie bald für immer. Wegen 40 Euro. Es hätte nicht einmal für eine Sonntagspute gereicht.
Szenenwechsel und Zeitenwechsel: Monate später brütet ein Schwurgericht über dem Unterschied zwischen Mord und Totschlag. Der Mord braucht Mordmerkmale, das einzig hier passende wäre die Verdeckungsabsicht. Aber handelte der Freier zur Verdeckung einer Straftat? Er wollte ja nicht etwa nicht zahlen, er wollte nur drei Tage später zahlen, weil er selbst auf sein Geld wartete. So etwas kommt in der Kneipe relativ oft vor. „Einen Deckel machen“ heißt es dort. Darum solltest Du, geneigter Leser, nun aufpassen, denn am Ende des Falles wird der BGH sagen:
An einem wirtschaftlichen Minderwert des Entgeltanspruchs infolge der abredewidrig unterbleibenden sofortigen Barzahlung kann es allenfalls dann fehlen, wenn zum für die Gesamtsaldierung maßgeblichen Zeitpunkt der Vermögensverfügung die zeitnahe Erfüllung der Entgeltforderung mit Sicherheit zu erwarten steht.
Soll heißen: Dein Anschreibenlassen in der Kneipe ist eventuell eine Straftat, denn eigentlich, stillschweigend und einverständlich gingen der Wirt und Du davon aus, dass Bier und Korn sofort bar bezahlt werden. Doch keine Panik vor dem rufvernichtenden Vorwurf des Zechprellens: Verträge kann man nämlich jederzeit ändern. So lange der Wirt zähneknirschend den Deckel schreibt, weil er Dich als guten Kunden nicht verlieren will, bist Du auf der sicheren Seite. Anders wäre es nur, wenn er sofort losschrie, ohrenbetäubend, gellend laut …
Damit sind wir wieder auf dem Straßenstrich, denn sie hat geschrien, sie wollte nicht anschreiben, nicht drei Tage warten bis es Geld gibt. Ihre ursprüngliche Hoffnung auf sofortige Barzahlung wurde enttäuscht, weshalb ihr höchstrichterlich – leider aber post mortem – bestätigt wurde, betrogen worden zu sein. Pech für den Freier, denn das Schwurgericht wollte ihn mit achteinhalb Jahren wegen Totschlags laufen lassen, der BGH erkannte stattdessen auf Mord. Die Differenz zwischen 8,5 Jahren und lebenslänglich basiert allein auf den 3 Tagen Zahlungsaufschub, die der Freier haben, sein Opfer ihm aber nicht geben wollte.
(Mõglicherweise wäre er glimpflicher davon gekommen, wenn er gesagt hätte: „Ups, Portemonaie vergessen, ich laufe schnell nachhause und besorg dir die Kohle. Meine Alte leiht mir bestimmt was.“ Da hat wohl ein Verteidiger nicht mitgedacht.)
Und was lernen wir daraus? Kehlköpfe sind brüchig, Puten sind teurer als Bordsteinschwalben und Barzahlung heißt nicht anschreiben. Denk daran beim nächsten Besuch in der Kneipe – oder wo auch immer.