Wozu ein Zeithonorar?
Das Zeithonorar wird vereinbart, wenn absehbar ist, dass ein Mandat zu den gesetzlichen Gebühren nicht kostendeckend bearbeitet werden kann. Ich habe die Gründe dafür einmal in einem Blog-Beitrag näher beschrieben.
Beispiel
Für die Verteidigung gegen den Vorwurf des bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln (Mindeststrafe nach § 30a BtMG: 5 Jahre!) sieht das Gesetz eine Gebühr von höchstens 616,- EUR je Verhandlungstag vor. Die Hauptverhandlung in einer solchen Strafsache beginnt üblicherweise morgens um 9 Uhr und dauert bis abends. Als Verteidiger verbringt man an solchen Tagen durchaus 10 Stunden und mehr nur mit diesem einen Fall.
Ergebnis: Das gesetzliche Honorar ist keine angemessene Vergütung.
Aus diesem Grunde vereinbare ich in derartigen Fällen ein festes Stundenhonorar. Maßstab ist dabei das doppelte des Höchstsatzes, den das RVG vorsieht.
Wie wird das Zeithonorar abgerechnet?
Mit der Abrechnung erhalten Sie von mir eine Aufstellung, in welcher minutengenau erfasst ist, wann ich für Sie tätig war. Außerdem ist dort erläutert, was ich für Sie getan habe.
In einem Prozess sitzen Sie zwar nebendran, aber man führt auch Gespräche mit Richtern, Staats- oder Gegenanwälten, studiert Akten oder fertigt Schriftsätze.
Ferner wird über das Zeithonorar vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit eine detaillierte schriftliche Vereinbarung geschlossen, in der wir festhalten, welche Leistungen gebührenpflichtig sind und welche Nebenkosten (Fahrtkosten, Kopierkosten usw.) anfallen.
Übrigens: Für meine Fortbildung zahlen Sie nicht!
Wenn ich zu Ihrem Fall Rechtsfragen recherchiere, berechne ich Ihnen dies nicht. Sie können erwarten, dass Ihr Anwalt seine Zeit nur für Ihren Fall einsetzt und sich sein „Handwerkszeug“ – also sein juristisches Wissen – nicht aneignet, während auf Ihre Kosten die Uhr läuft.
Und: Nicht jedes Telefonat wird berechnet. Etwa 10% der Arbeit am Fall plane ich ein für notwendige soziale Kontakte – ohne Berechnung.