Die Fluggastdatenspeicherung ist rechtswidrig!
Das Bundeskriminalamt (BKA) weiß zwar viel und möcht´ gern alles wissen, aber mit den gesetzlichen Vorschriften nimmt man es dort nicht so genau. Sonst könnte das BKA nicht nach wie vor (Stand 26. Mai 2020 – 20 Uhr) im Internet verkünden die Fluggastdatenspeicherung sei ihm durch das Fluggastdatengesetz erlaubt. Genau daran hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden nämlich mit bereits mit Beschlüssen vom 13. Mai 2020 (6 K 805/19.WI) und vom 15. Mai 2020 (6 K 806/19.WI) massive Zweifel geäußert.
Da Verwaltungsgerichte keine Gesetze annullieren können, bleibt es dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorbehalten, die Datenspeicherei endgültig zu kippen. Aber die Rechtslage spricht so eindeutig gegen das BKA, dass eigentlich schon ein Jurastudent die Rechtswidrigkeit des Gesetzes hätte erkennen müssen.
• Verstoß gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
• völlig überzogene anlasslose und massenhafte Datenverarbeitung
• unzureichender Schutz der gespeicherten Daten, vor allem im internationalen Austausch mit Staaten, die Datenschutz kaum kennen
• unzulässige Vermischung von polizeilicher und geheimdienstlicher Tätigkeit
• und immer wieder der Irrglaube, mit „Terrorismus“ und „Schwertskriminalität“ könne man alles rechtfertigen
Es sind ständig dieselben Fehler, die der Gesetzgeber macht, nach meiner Auffassung ganz bewusst macht, denn solange der EuGH nicht entschieden hat, wird erst einmal weitergemacht. Ein kalkulierter Rechtsbruch auf Zeit
Danach wird das Gesetz ein wenig abgeändert und wieder sehenden Auges rechtswidrig weiter gespeichert, bis endlich auch das geänderte Gesetz wieder von einem Gericht gestoppt wird.
So ähnlich funktioniert es ja auch bei den permanenten Versuchen, eine Vorratsdatenspeicherung umzusetzen oder deutsche Behörden bei Auslandstätigkeiten von der Bindung an deutsche Gesetze zu befreien.
Ein ständiges Katz-und-Maus-Spiel, weil der Gesetzgeber einfach nicht wahrhaben will, dass ihm Grenzen gesetzt sind. Man könnte es auch ein Armutszeugnis für eine Demokratie nennen oder einen Beleg für das Abdriften der Republik in einen Polizei- und Überwachungsstaat darin sehen. Aber der Deutsche Michel hat ja nichts zu verbergen, was stört ihn da, dass unsere Sicherheitsbehörden aufgrund rechtswidriger Gesetze agieren?