Autorenberatung

„Wenn Sie jetzt nicht aussagen, dann bekommen Sie eine Vorladung auf´s Revier!“
Dieser Satz stammt von? – richtig: Tatortkommissar Max Ballauf. Er sagt ihn in jedem Tatort aus Köln zu seinem Hauptverdächtigen und anscheind merkt niemand, wie lächerlich diese Drohung ist.
Krimiautoren laufen Gefahr, solche Fehler zu übernehmen, denn irgendwoher müssen sie ja ihr Wissen über Ermittlungsverfahren nehmen. In Recherchegruppen für Autoren werden zwar kleinste Nuancen einer Handlung aufwändig hinterfragt („Gab es in Südwestdeutschland zur Zeit des Wiener Kongresses schon Streichhölzer?“). Und diese Detailverliebtheit macht oft den Reiz eines guten Buches aus.
Soweit es um die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden geht, herrscht aber leider typisch deutscher Obrigkeitsglaube. Wenn es im Fernsehen kommt, wird es schon stimmen, denken sich offenbar viele. Bestenfalls wird noch ein persönlich bekannter Polizist befragt. Aber der weiß eben auch nicht immer so genau, ob der zweite Ehemann einer Frau ein Zeugnisverweigerungsrecht im Hinblick auf das Kind aus erster Ehe hat.
Und nur weil Commissario Brunetti beim Hasten über den Markusplatz seine Mitarbeiterin (wie heißt sie noch? Ich kann sie nicht leiden!) telefonisch anweist, sofort alle Konten einer bestimmten Person zu überprüfen, bedeutet dies noch lange nicht, dass Signorina Elettra (so heißt sie, jetzt weiß ich es wieder) deshalb Auskünfte von allen Banken erhält.
Ja, als Jurist wundert man sich, was Autoren alles möglich scheint: Da schaut die Polizei von der Dienststelle aus elektronisch ins Grundbuch, Ärzte werden in der Praxis aufgesucht und ausgiebig nach der Krankheit eines Patienten befragt, jahrzehntealte Urteile stehen in vollem Wortlaut zum Nachlesen im Computer der Kripo bereit und die Telefonüberwachung ist sowieso überall.
Seit einigen Jahren biete ich daher rechtliche Autorenberatung an. Denn Strafverteidiger sind spezialisiert darauf, Fehler im Verfahren zu finden. Ob ich die nun in einer Ermittlungsakte suche oder in einem Roman-Manuskript, ist eigentlich kein großer Unterschied. Allerdings kommt mir bei der Autorenberatung meine Erfahrung durch einige selbstgeschriebene Romane zugute. Ich werde die fehlende Zeugenbelehrung sicher nicht durch eine vorschriftsmäßige in aller Ausführlichkeit ersetzen, denn das wäre sterbenslangweilig. Wahrscheinlich patzen darum auch so viele Polizisten bei der korrekten Belehrung 😉
Die juristische Expertise kann hilfreich sein, ein gewisses Gefühl für den Plot darf aber auch nicht fehlen. Ich befasse mich seit Langem damit, wie juristische Sachverhalte allgemeinverständlich vermittelt werden können. Darum bin ich es gewohnt, in beiden Kategorien zu denken. Interessierte Autoren erhalten von mir also nicht dröge Abhandlungen mit möglichst vielen Paragraphen und Verweisen auf die Fachliteratur, sondern Anregungen zur Bearbeitung eines rechtlichen Problems in ihrem Roman.
Manchmal entwickelt sich daraus ein reger Austausch, manchmal erfahre ich nicht mehr, was aus einem Projekt geworden ist. Nicht jeder Versuch endet schließlich in einem Buch.
Auf jeden Fall aber unterliegt die Zusammenarbeit meiner anwaltlichen Verschwiegenheit. Dass es dennoch zumindest ein Buch gibt, in dem der Autor mir mit einer ausdrücklichen Erwähnung am Ende gedankt hat, freut mich dennoch.

P.S.: Strafverteidiger als Romanfiguren

Als Anwalt und Autor wandelt man in zwei Welten. Das ist nicht immer schön. Nicht nur Krmininalbeamte raufen sich die Haare, wenn sie sehen oder lesen, wie ihre berufliche Tätigkeit in Krimis dargestellt wird. Was der Öffentlichkeit über das Wirken der Juristen präsentiert wird, ist erst recht unterirdisch, nicht nur realitätsfern, sondern realitätsverzerrend und ein ganz düsteres Kapitel des Krimis.

Ich bilde mir ein, die juristischen Abläufe in meinen Krimis korrekt zu schildern. Zudem sagt man mir nach, dass die Schilderungen von Strafprozessen in meinen Büchern durchaus gelungen sind. Schließlich habe ich unzählige Stunden meines Lebens neben Angeklagten in Gerichtssälen verbracht. Ich kann aus reichhaltiger Erfahrung berichten.

Als Mitglied im Syndikat e.V. – der Vereinigung deutschsprachiger Kriminalschriftsteller – habe ich darum einmal die Vorzüge eines Krimis dargestellt, in dem die Hauptfigur ein Strafverteidiger ist. Nachzulesen unter: Der Strafverteidiger – das unbeschriebene Blatt des Kriminalromans