Pauschalhonorar

Das Pauschalhonorar vereinbare ich, wenn ein Mandat zu den Bedingungen der gesetzlichen Vergütung nicht bearbeitet werden kann, der Umfang aber so überschaubar ist, dass ein Zeithonorar nicht erforderlich erscheint.

Beispiele sind
  • eine Strafsache, die sicher an einem Verhandlungstag erledigt werden kann
  • ein Vertragsentwurf
  • die Ausarbeitung eines Kurzgutachtens, um ein Rechtsproblem beurteilen zu können
  • die Begleitung zu einer Behörde, Versammlung oder sonstigen Terminen
  • die Anfertigung rechtssicherer Schreiben (Kündigung, Mieterhöhung usw.)
  • die Moderation (Schlichtungsgespräche, Erbauseinandersetzungen usw.)

Maßstab für die Honorarbemessung ist dann im Wesentlichen der (geschätzte) Zeitaufwand.

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