Habecks Denkfehler

Gibt es eigentlich ein „Recht auf Rasen“?

Robert Habeck weiß das Sommerloch zu nutzen. Denn wer verkündet, im Falle einer Regierungsbeteiligung seiner Partei werde ein generelles Tempolimit auf Autobahnen kommen, dem ist in Deutschland Aufmerksamkeit gewiss, selbst wenn es derzeit überhaupt keinen Grund gibt, über eine derartige Regierungsbeteiligung nachzudenken.

Den Juristen interessiert an dieser Erklärung weniger das politische Tamtam, sondern eher die rechtlichen Ausführungen, die Habeck gleich mitgeliefert hat. Denn der Slogan „freie Fahrt für freie Bürger“ genießt hierzulande so etwas wie Verfassungsrang. Der deutsche Michel bleibt relativ gelassen, solange Polizeigesetze und Strafprozessreformen seine Rechte zunehmend einschränken, aber er wird zum Revolutionär, wenn er den Fuß vom Gas nehmen soll. Bürgerrechte seien durch das Tempolimit aber gar nicht in Gefahr, lässt Habeck dazu verlauten, denn es gebe kein Recht auf Rasen. Da zeigt sich der Unterschied zwischen Politik und Juristerei, denn Juristen definieren zuerst und formulieren dann Argumente. Bei Politikern ist es umgekehrt. Wer sich zum Recht auf Rasen qualifiziert äußern möchte, sollte zuerst begründen, was er unter Rasen versteht. Darum dreht sich nämlich die Diskussion: Weshalb sollte auf einer 4spurigen Autobahn das Überholen mit 150 Km/h Raserei sein?

Ein Habeck gibt sich mit solch gedanklicher Basisarbeit nicht ab, denn er ist nicht Denker, sondern Dogmatiker. Das Ergebnis steht für ihn fest: Über 130 Km/h ist Raserei. Daher begeht er einen Fehler, der in der Rhethorik zutiefst verpönt ist. Er begründet eine Behauptung mit der Behauptung selbst. Hätte Habeck gesagt: „Die Sonne scheint mit 30 Grad, also ist Sommer„, wäre er vielleicht als Logiker durchgegangen. Aber er sagt letztlich, dass die Sonne mit 30 Grad scheine und darum wohl eine Sonne sei.

Dies nennt man einen Zirkelschluss. Er disqualifiziert das Scheinargument ebenso wie den, der es vorbringt.

Ähnliche Beiträge

  • Smartphones

    Smartphonekommunikation Das Handy ist gerade dabei, zum dritten mal die Regeln menschlichen Zusammenlebens radikal zu verändern: Der erste Schritt war das hemmungslose Telefonieren auch in Restaurants oder an Orten, wo es rücksichtslos und belästigend ist. Das wurde zumindest mehrheitlich noch als unanständig empfunden.Mit der Weiterentwicklung vom Handy zum Smartphon kam dann das ständige Surfen hinzu,…

  • Layla

    Was ist eigentlich „Zivilcourage“? „Das Zigeunerschnitzel und der Mohrenkopf sind verboten„, höre ich immer wieder. Tatsächlich gibt es kein derartiges Verbot. Es wird nur seit Jahren darauf hingewiesen, dass diese Begriffe auf Menschen diskriminierend wirken können und man sie deshalb besser unterlassen sollte. Ergebnis: Die entsprechenden Speisen wurden umbenannt und mit den neuen Begriffen kann…

  • Austausch

    Kollegialer Austausch Juristen, die sich als „teamfähig“ oder „Teamplayer“ bezeichnen, sind mir suspekt. Das juristische Arbeiten findet im Kopf statt und ist von taktischen Erwägungen geprägt. Schlechte Voraussetzungen für Teamarbeit. Man spielt ja auch nicht Schach als Team. Insbesondere Strafverteidiger sind Einzelgänger.Ein kollegialer Austausch hin und wieder schadet aber nicht. Man kann ja ruhig mal…

  • Selbstreflexion

    Selbstreflexion Selbstreflexion ist nicht die Stärke der Juristen. Wir haben das Gesetz auf unserer Seite, das gibt Rückhalt. In Romanen nehme ich mir aber hin und wieder doch die Zeit, über meinen Beruf nachzudenken. Anlass dazu hatte beispielsweise die Hauptfigur in „Rheingold! Reines Gold“ bei der Rückkehr von einem Mandantengespräch in der geschlossenen Abteilung einer…