Zitate von Polizisten
Anwaltshasser
Polizist: Wir wollen nur den Fahrtenschreiber auslesen, dazu brauchen wir Sie nicht.
RA: Ich guck trotzdem mal zu.
Polizist: Offenbar haben Sie zu viel Zeit.
RA: Gut erkannt, nur deshalb bin ich hier.
Polizist: Oder wollen Sie wieder ein polizeifeindliches Buch schreiben?
RA: Sie lesen meine Bücher?
Polizist: Nee, weil ich gehört habe, dass die polizeifeindlich sind.
Anzeigenaufnahme
Zeuge: Der ging an meinem Freund vorbei und hat ihm voll ins Gesicht geschlagen. Dann ging er einfach weiter. Mein Freund spuckte Blut.
Polizist: Warum habt ihr die Polizei gerufen? Es war doch schon alles vorbei.
Beförderungswelle
Richterin: Ich stelle mal fest, welche Zeugen schon da sind. Herr Oberkommissar …
Polizist: Hauptkommissar.
Richterin. Ok. Außerdem müsste erschienen sein der Oberkommissar …
Polizist: Hauptkommissar.
RA: Die im Frühjahr anstehende Landtagswahl hat wohl eine Beförderungswelle ausgelöst.
Richterin: Den Eindruck habe ich auch gerade.
Belehrung I
Polizist: Ich habe die Hausdurchsuchung geleitet.
Richter: Wurde der Beschuldigte über seine Rechte belehrt?
Polizist: Ja natürlich, ich habe ihn persönlich belehrt.
Richter: Hatten Sie den Eindruck, dass er die Belehrung verstanden hat?
Polizist: Sein Vater war auch anwesend. Der war früher als Anwalt tätig und hat alles verstanden. Damit war der Beschuldigte für mich korrekt belehrt.
Belehrung II
Polizist: Der Beschuldigte wurde ordnungsgemäß über seine Rechte belehrt.
Richter: Und dann?
Polizist: Anschließend wurde er zur Sache vernommen. Dabei stellte sich heraus, dass er kein Deutsch spricht. Die Vernehmung zur Sache konnte daher nicht zu Ende geführt werden.
RA: Aber die Belehrung war ordnungsgemäß?
Belehrung III
„Das ist jetzt aber nur so eine Außenseitermeinung von Ihnen oder? Wir haben die StA vorher gefragt und die hat gesagt: kein Anwalt erforderlich.“
(Polizist auf die Frage, wieso er eine 14jährige ohne RA als Beschuldigte vernommen hat. Das Mädchen hatte einem 16jährigen 6 Pillen XTC vertickt, welche jener auf einmal konsumierte und dann verstarb.)
Berufserfahrung
Staatsanwältin: Wir haben bei der Hausdurchsuchung Beute gefunden, die eindeutig aus dem Tresor des Geschädigten stammt.
RA: Und was für eine Beute?
Staatsanwältin: Damenunterwäsche.
RA: Wer packt denn Damenunterwäsche in einen Tresor?
Polizist: Ich befasse mich seit 25 Jahren mit Einbruchsdiebstählen und habe bisher immer nur erlebt, dass in privaten Tresoren Sachen lagern, die eigentlich nicht dort hinein gehören.
Betriebsblind I
Polizist: Die Handyauswertung hat ergeben, dass er im Zeitraum Mai bis Oktober dreimal sinngemäß geschrieben hat „bist du daheim“.
Richter: Und was folgern Sie daraus?
Polizist: Dass es um die Übergabe von Betäubungsmitteln ging.
Betriebsblind II
RA: Was genau hat Sie bewogen, eine Hausdurchsuchung anzuregen? Polizist: Der WhatsApp-Chat. Er schrieb „Heute ist Mainacht und das Gras ist schon zwei Ärsche hoch. Da geht bestimmt was.“ RA: Und was folgerten Sie daraus? Polizist: Dass er eine Cannabisplantage betreibt. RA: Wurde die bei der Durchsuchung gefunden? Polizist: Nein. RA: Und wenn Sie sich jetzt eine laue Mainacht vorstellen und einfach mal ganz entspannt überlegen - welche Bedeutung hat dann wohl ein zwei Ärsche hohes Gras? Polizist: Hm … ja … kann natürlich auch sein.
Bombenalarm
Polizist: Sie können hier nicht weiter.
RA: Ich muss aber zu Gericht.
Polizist: Herrenloser Koffer, Bombengefahr. Sie müssen Ihr Auto abstellen.
RA: Aber zu Fuß darf ich weiter?
Polizist: Natürlich, warum nicht?
DNA-Entnahme
Polizist: Sie müssen hier unterschreiben.
Mandant: Was ist das?
Polizist: Ihre Einwilligung in die DNA-Entnahme.
