Verwaltungsrecht
Sie wollen einen Steinbruch betreiben, eine Deponie anlegen, ein Baugebiet verhindern, die Kommunalpolitik aufmischen?
Oder genau das Gegenteil davon?
Vielleicht nutzen Ihnen meine 25 Jahre Erfahrung in genau diesen Bereichen.
Was zählt zum Verwaltungsrecht?
In der anwaltlichen Praxis geht es bei verwaltungsrechtlichen Fällen häufig um
- Genehmigungen (Baugenehmigung, Gewerbezulassung, Gaststättenkonzession …) oder
- Abgaben (Erschließungbeiträge, Ausbaubeiträge, Tourismusabgabe, Zweitwohnungssteuer usw.)
Mich reizen eher die Randgebiete wie etwa
- Auskunfts- und Informationsansprüche
- Datenschutzrechtliche Fragen
und
- polizeirechtliche Fragestellungen
- Versammlungsrecht
- Vertretung gegen repressive Maßnahmen
Gegner: Der Staat
Typisch für diese Rechtsgebiete ist ( – eine Parallele zur Strafverteidigung -) der Umstand, dass der Staat als Gegner auftritt, gegen den Rechte durchgesetzt werden müssen.
Wer sich entscheidet, gegen den Staat anzutreten, muss sich darüber klar sein, dass er es mit einigen Besonderheiten zu tun hat. Dazu gehören
- Licht und Druck der Öffentlichkeit
- ein Geflecht an informellen Kanälen und Absprachen hinter den Kulissen
- Einflussnahmen von verschiedenen Seiten
- Informationsvorsprung beim und Informationsverweigerung durch den Gegner
- ein Dschungel von Vorschriften, der mühsam duchdrungen werden muss
Dagegen helfen akribisches Arbeiten, wadenbeißerische Hartnäckigkeit und ausgeprägtes Misstrauen gegenüber der Obrigkeit. Kurzum: Gefragt sind die Qualitäten eines Strafverteidigers.