|

Die Bundesnotbremse

Was ist eigentlich eine „Inzidentkontrolle“?

Wer sich hierzulande wann an welche Vorschriften halten muss, ist eine oftmals nur sehr schwer zu beantwortende Frage, denn nicht jede Norm bindet automatisch auch jeden.

Die ständig und bei jeder Gelegenheit zitierten Grundrechte gelten beispielsweise nicht zwischen Eheleuten. Nach dem strikten Wortlaut der Verfassung (Art. 1 Abs 3 Grundgesetz) binden Grundrechte ausschließlich den Staat. Nur über ein sehr verzwicktes Konstrukt, genannt „mittelbare Drittwirkung“, kommen wir dazu, dass der Ehemann seine Meinung gegenüber der Ehefrau frei äußern darf.

Je tiefer wir von den Grundrechten hinabsteigen in die Niederungen des Rechts, desto verzwickter wird es mit dessen Geltung. Unser Strafgesetzbuch beansprucht Geltung für alle Deutschen egal, wo auf der Welt sie sich aufhalten. Aber wie ist das mit dem Landesrecht? Muss der Kölner in Düsseldorf sich an Kölsches Stadtrecht halten? Und wieso gilt das bayerische Reinheitsgebot für norddeutsches Bier? Fragen über Fragen.

Ähnlich kompliziert ist die Antwort auf die Frage, wer ein Gesetz für unwirksam erklären darf und wer es gegen seine Überzeugungen auszuführen hat. Die aktuelle Corona-Lage liefert uns dafür ja eine Fülle von Beispielen. Die Allgemeinverfügung des Landkreises kann durch ein Verwaltungsgericht für ungültig erklärt werden, die jeweilige Coronaverordnung des Bundeslandes nur durch das Oberverwaltungsgericht. Dies wiederum nicht in Rheinland-Pfalz, weil dort Minister als Verfassungsorgane gelten und ihre Verordnungen darum dem Zugriff der Justiz entzogen sind. Es sei denn, man geht zum Landesverfassungsgericht.

Und während die Bußgeldbehörde einen Verstoß gegen Ausgehverbote sanktionieren muss, kann der Amtsrichter, der später über das Bußgeld zu entscheiden hat, das Verbotsgesetz auch einfach für rechtswidrig erklären.

Du wirst, geneigter Leser, nun darüber staunen, dass Amtsrichter Gesetze aushebeln. Tatsächlich tun sie das aber nur in dem Einzelfall, den sie gerade zu entscheiden haben. Bekommen 100 Versammlungsteilnehmer ein Bußgeld und nur einer geht dagegen vor, dann wird eben nur der freigesprochen. Die anderen müssen zahlen. Sie können dann höchstens gegen diese Ungleichbehandlung demonstrieren und sich ein neues Bußgeld einfangen.

Warum ist das so? Nun, ein Richter muss, so will es die reine Leere, jedes Gesetz, mit dem er gerade arbeitet, zunächst einmal darauf abklopfen, ob es auch verfassungsgemäß ist. Das ist die besondere Juristenkunst, an der jene scheitern, die meinen, es komme auf den gesunden Menschenverstand an. Manch ein Schlaumeier kann bestimmt viel besser erklären, weshalb er ein Gesetz für welthistorisch, geopolitisch, soziokulturell und makroökonomisch unsinnig hält. Er übersieht aber leider, dass im Stadtrat von Posemuckel der Vetter des Bauunternehmers mit abgestimmt hat, als die Ausnahme von der Regel beschlossen wurde. Genau das wäre der richtige Hebel gewesen.

Und damit solche Schlauberger nicht vom Schweiß der Edlen, also der Juristen, profitieren, prüfen Richter nur inzident. Sie entscheiden im konkreten Fall, ob sie ein Gesetz anwenden oder nicht. Alle anderen Fälle sind davon nicht betroffen.

So entwickelt sich unser Rechtsstaat munter weiter zum Flickenteppich. Das eine Verwaltungsgericht sagt so, das nächste anders, Richter A sagt B, Richter B sagt aber A. Das mag man kritisieren, doch wir haben es mit Recht zu tun, also mit von Menschenhand gemachten, nicht mit Naturgesetzen. Richtig oder falsch kann es da eigentlich nicht geben. Stattdessen ist die Rechtsfindung ein endloses Ringen um die richtige Lösung. Die kann von Fall zu Fall, von Landkreis zu Landkreis, von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk anders aussehen. Sie bleibt ein steter Kampf.