Mandant: Ich will aber nicht einwilligen.
Polizist: Wollen Sie lieber paar auf‘s Maul? Dann nehmen wir die DNA vom Blut.
(Da war ich nicht dabei – wurde mir bei der Beratung so berichtet).
Dumm gelaufen
Polizei (Telefon): Wir stehen vor Ihrem Haus und haben einen Durchsuchungsbeschluss. Wo sind Sie?
Beschuldigter: Ich bin in der Stadt, aber ich komme sofort. Könnten Sie bitte warten?
Polizei: Ok, wir warten.
Passant (kurz später): Sie sind doch die Polizei, oder?
Polizei: Ja, warum?
Passant: Da drin in dem Haus hat gerade jemand ein paar Sachen aus dem Fenster geworfen, ist dann hinterhergesprungen und mit den Sachen abgehaut.
Erinnerungslücke
Vorsitzender: Sie waren damals als erstes am Tatort. Berichten Sie mal. Polizist: Berichtet ausführlich und detailliert. Vorsitzender. Hat noch jemand Fragen? RA: Herr Zeuge, ich habe da eine Frage zu dem Vermerk auf Blatt 5, denn sie damals geschrieben haben. Polizist: Ich habe gerade eine schwierige Phase, Todesfall in der Familie und so. Ich kann mich jetzt an Details nicht erinnern. RA: Kein Problem, ich lese Ihnen das einfach vor und dann stelle ich meine Frage. Polizist: Ich kann mich trotzdem nicht erinnern.
Ertappt
Polizeiprotokoll Einbruchsdiebstahl, auf frischer Tat ertappt
„Herr X gibt direkt und ohne Umschweife an, dass er erwischt sei. Er sei knapp bei Kasse und benötige das Geld. Im Fernsehen würden Automatenaufbrüche viel einfacher aussehen.“
Fahndungserfolg
Anzeigererstatter: Mein Nachbar ist Auto gefahren, obwohl er keinen Führerschein hat.
Polizist: Wir machen jetzt eine Wahllichtbildvorlage. Erkennen Sie irgendwen wieder?
Anzeigererstatter: Nr. 1-3 kenne ich nicht. Nr. 4 ist mein Nachbar. Nr. 5 – 8 kenne ich nicht.
Polizist: Damit ist der Nachbar eindeutig überführt.
Fürsorglich
Polizist: Bevor Sie zu dem in die Zelle gehen, müssen Sie Ihr Handy abgeben.
RA: Hier bitte.
Polizist: Oha, seien Sie froh, dass ich Ihnen das wegnehme.
RA: Wieso?
Polizist: Der Typ da drin ist top durchgestylt. Wenn der ein iPhone 5 mit gesplittertem Display und derart abgewetzter Hülle sieht, hält er Sie für einen Versager.
Gewaltschützer
Zeugin: Ich halte das nicht mehr aus. Nächtelang Anrufe im Minutentakt. Das ist Psychoterror. Polizist: Leider eine anonyme Nummer. Nicht beweisbar. Zeugin: Wenn ich ihn irgendwo sehe, muss ich sofort flüchten, sonst verprügelt er mich. Polizist: Verstehen Sie mich nicht falsch, aber wenn nichts Konkretes passiert, können wir nichts machen. Zeugin: Und gestern hat er mir angedroht mir das Haus anzuzünden und mich abzufackeln. Polizist: Unschön. Aber was wir brauchen ist eine Morddrohung.
Gewissheit
Polizist: Hausdurchsuchung Mandant: Hä? Wieso das den? Polizist: Einbruchsdiebstahl. Mandant: Unmöglich. Polizist: Es gibt ein Überwachungsvideo. Sie sind eindeutig zu erkennen. Aus der Nummer kommen Sie nicht mehr raus. Polizist (1 Tag später): Wir haben die Täter geschnappt. Sie waren es doch nicht. Tut uns leid für den Irrtum.
Informelle Befragung
Polizistin: Ihre Mandantin wusste, dass das Auto gestohlen ist. Das hat sie zugegeben. Von den Drogen unterm Fahrersitz wusste sie auch. Ob sie was damit zu tun hat, ist noch unklar. RA: Wir haben direkt nach der Festnahme telefoniert. Die Absprache lautete: Meine Mandantin macht keine Angaben zur Sache, ich mache mich sofort auf den Weg und bis ich da bin findet keine Vernehmung statt. Wieso haben Sie trotzdem eine Vernehmung durchgeführt? Polizistin: Ich habe sie nicht vernommen. Das war nur ein informelles Gespräch zur Überbrückung der Wartezeit.
