Wie funktioniert eigentlich ein „Handyauswertung“?

Dein bester Freund – das Smartphone – ist, geneigter Leser, eine Hure, denn treulos gibt es sich jedem hin, egal ob Freund oder Feind. Wer seine Dienste zu nutzen weiß, dem verrät es willig unsere gesamte Kommunikation nebst Kontakten, Standorten sowie Zeitstempeln. Und niemand weiß diese Prostitution besser zu nutzen als die Polizei. Vor allen in Strafverfahren um Drogen gibt es regelmäßig ein oder mehrere Handys, die ihre Intimität schamlos mit Kriminalbeamten geteilt haben. 

Ein Vergnügen dürfte das allerdings nicht sein für die Drohenfahnder, denn es gibt nichts Öderes, als stundenlang fremde Chatverläufe zu lesen. Wer es dennoch tut oder beruflich tun muss, verliert bald den Glauben an die menschliche Intelligenz. Warum man einen Satz aus 5 Worten in ein Stakkato aus 10 Einzelnachrichten zerhacken muss, verstehe, wer will. Es ist hier nicht mein Thema. 

Der Polizist mit seiner überragenden kriminalistischen Erfahrung baut diese zerhackten Sätze wieder zu lesbaren Konstrukten zusammen, filtert die unzähligen Flüche und Floskeln heraus, gibt schwer verständlichen Kürzeln einen Sinn. Und da über 90% solcher Chats schlichtweg dummes Gerede sind, nimmt er nur die ihm sinnvoll erscheinenden 5-10% der Textnachrichten in einen Bericht auf, mit dem er den Vorwurf des Drogenhandels begründet. Botschaften, in denen es um „Stoff“, „Proben“ oder „Treffen“ geht, erscheinen ihm einschlägig. Solche, die vom „Chillen“, „Shisha“ oder „Party“ handeln, lässt er weg, denn die klingen unverfänglich. 

Der Staatsanwalt, dem das Exzerpt vorgelegt wird, staunt: Lauter Nachrichten, die nach Drogenhandel klingen – da muss was dran sein! Oder doch lieber mal die hunderte von Seiten an Chatprotokollen selbst lesen? Ach was, keine Zeit. Das hat die Polizei doch schon erledigt und die kennt sich schließlich aus. Flugs wird angeklagt, natürlich auf der Basis der Kurzfassung, also des Polizeiberichts, der maximal ein Zehntel der ausgelesenen Gespräche enthält. Genau darin liegt die Chance der Verteidigung. 

Beim ersten Überfliegen des Leitz-Ordners mit den Textnachrichten, scheint noch plausibel, was die Polizei daraus gefolgert hat. Doch es ist nicht Aufgabe eines Strafverteidigers, solche Ordner nur einmal zu  überfliegen. Jene Zeit, die der Staatsanwalt nicht hatte, muss er sich nehmen, die Chatverläufe eindringlich lesen, ohne Ausnahme, absolut komplett. Das ist wie bei einem Puzzle mit 10.000 Teilen: Man bekommt nicht das ganze Bild, wenn man nur die Hälfte legt. 

Nicht selten zeigt sich am Ende, dass diese Sisyphosarbeit umsonst war. Manchmal gewinnt man dadurch aber auch einen völlig neuen Blick auf den Fall. Denn die Proben des Stoffes, der bei dem Treffen übergeben wurden, waren Shisha-Tabak, um bei einer Party zu chillen. 

Freispruch!

Schreibe einen Kommentar