All dies gilt jedoch nicht, wenn das anzuwendende Gesetz ein Bundesgesetz ist. Was der Bundestag beschlossen, der Bundesrat abgesegnet, der Bundespräsident unterzeichnet und der Bundesanzeiger verkündet haben, das gilt. Da müssen sogar die Damen und Herren Richter kapitulieren und einfach nur noch das urteilen, was im Bundesgesetz eben drin steht. Ob das wirksam ist, Sinn macht, brauchbare Ergebnisse liefert? Völlig egal. Augen zu und durch. Denn über die Nichtanwendbarkeit eines solchen Bundesgesetzes darf nur ein Gericht auf der ganzen Welt entscheiden: das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Der Amtsrichter könnte allenfalls sein Verfahren aussetzen und dem BVerfG zur Prüfung schicken. Aber dann müssen die Gewissensbisse schon heftig und vor allem die Begründung exzellent sein.

Was in vielen Verfahren durchaus reizvoll, nicht selten auch erfolgversprechend ist, nämlich Bedenken gegen die Wirksamkeit eines Gesetzes zu formulieren, das ist beim Bundesgesetz meist nur vergebene Liebesmüh.

Darum ist die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes so ein massiver Eingriff in die bürgerlichen Freiheitsrechte. Denn neben den aufgrund von RKI-Zahlen automatischen Einschränkungen wurde auch der Rechtsschutz dagegen praktisch gekappt. Gerade wo ich wohne – in Rheinland-Pfalz – war der private Raum bisher von den Corona-Maßnahmen absolut nicht tangiert. Nun hat der Gesetzgeber mit einem Federstrich tief in diese Privatsphäre hinreguliert.

Kein Wunder, dass alle Blicke sich nun nach Karlsruhe richten.

Ähnliche Beiträge

  • Berauschte Polizei

    Berauschte Polizei Sie ließen es gestern richtig krachen, denn so eine Party hat die Kreuznacher Polizei noch nicht gefeiert. Härter und exzessiver als bei den Berliner Kollegen auf dem G-20 ging es zur Sache. Den Anlass erläuterte der Pressesprecher der Kriminalinspektion freudestrahlend: „Am 24.8. ist das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ in…

  • Beweiswürdigung

    Was passiert eigentlich bei der „Beweiswürdigung“? Von Beweisaufnahmen vor Gericht wissen viele nur Folgendes: Max Mustermann wird als Zeuge aufgerufen, macht eine Aussage und geht. Dann wird Michaela Musterfrau als Zeugin vernommen, behauptet das Gegenteil und geht ebenfalls. Am Ende gibt es ein Urteil, das darüber entscheidet, ob jemand schuldig ist oder nicht. Woher die…

  • Wahlfeststellung

    Was ist eigentlich eine „Wahlfeststellung“? Geiz ist (angeblich) geil, was bei manchen Menschen zu wahren Hirnaussetzern führt. Das verlockend angepriesene Hightech-Mountainbike vom no-name-Plagiator zum Spottpreis von 150 Euro würde beim Discounter um die Ecke kaum einer kaufen. Sind Rahmen, Schaltung und Sattel aber von namhaften Herstellern, wird so mancher bei diesem Preis schwach. Auch wenn…

  • Fehlurteil

    Fehlurteil Das Fehlurteil ist die hässlichste Fratze, die ein Rechtsstaat seinen Untertanen zeigen kann. In meinem Roman „Rheingold! Reines Gold“ habe ich die Entstehung eines der schockierendsten Fehlurteile in der jüngeren deutschen Rechtsgeschichte – mit einem Schuss dichterischer Freiheit – kurz nacherzählt. »Im Oktober des Jahres 2001 verschwand der Bauer Rudolf Rupp spurlos von einem…

  • Knallzeuge

    Was ist eigentlich ein „Knallzeuge“? Unser Gehirn ist ein seltsames Ding. Es bemüht sich geradezu fanatisch um Ordnung. Das tut es nicht, indem es benutze Kaffeetassen in die Spülmaschine räumt, sondern indem es diesen ein Sinn gibt. Wenn Du, geneigter Leser, eine benutzte Kaffeetasse siehst, denkst Du sofort, dass irgendjemand Kaffee getrunken haben muss, auch…

  • Apokrypher Haftgrund

    Was ist eigentlich ein „apokrypher Haftgrund“? Man muss nicht sonderlich fromm sein, um zu wissen, dass neben dem Jesus-Kindchen in der Krippe Maria und Josef stehen. Maria wiederum ist die Tochter der heiligen Anna, die in manchen Regionen noch inbrünstig verehrt wird und sogar einen eigenen Gedenktag hat (26. Juli). Was die Bibel über die…