Was ist eigentlich eine „Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht“?
Strafverteidigerkinder haben’s manchmal schwer: Statt „Der Täter“ müssen sie stets sagen „Der mutmaßliche Täter“ – weil Verteidigung vom Zweifel lebt. Die Formulierung „Freund und Helfer“ ist zuhause auch nicht unbedingt erwünscht – zu oft war das Gegenteil der Fall. Eine gesunde Portion Misstrauen gegenüber dem Staat wird ihnen auch noch eingeimpft – weil sich dies meisten als berechtigt erweist.
Wenn dann im Sozialkundeunterricht das idealisierte Bild unseres ach so wackeligen Rechtsstaats gezeichnet wird, kann es zu Verwerfungen kommen: „Mein Papa sagt aber …„. Und die Klasse stöhnt auf: „Der redet doch Quatsch, dein Papa!„
Wer möchte es ihnen verdenken, dass solche Kinder beruflich andere Wege suchen, Tätigkeiten, die möglichst wenig mit der Justiz zu tun haben, bei denen erst recht nicht Polizeieinsätze zum täglichen Geschäft gehören. Bis dann eines Tages im Pflegepraktikum ein Mensch mit Handschellen vorgeführt und permanent von zwei Polizisten bewacht wird. Auch Häftlinge können nämlich krank werden, manchmals so krank, dass es einer Operation bedarf.
„Wir benötigen jetzt genaue Angaben, was sie mit dem Patienten machen und wie das hier abläuft“, sagt dann ein Polizist, aber der Arzt kennt sich aus: Schweigepflicht! „Dann soll der eben unterschreiben, dass Sie uns Auskunft geben dürfen!“ Den Versuch war’s wert, nur hat der Patient keine Lust, zu unterschreiben. Die ärztliche Verschwiegenheit gegenüber der Obrigkeit entfaltet in solchen Situationen Symbolcharakter, wird Ausdruck einer Freiheit, die sonst durch Gitter beschränkt ist.
Kaum ist der Arzt wieder weg, betreten zwei Polizisten das Krankenzimmer und ziehen die Tür hinter sich zu. Demonstrativ zu, was heißen soll: Stört uns jetzt nicht! Kurz darauf überreichen sie der verdutzten Pflegepraktikantin die unterzeichnete Verschwiegenheitsentpflichtung und das Verteidigerkind denkt zurück an den Sozialkundeunterricht: Der redet doch Quatsch, dein Papa! Tat er das? Der Zweifel bricht sich Bahn.