Informelle Befragung II
RA: Wie fiel Ihnen das Auto denn auf? Polizist: Die Stelle, wo es über die Grenze kam, war ungewöhnlich. Dort sind oft Drogenschmuggler unterwegs. RA: Und warum haben Sie das Auto dann verfolgt? Polizist: Die Insassen sahen aus wie typische Drogenkonsumenten. RA: Und warum haben Sie sich entschlossen, das Auto zu kontrollieren? Polizist: Die äußeren Umstände sprachen dafür, dass damit Drogen transportiert werden. RA: Und warum haben Sie vor der Kontrolle eine zweite Streife angefordert? Polizist: Weil die Schmuggler beim Anhalten meistens schnell was aus dem Fenster werfen. Das kann eine Streife nicht überblicken. RA: Und warum haben Sie den Fahrer nach dem Anhalten nicht als Beschuldigten belehrt? Polizist: Das war ja zunächst mal nur eine informatorische Befragung. Es gab doch gar keinen Tatverdacht.
Kafkaesk
Verteidiger: Mein Mandant sagt, er hätte die Einwilligung zur DNA-Entnahme nicht freiwillig unterschrieben.
Polizist: Ich habe ihm nur gesagt, dass er unterschreiben muss.
Verteidiger: Also wollte er nicht unterschreiben?
Polizist: Aber er muss doch unterschreiben.
Verteidiger: Warum musste er denn unterschreiben?
Polizist: Weil die DNA-Entnahme nur zulässig ist, wenn er unterschreibt, dass es freiwillig ist.
Verteidiger: Und wenn er nicht freiwillig mitmacht?
Polizist: Deshalb muss er ja unterschreiben, dass es freiwillig ist.
Kontrolle
Richterin: Warum haben Sie ihn kontrolliert:
Polizist: Er saß auf einem Radweg und war gerade dabei, sich eine „Line“ Amfetamin vorzubereiten.
Richterin: Und was hat er gesagt, als Sie ihn kontrollierten?
Polizist: Er sagte, er wolle Chemiker werden. Deshalb probiere er ein wenig aus, da ihm gerade neue Ideen in den Kopf gekommen seien.
Laue Mainacht
RA: Was genau hat Sie bewogen, eine Hausdurchsuchung anzuregen? Polizist: Der WhatsApp-Chat. Er schrieb „Heute ist Mainacht und das Gras ist schon zwei Ärsche hoch. Da geht bestimmt was.“ RA: Und was folgerten Sie daraus? Polizist: Dass er eine Cannabisplantage betreibt. RA: Wurde die bei der Durchsuchung gefunden? Polizist: Nein. RA: Und wenn Sie sich jetzt eine laue Mainacht vorstellen und einfach mal ganz entspannt überlegen - welche Bedeutung hat dann wohl ein zwei Ärsche hohes Gras? Polizist: Hm … ja … kann natürlich auch sein.
Der korrekte Zeuge
1.) Polizeilicher Vernehmungsvermerk: Aufgrund der nachfolgenden Vernehmung dürften die Zeugenangaben sehr glaubwürdig sein. Dies ergibt sich auch aus der sehr ordentlich geführten Aktenhaltung des Zeugen. 2.)Polizeiliche Vernehmung: Frage: Wie viele Mieten stehen genau offen? Zeuge: Etwa ein halbes Jahr. Es könnten auch 9 Monate sein oder ein ganzes Jahr. Frage: Gibt es einen schriftlichen Mietvertrag? Zeuge: Ich weiß nicht, ob der unterschrieben wurde. Ich weiß auch nicht, wo er ist. Frage: Wie hoch war die Miete? Zeuge: 400 im Monat. Frage: Und wie hoch sind die Rückstände jetzt genau? Zeuge: Das ergibt sich aus dieser Auflistung hier. Allein von Februar bis September fehlen schon 8000. Frage: Wann haben Sie gekündigt? Zeuge: Fristgerecht zum 29.2.2018.
Lauschangriff
Nächtlicher Anruf der Polizei: Guten Abend, wir haben hier einen Straftäter, der möchte mit Ihnen sprechen.
Verteidiger: Was wird ihm den vorgeworfen?
Polizei: Diebstahl
Verteidiger: Und warum halten Sie ihn dann fest?
Polizei: Wegen Verdunkelungsgefahr - deshalb werde ich Ihr Telefonat jetzt auch mithören.
Verteidiger: Sie wollen ein Verteidigergespräch belauschen???
Polizei: Äh … Ich halte Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft, dann melde ich mich wieder.
Lauschangriff II
RA: Sie haben einen Mandanten von mir vorläufig festgenommen. Polizistin: Ja. Wollen Sie ihn sprechen? RA: Ja. Zunächst mal telefonisch. Polizistin: Kein Problem. Ich halte ihm jetzt den Hörer ans Ohr - und ich höre nicht mit.
