Allgemeinrecht

Wir leben in Zeiten der Spezialisierung. Aber wissen Sie, ob und wann Sie sich noch im Allgemeinrecht bewegen oder bereits einen Spezialisten brauchen?

Wohin soll ich mich wenden?

Für die Folgen eines einfachen Verkehrsunfalls mit Fahrerflucht oder unter Alkoholeinfluss stehen Ihnen wenigstens 4 Fachanwaltschaften zur Verfügung, nämlich

  • der FA für Verkehrsrecht (weil es eben um einen Unfall geht)
  • der FA für Versicherungsrecht (weil Ihre Versicherung von Ihnen Regress fordert
  • der FA für Strafrecht (weil der Staatsanwalt sich auch für den Unfall interessiert)
  • der FA für Verwaltungsrecht (weil die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen den entzogenen Führerschein nicht wieder erteilen will)

Sie suchen aber die Lösung „aus einer Hand“. Keinesfalls wollen Sie vier verschiedenen Anwälten ihren Fall erzählen, der sich für Sie als einheitliches Geschehen darstellt. Ebensowenig nutzt es Ihnen, wenn Ihr Anwalt nur zwei oder drei der vier Probleme qualifiziert lösen kann.

Generalist oder Spezialist?

Gerade in unserer ländlichen Region stehen sich heutzutage zwei Modelle gegenüber:

  • die Großkanzlei mit zahlreichen Anwälten, die ausschließlich eines oder wenige Rechtsgebiete bearbeiten
  • der Typus des Haus- und Familienanwalts, den man in allen Rechtsfragen konsultiert.

Meine Empfehlung lautet: Wählen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens!

Sowohl der Generalist als auch der Spezialist haben Ihnen offen zu sagen, wann ein Fall die Grenzen der Fachkompetenz sprengt. Seriöse Rechtsberatung sollte dem Klienten aufzeigen, wie er optimal vertreten wird. Diesem Anspruch ist jeder Rechtsanwalt verpflichtet.

Schreibe einen Kommentar