Polizistenlogik
Ich habe ihre Mandantin nicht vernommen, denn da sie Jugendliche ist, dürfte ich das nur, wenn sie einen Verteidiger hat. Daraus ergibt sich, dass unser Vorgespräch keine formelle Vernehmung war, sondern nur eine informelle Befragung.
Retourkutsche
Polizist (Telefon): Spreche ich mit Herrn (voller Name), geb. am (Datum) wohnhaft in (volle Adresse)?
Mandant: Ja.
Polizist: Ihnen wird eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Was haben Sie dazu zu sagen?
Mandant: Dazu äußere ich mich nicht.
Polizist: So geht das nicht, Sie müssen Angaben machen.
Mandant: Ich verweigere die Aussage.
Polizist: Gut. Sie werden schon sehen, was Sie davon haben.
(3 Tage später erhält Mandant Anhörung wegen Nichtangabe seiner Personalien.)
Rockerversteher
Polizist: Sie verteidigen Rocker?
RA: Hin und wieder, insgesamt eher selten, weil die machen ja nie was.
Polizist: Haben Sie da keine Angst?
RA: Angst? Wovor? Wieso?
Polizist: Na wenn da ein Verfahren nicht so ausgeht, wie die Rocker das wollen, müssen Sie doch bestimmt mit Repressalien gegen Ihre Familie rechnen.
Täuschungsversuch I
Polizistin: Ihr Auto war an dem Unfall beteiligt. Sind Sie gefahren?
Mandantin: Mein Anwalt sagt, die Frage muss ich nicht beantworten.
Polizistin: Das stimmt nur dann, wenn Sie selbst gefahren sind.
Mandantin: Mein Anwalt sagt, ich muss generell darauf nicht antworten.
Polizistin: Gut, dann lasse ich Sie eben von der Staatsanwaltschaft als Zeugin laden, und dann müssen Sie aussagen, egal ob Sie gefahren sind oder nicht.
Täuschungsversuch II
Polizist: Wir werden Sie jetzt als Zeugin vernehmen.
Zeugin: Ich will meinen Anwalt als Zeugenbeistand.
Polizist: Das dachten wir uns schon.
Zeugin: Dann rufe ich jetzt mal den Anwalt an.
Polizist: Wir wollten uns aber zunächst mal mit Ihnen alleine unterhalten.
Zeugin: Alleine?
Polizist: Einfach nur so, ganz unverbindlich. Danach können Sie dann den Anwalt anrufen und dann machen wir die formelle Vernehmung.
Übersetzungsproblem
Poilzeilicher Vermerk: Die Anzeigeerstatterin sprach nur Arabisch, weshalb keine Verständigung möglich war. Die Befragung wurde daher notdürftig mittels Online-Übersetzer geführt. Frage: Was machen Sie beruflich? Anzeigeerstatterin: Ich habe in meinem Heimatland Englisch studiert und arbeite als Dolmetscherin für diese Sprache.
Zufallsfinder
RA: Darf ich Sie mal fragen, was Sie in dem Kühlschrank suchen? Polizist: Drogen, was sonst. RA: Im Durchsuchungsbeschluss steht etwas von hochwertiger Elektronik. Ich glaube kaum, dass sie im Eisfach einen Hightec-Fernseher mit 2 Meter Bildschirmdiagonale finden. Polizist: Schon mal was von Zufallsfunden gehört? RA: Aber Sie suchen doch gerade gezielt. Polizist: Zufallsfunde findet man nie zufällig. Man muss schon gezielt danach suchen.
Zufallsfinder II
Polizist: Hausdurchsuchung. Wo gehts zum Keller? Mandant: Haben Sie einen Durchsuchungsbeschluss? Polizist: Bitteschön. Wo gehts zum Keller? Mandant: Hier steht was von Impfpassfälschung. Ich gebe den Impfpass freiwillig heraus. Polizist: Wir schauen trotzdem mal im Keller nach. Huch, 2 Kilo Drogen. Na so ein Zufallsfund.
Zugriff
Richter: Wie wurden Sie zum Einsatz gerufen?
Polizist: Der Einbrecher hat einen Alarm ausgelöst.
Richter: War er noch anwesend, als Sie ankamen?
Polizist: Ja, wir konnten ihn festnehmen.
Richter: Wo genau:
Polizist: In einem Büroraum.
Richter: War der Angeklagte aggressiv? Versuchte er, sich zu wehren?
Polizist: Nein. Er war eigentlich ganz friedlich und versuchte, sich hinter einer Zimmerpalme zu verstecken.
Anmerkung
Gerade bei polizeilichen Maßnahmen ist der Strafverteidiger häufig nicht oder zumindest nicht von Anfang an dabei. Hier wiedergegebene Zitate sind daher oft solche vom Hörensagen. Ich sehe allerdings keinen Grund, an dem zu zweifeln, was mir meine Mandanten berichten.